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Unsere T...
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Schon vor zwei Jahren hatte das Bundesgesundheitsministerium mit der Verabschiedung der Frühförderungsverordnung den Grundstein gelegt für eine konsequente und dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechende Versorgung von Kindern mit Behinderungen oder Retardierungen. Denn die Förderung ist nur dann wirklich sinnvoll, wenn sie in einem interdisziplinären Kontext erfolgt. Ärzte, Therapeuten, Psychologen, Sozialarbeiter und Pädagogen müssen gemeinsame Strategien entwickeln, um den vielschichtigen Problemen der Kinder und ihrer Angehörigen angemessen begegnen zu können. In Interdisziplinären Frühförderstellen (IFF) sollen deshalb wohnortnah qualifizierte Fachkräfte „drohende oder bereits eingetretene Behinderungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennen und die Behinderung durch gezielte Förder- und Behandlungsmaßnahmen ausgleichen oder mildern“, heißt es in der Verordnung. Die Frühförderstellen fungieren auch als Kontakt- und Koordinierungsstellen. Besteht ein spezifischer oder weiterführender Therapiebedarf werden Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) einbezogen. SPZ sind Einrichtungen, die sich auf besondere Schädigungsbilder spezialisiert haben.
Mit Einführung der so genannten Komplexleistung soll verhindert werden, dass die Eltern der betroffenen Kinder von Praxis zu Praxis laufen müssen, und die Vielzahl der Einzelmaßnahmen sie zu einem Hürdenlauf zu den unterschiedlichen Kostenträgern zwingen, um Verordnungen genehmigen zu lassen und Anträge zu stellen. Die Komplexleistung umfasst alle notwendigen diagnostischen, therapeutischen oder beratenden Maßnahmen.
Die Frühförderungsverordnung hat nur einen Haken. Sie wird erst dann wirksam, wenn in den einzelnen Bundesländern Rahmenempfehlungen vereinbart werden, die vertragliche Regelungen zwischen den Rehabilitationsträgern und den Einrichtungen möglich machen. Mit der in dieser Woche verabschiedeten Empfehlung ist Nordrhein-Westfalen das bisher einzige Land, dass es geschafft hat die Verordnung umzusetzen. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, um in den über 100 Frühförderstellen auch Physiotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten zu beschäftigen. Bisher beschränkte sich das Angebot meist auf heilpädagogische Maßnahmen. Die Eltern mussten sich therapeutische Leistungen „zusammenstückeln“, so die NRW-Gesundheitsministerin Birgit Fischer bei der Vorstellung der Empfehlungen. Eine Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgruppen hätte kaum stattgefunden. Nun soll alles ganz einfach werden. Nach einem Besuch beim Kinderarzt übernimmt die Frühförderstelle die interdisziplinäre Förderung und regelt alle Kostenfragen. Die Ministerin ist zuversichtlich, dass die Krankenkassen und Kommunen jetzt schnell Verträge mit den Frühförderstellen schließen. In Gütersloh beispielsweise hätten schon erste Gespräche stattgefunden.
Grundsätzlich sollten die IFF selbst ausreichend Mitarbeiter beschäftigen, um eine qualifizierte interdisziplinäre Frühförderung zu organisieren. Die Rahmenempfehlungen sehen aber auch Kooperationsmöglichkeiten vor mit niedergelassenen Leistungserbringern, etwa Physiotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten. Allerdings wolle man darauf achten, dass keine virtuellen Frühförderstellen entstehen, die alle Leistungen einkaufen, erklärte gestern ein Sprecher der AOK Nordrhein gegenüber physio.de. In ländlichen Gebieten könne es jedoch passieren, dass der Förderungsbedarf nicht ausreicht für die Installation einer vollbesetzten Einrichtung. In diesen Fällen solle eine Zusammenarbeit mit externen Anbietern möglich sein. Die Kooperationspartner müssten aber auch die regelmäßige Teilnahme an Teamsitzungen und Fallbesprechungen sicherstellen. Die Höhe der Vergütungen wird zwischen Leistungserbringern, den Einrichtungen und den Kommunen oder Krankenkassen als Rehabilitationsträger ausgehandelt.
Für die niedergelassenen Heilmittelerbringer ist das neue Frühfördersystem zwiespältig. Viele der bisher in Praxen behandelten Kinder werden wohl in die IFF abwandern. Heilmittelverordnungen dürfen für diese Kinder dann nicht mehr ausgestellt werden, so schreiben es die Heilmittelrichtlinien vor. Andererseits bieten Kooperationsverträge mit Frühförderstellen die Möglichkeit neue Betätigungsfelder zu erschließen. Gerade in Kleinstädten und auf dem Land könnte es sich lohnen entsprechende Kontakte zu entwickeln.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt freut sich, dass die seit zwei Jahren schmorende Frühförderungsverordnung nun wenigstens in einem Land mit Leben erfüllt werden kann. Die jetzt „vereinbarte Rahmenempfehlung ist ein Durchbruch für die Komplexleistung Frühförderung“, ist sie überzeugt. Eine Signalwirkung für die anderen Bundesländer erhofft sich Schmidt durch das nordrhein-westfälische Beispiel.
Peter Appuhn
physio.de
RahmenempfehlungNRW
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