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Ist die Kammer eine gute Idee? - IFK-Vertreterversammlung positioniert sich
Die Demokratie lebt vom Für und Wider der Meinungen. In der Branche wird derzeit unter anderem eine mögliche Verkammerung der Therapieberufe diskutiert. Dementsprechend hat der IFK mit seinen Vertretern aus den Ländern in der Vertreterversammlung das Thema von allen Seiten beleuchtet. Diese hat sich im Ergebnis deutlich gegen die Gründung von Therapeutenkammern ausgesprochen: Während durch eine Zwangsmitgliedschaft neue Kosten für Praxisinhaber entstehen würden, wäre ein Nutzen nicht erkennbar. Zudem würden die zentralen Themen der Branche bereits professionell über die Berufsverbände und ihren Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) bearbeitet. Die drängendsten Probleme der Praxen würden gar nicht in die Zuständigkeit der Kammern fallen. Überzeugende Argumente pro Verkammerung wären nicht sichtbar. Und nebenbei: Bürokratieaufbau und Zwangsmitgliedschaften könnten weder einem Unternehmer noch einem Unternehmerverband gefallen. Der IFK möchte – auch mit diesem Artikel – die Argumente allen Mitgliedern zur weiteren Meinungsbildung öffentlich machen. Was wir benötigen, ist eine breite Diskussion in der Mitgliedschaft.
Berufsorganisation
Der Europäische Wirtschafts und Sozialausschuss definiert die Kammer als eine eigenständige Körperschaft, in der die Mitgliedschaft für die Berufsausübenden verpflichtend ist. Sie ist für die Registrierung und die Berufsaufsicht zuständig und ihre Organe werden gewählt. Das deutsche Kammerwesen mit seiner gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft umfasst die Bereiche der Wirtschaft (Industrie und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern) und der freien Berufe. Allerdings sind dabei nicht alle freien Berufe in Kammern organisiert.
Im europäischen Umfeld findet man unterschiedliche Modelle der Berufsorganisation mit und ohne Kammern. Bei der überwiegenden Zahl der EU-Mitgliedsstaaten existieren privatrechtliche Verbände, vergleichbar deutscher Berufsverbände. Nahezu alle freien Berufe kennen zudem eine Registrierungspflicht in einem Berufsregister. Die berufliche Tätigkeit kann erst nach Abschluss der Ausbildung und Aufnahme in dieses aufgenommen werden. Über das Register kann man weitere Informationen z. B. zur Weiterbildung sammeln. Zudem gibt es die Möglichkeit, an die entsprechende Institution eine Beschwerdestelle anzugliedern. In jedem Fall sind diese Register öffentlich und helfen, Kennzahlen für die Branche zu sammeln.
Die Registrierungspflicht kann mit einer Pflichtmitgliedschaft in einer Kammer oder einem Berufsverband verbunden sein, muss aber nicht. In Deutschland wäre sie nicht erforderlich. Hier soll laut den Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz von 2007 ein länderübergreifendes elektronisches Gesund heitsberuferegister (eGBR) für nicht approbierte Gesundheitsberufe die Registrierung und Ausgabe von elektronischen Heilberufeausweisen (eHBAs) übernehmen. Inzwischen ist bekannt, dass das eGBR seinen Sitz in Bochum bekommen soll.
Der IFK hat zusammen mit dem Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH (ZTG) und der opta data Gruppe auch bereits die Ausgabeprozesse für eHBAs modellhaft geprüft. Was fehlt, ist ein Staatsvertrag der Länder zur Ausgabe der Ausweise und das „Go“ zur Errichtung des länderübergreifenden Registers.
Ob man in Deutschland eine zusätzliche Berufsaufsicht in Form einer Kammer benötigt, wird in Brüssel kritisch gesehen. Die Parlamentarier halten nach IFK Informationen überwiegend eine mildere Form der Selbstorganisation für ausreichend. Die Verhältnismäßigkeit des Aufwands zum Nutzen wird in Frage gestellt, insbesondere weil Schadensersatzansprüche schon heute in ausreichendem Umfang geltend gemacht werden können. Der IFK sowie die weiteren Berufsverbände wären anstelle des Kontrollorgans Kammer – als sogenannte freiwillige Qualitätsgemeinschaft – das mildere Mittel zur Erreichung von Zielen.
Vier Fakten zur Kammer
Eine Systemumstellung zur Regulierung der Heilmittelerbringer in Deutschland hätte weitreichende Folgen und sollte daher gut überlegt sein. Insbesondere vier Punkte zur Kammerbildung diskutierte die IFK-Vertreterversammlung :
1. Die Kammer umfasst alle Berufsangehörigen in einer Zwangsmitgliedschaft. Damit wären erstmals alle Physiotherapeuten pflichtorganisiert und würden somit einen finanziellen Beitrag für die Vertretung der Branche – zu definierten Aufgaben – im Gesundheitswesen leisten.
2. Die Kammer löst kein Vergütungsproblem. Die zu geringe Vergütung physiotherapeutischer Leistungen ist eines der Hauptprobleme der Branche. Für Vergütungsfragen wäre die Kammer mangels Zuständigkeit allerdings überhaupt kein Ansprechpartner. Schlimmer noch: Durch die zahlenmäßige Dominanz angestellter Physiotherapeuten treten Fragen der selbstständigen Leistungserbringer naturgemäß in den Hintergrund.
3. Die Kammer erhöht den Bürokratieaufwand und ist ein Kontrollorgan. Auf jeden Fall würde die Kammer also neue Kosten für Beiträge etc. produzieren und den Verwaltungs- und Kontrollaufwand für die Berufsangehörigen erhöhen. Daher: Wer sich jetzt für eine Kammer ausspricht, darf sich später nicht über steigende Bürokratielasten im Gesundheitswesen beklagen.
Außerdem kontrollieren bei einer Kammer nach Vorstellung der Kammerbefürworter zwar nicht mehr die Kassen Regelungsgegenstände wie die Fortbildungspflicht und die Qualitätssicherung, sondern Mitarbeiter der von den Physiotherapeuten bezahlten Kammer. Alle Erfahrungen mit Kammern anderer Berufe lehren, dass die Kammer dies aber mit einer Nachhaltigkeit und Kontrolldichte tut, die zur Qualitätssicherung nicht notwendig ist und die bislang in unserer Branche auch nicht bekannt ist. Die Kammer erhöht daher die Bürokratieaufwendungen und senkt diese nicht, wie es eigentlich notwendig wäre. Außerdem: Auch hier würde eine Kostenverschiebung zulasten der Therapeuten stattfinden.
4. Die Kammer kann nicht zu mehr Freiraum bei der Leistungsabgabe führen. Um den Direktzugang (DA) zum Physiotherapeuten zu ermöglichen, sind Änderungen von Gesetzen auf Bundesebene erforderlich. Insbesondere Landeskammern hätten auf diese Gesetzgebungsverfahren keinen Einfluss. Hier hat vielmehr das Modellvorhaben von IFK und BIG direkt gesund einen wichtigen Beitrag geleistet.
Mit dem Modellvorhaben wurde der gesetzliche Auftrag, mehr Autonomie in der Physiotherapie nach konkreten Vorgaben zu erproben, erfüllt. Die Ergebnisse zeigen, dass Physiotherapie gleich wirksam ist, egal ob der Patient direkt vom Physiotherapeuten oder nach einer ärztlichen Verordnung behandelt wird. Das Mehr an Freiheit in der Therapiegestaltung führte zudem nicht zu einer Ausweitung der Kosten. Diese Ergebnisse unterstützen nun die Forderung nach einer neuen Aufgabenverteilung zwischen Arzt und Therapeut. Dementsprechend sollten aus Sicht der BIG und des IFK nun Modellvorhaben zum DA ermöglicht werden. Den Gesetzgeber davon zu überzeugen, ist Aufgabe von Berufsverbänden über Gespräche, Formulierung von Forderungen und bestenfalls die spätere Begleitung von Gesetzgebungsverfahren. Einer Verkammerung bedarf es hierfür nicht.
Die Argumente im Detail
Die Diskussion in der IFK-Vertreterversammlung und im Vorstand drehte sich um die Frage, ob eine Therapeutenkammer überhaupt dazu beitragen könnte, die Physiotherapie mehr als bisher voranzubringen. Dabei wurde das Thema auf verschiedenen Ebenen diskutiert – ordnungspolitisch, berufspraktisch, rechtlich… Entstanden ist folgende Sammlung von Argumenten.
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Der IFK und die weiteren Berufsverbände vertreten die Berufsgruppe in allen Belangen und sind dazu von ihren Mitgliedern demokratisch legitimiert. Die wichtigsten berufspolitischen Ziele sind eine langfristig bessere Vergütung sowie mehr Autonomie beispielsweise durch die Möglichkeit des Direct Access (DA).
Eine Therapeutenkammer hätte die genannten vorrangigen Branchenthemen nicht zu verantworten. Ihr Zuständigkeitsbereich würde sich in erster Linie darauf beziehen, berufsrechtliche Aufgaben zu übernehmen, die in staatlicher Verantwortung sind, z. B. die Sanktionierung ordnungswidriger Berufsausübung. Eine Therapeutenkammer würde also weder die Vergütung noch die berufspolitische Stellung der Physiotherapie verbessern, sondern vielmehr das staatliche Kontrollorgan sein.
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Verbände fungieren als Sprachrohr der Berufsgruppe und können sowohl im Rahmen des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) als auch als Einzelverband Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen vornehmen und Vorschläge zu allen den Berufsstand und die Berufsausübung betreffenden Fragen machen. Zu den Themen der Anhörungen der letzten Legislaturperiode gehörten beispielsweise die Vergütungserhöhungen, Schiedsverfahren, Modelle für mehr Autonomie, Akademisierung, Entlassmanagement und die Telematikinfrastruktur. Daneben ist der SHV der Ansprechpartner für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und zu allen Themen aus dem Heilmittelbereich anhörungsberechtigt.
Eine Therapeutenkammer hätte keine zusätzlichen Befugnisse und Anhörungsrechte.
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Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) fordert originäre Mitbestimmungs- und Mitspracherechte der Heilmittelerbringer im G-BA. Die Expertise der therapeutischen Gesundheitsberufe soll zur Optimierung der therapeutischen Patientenversorgung in Deutschland stärker als bislang – also über das bestehende Anhörungsrecht im G-BA hinaus – politisch verankert werden.
Kammern sind nicht Mitglied im G-BA. Auch eine Therapeutenkammer würde daher nicht diese Rechte im G-BA bekommen.
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Die Berufsverbände setzen sich für die berufspolitischen Belange ihrer Mitglieder ein. Nicht jeder Therapeut ist in einem Berufsverband organisiert. Der Organisations- und somit Repräsentationsgrad einer Branche ist aber ein Parameter, der für eine starke Stimme spricht.
Der hohe Repräsentationsgrad verleiht einer Therapeutenkammer Kraft. Sie kann diese per gesetzlichem Auftrag allerdings primär nur zu den Themen Fortbildung und Qualitätssicherung einsetzen.
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Physiotherapeuten haben vielfach mit finanziellen Herausforderungen zu kämpfen.
Da eine Therapeutenkammer nur mit einer Zwangsmitgliedschaft ihrer Berufsaufsicht nachkommen könnte und demokratisch legitimiert wäre, würde der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag die Therapeuten finanziell zusätzlich belasten.
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Die Ausbildungs- und Prüfverfahren sind gesetzlich geregelt. Die Fort- und Weiterbildungsordnung ist über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) geregelt und abgesichert. Durch Rahmenverträge wird sichergestellt, dass Physiotherapeuten z. B. im ambulanten Bereich ihre Leistung angemessen und den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechend erbringen.
Eine Therapeutenkammer würde die Verwaltung und die Kosten etwaiger Überprüfungen lediglich auf sich verlagern.
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Die Berufsverbände setzen in Verhandlungen mit den Krankenkassen die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bezüglich Fort- und Weiterbildung sowie zu Qualitätssicherungsmaßnahmen um. Die selbstständigen Physiotherapeuten erhalten dabei über den IFK eine starke Stimme.
Im Falle einer Verkammerung müssen die Berufsverbände sich in den Verhandlungen auch an den Vorgaben der Kammer orientieren. Da der Großteil der Berufsangehörigen Angestellte sind, könnten die Interessen der Selbstständigen in den Hintergrund rücken.
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Die Festlegung und Weiterentwicklung von fachlichen Standards und Qualitätskriterien sind in das bestehende System eingebettet.
Eine Therapeutenkammer kann Aufgaben regionaler Gesundheitsbehörden übernehmen, wie die Ausstellung der Berufsurkunde oder die Überwachung der Qualität der Ausbildung, würde damit aber einen zusätzlichen Bürokratie- und Kontrollaufwand für Berufsangehörige verursachen. Sinnvoller ist es, wenn das geplante länderübergreifende eGBR die Registrierung aller Berufsangehörigen übernimmt.
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Eine von der Kammer erstellte Berufsordnung fasst geltendes Recht zusammen, stellt jedoch keinen wirklichen Schutz der Patienten dar.
Da Kammern Ländersache sind, könnte es 17 (NRW hätte zwei Kammerbezirke) verschiedene Berufsordnungen geben. Bei einer Therapeutenkammer, die alle Heilmittelerbringer umfassen würde und nicht nur die Physiotherapie, müsste eine gemeinsame Berufsordnung die Herausforderung bewältigen, die sehr unterschiedlichen berufsrechtlichen Regelungen der einzelnen Heilmittelberufe abzudecken. Es erschließt sich nicht, inwiefern dadurch ein besserer Schutz der Patienten erreicht werden soll, zumal generell in der Branche kein diesbezüglicher erhöhter Schutzbedarf existiert.
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Eine Kammer würde ethische Rahmenbedingungen schaffen, nach denen sich Physiotherapeuten in ihrer Berufsausübung richten sollen.
Physiotherapeuten folgen bereits ethischen Grundsätzen. Verstöße werden durch das deutsche Rechtssystem ausreichend geahndet.
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Statistische Daten über das Gesundheitspersonal werden anhand offizieller Erhebungen des Statistischen Bundesamts ermittelt, weisen jedoch gewisse Lücken auf.
Um die Lücken zu schließen, bedarf es der Optimierung bei den erhobenen Daten des Statistischen Bundesamts. Daneben wird das eGBR weitere Daten liefern. Eine neue Datenbasis auf Grundlage der Mitgliedszahlen zahlreicher Therapeutenkammern ist nicht zusätzlich erforderlich.
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Physiotherapiepraxen können Privatpreise betriebswirtschaftlich kalkulieren.
Therapeutenkammern könnten dem Gesetzgeber einheitliche Gebührenordnungen vorschlagen und bei Streitigkeiten eine gutachterliche Äußerung über die Angemessenheit einer Privatliquidation abgeben. Im Fall der Schaffung einer mit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vergleichbaren Gebührenordnung für Therapeuten hätte sie jedoch keine Rechte, die über das Anhörungsrecht der Verbände hinausgingen.
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Kettenbildung stellt derzeit kein Kernproblem der Physiotherapie-Branche dar. Ganz im Gegenteil: Es gibt viele kleine Praxen, die gerade in ländlichen Regionen für die räumliche Versorgung unerlässlich sind. Trotzdem wird auch dieses Thema an der einen oder anderen Stelle diskutiert.
Eine Therapeutenkammer könnte das Fremd- und Mehrbesitzverbot allerdings nicht regeln. Hier gilt § 124 Sozialgesetzbuch V, der die Zulassungsvoraussetzungen abschließend und mit direkter Rechtswirkung für Therapeuten regelt.
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Physiotherapeuten können ihre Altersvorsorge selbst regeln und haben häufig die Wahlmöglichkeit, ob sie (nur) eine gesetzliche oder eine (auch) private Altersvorsorge wahrnehmen.
Mit einer durch die Kammer ermöglichten Etablierung eines Versorgungswerks würde Physiotherapeuten diese Wahlmöglichkeit genommen. Wichtiger noch: Vorteile im Bereich der Fürsorge, z. B. durch ein Versorgungswerk, sind heutzutage wegen der bereits vorhandenen Probleme der Rentenversicherung nicht zu erwarten. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Kammer eine neue Standeseinrichtung schaffen würde, die sich ohne jegliche staatliche Zuschüsse allein aus Mitgliedsbeiträgen finanzieren müsste.
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Wissenschaftliche Stellungnahmen werden von Berufsverbänden und Fachgesellschaften abgegeben.
Eine Therapeutenkammer ist dafür nicht erforderlich. Mehr Fachgesellschaften für die unterschiedlichen physiotherapeutischen Bereiche wären allerdings sinnvoll.
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Fazit:
Ein undifferenziertes Unbehagen bei den Leistungserbringern im Gesundheitswesen im Allgemeinen und über die Situation in der Physiotherapie im Speziellen kann aus unserer Sicht nicht ausreichen, um einer Verkammerung mit ihren Konsequenzen zuzustimmen.
Befasst man sich mit den Fakten, gibt es derzeit keinen hinreichenden Grund, unseren Physiotherapiepraxen zusätzliche Kosten und zusätzliche Bürokratie aufzubürden. Will man der Branche tatsächlich helfen, bedarf es einer besseren Vergütungssituation (langfristiger Wegfall der Grundlohnsummenbindung), einem Abbau von Bürokratie (idealerweise im Zusammenhang mit dem Aufbau einer neuen Telematikinfrastruktur), dem zügigen Aufbau des elektronischen Gesundheitsberuferegisters sowie einer Professionalisierung durch neue Freiräume über Anpassungen im Berufsgesetz.
Zwar wären in einer Therapeutenkammer erstmals ausnahmslos alle Physiotherapeuten aufgrund der Zwangsmitgliedschaft pflichtorganisiert, allerdings würde allein die Verkammerung zu keiner besseren Interessenvertretung führen, jedenfalls aber die Kosten und den Bürokratieaufwand der Berufsangehörigen erhöhen. Trotzdem betrifft auch das Thema „Kammer“ am Ende alle Mitglieder, weshalb die Diskussion über das Für und Wider einer Kammer weitergehen muss. Der IFK wird diesen Prozess intensiv begleiten.
Von Ute Repschläger
KammerIFKeGBR
Solange dieser Berufsstand keine zwingende und grundlegende Akademisierung mit einheitlichen Qualitätsstandards erlangt, wird sich sowieso nichts ändern. Teure und schlechte Schmalspurausbildungen nützen dem Kassen-, Ärzte- und Fortbildungslobbyismus in Deutschland schon seit Jahrzehnten. Billigtherapeuten mussten somit bisher wirkungsarme Billigtherapie im Gießkannenprinzip flächendeckend zur Freude eines deutschen Kassenimperiums, welches ein Solidarprinzip ausschließt, über alle ausstreuen. Vom exorbitanten und sinnlosen Kassenbürokratismus, der jede gute Therapie unmöglich macht, ganz zu schweigen. Pech nur, daß es von diesen armen "Heinzeltherapeuten" bald kaum noch welche geben wird. Verständlich, da kaum jemand vom Idealismus in diesem Lande leben kann und will. Da war in der ehemaligen DDR die Physiotherapieausbildung wenigstens noch mit einem Fachschulstudium inklusive gewisser Ausbildungs- und Therapiestandards "gekrönt", welche dann nach der Wende vom gesamtdeutschen Gesundheitssystem zwangsdisqualifiziert wurde, denn: Nein, Krankengymnasten waren keine Physiotherapeuten! Nunmehr dümpelt der Berufsstand seit 28 Jahren mit unterschiedlichster Qualifikation und nicht vergleichbarer Qualität vor sich hin, wovon nur die oben genannte Lobbyisten profitieren. In Benelux- und Überseenationen, z.B. Australien, haben Therapeuten aufgrund ihrer grundlegenden Hochschulqualifikation eine Position mit first contact sowie Anerkennung und Bezahlung, welche ihren heutigen Berufsanforderungen entsprechen. Eine Kammer würde daran nicht das Geringste ändern, aber die Therapeuten und Zwangsmitglieder können dann noch direkter und umfassender als mit all ihren subordinierten, kontraproduktiven und sinnlosen Berufsverbänden zwangsdirigiert und gesundheitspolitisch drangsaliert werden.
Eine Kammer wäre das letzte und größte "Eigentor" für die Physiotherapeuten in Deutschland.
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Kristin Nominat schrieb:
Na Klasse, da haben wir auch gleich wieder den Beweis dafür, dass mit der Blödheit der meisten Therapeuten nach dem Motto "Teile und herrsche!" gute Politik gemacht werden kann.
Solange dieser Berufsstand keine zwingende und grundlegende Akademisierung mit einheitlichen Qualitätsstandards erlangt, wird sich sowieso nichts ändern. Teure und schlechte Schmalspurausbildungen nützen dem Kassen-, Ärzte- und Fortbildungslobbyismus in Deutschland schon seit Jahrzehnten. Billigtherapeuten mussten somit bisher wirkungsarme Billigtherapie im Gießkannenprinzip flächendeckend zur Freude eines deutschen Kassenimperiums, welches ein Solidarprinzip ausschließt, über alle ausstreuen. Vom exorbitanten und sinnlosen Kassenbürokratismus, der jede gute Therapie unmöglich macht, ganz zu schweigen. Pech nur, daß es von diesen armen "Heinzeltherapeuten" bald kaum noch welche geben wird. Verständlich, da kaum jemand vom Idealismus in diesem Lande leben kann und will. Da war in der ehemaligen DDR die Physiotherapieausbildung wenigstens noch mit einem Fachschulstudium inklusive gewisser Ausbildungs- und Therapiestandards "gekrönt", welche dann nach der Wende vom gesamtdeutschen Gesundheitssystem zwangsdisqualifiziert wurde, denn: Nein, Krankengymnasten waren keine Physiotherapeuten! Nunmehr dümpelt der Berufsstand seit 28 Jahren mit unterschiedlichster Qualifikation und nicht vergleichbarer Qualität vor sich hin, wovon nur die oben genannte Lobbyisten profitieren. In Benelux- und Überseenationen, z.B. Australien, haben Therapeuten aufgrund ihrer grundlegenden Hochschulqualifikation eine Position mit first contact sowie Anerkennung und Bezahlung, welche ihren heutigen Berufsanforderungen entsprechen. Eine Kammer würde daran nicht das Geringste ändern, aber die Therapeuten und Zwangsmitglieder können dann noch direkter und umfassender als mit all ihren subordinierten, kontraproduktiven und sinnlosen Berufsverbänden zwangsdirigiert und gesundheitspolitisch drangsaliert werden.
Eine Kammer wäre das letzte und größte "Eigentor" für die Physiotherapeuten in Deutschland.
"Physiotherapiepraxen können Privatpreise betriebswirtschaftlich kalkulieren."
und weiter
"Physiotherapeuten können ihre Altersvorsorge selbst regeln und haben häufig die Wahlmöglichkeit, ob sie (nur) eine gesetzliche oder eine (auch) private Altersvorsorge wahrnehmen."
Ich finde es lächerlich auf diese Ansichten ernsthaft einzugehen. Darüber ist es lächerlich und bizar, die sog. Verkammerung ( wohl eine Wortneuschaffung aus der Marketingabteilung der Verbände/Zvk/g-bh/ KK-lobby etc) als großes, geldfressendes und unwirksames Bürokratiemonster aufzubauen, während die Bürokratie der 151 Krankenkassen, die unwirksame Bürokratie der Altverbände und des ZVK"s und die intransparente und undemokratisches Bürokratie des G-BA"s unbemerkt nicht zu thematisieren. Pfui
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Thilo Hildebrand schrieb:
Zitat, Ute Repschläger;
"Physiotherapiepraxen können Privatpreise betriebswirtschaftlich kalkulieren."
und weiter
"Physiotherapeuten können ihre Altersvorsorge selbst regeln und haben häufig die Wahlmöglichkeit, ob sie (nur) eine gesetzliche oder eine (auch) private Altersvorsorge wahrnehmen."
Ich finde es lächerlich auf diese Ansichten ernsthaft einzugehen. Darüber ist es lächerlich und bizar, die sog. Verkammerung ( wohl eine Wortneuschaffung aus der Marketingabteilung der Verbände/Zvk/g-bh/ KK-lobby etc) als großes, geldfressendes und unwirksames Bürokratiemonster aufzubauen, während die Bürokratie der 151 Krankenkassen, die unwirksame Bürokratie der Altverbände und des ZVK"s und die intransparente und undemokratisches Bürokratie des G-BA"s unbemerkt nicht zu thematisieren. Pfui
Wenn die Beitragszahlung für die Kammer nur über diejenigen Unternehmen läuft, die Therapeuten beschäftigen, und diese ihre Beiträge nach der Anzahl der jeweils beschäftigten Therapeuten abzuführen haben, belastet der Beitrag nicht direkt die MA-Gehälter und die Kosten sind voll als Betriebsausgaben absetzbar.
Es gibt einen einzigen Ansprechpartner bei Entscheidungen die unsere Berufsgruppen betreffen und die Kammer kann als berufsständige Körperschaft nicht übergangen werden.
Kammern sind berufsständische Organisationen, die auf gesetzlicher Grundlage gebildet sind. Es sind Zwangsverbände, so daß eine Pflichtmitgliedschaft besteht. Kammern sind juristisch regelmäßig Körperschaften des öffentlichen Rechts; funktional sind es Interessen vertretende Selbstverwaltungskörperschaften. Neben der Erfüllung der ihnen zugewiesenen staatlichen Aufgaben fungieren sie als Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Auch besitzen sie Satzungsgewalt, welche personell auf ihre Mitglieder und sachlich auf ihren Aufgabenkreis beschränkt ist. Der Staat hat die Aufsicht (Staatsaufsicht) über die Kammer. Weit überwiegend besteht die gesetzliche Pflicht zur Mitgliedschaft, sofern man zu der betreffenden Berufsgruppe zählt.
LG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Für AG würde sich bei einer Verkammerung u.a. die Frage der betrieblichen Altersversorgung für die MA erledigen, da die Altersversorgung über die Kammer abgedeckt ist/wäre.
Wenn die Beitragszahlung für die Kammer nur über diejenigen Unternehmen läuft, die Therapeuten beschäftigen, und diese ihre Beiträge nach der Anzahl der jeweils beschäftigten Therapeuten abzuführen haben, belastet der Beitrag nicht direkt die MA-Gehälter und die Kosten sind voll als Betriebsausgaben absetzbar.
Es gibt einen einzigen Ansprechpartner bei Entscheidungen die unsere Berufsgruppen betreffen und die Kammer kann als berufsständige Körperschaft nicht übergangen werden.
Kammern sind berufsständische Organisationen, die auf gesetzlicher Grundlage gebildet sind. Es sind Zwangsverbände, so daß eine Pflichtmitgliedschaft besteht. Kammern sind juristisch regelmäßig Körperschaften des öffentlichen Rechts; funktional sind es Interessen vertretende Selbstverwaltungskörperschaften. Neben der Erfüllung der ihnen zugewiesenen staatlichen Aufgaben fungieren sie als Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Auch besitzen sie Satzungsgewalt, welche personell auf ihre Mitglieder und sachlich auf ihren Aufgabenkreis beschränkt ist. Der Staat hat die Aufsicht (Staatsaufsicht) über die Kammer. Weit überwiegend besteht die gesetzliche Pflicht zur Mitgliedschaft, sofern man zu der betreffenden Berufsgruppe zählt.
LG ergonosis
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Dieter Förster schrieb:
Der Gesetzgeber hat die Verhandlungsfreiheit der Verbände durch die Grundlohnsummenanbindung erheblich eingeschränkt. Es ist nicht richtig, den Verbänden hier die Schuld zu geben. Durch das HHVG, und damit der Wegfall der Grundlohnsummenanbindung haben die Verbände für die 3 Jahre Bundesweit durchschnittlich über 30 % Honorarerhöhungen erreicht. Das reicht zwar noch nicht, ist aber ein Weg in die richtige Richtung. Dieter Förster
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ulmerkirstin schrieb:
Ich persönlich bin der Ansicht, den Berufsverbänden fehlt es grundsätzlich an Akzeptanz in den eigenen Reihen. Die Mitgliedschaften belaufen sich bei fast allen Verbänden deutlich unter der 30%. Interessant an dem Bericht von Fr. Repschläger ist, dass sie auf die prekäre finanzielle Situation von uns Therapeuten hinweist. Nochmal zum Verständnis, die Verbände machen seit Jahrzehnten die Preisverhandlungen mit den Kostenträgern! Genau hier liegt ein wesentliches Problem der Verbände, es fehlt ihnen schlicht an Durchsetzungskraft. Darüber hinaus haben sie für viele Bereiche (Qualität, Berufsordnung, Physiotherapie im Sozialgesetzbuch verankern usw.) nicht einmal ein Anhörungsrecht. Mit einer Kammer an ihrer Seite, wären sie deshalb gut beraten. Neben der politischen Durchsetzungskraft für unsere Interessen, hätte auch das "Fremdbestimmt" sein endlich ein Ende
Rechtlich.....bla bla bla, es geht nur um die eigene Existenz!!!!!
Auch eine Fusion der Verbände bringt nix!!!
Die haben nicht die Probleme, der praktizierenden Therapeuten!!
Eine Fusion wäre schon längst geschehen, wenn die Verbände Interesse an der Verbesserung der Situation praktizierenden Therapeuten hätten!!!
Ich hatte das schon mal erwähnt!!!
Wir haben 2018!!!!
In China wird schon seit etlichen Jahren mit Handy bezahlt!!! Wie lange gibt es schon die Chipkarte ?????????
Wir müssen noch mit Zettel hantieren!!!!!!
Ich könnte noch soviele Beispiele bringen....
für das ignorante und unfähige Verhalten der Verbände!!!
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oh, hab ich jetzt zu viele ausrufezeichen benutzt?
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Nikolis schrieb:
jo, dann gründe doch mal einen neuen verband und mach alles besser!!!!11111einseinself
oh, hab ich jetzt zu viele ausrufezeichen benutzt?
Solange viele so denken wie du, wird sich auch nix ändern Jo
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physiowave schrieb:
Ich heisse nicht Jo!!!!
Solange viele so denken wie du, wird sich auch nix ändern Jo
Was wir brauchen sind keine Verbände sondern Anwälte!!
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physiowave schrieb:
Wow Deutsch Lehrer oder wie????
Was wir brauchen sind keine Verbände sondern Anwälte!!
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Nikolis schrieb:
ich glaube, deine satzzeichentasten klemmen.
Bringe Dich in einem Verband Deiner Wahl ein und gehe auch mit in den Vorstand, dann kannst Du auch direkt mitreden und musst nicht über andere maulen.
Fusion der Verbände funktioniert nur, wenn deren Mitglieder das wollen - sicher nur "von unten" und nicht von oben.
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phys84 schrieb:
Mitglied im IFK, VPT, ZVK oder ...? Werde nicht Mitglied oder verlasse den Verband und Du tust genug deren Existenz nicht zu unterstützen! Oder:
Bringe Dich in einem Verband Deiner Wahl ein und gehe auch mit in den Vorstand, dann kannst Du auch direkt mitreden und musst nicht über andere maulen.
Fusion der Verbände funktioniert nur, wenn deren Mitglieder das wollen - sicher nur "von unten" und nicht von oben.
Glaubst du das was du da schreibst?
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physiowave schrieb:
Fusion der Verbände funktioniert nur, wenn deren Mitglieder das wollen - sicher nur "von unten" und nicht von oben.
Glaubst du das was du da schreibst?
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physiowave schrieb:
Die Argumente der IFK sind ein Witz!!!
Rechtlich.....bla bla bla, es geht nur um die eigene Existenz!!!!!
Auch eine Fusion der Verbände bringt nix!!!
Die haben nicht die Probleme, der praktizierenden Therapeuten!!
Eine Fusion wäre schon längst geschehen, wenn die Verbände Interesse an der Verbesserung der Situation praktizierenden Therapeuten hätten!!!
Ich hatte das schon mal erwähnt!!!
Wir haben 2018!!!!
In China wird schon seit etlichen Jahren mit Handy bezahlt!!! Wie lange gibt es schon die Chipkarte ?????????
Wir müssen noch mit Zettel hantieren!!!!!!
Ich könnte noch soviele Beispiele bringen....
für das ignorante und unfähige Verhalten der Verbände!!!
Ein Beispiel:
Warum soll eine "...Erfüllung der ihnen zugewiesenen staatlichen Aufgaben..." (ergonosis) von Therapeuten bezahlt werden. Die Berufsanerkennung wird in D wie üblich förderal von Gesundheitsbehörden, Ministerien, Regierungspräsidien oder Landesverwaltungsämtern durchgeführt. Kosten hierfür sind mit den Steuern bereits bezahlt. Eine Kammer lässt es sich von seinen Zwangsmitgliedern des dann wohl nicht mehr so "freien" Berufes bezahlen, und die Länder freuen sich über die Kostenersparnis!? Nein, denn die Länder müssen mit dem gleichen Personal dann ja die Aufsicht über die Kammer führen.
Noch ein Beispiel:
Derzeit sind z.B. in den Praxen die PI Fachaufsicht über die Mitarbeiter, in den Krankenhäusern entsprechend vorgesetztes med. Personal. Wer möchte hier noch eine Kammer, zumal auch die Krankenkassen (KK) aktiv werden und bei Verstößen direkt die PI belangen. Eine Kammer müsste hier "Vertragspartner" der KK werden, um seine Zwangsmitglieder zu vertreten, da die Kassenzulassung zwischen den Vertragspartnern Leistungserbringer (LE) und KK erfolgt. Eine zusätzliche Fachaufsicht durch eine Kammer macht dann bitte welchen Sinn?
Eine Verkammerung mit Vertragpartner Kammer und KK hätte u.U. zur Folge, dass nach relativ kurzer Zeit auch die Vergütung über eine zentrale Stelle (z.B.Vereinigung) angedacht würde. Die KK würde es freuen. Wie so etwas abläuft kann man sich als Interessierter gern einmal bei einem Arzt des Vertrauens erläutern lassen (siehe Landesärztekammer und Kässenärztliche Vereinigung).
Was wirklich gebraucht wird ist eine enge Zusammenarbeit der Berufsverbände, besser noch deren Fusion mit dem Ziel alle im Bereich der Physiotherapie tätigen Berufe zu vertreten. Und fast noch wichtiger: Eineindeutigkeit bei Rahmenverträgen, Anhebung des Ausbildungsniveaus mit Einbringung wesentlicher Zertifikatsausbildungen in die Berufsausbildung sowie eine kostenfreie Berufsausbildung.
Und letztendlich: Jeder Therapeut kann sich in einem (seinem) Verband einbringen und nicht nur zahlendes Mitglied sein. Politische Berufsfunktionäre sind gerade dabei diesem Land einen Bärendienst zu erweisen.
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Wo???
Mit was????
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physiowave schrieb:
Bärendienst?????
Wo???
Mit was????
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Problem beschreiben
phys84 schrieb:
Eine Kammer mit den vom IFK beschriebenen Aufgaben ohne die einzige berufsständige Vertretung aller Therapeuten zu sein, macht keinen Sinn.
Ein Beispiel:
Warum soll eine "...Erfüllung der ihnen zugewiesenen staatlichen Aufgaben..." (ergonosis) von Therapeuten bezahlt werden. Die Berufsanerkennung wird in D wie üblich förderal von Gesundheitsbehörden, Ministerien, Regierungspräsidien oder Landesverwaltungsämtern durchgeführt. Kosten hierfür sind mit den Steuern bereits bezahlt. Eine Kammer lässt es sich von seinen Zwangsmitgliedern des dann wohl nicht mehr so "freien" Berufes bezahlen, und die Länder freuen sich über die Kostenersparnis!? Nein, denn die Länder müssen mit dem gleichen Personal dann ja die Aufsicht über die Kammer führen.
Noch ein Beispiel:
Derzeit sind z.B. in den Praxen die PI Fachaufsicht über die Mitarbeiter, in den Krankenhäusern entsprechend vorgesetztes med. Personal. Wer möchte hier noch eine Kammer, zumal auch die Krankenkassen (KK) aktiv werden und bei Verstößen direkt die PI belangen. Eine Kammer müsste hier "Vertragspartner" der KK werden, um seine Zwangsmitglieder zu vertreten, da die Kassenzulassung zwischen den Vertragspartnern Leistungserbringer (LE) und KK erfolgt. Eine zusätzliche Fachaufsicht durch eine Kammer macht dann bitte welchen Sinn?
Eine Verkammerung mit Vertragpartner Kammer und KK hätte u.U. zur Folge, dass nach relativ kurzer Zeit auch die Vergütung über eine zentrale Stelle (z.B.Vereinigung) angedacht würde. Die KK würde es freuen. Wie so etwas abläuft kann man sich als Interessierter gern einmal bei einem Arzt des Vertrauens erläutern lassen (siehe Landesärztekammer und Kässenärztliche Vereinigung).
Was wirklich gebraucht wird ist eine enge Zusammenarbeit der Berufsverbände, besser noch deren Fusion mit dem Ziel alle im Bereich der Physiotherapie tätigen Berufe zu vertreten. Und fast noch wichtiger: Eineindeutigkeit bei Rahmenverträgen, Anhebung des Ausbildungsniveaus mit Einbringung wesentlicher Zertifikatsausbildungen in die Berufsausbildung sowie eine kostenfreie Berufsausbildung.
Und letztendlich: Jeder Therapeut kann sich in einem (seinem) Verband einbringen und nicht nur zahlendes Mitglied sein. Politische Berufsfunktionäre sind gerade dabei diesem Land einen Bärendienst zu erweisen.
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