Du bist begeistert davon, durch
deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
hast die Wahl, wir stärken dein
Potential!
Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
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Der Fachbegriff für die gemeinsame Entscheidungsfindung ist das „Shared Decision Making“ (SDM). Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) veröffentlichte nun seinen vorläufigen Health Technology Assessment (HTA)-Bericht. HTA-Berichte befassen sich primär mit der Nutzenbewertung einer Intervention oder Strategie in der Gesundheitsversorgung. Gleichzeitig werden Kosten-Nutzen-Analysen angestrebt und ethische, soziale, rechtliche und organisatorische Aspekte beleuchtet. Die aktuelle vorläufige Veröffentlichung befasst sich mit der Frage: „Führt eine gemeinsame Entscheidungsfindung von Arzt und Patient bei der Therapiewahl zu besseren Ergebnissen?“.
Nutzenbewertung
Im Bezug zu patientenrelevanten Endpunkten (Mortalität, Morbidität und Lebensqualität) ergaben sich keine Vorteile durch den Einsatz von SDM. Allerdings verbesserte sich die subjektive Wahrnehmung der PatientInnen deutlich. So fühlten sie sich besser einbezogen, informierter und schätzten Risiken korrekter ein. Außerdem empfanden sie die Kommunikation mit den ÄrztInnen als unterstützender und klarer. Das „Wissen“, dass den Betroffenen vermittelt wurde, war mit SDM häufiger evidenzbasierter als ohne SDM.
Die zugrunde liegenden Daten waren von durchwachsener Qualität. Sogar in den Meta-Analysen und systematischen Übersichtsarbeiten streuten die Ergebnisse so stark, dass eine Aussage nicht ohne deutliche Fehleranfälligkeit getroffen werden kann.
Kosteneffektivität
Die Kostenersparnis durch den Einsatz von SDM konnte nur geschätzt werden. Qualitative wissenschaftliche Daten aus Vergleichsstudien liegen bisher nicht vor. Die gesundheitsökonomische Bewertung lässt vermuten, dass SDM im Vergleich zur Standardversorgung kosteneinsparend sein könnte.
Ethik, Recht und soziale Aspekte
Aus ethischer und rechtlicher Perspektive steht die Patientenautonomie im Vordergrund. Daraus resultiert das Recht zur Selbstbestimmung über die Inanspruchnahme medizinischer Maßnahmen. Die Grundlage dieser Autonomie besteht in einer korrekten und verständlichen Information über alle Behandlungsoptionen. SDM ist geeignet, dies zu gewährleisten. Die Anpassungsfähigkeit des SDM ermöglicht eine Individualisierung an die (sozialen) Gegebenheiten der Betroffenen.
Organisatorisches
Die größte Hürde in der Umsetzung von SDM scheint in der Kompetenz der LeistungserbringerInnen zu liegen. Zum einen scheinen die kommunikativen Qualifikationen aber auch die persönlichen Einstellungen eine Schlüsselrolle darzustellen. Es zeigen sich außerdem Fehlanreize in der medizinischen Versorgung. Obwohl die Gesetze eindeutig eine vollumfängliche und „wertfreie“ – nicht den eigenen Interessen folgende – Aufklärung der PatientInnen verlangen, werden korrekte SDM-Maßnahmen aufgrund zeitlicher und wirtschaftlicher Fehlanreize unterlassen.
Studienauswahl
Es handelt sich bei diesem HTA-Bericht vor allem um ärztliche Versorgungssituationen. Die meisten Studien befassen sich mit Krebsbetroffenen. Zu orthopädischen Erkrankungen stehen bisher sehr wenige Daten zur Verfügung. Außerdem ist unklar, wie explizit und wertneutral die übermittelten SDM-Informationen letztlich waren.
Fazit
Auch wenn die „Nutzenbewertung“ keine klaren medizinischen Vorteile aufweisen konnte, bestehen ethische und rechtliche Pflichten zur Anwendung von SDM. Vor allem das Grundwissen über aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse (Leitlinien) und passende Kommunikationsfähigkeiten sind die Basis des SDM. Unklar bleibt, ob die Fehlanreize im Gesundheitswesen (Zeitmangel und wirtschaftliche Interessen) der flächendeckenden Umsetzung mehr im Weg stehen als die fehlenden Kompetenzen der LeistungserbringerInnen.
Martin Römhild / physio.de
VersorgungPatientenIQWiGTherapieentscheidungStudie
Lernt endlich, dass es nicht nur eine Ethik und eine Moral gibt.
Es gibt zigtausende ethische und moralische Maßstäbe.
Das hier ist doch ein Forum für Erwachsene. Die sind dazu in der Lage Graustufen zu sehen. Da muss man die Welt nicht in Schwarz-Weiß einteilen.
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Halbtitan schrieb:
Ich kann's bald nicht mehr lesen.
Lernt endlich, dass es nicht nur eine Ethik und eine Moral gibt.
Es gibt zigtausende ethische und moralische Maßstäbe.
Das hier ist doch ein Forum für Erwachsene. Die sind dazu in der Lage Graustufen zu sehen. Da muss man die Welt nicht in Schwarz-Weiß einteilen.
Was dann Leute wohl machen, die den Beipackzettel vollständig gelesen haben?
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Macher schrieb:
"Beispielsweise sollten ChirurgInnen ihren PatientInnen alle Vor- und Nachteile der konservativen sowie operativen Versorgung aufzeigen"
Was dann Leute wohl machen, die den Beipackzettel vollständig gelesen haben?
Danke dafür, meine Meinung über die Vollakademisierung ist damit geändert, sowas kann nur helfen...
Einige nennen es Studien, ich nenne es Zeitvertreib. Danke, nächstes Thema
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Dorsovolar schrieb:
Ich bin begeistert, eine Studie, die weder über Nutzen noch Kosten konkrete Aussagen fällt aber immerhin selbstverständliche und von jedem verinnerlichte ethische (man soll seine Frau nicht betrügen) und moralische (man tut es auch nicht...) Grundsätze erklärt.
Danke dafür, meine Meinung über die Vollakademisierung ist damit geändert, sowas kann nur helfen...
Einige nennen es Studien, ich nenne es Zeitvertreib. Danke, nächstes Thema
Den Schluß, den Martin Römhild hier zu zieht:
>>Unklar bleibt, ob die Fehlanreize im Gesundheitswesen (Zeitmangel und wirtschaftliche Interessen) der flächendeckenden Umsetzung mehr im Weg stehen als die fehlenden Kompetenzen der LeistungserbringerInnen.<<
Natürlich streng wissenschaftlich ohen jeden Beweis als polemische Vermutung!
Es fehlt weniger an Zeit für diese Vorgabe, sondern an Kompetenz der Leistungserbringer.
Daß heute schon für die normale Versorgung ohne große Aufklärung - dazu gibt es schon Urteile - kaum noch möglich ist und die Bezahlung mit 20 - 50€ im Quartal in der "Kassenmedizin" bei vielen Praxen nur die Kosten deckt, wird übergangen. mfg hgbsunglasses
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hgb schrieb:
>>Die Grundlage dieser Autonomie besteht in einer korrekten und verständlichen Information über alle Behandlungsoptionen.<<
Den Schluß, den Martin Römhild hier zu zieht:
>>Unklar bleibt, ob die Fehlanreize im Gesundheitswesen (Zeitmangel und wirtschaftliche Interessen) der flächendeckenden Umsetzung mehr im Weg stehen als die fehlenden Kompetenzen der LeistungserbringerInnen.<<
Natürlich streng wissenschaftlich ohen jeden Beweis als polemische Vermutung!
Es fehlt weniger an Zeit für diese Vorgabe, sondern an Kompetenz der Leistungserbringer.
Daß heute schon für die normale Versorgung ohne große Aufklärung - dazu gibt es schon Urteile - kaum noch möglich ist und die Bezahlung mit 20 - 50€ im Quartal in der "Kassenmedizin" bei vielen Praxen nur die Kosten deckt, wird übergangen. mfg hgbsunglasses
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