Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Dr. Kühne: 20 Jahre
20 Jahre? Sie haben doch schon seit Langem Ihr eigenes Therapiezentrum in Northeim und als Selbstständiger sitzen sie doch mehr im Büro als dass sie an der Bank stehen.
Grundsätzlich ja, außer man hat einen wirtschaftlichen Leiter. Irgendwann stellte ich mir die Frage, ob ich lieber im Büro sitzen oder am Patienten arbeiten will. Und sobald es mir möglich war, habe ich mir einen Geschäftsführer geleistet…
…und standen dann im 25-Minutentakt an der Behandlungsbank?
Nein, im 20-Minutentakt. 25 Minuten sind unwirtschaftlich.
Letzten Monat riefen Sie unsere Leser auf, Ihnen ein Meinungsbild bezüglich Direktzugang und sektoraler Heilpraktiker zu geben. Wie war die Resonanz?
Sehr gut. Die Anzahl der eingegangenen Zuschriften war überwältigend. Von 0 bis 100 war alles dabei. Von „Geht überhaupt nicht “ bis zu „60 Stunden reichen voll aus, um ein Screening auf Red- und Yellowflags zu erlernen“
Noch mal herzlichen Dank an alle die mitgemacht haben, denn das sind die Dinge, die wir gerade diskutieren. Wenn wir zum Beispiel über ‚Modellversuche Direktzugang’ reden, dann muss ich wissen „Wollen die Therapeuten das überhaupt?“ Nicht, dass wir einen Modellversuch kreieren, den zum Schluss keiner will.
Und was haben Sie herausgefunden?
Bei aller Unterschiedlichkeit der Antworten überwog doch der Tenor, dass der Direktzugang machbar wäre. Ob dazu der sektorale Heilpraktiker für Kollegen mit 20 oder 30 Jahren Berufserfahrung und einer Menge Fortbildungen nötig ist, muss noch genauer betrachtet werden.
Im Sommerinterview letzten Jahres forderten Sie ein 1,8 milliardenschweres Sofortprogramm Therapieberufe. Was ist eigentlich daraus geworden?
Zunächst noch einmal zur Intention dieser Forderung: Es geht darum, die Differenz in der Vergütung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu schließen. Ich will keine Therapeuten 1. Klasse und 2. Klasse haben. Darum brauchen wir – genau wie wir es auch bei der Pflege gemacht haben - eine Angleichung der Therapeutengehälter in der freien Praxis an das Niveau des TVöD. Es muss Schluss sein, mit dem „Absaugen von Therapeuten aus der Fläche“ durch stationäre Einrichtungen.
Nun zu dem Sofortprogramm: Die 1,8 Mrd. - auf einen Schlag wie gefordert - haben wir nicht durchbekommen. Ich bin aber froh, dass wir dies in drei Schritten zu je 600 Mio. Euro realisieren können.
Schritt eins waren die Verbesserungen durch das HHVG, Schritt zwei werden die Erhöhungen auf die bundesweiten Höchstpreise durch das TSVG ab 1 Juli sein. Das sind dann noch einmal zwischen 680 und 720 Mio. Euro.
Was jetzt noch fehlt, ist der dritte und letzte Schritt. Hierfür haben wir im TSVG die Bindung an die Grundlohnsumme dauerhaft abgeschafft und die Krankenkassen verpflichtet, zukünftig „die Entwicklung der Personalkosten, die Entwicklung der Sachkosten für die Leistungserbringung sowie die durchschnittlichen laufenden Kosten für den Betrieb der Heilmittelpraxis“ bei den Preisverhandlungen zu berücksichtigen. Jetzt hoffe ich auch auf das Verhandlungsgeschick der Berufsverbände.
Der Vorteil dieses schrittweisen Vorgehens ist, dass man den Krankenkassen die Möglichkeit gibt, Rückstellung zu bilden und die Entwicklungen wirtschaftlich einzukalkulieren. Ich möchte nicht, dass irgendwann jemand behauptet, die Preise für die Therapeuten seien der Grund für Beitragserhöhungen.
Sie sprechen das TSVG an. Eigentlich sollte dies zum 1. Mai in Kraft getreten sein. Aber bis heute ist es noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Haben Sie eine Erklärung dafür?
(lächelt) Erst heute Morgen haben wir den Staatssekretär in einer Sitzung mit dem Ministerium damit konfrontiert. Er konnte sich den Umstand selbst nicht erklären. Aber das Ministerium hat noch einmal fest zugesichert, dass es keine Änderungen im Heilmittelbereich geben wird und alle zugesagten Deadlines eingehalten werden.
Gibt es irgendetwas im TSVG was Ihnen Bauchschmerzen bereitet?
Ja natürlich. Ich hätte ganz gerne den ‚Modellversuch Direktzugang’ im Gesetz gehabt. Ich konnte aber auch den Minister verstehen, der sagte, dass das jetzt in der Schnelligkeit nicht gelöst werden kann. Es ging um das Thema Heilpraktikergesetz und wie wir damit umgehen. Maximal hätten wir ins Gesetz schreiben können: „Alle Seiten bemühen sich, einen ‚Modellversuch Direktzugang’ zur erarbeiten.“ Das wäre ausgegangen wie das Hornberger Schießen. Das war dem Minister klar, das war beiden Staatssekretären klar und das war auch mir klar.
Aber es gab die klare Absprache mit Jens Spahn, dass wir uns nach der Verabschiedung des TSVG zeitnah mit den Betroffenen zusammensetzen und einen konkreten Vorschlag zum ‚Modellversuch Direktzugang‘ erarbeiten. Und heute Morgen fand die erste Runde im Ministerium dazu statt.
Apropos Bauchschmerzen. Ein unentwegtes Ärgernis sind die Prüfungen auf Scheinselbstständigkeit von freien Mitarbeitern und das damit verbundene Risiko für die Praxisinhaber, Rentenversicherungsbeiträge zurückzuzahlen. Ist es Ihrer Meinung nach möglich, im Zuge der Neuregelung der Rentenversicherungspflicht für alle Selbstständigen auch gleich die oben genannte Prüfung auf Scheinselbstständigkeit und das damit verbundene Risiko für Praxisinhaber abzuschaffen?
Das Thema Scheinselbstständigkeit begleitet mich seit gefühlten 20 Jahren. Doch leider ist die Rentenversicherungspflicht ausschließlich ein Thema für das Sozialministerium.
Was ich Ihren Lesern anbieten kann ist, dass wir diesbezüglich einmal eine Anfrage an das Ministerium für Arbeit und Soziales stellen werden, um das Damoklesschwert für die Praxisinhaber zu beseitigen.
Es ist wichtig, dass ich als Gesundheitspolitiker hier dem Arbeits- und Sozialministerium mit Rat und Tat zur Seite stehe und auf die dringenden Probleme hinweise. Mir geht es um konkrete Verbesserungen, nicht darum, wer vielleicht verantwortlich ist und wer nicht.
Gibt es neben dem Modellversuch Direktzugang momentan weitere Projekte, die Sie die nächsten Monate in Angriff nehmen?
Naja, wir erleben in der täglichen Praxis noch so einiges an Problematik, zum Beispiel das Thema: Zuzahlungen.
Hier sagen wir: In wie weit ist es noch gerechtfertigt, dass die Kollegen aus der Therapiebranche den bürokratischen Aufwand für die Krankenkassen leisten und in welchem Bereich der Vergütung wird das überhaupt widergespiegelt?
Ich sehe die Zeit gekommen, dass wir das Thema ‚Inkassoarbeit der Therapeuten für die Krankenkassen‘ abschaffen. Bei den Ärzten wurde die Zuzahlung auch sehr unbürokratisch abgeschafft.
Das zweite große Thema ist die digitale Signatur.
Wer heutzutage bei einer Bank per digitaler Signatur 10.000 € online transferieren und in jedem Supermarkt digital bezahlen kann, dem sollte es doch von der Datensicherheit und der Logistik her auch möglich sein, sein Rezept digital „zu unterschreiben“.
Ich setze hier auf die Krankenkassen in Zusammenarbeit mit den Therapieverbänden. Sehr viele Therapeuten arbeiten ja bereits schon mit einer Praxissoftware/Abrechnungsprogramm. Da sollte es doch technisch möglich sein, eine Schnittstelle zu schaffen, die auch von den Krankenkassen als sicher anerkannt wird.
Leider müssen wir hier den zweiten vor dem ersten Schritt machen, da wir das elektronische Rezept noch nicht haben. Meine Vision ist aber, dass eines Tages der Therapeut überhaupt kein Papierrezept mehr in die Hand nehmen muss, sondern die fertig behandelten und digital signierten Rezepte online an die Kassen schickt. Damit haben diese die Rezepte in ihrer EDV und können gleich den Eigenanteil ihren Versicherten in Rechnung stellen. Daran arbeite ich.
Und wie weit sind Sie mit diesen Projekten?
Die Zuzahlung ist ein bürokratisches/technisches Problem, welches bei den Krankenkassen bisher überhaupt nicht auf dem Schirm war. Da sind wir gerade dabei zu prüfen, wie das gehen könnte und was das bedeuten würde.
Digitale Signatur: Hier haben wir die ersten Gespräche mit Herrn Ludewig, dem Verantwortlichen für Digitales im Gesundheitsministerium, schon geführt. Dieser steht dem Ganzen sehr aufgeschlossen gegenüber.
Das gleiche gilt für den Vorsitzenden des AOK-Bundesverbandes Herrn Litsch und Frau Elsner, Vorsitzende des vdek. Dass das Problem noch aktuell ist, hat viele der Beteiligten verwundert. Optimistisch stimmen mich positive Signale aus dem Gesundheitsministerium, die erforderlichen Mittel hierfür relativ schnell bereit zustellen. Wir reden hier ja nicht über ein Hexenwerk.
Letztes Thema: Abschaffung der Rezept-Prüfpflicht durch die Therapeuten. Können Sie uns hierzu ebenfalls etwas sagen?
Ich bin der Meinung, dass wir endlich, wie bei den Apotheken auch, unterscheiden sollten zwischen Form- und Fachfehlern. Ein Fachfehler wäre, wenn der Therapeut ein Massagerezept erhält und Krankengymnastik abrechnet. Da muss natürlich retaxiert werden.
Aber wenn es um Banalitäten geht, die mit der Behandlung nichts zu tun haben, reine Formfehler also, sollte die Krankenkasse mit dem Arzt, bei dem das gehäuft auftritt, reden. Sie schulen bei den verschiedensten Arten von Upcoding die Ärzte ja auch, wieso dann nicht auch in puncto ‚Korrektes Ausstellen von Verordnungen‘? Ferner erwarte ich im Rahmen der Entbürokratisierung an dieser Stelle eine gewisse Großzügigkeit der Krankenkassen den Therapeuten gegenüber.
Zweitens, und das ist ja der viel wichtigere Punkt:
Bereits im Jahre 2015 haben wir im GKV-VSG beschlossen, dass die Arzt Software retaxierungsfrei sein soll. Ich erwarte hier von der Regierung, dass sie beschlossene Gesetze stärker kontrolliert, ob und wie diese eingehalten werden.
Was halten Sie von dem Vorschlag, den Therapeuten die Prüfarbeit zu vergüten, zum Beispiel zehn Euro pro geprüften Rezept?
Ich denke, dass wir das Geld der Beitragszahler sinnvoller ausgeben sollten und plädiere daher für eine retaxfreie Arztsoftware und eine Differenzierung zwischen Fach- und Formfehler. Und nicht zuletzt trete ich für den Direktzugang für alle Therapeuten, die das möchten, ein. Hier wäre das Thema falsch ausgestellter ärztlicher Verordnung dann naturgemäß obsolet.
Herr Kühne wir danken Ihnen für das Gespräch.
Das Interview führte Anfang der Woche Friedrich Merz.
Die Sommerinterviews mit Dr. Roy Kühne MdB der anderen Jahre finden Sie hier:
• Sommerinterview 2021
• Sommerinterview 2020
• Sommerinterview 2018
• Sommerinterview 2017
SommerInterview2019Roy KühnePrüfpflichtZuzahlungDigitalisierungSofortprogrammBerufspolitikGKV-VSG
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Verbänden für die Jahre 2017-2019 beschlossen Vergütungsvereinbarungen müssen deshalb ergänzt werden! On top müssen weitere 28% hinzukommen, rund 1,8 Milliarden €, um wirk-
liche Chancengleichheit zwischen beiden Bereichen herzustellen und den Vergütungsabstand
zu egalisieren."
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tom1350 schrieb:
„Die zwischen Krankenkassen und
Verbänden für die Jahre 2017-2019 beschlossen Vergütungsvereinbarungen müssen deshalb ergänzt werden! On top müssen weitere 28% hinzukommen, rund 1,8 Milliarden €, um wirk-
liche Chancengleichheit zwischen beiden Bereichen herzustellen und den Vergütungsabstand
zu egalisieren."
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tom1350 schrieb:
So weit ich mich erinnere sollten die geforderten 1,8 Mio.€ in Kühnes Sofortprogramm on top zu den schon beschlossenen ca. 30% plus sein, da diese nicht ausreichend wären. Unter anderem in Form eines Steigerungsfaktors für teure Regionen. So ändern sich die Ideen unserer Politiker. Mal sehen, was nächstes Jahr von den guten Ansätzen im TSVG letztendlich im Bundesrahmenvertrag und den GLS-freien Verhandlungen übrig bleibt...
Wer sich das TSVG allerdings genau anschaut, wird feststellen, dass für die nächste Verhandlungsrunde seitens der Politik klare Vorgaben gemacht wurden, welche Faktoren bei den Verhandlungen berücksichtigt werden müssen.
Das sind u.a. faire Löhne, ein fairer Unternehmerlohn, Investitionen und ein angemessener Unternehmensgewinn.
Danach müssten die kommenden Honorarerhöhungen höher ausfallen als die vergangenen. Ein Gutachten der TU Kaiserslautern hat wirtschaftliche Rahmenbedingungen ermittelt, die ein Honorar von 90€/h nahelegen.
Das wäre Pi mal Daumen weitere 50% mehr Honorar. Und ganz ehrlich: das wäre verdammt noch mal längst überfällig!
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tom1350 schrieb:
Bei 90€/Std. erwarte ich, dass viele der heute angestellten Kolleginnen in die Selbstständigkeit wechseln. Das wäre natürlich wünschenwert. Dazu brauchen wir aber auch entschärfte Zulassungsvoraussetzungen. Eigentlich ist der Wortlaut im TSVG, welches übrigens gerade im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, darin sehr genau.
Weg mit der Rezept-Prüfpflicht!
Weg mit dem Inkasso der Zuzahlung.
Dann passt das.
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hermi schrieb:
Meine Rede: 1,50 € pro Minute für KG, 30 Minuten-Behandlung also für 45 €, weg mit dem 20-Minuten-Rhythmus !
Weg mit der Rezept-Prüfpflicht!
Weg mit dem Inkasso der Zuzahlung.
Dann passt das.
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tom1350 schrieb:
Bei 30% weniger Verordnungen passt das dann auch für die Kassen *[zwinker]*
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Medico schrieb:
der Kommentar zum Gesetz ist ebenfalls interessant. Dort wird Sinn und Zweck dargestellt.
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Medico schrieb:
Es zeigt sich, dass alle Beteiligten weiter am Ball bleiben und trotz aller Widerstände die Rahmenbedingungen weiterentwickeln. Selbstverständlich muß es im politischen Prozess Kompromisse geben. Daher sind Fortschritte auch nur schrittweise zu erwarten.
Wer sich das TSVG allerdings genau anschaut, wird feststellen, dass für die nächste Verhandlungsrunde seitens der Politik klare Vorgaben gemacht wurden, welche Faktoren bei den Verhandlungen berücksichtigt werden müssen.
Das sind u.a. faire Löhne, ein fairer Unternehmerlohn, Investitionen und ein angemessener Unternehmensgewinn.
Danach müssten die kommenden Honorarerhöhungen höher ausfallen als die vergangenen. Ein Gutachten der TU Kaiserslautern hat wirtschaftliche Rahmenbedingungen ermittelt, die ein Honorar von 90€/h nahelegen.
Das wäre Pi mal Daumen weitere 50% mehr Honorar. Und ganz ehrlich: das wäre verdammt noch mal längst überfällig!
Was mir im Interview sowohl von physio.de- als auch von Kühnes Seite fehlt, ist ein Hinweis, dass die Ausbildung (Inhalte, Träger, Finanzierung) auf der Agenda steht.
Bleibt hier alles für alle Zeiten beim Alten? Niemand, der den Mut und die Kraft hat, das komplexe Thema anzupacken?
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o.s. schrieb:
Klasse, dass Herr Dr. Kühne als kompetenter Vertreter für uns im Bundestag sitzt. Und wer hätte vor drei Jahren gedacht, was für uns bis heute alles erreicht wurde.
Was mir im Interview sowohl von physio.de- als auch von Kühnes Seite fehlt, ist ein Hinweis, dass die Ausbildung (Inhalte, Träger, Finanzierung) auf der Agenda steht.
Bleibt hier alles für alle Zeiten beim Alten? Niemand, der den Mut und die Kraft hat, das komplexe Thema anzupacken?
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