Seit über 20 Jahren sind wir in
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
super Busanbindung direkt vor der
Tür!
Unser Team besteht aus fünf
engagierten Physiotherapeuten und
zwei freundlichen Anmeldekräften.
Gemeinsam bringen wir mehr als 20
Jahre Erfahrung in der
Physiotherapie und Organisation
mit.
Wir behandeln unsere Patienten
nicht nur, sondern klären sie auch
über eigene Aufklärungskampagnen
auf durch Flyer, Poster und
Instagram.
In 8 Behandlungsräume...
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
super Busanbindung direkt vor der
Tür!
Unser Team besteht aus fünf
engagierten Physiotherapeuten und
zwei freundlichen Anmeldekräften.
Gemeinsam bringen wir mehr als 20
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Wir behandeln unsere Patienten
nicht nur, sondern klären sie auch
über eigene Aufklärungskampagnen
auf durch Flyer, Poster und
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Für die Mitglieder des SHV brachte sie gute Nachrichten aus Berlin mit: Gottfried Ludewig, Leiter der Abteilung Digitalisierung im BMG, stellte in Aussicht, künftig weitere Leistungserbringer an die Telematik-Infrastruktur anzubinden. Derzeit sind in dem Gesetzentwurf nur Physiotherapeuten berücksichtigt. Die Ausweitung auf andere Heilmittelerbringer geschehe schrittweise in einem realistischen Zeitraum. Bei der Digitalisierung handele es sich um einen dynamischen Prozess, so Ludewig.
Repschläger machte während der Anhörung unter anderem darauf aufmerksam, dass laut jetzigem Gesetzentwurf die Praxisinhaber zwar selbst auf die elektronische Patientenakte zugreifen dürften, wenn sie über einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) und eine Institutionenkarte (SMC-B-Card) verfügen, – nicht aber ihre Mitarbeiter, wenn diese keinen eigenen Ausweis haben. „Eine solch realitätsferne Beschränkung der Zugriffsberechtigung gibt es bei Ärzten, Apothekern und Psychotherapeuten nicht“, kritisierte sie – und traf bei den Verantwortlichen auf offenes Gehör.
Außerdem erinnerte sie an das Problem, dass es bislang keine gemeinsame Ausgabestelle für die eHBA’s und die SMC-B-Cards gebe. Hier müsse schnellstmöglich eine Lösung gefunden werden. Noch sei nicht erkennbar, wie Physiotherapeuten ab dem 1. Juli 2021 eine geeignete Authentifizierungsmöglichkeit erhalten sollen.
Und auch die Tatsache, dass Physiotherapeuten bei der Ausgestaltung der elektronischen Verordnung (eVO) kaum mitreden dürfen, sprach Repschläger an. „Wir begrüßen die Einführung der elektronischen Patientenakte sehr“, stellte sie im Namen des SHV klar. „Es ist aber nicht nachvollziehbar, warum Heilmittelerbringer bei der Ausgestaltung der eVO keine verbindlichen Beteiligungsmöglichkeiten bekommen.“ Hier müsse deutlich nachgebessert werden.
SHVDigitalisierungPressemeldung
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