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DAK und Rheuma-Liga erzielen Einigung
Reha-Sport und Funktionstraining für Rheumakranke werden im Rahmen einer Erstverordnung und einer Folgeverordnung bezahlt.
26.11.2001 • 0 Kommentare

Am 03.11. hatten wir über den Rechtsstreit zwischen der DAK und der Rheuma-Liga berichtet. Zur Erinnerung: die Rheuma-Liga beschuldigte die DAK in Presseveröffentlichungen, die Finanzierung von Reha-Sport und Funktionstraining zu verweigern. Die DAK wies die Anschuldigungen zurück.
Nun einigte man sich darauf, dass die Rheuma-Liga eine Gegendarstellung in ihrer Mitgliederzeitschrift veröffentlicht.
Die DAK stellt klar, dass die Kosten für Reha-Sport und Funktionstraining im Rahmen einer Erstverordnung und e i n e r Folgeverordnung übernommen werden. Dieses Vorgehen ist auf ein Jahr befristet. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen wird dann prüfen, ob auch eine zweite und weitere Folgeverordnungen finanziert werden. Die DAK möchte eine Verordnung von "Dauer-Abos" verhindern. Die Rheuma-Liga ist nach wie vor der Meinung, dass Rheumapatienten auf regelmässiges Training angewiesen sind. Nach Ansicht der DAK dagegen sei davon auszugehen, dass die Patienten ihre Übungen nach einen Jahr soweit gelernt haben, dass sie sie ohne Anleitung selbst ausführen können.

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Peter Appuhn

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