physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Rhein-Neckar-Kreis

Starten Sie durch in einem
engagierten Physiotherapeuten-Team!
Abwechslungsreiche und
selbständige Tätigkeiten in
modernen Praxisräumlichkeiten
erwarten Sie!

Wir sind ein Team von 7
Physiotherapeuten/innen und 3
Rezeptionskräften und suchen
Verstärkung für unsere Praxis mit
den Schwerpunkten Neurologie,
Chirurgie und Orthopädie ab sofort
oder im Laufe des Jahres 2026. Wir
bieten:

- ein angenehmes Arbeitsumfeld und
ein motiviertes, dynamisches Team
- Umfangreiche finanzielle Unter...
0
Exoskellet wird Kassenleistung
Exoskelett wird Kassenleistung
GKV legt Meilenstein für Paraplegiker und vergibt die erste Hilfsmittelnummer für ein Exoskelett.
07.07.2018 • 0 Kommentare

Seit dem ersten Prototypen „Hardiman“ aus dem Jahre 1965 hat sich die Forschung der künstlichen Exoskelette stark weiterentwickelt. Den Bereich der Rehabilitationsrobotik honoriert nun auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Der Bundesanzeiger veröffentlichte, dass das amerikanische Exoskelett „ReWalk Personal 6.0“ in den Hilfsmittelkatalog aufgenommen wurde. Der Antrag des Herstellers auf Aufnahme des Produkts in das bundesweite Verzeichnis wurde bewilligt, nachdem der Nutzen, die Qualität, die Sicherheit und die Funktionstauglichkeit geprüft wurden. Nun, da die Roboterstütze eine offizielle Hilfsmittelnummer erhalten hat, kann sie Paraplegikern verordnet werden, um selbstständig zu gehen. Im Einzelfall müssen die gesetzlichen Krankenkassen die individuellen Umstände jedes Rückenmarksverletzten prüfen, der einen Antrag auf die Kostenübernahme des Exoskeletts stellt. Das Hilfsmittelverzeichnis ist nur eine Orientierungshilfe, die Aufnahme des Roboterskeletts darin kann zwar als Meilenstein für die technische Medizin gewertet werden, ist aber keine Garantie für Versicherte tatsächlich die Leitung zu erhalten.

Daniela Pfleger/ physio.de

Mehr Lesen über

ExoskelettGKV


abonnieren


    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

Mein Profilbild bearbeiten

Das könnte Sie auch interessieren

Digitalisierung
KI in der Physiotherapie
Welche Möglichkeiten gibt es bereits, und was wird kommen?
11.05.2026 • Von D. Bombien
Schlaganfall
Wie sinnvoll ist das Training des ...
Eine Meta-Analyse betrachtet die Effekte eines interventionellen Rückwärtsgehens auf verschiedene ...
15.01.2026 • Von M. Römhild
Intelligente Therapiegeräte
Angepriesen wie warme Semmeln
Hersteller stellt auf der therapie LEIPZIG seine Produkte vor und liefert auf Nachfrage dann nur ...
28.06.2023 • Von M. Römhild
Alle Artikel zum Thema

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns