Für unsere
Physiotherapie/Spiraldynamik-Praxis
suchen wir ab dem 01.10.2024 -
oder auch später - eine/n
Physiotherapeut/In (w/m/d) in Voll-
oder Teilzeit; d.h. 20 - 40
Wochenstunden wären
wünschenswert.
Was treibt uns an:
Am WICHTIGSTEN: Humor und das Leben
nicht zu ernst nehmen;
Wer wir sind - und was wir so
machen:
Eine funktionell arbeitende Praxis
mit dem Schwerpunkt
Spiraldynamik (Lizenz-Praxis).
Genau so kommen aber auch alle
anderen
sinnvollen Konzepte/Ideen zum
Einsatz ...
Physiotherapie/Spiraldynamik-Praxis
suchen wir ab dem 01.10.2024 -
oder auch später - eine/n
Physiotherapeut/In (w/m/d) in Voll-
oder Teilzeit; d.h. 20 - 40
Wochenstunden wären
wünschenswert.
Was treibt uns an:
Am WICHTIGSTEN: Humor und das Leben
nicht zu ernst nehmen;
Wer wir sind - und was wir so
machen:
Eine funktionell arbeitende Praxis
mit dem Schwerpunkt
Spiraldynamik (Lizenz-Praxis).
Genau so kommen aber auch alle
anderen
sinnvollen Konzepte/Ideen zum
Einsatz ...
Entstehungsgeschichte des Status quo
Wir wissen, dass die Berufsverbände publizieren, es hätte mit dem GKV-Spitzenverband eine Einigung zur Verlängerung der Regelleistungszeiten (KG zum Beispiel von 15 bis 25 Minuten auf 25 bis 30 Minuten) gegeben.
In der anschließenden Verhandlungsrunde bzgl. Vergütung hätte das Angebot der Kassen aber eine Absenkung des Minutenpreises von 14,6 Prozent bedeutet. Daher wurde die bereits konsentierte Leistungsbeschreibung von den Berufsverbänden wieder zurückgezogen.
Wir wissen nicht, wie der GKV-Spitzenverband sein Angebot bewertet.
Rahmenvertrag
Wir wissen, dass es jetzt eine konsentierte Fassung des Rahmenvertrags gibt, also etwas wie einen bundeseinheitlichen "Rahmenvertrag light". Das heißt es gibt ein Regelwerk, welches jetzt zur neuen Heilmittel-Richtlinie passt und ab 1. April 2021 in Kraft treten soll, Laufzeit bis Ende 2021(!). Essentielle Bestandteile wie Preisvereinbarung und Leistungsbeschreibung fehlen in der konsentierten Fassung allerdings.
Was wir nicht wissen, wann oder ob diese konsentierte Fassung so in Kraft treten wird, da sie sich noch im Unterschriftsverfahren befindet.
Inhalte der konsentierten Fassung
Wir wissen, dass im neuen Regelwerk
Wir werden sehen, welche Überraschungen diese konsentierte Fassung noch bereit hält.• Erleichterungen in Sachen Zulassung formuliert sind (z.B. ein Raum mit mind. 15 m² statt mit 20 m² wie bisher).
• eine Verpflichtung zur Abgabe eines Kürzels des Leistungserbringers auf der Rezeptrückseite nicht enthalten ist.
• vereinbart ist, dass künftig bestimmte Angaben auf einem Rezept auch bis zu drei Monate nach der Abrechnung einmalig „heilbar“ sind. Dies trifft allerdings nicht auf die Diagnose und die Art des Heilmittels zu. Die Diagnose muss bereits vor dem Behandlungsbeginn und die Art des Heilmittels vor der Abrechnung korrekt sein.
Weitere Verhandlungen
Wir wissen, dass das Schiedsgericht den Vertragspartnern auferlegt hat, sich bis zum 1. April 2021 in Sachen Preise und Leistungsbeschreibung nach unten genannten Kriterien zu einigen.
Wir wissen nicht, was passiert, wenn sich GKV-Spitzenverband und physiotherapeutische Berufsverbände nicht einigen können. Die Frage bleibt, ob es dann wieder zu einem Schiedsverfahren kommen wird, oder nicht. Ernstzunehmende Akteure vertreten die Rechtsauffassung, dass dies nicht der Fall sein wird.
Daraus ergibt sich aber schon die nächste Frage: Was nützt ein Rahmenvertrag ohne Leistungsbeschreibung und Vergütungsvereinbarung? Und ist dieser dann überhaupt rechtswirksam?
Vergütung
Wir wissen, dass im § 125 SGB V wörtlich steht:
Im vorliegenden Schiedsspruch sind aber strittige Vertragsinhalte (Leistungsbeschreibung) und Preise für einzelne Leistungspositionen nicht festgelegt.•„Kommt ein Vertrag [...] teilweise nicht bis zum 1. Januar 2021 [...] zustande [...] wird der Inhalt des Vertrages [...] innerhalb von drei Monaten durch die Schiedsstelle [...] festgesetzt.
• „[...] können sich die Vertragspartner nicht [...] auf die Preise für die einzelnen Leistungspositionen [...] einigen, werden [...] die Preise innerhalb von drei Monaten durch die Schiedsstelle [...] festgesetzt.“
Festgelegt sind im Schiedsspruch lediglich bestimmte Kriterien zur Preisfindung, z.B.:
• angemessenes Angestelltengehalt: am Ende soll eine Entlohnung der Mitarbeiter auf dem TVÖD(Bund)-Niveau der Entgeltgruppe 7 (Stufe 5) möglich sein (ca. 3.250€).
• angemessenes „Selbstständigengehalt“: Grundlage für die Kalkulation hierfür soll die Entgeltgruppe 9b (Stufe 4) des TVÖD sein (ca. 4.130 €).
• Das Schiedsgericht sieht für eine PT Praxis eine Investitionssumme von 40.000€ vor, die mit 5,5% verzinst werden muss.
• Die Preisentwicklung vom 1.7.2019 bis 31.12.2020 ist mit 1,48 Prozent zu berücksichtigen.
Was wir nicht wissen, ob das Schiedsgericht mit diesem Spruch seinem gesetzlichen Auftrag aus §125 SGB V gerecht geworden ist. Es gibt die Rechtsauffassung, dass der gesetzgeberische Auftrag erst dann erfüllt ist, wenn es eine Preisvereinbarung gibt, die eine angemessene und wirtschaftliche Vergütung der Praxen und ihrer Mitarbeiter ermöglicht.
Klage gegen Schiedsspruch?
Wir wissen, dass diese Option zurzeit von verschiedenen Seiten geprüft wird. Erhoben werden müsste solch eine Klage innerhalb von einem Monat nach Eingang des Schiedsspruches vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und dann ggf. in einer zweiten Instanz vor dem Bundessozialgericht. Dieser Weg würde sich über Jahre hinziehen.
Was wir nicht wissen, ob eine solche Klage eine „aufschiebende Wirkung“ hätte. Bis vor kurzem war die einhellige Meinung, dass dies nicht der Fall sei. Ein Mitglied der Schiedsstelle vertritt allerdings eine gegenteilige Position.
Anerkenntnis des Vertrages
Wir wissen, dass ab Inkrafttreten des Vertrages zum 1.4.21 Praxisinhaber diesen innerhalb von sechs Monaten anerkennen müssen, sonst verlieren sie ihre Kassenzulassung.
Was wir nicht wissen, ob in diesen sechs Monaten zwei verschiedene Rahmenverträge parallel nebeneinanderher existieren. Der neue Rahmenvertrag gilt für alle, die diesen anerkannt haben. Gilt dann der bisherige Rahmenvertrag weiterhin für alle, die dies noch nicht getan haben?
Es gibt die Rechtsauffassung, dass ab 1. April 2021 automatisch der „neue“ Rahmenvertrag gilt, da in allen bisherigen Rahmenverträgen immer eine entsprechende Klausel hinterlegt ist. Gegen diese Ansicht spricht, dass der Vertragspartner ein anderer ist (GKV-Spitzenverbandes statt einzelner Landesverbände).
Veröffentlichung
Wir wissen, dass der Rahmenvertrag irgendwann veröffentlicht wird.
Wir wissen aber nicht genau wann, da die bereits konsentierte Fassung in Hinblick auf den Schiedsspruch noch angepasst werden muss.
Zum Abschluss
Wir wissen, dass sich die ca. 30 Personen der Verhandlungskommissionen in Kürze bereits wieder online treffen werden.
Und was wir auch noch mit Sicherheit wissen, dass wir Sie auf dem Laufenden halten werden - versprochen.
Friedrich Merz / physio.de
PS: Gerne hätten wir in unserer Veröffentlichung auch die Standpunkte der Schiedsstelle und des GKV-Spitzenverbandes mehr gewürdigt. Eine Anfrage an Prof. Dr. Kurscheid wurde uns mit den Worten beschieden:"Da Kommentare oder Einschätzungen der Schiedsstelle zu Verfahren grundsätzlich nicht vorgesehen sind, kann Frau Prof. Dr. Kurscheid Ihnen für Fragen nicht zur Verfügung stehen. Gerne können Sie sich jedoch an die Pressestellen der Leistungserbringerverbände oder des GKV-Spitzenverbandes wenden."
Dies taten wir. Die Antwort des GKV-Spitzenverbandes: "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns während des laufenden Schiedsverfahrens und der laufenden Verhandlungen nicht zu den Details äußern."
SchiedsverfahrenVerbändeGKVTSVGKlage
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Horatio72 schrieb:
Danke!
Eva
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Eva D. schrieb:
Ja auch von mir ein großes Dankeschön für die sehr guten Infos in sehr unguter Sache!
Eva
Es wird den Niedergang der ambulanten Physiotherapieversorgung wie wir sie bis dato kennen einläuten.
So deutlich wie hier JEDEM Therapeuten die Geringschätzung seiner täglichen Arbeit und seiner moralischen Werte gezeigt wird, das bleibt einfach nicht ohne Spuren.
Niemand wird uns je ernst nehmen.
Niemand wird in 10-20 Jahren mehr diesen Beruf ergreifen.
Vielleicht ist das auch so gewollt. Verstehe nur nicht warum.
Das ist allerunterste Schublade.
Sowohl vom ganzen Ablauf dieses Verfahrens bis zu dem Thema ,dass es anscheinend auch gar nicht weiter von Belang ist ob da irgendwas in der Zukunft noch in unserer Arbeitsgrundlage rechtens ist,was denn gilt und ab wann oder wer was akzeptiert!
Was ist das für ein Verkorkstes System? Haben die dort keine Rechtsfachleute? Interessiert scheinbar alles niemanden.
Ich bin traurig, enttäuscht und auch auf eine neue Weise resigniert. Diese Resignation betrifft jetzt nicht per se meine persönliche, auf den Sinn des täglichen Therapeutendaseins bezogene, sondern jetzt eher in Richtung Zukunft auf den Berufsstand als solches. Der Beruf wird sterben!
Wo soll die Energie herkommen für sowas zu brennen?
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salvatore 657 schrieb:
Hallo, ich teile ihre Worte und bin sehr Traurig über die Entwicklungen die sich in unserem Beruf ergeben. Pandemiebezogen bin ich sehr erstaunt darüber wie sehr unser Beruf unter dem Radar läuft, ganz besonders wenn man die sogenannte Impfpriorisierung sich anschaut. Was die Zukunft angeht, sehe ich Schwarze Wolken über die Physiotherapie. Die jungen Leute wollen einen Beruf lernen wo man auch was verdient und davon leben kann. Das höre ich immer wieder wenn man sich mit Ihnen unterhält. Bin seit fast 30 Jahren dabei und immer mit Herzblut und Feuer. Aber die von Ihnen erwähnten Worte spüre ich genauso. Ich hoffe dennoch auf ein Wunder und die Stimmung verändert sich vielleicht wieder. Alles gute und Kopf hoch auch wenn der Hals dreckig ist.
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kroetzi schrieb:
Was hier grade abläuft ist das totale Armutszeugnis für unseren Berufsstand.
Es wird den Niedergang der ambulanten Physiotherapieversorgung wie wir sie bis dato kennen einläuten.
So deutlich wie hier JEDEM Therapeuten die Geringschätzung seiner täglichen Arbeit und seiner moralischen Werte gezeigt wird, das bleibt einfach nicht ohne Spuren.
Niemand wird uns je ernst nehmen.
Niemand wird in 10-20 Jahren mehr diesen Beruf ergreifen.
Vielleicht ist das auch so gewollt. Verstehe nur nicht warum.
Das ist allerunterste Schublade.
Sowohl vom ganzen Ablauf dieses Verfahrens bis zu dem Thema ,dass es anscheinend auch gar nicht weiter von Belang ist ob da irgendwas in der Zukunft noch in unserer Arbeitsgrundlage rechtens ist,was denn gilt und ab wann oder wer was akzeptiert!
Was ist das für ein Verkorkstes System? Haben die dort keine Rechtsfachleute? Interessiert scheinbar alles niemanden.
Ich bin traurig, enttäuscht und auch auf eine neue Weise resigniert. Diese Resignation betrifft jetzt nicht per se meine persönliche, auf den Sinn des täglichen Therapeutendaseins bezogene, sondern jetzt eher in Richtung Zukunft auf den Berufsstand als solches. Der Beruf wird sterben!
Wo soll die Energie herkommen für sowas zu brennen?
TVÖD also.
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Philipp Morlock schrieb:
Vielen Dank für die Informationen!
TVÖD also.
Wir können davon ausgehen, dass noch einige Klopfer kommen werden, wie Fortbildungspflicht für Angestellte, keine Freien Mitarbeiter mehr im Hausbesuch uvm.
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PT-Morris schrieb:
Wir wissen, dass die Logopädie Verbände ( bis auf einen ) ein Vergütungsplus von 22% verhandelt haben. Die Physiotherapie aber mit einem rechnerischen Minus von 14% raus gehen sollte. Wir wissen, dass im Vertragsentwurf der Logopädie das Behandlerkürzel beinhaltet ist. In der Physiotherapie musste es unbedingt weg. Wir wissen, dass der „große Raum" auf 15qm reduziert wurde. Wie viel weitere Räumlichkeiten noch benötigt werden ist unbekannt.
Wir können davon ausgehen, dass noch einige Klopfer kommen werden, wie Fortbildungspflicht für Angestellte, keine Freien Mitarbeiter mehr im Hausbesuch uvm.
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PT-Morris schrieb:
In der Logopädie ist es selbstverständlich, dass den Therapeutinnen zur Regelbehandlungszeit die Zeit für Therapienebentätigkeiten gegeben wird. Wenn es in der Physiotherapie eine Regelbehandlungszeit von 20 Minuten für KG gäbe, würde knallhart im 20 Minutentakt terminiert. Hier liegt das Kernproblem der ganzen Verhandlung.
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Moromädchen schrieb:
Die Logos haben ist mehr als 20 Jahren schon anders verhandelt und werden anders honoriert. Das wollte man seinerzeit nicht. Jetzt die Uhren komplett umstellen, war kühn...aber wir gesagt einen Versuch wert. Und am Ende hatten die Kassen einen Joker, mit dem man nicht gerechnet hat...wenn man keine potente Rechtsabteilung im Hintergrund hat. Auch das ist kein Vorwurf, nur eine Tatsache.
Ich habe die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben und es kommt eine entsprechend angepasste vergütete Regelleistungszeit bei KG/MT von 30 Minuten. Auch die Verbände haben den Ernst der Lage bezüglich Abwanderung aus dem Beruf erkannt.
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PT-Morris schrieb:
In der Logopädie funktioniert das Prinzip Regelbehandlungszeit plus Therapienebentätigkeiten. In der Physiotherapie muss es eine Regelleistungszeit ( inklusive Therapienebentätigkeiten ) sein.
Ich habe die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben und es kommt eine entsprechend angepasste vergütete Regelleistungszeit bei KG/MT von 30 Minuten. Auch die Verbände haben den Ernst der Lage bezüglich Abwanderung aus dem Beruf erkannt.
Bis 2019 war man da bei der AOK Nordost für eine 45 Minuten Behandlung bei 42,10€. 45 Minuten am Patienten plus die Vor und Nachbereitung machen daraus eine 60 Minuten Einheit.(Die Logopäden dürfen da gern widersprechen wenn der zusätzliche Zeitaufwand anders ist.) Jetzt sind wir bei 55,64€. Das ist ein wenig besser als Lymphe 60 aber nicht zu vergleichen mit 3 KGs/MTs a 20 Minuten.
Ein MT-Therapeut könnte in den 60 Minuten eine MT(20) und ein MT/US(30)Rezept machen und sich dann noch 10 Minuten die Sonne auf den Bauch scheinen lassen und hätte mehr davon. Und auch die Logopäden werden nicht 30/40h pro Woche mit 100% Auslastung fahren, sodass der eigentliche Umsatz je Stunde nochmal geringer wird.
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physiox100 schrieb:
Naja mal euch das mal nicht so blumig aus. Wenn man für Vor- und Nachbereitung nochmal etwa 15 Minuten je Patient einkalkulieren muss, dann sehen die Vergütungen nicht so pralle aus. Das war bis vor der Preisgleichschaltung noch extremer. Außerdem sind viele logopädische Patienten auch Hausbesuche also nochmal etwas aufwendiger.
Bis 2019 war man da bei der AOK Nordost für eine 45 Minuten Behandlung bei 42,10€. 45 Minuten am Patienten plus die Vor und Nachbereitung machen daraus eine 60 Minuten Einheit.(Die Logopäden dürfen da gern widersprechen wenn der zusätzliche Zeitaufwand anders ist.) Jetzt sind wir bei 55,64€. Das ist ein wenig besser als Lymphe 60 aber nicht zu vergleichen mit 3 KGs/MTs a 20 Minuten.
Ein MT-Therapeut könnte in den 60 Minuten eine MT(20) und ein MT/US(30)Rezept machen und sich dann noch 10 Minuten die Sonne auf den Bauch scheinen lassen und hätte mehr davon. Und auch die Logopäden werden nicht 30/40h pro Woche mit 100% Auslastung fahren, sodass der eigentliche Umsatz je Stunde nochmal geringer wird.
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PT-Morris schrieb:
Der Vertragsentwurf in der Logopädie sieht am Ende der Laufzeit eine Vergütung von 67,69€ für 45 Minuten Therapie vor, also pro Stunde inklusive Therapienebentätigkeiten. Das könnte auch das Ziel bei MT mit einer Regelleistungszeit von 30 Minuten sein ( also die Hälfte davon, ist ja klar wink ).
Was ist denn dann der Preisvorschlag für KG und Massage? Die müssen ja drunter liegen.
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physiox100 schrieb:
Also defacto eine Preissenkung, wenn man mit 3 MT a 20 Minuten schon 75€ verdienen kann. Das MT-Zertifikat kostet einen auch keine zusätzlichen 3 Jahre Ausbildung, Urlaubstage und nochmal fast 4000€+ in etwa.
Was ist denn dann der Preisvorschlag für KG und Massage? Die müssen ja drunter liegen.
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PT-Morris schrieb:
@physiox100 Eben nicht. Aus Sicht der Kassen ist das so. Es werden bis zu 25 Minuten Arbeitszeit bezahlt. Die Verlaufsdokumentation ist Vertragsbestandteil und geht auf die Kappe des PI. Also wäre das oben eine Vergütungserhöhung.
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Wickie schrieb:
Das ist nicht zu hoch gepokert, das ist unabdingbar um sinnvoll arbeiten zu können!
Logos haben ausschließlich Aktivleistungen, das wird bei der Diskussion gerne vergessen.
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regiologo schrieb:
@PT-Morris
Logos haben ausschließlich Aktivleistungen, das wird bei der Diskussion gerne vergessen.
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ali schrieb:
@Moromädchen die Verbände haben schlicht gefordert was gesetztlich vorgegeben war, wirtschafrliche Vergütung und wir IMMER gewollt haben, sinnvolle Behandlungstaktung. Die Kassen hätten so oder so NIX geboten....Ich finde es immer wieder merkwürdig, wenn angemessene Forderungen (siehe auch 37% Kampagnie) als zu hoch bewertet werdeb...
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doreens schrieb:
@regiologo In der Pädiatrie gibt es beispielsweise auch nur Aktivleistungen..
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Moromädchen schrieb:
Wir wissen nun, dass die PT-Verbände zu hoch gepokert haben, indem sie höhere Vergütung UND längere Behandlungszeiten mit Honorarausgleich gefordert haben. Versuchen konnte man das, aber nun muss man die Lehren daraus ziehen.
seit dem 01.07.2020 warten weit über 300.000 Heilmittelerbringer auf die neuen Verträge für den jeweiligen Heilmittelbereich (§125 TSVG).
Die Verträge sollen Preise, Regelleistungszeit (Durchführung + Vor- und Nachbereitung sowie Dokumentation) sowie Vergütungsstrukturen für die Arbeitnehmer und weitere Elemente enthalten.
Bei den auszuhandelnden Preisen sind u.a . Faktoren wie die Entwicklung von Personalkosten (Anmerkung: Es herrscht großer Fachkräftemangel), Sach- sowie laufende Kosten zu berücksichtigen.
Da eine Einigung bis zum 30.09.2020 nicht erfolgte, sollte die Schiedsstelle die Inhalte der Verträge sowie die Preise festlegen.
Bei einer Entscheidung nach dem 01.10.2020 sollten zudem Zahlbeträge als Ausgleich für Vergütungsausfälle festgelegt werden.
Bis zum 15.11.2020 sollte gem. §125a TSVG die „Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung“ vertraglich vereinbart werden.
Hier werden Auswahl und Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten größenteils in die Verantwortung der Heilmittelerbringer gelegt.
In den Verträgen sollten u.a. einheitliche Regelungen zur Abrechnung festgelegt werden. Auch die sich ergebenden Preisstrukturen sollten definiert werden.
Da eine Einigung bis zum 15.11.2020 nicht erfolgte, sollte die Schiedsstelle innerhalb von drei Monaten (bis zum 14.02.2021) die Inhalte der Verträge festlegen.
Das sog. WAT-Gutachten liegt Ihnen vor.
Wann gedenken Sie, sich an das Gesetz zu halten?
Wann dürfen wir, die wir uns jeden Tag unermüdlich für die Versorgung der Menschen einsetzen, damit rechnen, dass Sie sich den Tatsachen stellen?
Wann machen SIe substanzielle Lösungsangebote und wann hören Sie auf, den kompletten Prozess und neue Verträge zu verhindern?
Irgendwelche ausgedachten Argumente wie z.B. „Es gibt keinen Fachkräftemangel!“ oder „Wir brauchen nur Rahmenbedingungen festzulegen.“ sind ein Skandal und verschmähen eine riesige Gruppe von „systemrelevanten“ (Zitat Bundeskanzlerin A. Merkel, Bundesminister J. Spahn) Therapeutinnen und Therapeuten.
Wir machen das, was ihre oberste Aufgabe ist - Versorgung sicherstellen!!!
Also liefern Sie uns endlich die Bedingungen, unter denen wir bestmöglich arbeiten können.
Erstellen Sie seriöse Verträge!
Definieren Sie die Leistungen sauber!
Definieren Sie die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung!
Sorgen Sie für attraktive Honorare!
Fördern Sie die Digitalisierung!
Sämtliche Fristen sind mehrfach abgelaufen!!!
Möglicherweise ist es für uns Heilmittelerbinger an der Zeit zu prüfen, wie man diesem Missstand juristisch begegnen sollte.
Wir lassen uns nicht länger „für dumm verkaufen“...
Sehr geehrter Herr Minister Spahn, sehr geehrte Funktionäre in den Heilmittelerbringerverbänden, Lieber Roy Kühne, lieber Uwe Eisner,
Gesetze gelten für Alle!!!
Therapeuten streicht man „für einen falsch gesetzen Haken“ komplette Rezepte.
Und die Spitzenverbände der Krankenkassen ignorieren einfach Gesetze!!!
DAS MUSS SICH ÄNDERN!!!
Ich wünsche mir sehr, dass es nun unverzüglich zu einem Abschluss der Gespräche mit klaren, gesetzeskonformen Ergebnissen kommt.
Schönes Wochenende — nachdenklich.
Anmerkung: Der Text stammt aus Facebook als Antwort eines Unternehmers auf den Schiedsspruch.
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Aber sehr gut.
Vielleicht sollten wir sowas auch machen. Ich überlege schon die ganze Zeit was man sinnvoll tun kann.
Da kam dein Text schon mal im richtigen Moment.
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kroetzi schrieb:
Ich hoffe dass der Text auch die zuständigen Stellen erreicht und nicht nur bei Facebook bleibt.
Aber sehr gut.
Vielleicht sollten wir sowas auch machen. Ich überlege schon die ganze Zeit was man sinnvoll tun kann.
Da kam dein Text schon mal im richtigen Moment.
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Ringgeist schrieb:
Sehr geehrter Spitzenverband der Krankenkassen,
seit dem 01.07.2020 warten weit über 300.000 Heilmittelerbringer auf die neuen Verträge für den jeweiligen Heilmittelbereich (§125 TSVG).
Die Verträge sollen Preise, Regelleistungszeit (Durchführung + Vor- und Nachbereitung sowie Dokumentation) sowie Vergütungsstrukturen für die Arbeitnehmer und weitere Elemente enthalten.
Bei den auszuhandelnden Preisen sind u.a . Faktoren wie die Entwicklung von Personalkosten (Anmerkung: Es herrscht großer Fachkräftemangel), Sach- sowie laufende Kosten zu berücksichtigen.
Da eine Einigung bis zum 30.09.2020 nicht erfolgte, sollte die Schiedsstelle die Inhalte der Verträge sowie die Preise festlegen.
Bei einer Entscheidung nach dem 01.10.2020 sollten zudem Zahlbeträge als Ausgleich für Vergütungsausfälle festgelegt werden.
Bis zum 15.11.2020 sollte gem. §125a TSVG die „Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung“ vertraglich vereinbart werden.
Hier werden Auswahl und Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten größenteils in die Verantwortung der Heilmittelerbringer gelegt.
In den Verträgen sollten u.a. einheitliche Regelungen zur Abrechnung festgelegt werden. Auch die sich ergebenden Preisstrukturen sollten definiert werden.
Da eine Einigung bis zum 15.11.2020 nicht erfolgte, sollte die Schiedsstelle innerhalb von drei Monaten (bis zum 14.02.2021) die Inhalte der Verträge festlegen.
Das sog. WAT-Gutachten liegt Ihnen vor.
Wann gedenken Sie, sich an das Gesetz zu halten?
Wann dürfen wir, die wir uns jeden Tag unermüdlich für die Versorgung der Menschen einsetzen, damit rechnen, dass Sie sich den Tatsachen stellen?
Wann machen SIe substanzielle Lösungsangebote und wann hören Sie auf, den kompletten Prozess und neue Verträge zu verhindern?
Irgendwelche ausgedachten Argumente wie z.B. „Es gibt keinen Fachkräftemangel!“ oder „Wir brauchen nur Rahmenbedingungen festzulegen.“ sind ein Skandal und verschmähen eine riesige Gruppe von „systemrelevanten“ (Zitat Bundeskanzlerin A. Merkel, Bundesminister J. Spahn) Therapeutinnen und Therapeuten.
Wir machen das, was ihre oberste Aufgabe ist - Versorgung sicherstellen!!!
Also liefern Sie uns endlich die Bedingungen, unter denen wir bestmöglich arbeiten können.
Erstellen Sie seriöse Verträge!
Definieren Sie die Leistungen sauber!
Definieren Sie die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung!
Sorgen Sie für attraktive Honorare!
Fördern Sie die Digitalisierung!
Sämtliche Fristen sind mehrfach abgelaufen!!!
Möglicherweise ist es für uns Heilmittelerbinger an der Zeit zu prüfen, wie man diesem Missstand juristisch begegnen sollte.
Wir lassen uns nicht länger „für dumm verkaufen“...
Sehr geehrter Herr Minister Spahn, sehr geehrte Funktionäre in den Heilmittelerbringerverbänden, Lieber Roy Kühne, lieber Uwe Eisner,
Gesetze gelten für Alle!!!
Therapeuten streicht man „für einen falsch gesetzen Haken“ komplette Rezepte.
Und die Spitzenverbände der Krankenkassen ignorieren einfach Gesetze!!!
DAS MUSS SICH ÄNDERN!!!
Ich wünsche mir sehr, dass es nun unverzüglich zu einem Abschluss der Gespräche mit klaren, gesetzeskonformen Ergebnissen kommt.
Schönes Wochenende — nachdenklich.
Anmerkung: Der Text stammt aus Facebook als Antwort eines Unternehmers auf den Schiedsspruch.
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logofox schrieb:
Wir immer sachlich auf den Punkt gebracht. Danke für die Zusammenfassung.
In Berlin wartet nach dem Landgericht in der nächsten Instanz das Kammergericht. Falls es keine Sprungrevision gibt, geht es erst dann zum BSG.
@ Redaktion
Z.Z. steht das BMG fast jeden Tag der BPK zur Verfügung. Warum nutzt man nicht die Gelegenheit und fragt mal direkt einen Staatssekretär oder den Jensi direkt nach ihrer Meinung zum Sackgassenstand bei den Physioverhandlungen? So käme das in die fehlende Öffentlichkeit....
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Xela schrieb:
@ Redaktion
In Berlin wartet nach dem Landgericht in der nächsten Instanz das Kammergericht. Falls es keine Sprungrevision gibt, geht es erst dann zum BSG.
@ Redaktion
Z.Z. steht das BMG fast jeden Tag der BPK zur Verfügung. Warum nutzt man nicht die Gelegenheit und fragt mal direkt einen Staatssekretär oder den Jensi direkt nach ihrer Meinung zum Sackgassenstand bei den Physioverhandlungen? So käme das in die fehlende Öffentlichkeit....
Fragt mal die Ärzte, was sie so mit dem Herrn erlebt haben...
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Lars Christiansen schrieb:
Was erwartet man von einem Schiedsgericht, wenn der Vorgesetzte bekannt dafür ist, dass er auf der Seite der GKV steht?
Fragt mal die Ärzte, was sie so mit dem Herrn erlebt haben...
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