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Zuschuss
Ein Zuschuss ist eine finanzielle Hilfe. Es ist also kein Kredit o.ä. der zurück gezahlt werden muss! Ein Zuschuss ist eine geldwerte Zahlung, um die nächste Zeit finanziell zu überstehen.
Name:
Soforthilfe für Kleinstunternehmen, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe
Umfang:
- • Für Unternehmen bis zu 5 Vollzeit-Arbeitnehmer (39 Std./Woche): Einmalzahlung bis zu insgesamt 9.000 € für 3 Monate.
Voraussetzungen:• Für Unternehmen bis 10 Vollzeit-Arbeitnehmer: Einmalzahlung bis zu insgesamt 15.000 € für 3 Monate
Antragsteller müssen nachweisen, dass sie erst seit dem 11. März 2020 auf Grund der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind (Existenzbedrohung, Liquiditätsengpass usw.).
Vorteil:
Dieser Zuschuss wird zusätzlich zu eventuellen Hilfszahlungen des jeweiligen Bundeslandes gezahlt. (Siehe unten)
Ansprechpartner:
Ausgereicht werden soll diese Soforthilfe über die Bundesländer. Konkretere Ansprechpartner standen bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Das Finanzministerium verspricht aber alle Details zu diesem Sofortprogramm auf seiner laufend aktualisierten Homepage nachzuliefern.
Kredite
Noch lieber als Zuschüsse gewähren Behörden Kredite. Hierfür bieten sie über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Therapeuten zwei verschiedene Kreditprogramme an:
- für Unternehmen älter als 5 Jahre: den KfW-Unternehmerkredit
- für Unternehmen jünger als 5 Jahren: den ERP-Gründerkredit – Universell
Verwendungszweck:- • laufende Kosten, wie z.B. Miete oder Personalkosten
Vorteil:• Investitionen
Für diese Kredite wurden die Mindestanforderungen an die Kreditwürdigkeit des Unternehmens deutlich gesenkt und die KfW übernimmt gegenüber der Hausbank größtenteils das Kreditausfallsrisiko.
Des Weiteren erfolgt die Risikobewertung bis zu einer Kreditsumme von 3 Mio. Euro ausschließlich durch die Hausbank, was zu einer zügigeren Auszahlung der Mittel führt.
Insolvenzregeln
Für den Fall, dass all die Zuschüsse und Kredite nicht helfen sollten und ein Unternehmen auf Grund von Corona doch in Zahlungsschwierigkeiten gerät, wurden die Insolvenzregeln gelockert.
Das Bundesfinanzministerium wörtlich: „Wer aufgrund von Corona in den nächsten Monaten in Zahlungsschwierigkeiten gerät, muss vorerst keine Insolvenz anmelden.“
Grundsicherung
Für den einen ein schrecklicher, für den anderen ein tröstlicher Gedanke: Falls alle Stricke reißen, gibt es in Deutschland die Grundsicherung (besser bekannt unter Hartz 4).
Für in Not geratene Selbstständige wird der Zugang hierzu erleichtert.
Das heißt konkret, dass in den nächsten Monaten weder die Vermögensverhältnisse offengelegt werden müssen, noch das Vermögen angetastet werden muss und der Verbleib in der eigenen Wohnung gesichert ist.
Die Bedürftigkeitsprüfung erfolgt erst im Nachhinein, sodass die Leistungen schnell ausgezahlt werden können.
Diese Ausnahmeregelungen gelten für sechs Monate.
Sofortprogramme der Bundesländer
Seitens etlicher Bundesländer gibt es ebenfalls eigene Zuschussprogramme.
Eine Übersicht über selbige finden Sie hier.
Bleiben Sie gesund und hoffnungsvoll!
Friedrich Merz / physio.de
Hier finden Sie die anderen Teile aus unserer Reihe "Unterstützung in schweren Zeiten":
Teil I: Corona - Kurzarbeitergeld für Praxen
Teil II: Corona - Erleichterungen bei der Abrechnung
Teil IV: Corona - finanzielle Zuschüsse für Selbstständige auf Länderebene
Teil V: Corona - Ab heute Zuschuss aus dem Rettungsschirm für Therapeuten
CoronaHilfeZuschüsse
„die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert sind (für einen noch im März oder im April gestellten Antrag werden die Umsätze im Monat März 2020 gegenüber dem Monat März 2019 zugrunde gelegt."
Heißt dann wohl, dass man jetzt und im April den Rückgang für März bestätigt und im Mai den Rückgang für April. Der Antrag kann bis 30.05. gestellt werden, wenn dann noch Geld da ist. Also Rückgang im Mai kann nicht berücksichtigt werden.
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um mind. 50 % einbrachen gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat.
So behalten sich die Behörden das Recht einer evtl späteren Prüfung vor. ( Bekannte hat mal in nem Amt gearbeitet, wo es 10 Jahre später noch um Subventionsbetrug bezogen auf das Elbhochwasser von 2002 ging )
Nun ist es klar so, dass Friseuren oder Gastronomie die Umsätze massiv einbrachen und hier auchganz andere Mieten zu zahlen sind.
Therapeuten erhalten ja ihre Umsätze durch die Kassen zeitversetzt, sind hier wieder indirekt benachteiligt, da sich bsp. Umsatzeinbrüche aus Mai erst im Juni bemerkbar machen werden, der momentan geformte Förderdrops
des Bundes dann jedoch bereits gelutscht ist. Mir kanns Wurscht sein .
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susanne895 schrieb:
So muss wenigstens bewiesen werden, dass der aktuelle Umsatz ( Geschäftskonto - Geldeingänge )
um mind. 50 % einbrachen gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat.
So behalten sich die Behörden das Recht einer evtl späteren Prüfung vor. ( Bekannte hat mal in nem Amt gearbeitet, wo es 10 Jahre später noch um Subventionsbetrug bezogen auf das Elbhochwasser von 2002 ging )
Nun ist es klar so, dass Friseuren oder Gastronomie die Umsätze massiv einbrachen und hier auchganz andere Mieten zu zahlen sind.
Therapeuten erhalten ja ihre Umsätze durch die Kassen zeitversetzt, sind hier wieder indirekt benachteiligt, da sich bsp. Umsatzeinbrüche aus Mai erst im Juni bemerkbar machen werden, der momentan geformte Förderdrops
des Bundes dann jedoch bereits gelutscht ist. Mir kanns Wurscht sein .
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tom1350 schrieb:
Die Bedingungen ändern sich ständig. Aktuell:
„die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert sind (für einen noch im März oder im April gestellten Antrag werden die Umsätze im Monat März 2020 gegenüber dem Monat März 2019 zugrunde gelegt."
Heißt dann wohl, dass man jetzt und im April den Rückgang für März bestätigt und im Mai den Rückgang für April. Der Antrag kann bis 30.05. gestellt werden, wenn dann noch Geld da ist. Also Rückgang im Mai kann nicht berücksichtigt werden.
Da der März bei mir grenzwertig an die 50% ist, warte ich wie der April läuft. Wenn es deutlicheren Rückgang da gibt, stelle ich im Mai den Antrag für den Monat April. Geld wird noch da sein.
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Antrag des Bundes der uns hier verweigert wird, muss bis Ende Mai gestellt werden.
Danach könnte es schwierig werden, Spekulationen....Corona kostet den dt. Steuerzahler so viel wie die dt. Einheit
Also nehmt Eure 18 000 ( 9000 Bund + 9000 meiste Länder ( Hessen 10 000 ) noch mit, bevor das System kracht
Sachsen kriegen Null, ausser Kredit der nicht zurück gezahlt werden kann wenn man eh pleite geht
Hahaha !
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susanne895 schrieb:
Ist sicher noch da.....wohnst ja nicht in Abzocksachsen.....
Antrag des Bundes der uns hier verweigert wird, muss bis Ende Mai gestellt werden.
Danach könnte es schwierig werden, Spekulationen....Corona kostet den dt. Steuerzahler so viel wie die dt. Einheit
Also nehmt Eure 18 000 ( 9000 Bund + 9000 meiste Länder ( Hessen 10 000 ) noch mit, bevor das System kracht
Sachsen kriegen Null, ausser Kredit der nicht zurück gezahlt werden kann wenn man eh pleite geht
Hahaha !
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Sonam schrieb:
Danke für die Info!!!
Da der März bei mir grenzwertig an die 50% ist, warte ich wie der April läuft. Wenn es deutlicheren Rückgang da gibt, stelle ich im Mai den Antrag für den Monat April. Geld wird noch da sein.
Die meisten Bundesländer zahlen 9000 Euro nicht rückzahlbar für 3 Monate.
Bundesland " Sachsen " - sitze nunmal da....Zahlt als einzigstes Bundesland nüscht ! ( ausser NUR Stadt Dd 1000 Euro )
Was ist mit den Hilfen vom Bund?
Die offizielle Webseite verlinkt ein nicht ausfüllbares Musterformular.
Gibt man Sachsen an, wird man immer nur zur SAB verlinkt und diese vergibt nunmal NUR Kredite....also rückzahlbar !
Verleibt sich hier Sachsen Gelder des Bundes ein und lässt sich diese dann durch die nun hilfsbedürftigen Schuldner später
zurückzahlen? Verstösst das nicht gegen den Gleichbehandlungsparagraphen ?
Ruf ich dort an.,,,,weiss ich was kommt....verweis ans Jobcenter....Hartz IV kannste beantragen....Vermögensprüfung für
6 Monate ausgesetzt....aber nur vorläufig, wird später nachgeholt, müsste also auch zurück gezahlt werden....also sinnlos !
Also dann.,,..ihr all nicht in Sachsen wohnenden .....Klatscht ne Runde schadensfroh !
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susanne895 schrieb:
Soweit ich sehen kann....sind die Einmalzahlungen gelistet nach Bundesländern verschieden.
Die meisten Bundesländer zahlen 9000 Euro nicht rückzahlbar für 3 Monate.
Bundesland " Sachsen " - sitze nunmal da....Zahlt als einzigstes Bundesland nüscht ! ( ausser NUR Stadt Dd 1000 Euro )
Was ist mit den Hilfen vom Bund?
Die offizielle Webseite verlinkt ein nicht ausfüllbares Musterformular.
Gibt man Sachsen an, wird man immer nur zur SAB verlinkt und diese vergibt nunmal NUR Kredite....also rückzahlbar !
Verleibt sich hier Sachsen Gelder des Bundes ein und lässt sich diese dann durch die nun hilfsbedürftigen Schuldner später
zurückzahlen? Verstösst das nicht gegen den Gleichbehandlungsparagraphen ?
Ruf ich dort an.,,,,weiss ich was kommt....verweis ans Jobcenter....Hartz IV kannste beantragen....Vermögensprüfung für
6 Monate ausgesetzt....aber nur vorläufig, wird später nachgeholt, müsste also auch zurück gezahlt werden....also sinnlos !
Also dann.,,..ihr all nicht in Sachsen wohnenden .....Klatscht ne Runde schadensfroh !
wenn wir Glück haben, wird ein Schutzschild über uns geworfen von den Krankenkassen!
Die sparen ja auch viel von den nicht durchgeführten Behandlungen.
Es wird ein Modell besprochen, was einen bestimmten Umsatz in einem Quartal plus Kurzarbeitergeld
betrifft.
Der Dr. Roy Kühne setzt sich da massiv ein.
Drück Dir die Daumen!
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Komm schon durch :smile:
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susanne895 schrieb:
Hatte 2019 fast keinen Umsatz da Elternzeit, aber danke für die Wünsche.
Komm schon durch :smile:
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peter841 schrieb:
Hallo Susanne,
wenn wir Glück haben, wird ein Schutzschild über uns geworfen von den Krankenkassen!
Die sparen ja auch viel von den nicht durchgeführten Behandlungen.
Es wird ein Modell besprochen, was einen bestimmten Umsatz in einem Quartal plus Kurzarbeitergeld
betrifft.
Der Dr. Roy Kühne setzt sich da massiv ein.
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