Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
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neurologischen Patienten ,
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bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
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Er schreibt:
Das geringe Wissen von Kinder- und Jugendärzten über Heilmittel, insbesondere über die Ergotherapie, ist erschreckend. Per Gesetz erhält der Arzt den Auftrag, dem Patienten die medizinisch notwendigen Therapien zu ermöglichen und eine entsprechende Verordnung auszustellen.
"Ich war schockiert über die Fragen, die auf dem Kinder- und Jugendärztekongress in Bad Orb an mich gestellt wurden," so die DVE-Vorsitzende Reinhild Ferber. "Die Ärzte sollen ein Rezept ausschreiben, wissen aber nicht einmal, welche Ausbildung die Ergotherapeuten haben, geschweige denn, was der Inhalt solch einer von ihnen zu verordnenden Therapie ist."
"Viele Ärzte auf dem Kongress wussten nicht, dass es ein Berufsgesetz und eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Ergotherapeuten gibt", empört sich Reinhild Ferber. "Die dreijährige Berufsfachschulausbildung ist bundesweit einheitlich geregelt." Auch können Ergotherapeuten jetzt an Fachhochschulen ihre Ausbildung durchlaufen. Damit passt sich die BRD dem Ausland an, wo Ergotherapeuten seit je her an Hochschulen ausgebildet werden.
Die zur Zeit allerorts veröffentlichten Artikel zu "unnötigen" Therapien, führen dazu, dass viele Patienten, insbesondere Kinder, die medizinisch notwendige Ergotherapie nicht oder nicht mehr erhalten. Der Grund dafür ist sicher nicht die Qualität der ergotherapeutischen Behandlung, sondern die Unwissenheit vieler Kinderärzte.
Auch wenn viele Entwicklungsstörungen im Vorschulalter im Elternhaus, durch mangelnde Bewegung oder Reizüberflutung begründet sind, heißt dies aber nicht, dass eine Therapie vorschnell oder unnötig ist. "Der Patient, der durch falsche Ernährung zu dick wird, einen Bluthochdruck entwickelt und dann vielleicht einen Schlaganfall erleidet, wird doch auch ärztlich und therapeutisch behandelt," so Reinhild Ferber. "Das Schuldprinzip spielt in unserer Gesundheitspolitik bisher noch keine Rolle. Wenn also ein Kind sich nicht so entwickelt, wie es notwendig ist, müssen wir ihm helfen, völlig unabhängig davon, wer daran die Schuld trägt. Nur so kann es sein späteres Leben ohne Hilfe der Allgemeinheit meistern."
DVE, Karlsbad, Oktober 2001
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