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Ruhrgebiet

Wir suchen zur Unterstützung des
Teams, zum nächstmöglichen
Zeitpunkt, eine*n
Physiotherapeut*in (m/w/d) in
Vollzeit.

Zu den Aufgaben gehören neben den
Behandlung von Patieten in unerer
Praxis auch Hausbesuche.

Wir suchen:
- Freude am Beruf
- Struktur und Organisationstalent
- verantwortungsvolles,
selbstständiges Arbeiten
- Teamfähigkeit und die
Bereitschaft, sich im Team
auszutauschen
- Freunde am umgang mit Patienten

Wir bieten:
- ein gut funktionierendes,
familiäres T...
Abrechnungserleichterungen im Zuge der Coronakrise
Corona - Erleichterungen bei der Abrechnung
Krankenkassen lockern Bürokratie
20.03.2020 • 19 Kommentare
Lizenz: CC-BY •
Mittlerweile wurden untenstehende Regelungen verlängert und aktualisiert. Den aktuellen Stand lesen Sie hier.
Die 17 maßgeblichen Verbände einigten sich mit den Krankenkassen auf Erleichterungen der Abrechnung im Rahmen der COVID19-Pandemie. Hier alle „Corona-Sonderregelungen“ auf einen Blick:

  • • Die Standard-Unterbrechungsfrist von 14 Tagen wird künftig nicht mehr geprüft. Voraussetzung hierfür ist, dass der letzte Behandlungstag vor der Unterbrechung nach dem 17. Februar 2020 liegt.

    • Ebenfalls nicht mehr geprüft wird der Behandlungsbeginn innerhalb von 14 Tagen oder evtl. Angaben des Arztes zum spätesten Behandlungsbeginn – Bedingung: Das Rezept wurde nach dem 18. Februar 2020 ausgestellt.

    • Um Liquidität in den Praxen zu erhalten, ist es ab sofort pro Rezept auch einmal möglich, eine „Teilabrechnung“ vorzunehmen. Hierzu reicht man bei der zuständigen Stelle der Krankenkasse das pro Behandlung unterschriebene Originalrezept ein.

    • Wichtig sind hier zwei Dinge:
      1. dass man sich von dem eingereichten Rezept eine Kopie zurückbehält und
      2. dass das Rezept als Zwischenabrechnung gekennzeichnet ist.

    • Kommt es nun zur Schlussabrechnung des Rezeptes, reicht man die Kopie ein. Hierauf muss klar ersichtlich sein, welche der Behandlungen bereits abgerechnet wurden; außerdem müssen die noch nicht abgerechneten Behandlungen mittels Originalunterschrift des Patienten bestätigt sein.

    • Die Regelung, dass die Abrechnung mit der Krankenkasse einmal im Monat zu erfolgen hat, ist außer Kraft gesetzt. Dadurch können abgebrochene oder beendete Rezepte zeitnah abgerechnet werden.

    • Sollte der Arzt das Rezept fehlerhaft ausgestellt haben, darf der Therapeut das Rezept eigenhändig ohne Rücksprache mit dem Arzt korrigieren. Diese Korrekturen sind mit Datum und Handzeichen des Leistungserbringers zu versehen und außerdem auf der Rückseite links unten kurz zu begründen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Angaben zur „Art des Heilmittels“ und zur „Verordnungsmenge“.

    • Um den Infektionsdruck zu minimieren, sind bestimmte Therapien ab jetzt auch als Videobehandlungen möglich. Dies gilt für folgende Heilmittel:
    • o Bewegungsübungen/orthopädisches Turnen (20301)
      o Atemgymnastik(20302)
      o Atem- und Kreislaufgymnastik (20303)
      o Krankengymnastische Behandlung, auch Atemgymnastik, auch auf neuro-physiologischer Grundlage als Einzelbehandlung (20501)
      o Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage, auch Atemtherapie bei zystischer Fibrose (Mukoviszidose) (20701)
      o Krankengymnastik, auch Atemtherapie, bei Mukoviszidose und schweren Bronchialerkrankungen, 60 Min. (20702)

      Voraussetzungen hierfür sind:
      • o Die Behandlung muss aus therapeutischer Sicht telemedizinisch möglich sein.
        o Es muss eine vorherige Einwilligung des Patienten vorliegen.
        o Die Telebehandlung muss in Räumen stattfinden, welche eine Privatsphäre gewährleisten.

    • Die erbrachten Behandlungen sind auf der Rückseite des Rezeptes mittels "V" oder "Video" als solche zu kennzeichnen. Die Bestätigung der Behandlungen durch den Patieten kann auch auf elektronischem Wege erfolgen.

    • All diese Regelungen gelten auch für Zahnarztrezepte.

    • Diese Erleichterungen gelten zunächst für alle Behandlungen, die bis einschließlich 30. April 2020 durchgeführt werden.

    • Wichtig war den Krankenkassen noch zu betonen:
    1. dass auch sie von der Krise betroffen sind und es dadurch auch bei ihnen „zu Problemen in der operativen Bearbeitung“ kommen kann.
    2. dass all diese Regelungen keinesfalls eine Präjudiz für die Zeit nach der Krise darstellen.

Bleiben Sie gesund!

Friedrich Merz / physio.de

Hier finden Sie die anderen Teile aus unserer Reihe "Unterstützung in schweren Zeiten":
Teil I: Corona - Kurzarbeitergeld für Praxen
Teil III: Corona - finanzielle Hilfen für Selbstständige durch den Bund
Teil IV: Corona - finanzielle Zuschüsse für Selbstständige auf Länderebene
Teil V: Corona - Ab heute Zuschuss aus dem Rettungsschirm für Therapeuten

Mehr Lesen über

CoronaAbrechnungRezeptGKVVideotherapie


Es gibt 19 Beiträge
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RoFo
20.03.2020 00:42
Vielen Dank für diese wirklich sehr wichtigen Infos!!!
Auf euch ist eben Verlass!!!!
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• L.Aurora
• ella426
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Vielen Dank für diese wirklich sehr wichtigen Infos!!! Auf euch ist eben Verlass!!!!
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RoFo schrieb:

Vielen Dank für diese wirklich sehr wichtigen Infos!!!
Auf euch ist eben Verlass!!!!

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Geronimo
20.03.2020 05:30
...vielen Dank, ihr macht, wie immer, einen sehr guten Job...
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...vielen Dank, ihr macht, wie immer, einen sehr guten Job...
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Geronimo schrieb:

...vielen Dank, ihr macht, wie immer, einen sehr guten Job...

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ella426
20.03.2020 07:39
Ich möchte mich auch einmal an dieser Stelle für die sehr gute Information bei Physio.de bedanken.
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Ich möchte mich auch einmal an dieser Stelle für die sehr gute Information bei Physio.de bedanken.
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ella426 schrieb:

Ich möchte mich auch einmal an dieser Stelle für die sehr gute Information bei Physio.de bedanken.

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Xela
20.03.2020 07:42
... und wie bekomme ich bei Telebehandlungen die Zuzahlung und die Unterschrift des Pat.?
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... und wie bekomme ich bei Telebehandlungen die Zuzahlung und die Unterschrift des Pat.?
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antjelange
20.03.2020 08:54
.....das sollte einfach sein. Per Mail Bestätigung des Pat. vor Beginn (wer das mit dem Video schafft, kann auch mailen) und die ZuZa per Rechnung. Ich glaube nur nicht, dass meine MA das so schnell umsetzen können , da muss man schon technikaffig und medienfit sein....
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• ali
.....das sollte einfach sein. Per Mail Bestätigung des Pat. vor Beginn (wer das mit dem Video schafft, kann auch mailen) und die ZuZa per Rechnung. Ich glaube nur nicht, dass meine MA das so schnell umsetzen können , da muss man schon technikaffig und medienfit sein....
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antjelange schrieb:

.....das sollte einfach sein. Per Mail Bestätigung des Pat. vor Beginn (wer das mit dem Video schafft, kann auch mailen) und die ZuZa per Rechnung. Ich glaube nur nicht, dass meine MA das so schnell umsetzen können , da muss man schon technikaffig und medienfit sein....

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Xela schrieb:

... und wie bekomme ich bei Telebehandlungen die Zuzahlung und die Unterschrift des Pat.?

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helmingas
20.03.2020 07:55
Möge das Haar der physio.de - Mitarbeiter noch lange wachsen...

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• Elias Braun
Möge das Haar der physio.de - Mitarbeiter noch lange wachsen...
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helmingas schrieb:

Möge das Haar der physio.de - Mitarbeiter noch lange wachsen...

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ali
20.03.2020 08:52
und bitte auch bei den pösen Verbänden die gerade auch alles menschmögliche wie diese Vereinbarungen getroffen haben. Telemedizin “ unterschrift auf elektronischen Weg. Da reicht wohl.ne emailbestätigung.

Zuzahlung eben Rechnung oder Einzug
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und bitte auch bei den pösen Verbänden die gerade auch alles menschmögliche wie diese Vereinbarungen getroffen haben. Telemedizin “ unterschrift auf elektronischen Weg. Da reicht wohl.ne emailbestätigung. Zuzahlung eben Rechnung oder Einzug
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ali
20.03.2020 08:56
na danke für die Negative Bewertung. Vielleicht erklärst Du Dich ...
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na danke für die Negative Bewertung. Vielleicht erklärst Du Dich ...
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ali schrieb:

na danke für die Negative Bewertung. Vielleicht erklärst Du Dich ...

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Xela
20.03.2020 11:24
@ali


gab bestimmt den Daumen runter, weil es pöse Verpände heissen muss

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@ali gab bestimmt den Daumen runter, weil es pöse Verpände heissen muss
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Xela schrieb:

@ali


gab bestimmt den Daumen runter, weil es pöse Verpände heissen muss

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ali
20.03.2020 12:08
@xela Danke, denn bin ich ja beruhigt. Wenn das irgendwann mal überstanden ist, wird keiner mehr so kleinkariert voten.

Oder lag es doch dran, dass ich nicht über berufsständische Organisaionen gemosert habe.

Ich mein, wirklich AUCH danke an ph.de Aber ohne Verhandlungsergebnis gäb s auch keinen Bericht.
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@xela Danke, denn bin ich ja beruhigt. Wenn das irgendwann mal überstanden ist, wird keiner mehr so kleinkariert voten. Oder lag es doch dran, dass ich nicht über berufsständische Organisaionen gemosert habe. Ich mein, wirklich AUCH danke an ph.de Aber ohne Verhandlungsergebnis gäb s auch keinen Bericht.
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ali schrieb:

@xela Danke, denn bin ich ja beruhigt. Wenn das irgendwann mal überstanden ist, wird keiner mehr so kleinkariert voten.

Oder lag es doch dran, dass ich nicht über berufsständische Organisaionen gemosert habe.

Ich mein, wirklich AUCH danke an ph.de Aber ohne Verhandlungsergebnis gäb s auch keinen Bericht.

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ali schrieb:

und bitte auch bei den pösen Verbänden die gerade auch alles menschmögliche wie diese Vereinbarungen getroffen haben. Telemedizin “ unterschrift auf elektronischen Weg. Da reicht wohl.ne emailbestätigung.

Zuzahlung eben Rechnung oder Einzug

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Ruhrpottvelosoph
20.03.2020 09:00
sehr gut. Mir war vorher nicht klar, ob das Feld "spätester Behandlungsbeginn am....." ausgefüllt werden muss.
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sehr gut. Mir war vorher nicht klar, ob das Feld "spätester Behandlungsbeginn am....." ausgefüllt werden muss.
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Ruhrpottvelosoph schrieb:

sehr gut. Mir war vorher nicht klar, ob das Feld "spätester Behandlungsbeginn am....." ausgefüllt werden muss.

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Marc84
20.03.2020 15:22
Ich hoffe, dass alle, die sich hier groß bei ph.de bedanken auch Mitglied in einem der Verbände sind, die das alles für Euch erstreiten!!
Jeder dort macht das so ziemlich unentgeltlich und regelt parallel auch noch seinen eigenen Job. Und die Seite, die einfach nur die Infos gratis zusammenstellt, erntet den Dank?
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Ich hoffe, dass alle, die sich hier groß bei ph.de bedanken auch Mitglied in einem der Verbände sind, die das alles für Euch erstreiten!! Jeder dort macht das so ziemlich unentgeltlich und regelt parallel auch noch seinen eigenen Job. Und die Seite, die einfach nur die Infos gratis zusammenstellt, erntet den Dank?
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Marc84 schrieb:

Ich hoffe, dass alle, die sich hier groß bei ph.de bedanken auch Mitglied in einem der Verbände sind, die das alles für Euch erstreiten!!
Jeder dort macht das so ziemlich unentgeltlich und regelt parallel auch noch seinen eigenen Job. Und die Seite, die einfach nur die Infos gratis zusammenstellt, erntet den Dank?

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daniela112
20.03.2020 15:48
Danke für die Infos !!!


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Danke für die Infos !!!
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daniela112 schrieb:

Danke für die Infos !!!


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Ruhrpottvelosoph
20.03.2020 18:17
läuft die Sonderregelung auch bei Verordnungen aus dem Entlassmanagement?
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läuft die Sonderregelung auch bei Verordnungen aus dem Entlassmanagement?
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ali
20.03.2020 18:50
Nö
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• Ruhrpottvelosoph
Nö
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ali schrieb:

Nö

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Ruhrpottvelosoph schrieb:

läuft die Sonderregelung auch bei Verordnungen aus dem Entlassmanagement?

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