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Keine GEMA-Gebühren mehr in Praxen
BGH bestätigt EU-Urteil
26.06.2015 • 12 Kommentare

Wer in seinem Wartebereich Hintergrundmusik laufen lassen wollte, musste bisher davon ausgehen, dass er dafür auch Gebühren an die GEMA abführen musste.

Bereits 2012 hatte ein italienischer Zahnarzt dagegen geklagt und vor dem obersten EU-Gericht Recht bekommen (wir berichteten). Daraufhin haben viele Praxen ihren Vertrag mit der GEMA mit Hinweis auf dieses Urteil gekündigt.

Die GEMA hat sich allerdings in den allermeisten Fällen unbeeindruckt gezeigt und auf den Zahlungen weiterhin bestanden. Ein deutscher Zahnarzt hat nun vom obersten deutschen Gericht, dem BGH, Recht bekommen. Musik, die in Wartezimmern gespielt wird ist nicht GEMA-pflichtig. Woher die Musik stammt, ist unerheblich - ob aus dem Radio, iPod oder CD.

Mit zwei höchstrichterlichen Urteilen dürfte die Einnahmequelle der GEMA aus therapeutischen Bestellpraxen versiegt sein. Sollten Sie GEMA-Gebühren für Ihre Praxis bezahlen, ist es jetzt an der Zeit, den Vertrag zu kündigen.

Das Urteil finden Sier hier.

Frieder Bothner / physio.de

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GEMAUrteil


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Thomas
26.06.2015 17:58
Ich würde auch die Beiträge der letzten Jahre zurück fordern:)´
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Thomas schrieb:

Ich würde auch die Beiträge der letzten Jahre zurück fordern:)´

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harald jensen
27.06.2015 19:18
Hallo , kann mir jemand sagen , ob in den Behandlungsräumen Musik laufen darf , ohne an die GEMA zu bezahlen ?
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Hallo , kann mir jemand sagen , ob in den Behandlungsräumen Musik laufen darf , ohne an die GEMA zu bezahlen ?
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harald jensen schrieb:

Hallo , kann mir jemand sagen , ob in den Behandlungsräumen Musik laufen darf , ohne an die GEMA zu bezahlen ?

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Mario Wolf
27.06.2015 21:03
Hallo liebe Kollegen/innen,

wir bieten noch Präventionskurse, wie beispielsweise Rückenschule und Wirbelsäulengymnastik.
Sind wir hier zu Gebührenabgabe verpflichtet?
Über eine Rückmeldung wären wir sehr dankbar und sicherlich ist es auch für viele andere Praxen relevant.
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Hallo liebe Kollegen/innen, wir bieten noch Präventionskurse, wie beispielsweise Rückenschule und Wirbelsäulengymnastik. Sind wir hier zu Gebührenabgabe verpflichtet? Über eine Rückmeldung wären wir sehr dankbar und sicherlich ist es auch für viele andere Praxen relevant.
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hgb
27.06.2015 21:12
siehe auch hier:

http://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/gema-urteil-fragen/16/92212

mfg hgb;-)
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siehe auch hier: http://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/gema-urteil-fragen/16/92212 mfg hgb;-)
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hgb schrieb:

siehe auch hier:

http://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/gema-urteil-fragen/16/92212

mfg hgb;-)

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Bulka
28.06.2015 16:21
Was ist mit Fernsehen im Warteraum???
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Bulka schrieb:

Was ist mit Fernsehen im Warteraum???

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hgb
28.06.2015 16:36
Rundfunkgebühren.

mfg hgb:-)
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Rundfunkgebühren. mfg hgb:-)
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hgb schrieb:

Rundfunkgebühren.

mfg hgb:-)

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Bulka
30.06.2015 12:42
Das haben wir schon von dir gehabt.
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Bulka schrieb:

Das haben wir schon von dir gehabt.

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Mario Wolf schrieb:

Hallo liebe Kollegen/innen,

wir bieten noch Präventionskurse, wie beispielsweise Rückenschule und Wirbelsäulengymnastik.
Sind wir hier zu Gebührenabgabe verpflichtet?
Über eine Rückmeldung wären wir sehr dankbar und sicherlich ist es auch für viele andere Praxen relevant.

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André Kersten
30.06.2015 22:52
Kennt jemand das Aktenzeichen des BGH, auf welches wir uns berufen können?
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Kennt jemand das Aktenzeichen des BGH, auf welches wir uns berufen können?
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Tempelritter
01.07.2015 08:54
BGH AZ: I ZR 14/14
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Tempelritter schrieb:

BGH AZ: I ZR 14/14

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Hans-Joachim Marx
14.07.2015 08:41
Was ist nun wirklich mit den zu Unrecht gezahlten Beiträgen der letzen Jahre (Jahrzente)?
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Was ist nun wirklich mit den zu Unrecht gezahlten Beiträgen der letzen Jahre (Jahrzente)?
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Hans-Joachim Marx schrieb:

Was ist nun wirklich mit den zu Unrecht gezahlten Beiträgen der letzen Jahre (Jahrzente)?

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PTP Gernold Peters
14.07.2015 14:08
Da steht aber nur im Wartebereich von Zahnarztpraxen,und nichts von Physiotherapien.
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Da steht aber nur im Wartebereich von Zahnarztpraxen,und nichts von Physiotherapien.
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PTP Gernold Peters schrieb:

Da steht aber nur im Wartebereich von Zahnarztpraxen,und nichts von Physiotherapien.

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André Kersten schrieb:

Kennt jemand das Aktenzeichen des BGH, auf welches wir uns berufen können?

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Nordtine
21.09.2015 17:48
Hallo,
ich bin Inhaberin einer Physiotherapiepraxis in Oldenburg mit einem Gerätezirkel. Der Bereich Anmeldung, Wartezimmer und Gerätezirkel sind offen. Wir hatten 2012 Besuch von der Gema und haben auf das Urteil vom EUGH verwiesen, worauf der nette Herr von der GEMA nur schallend gelacht hat. Wir haben nicht gezahlt und haben in zweiter Instanz vor dem Landgericht Oldenburg gewonnen. Die GEMA ist in Revision gegangen, so dass die Sache beim BGH liegt. Die Kosten für uns belaufen sich auf 5000.- € für den Anwalt, die auch bei einem Erfolg weg sind ( Aussage von unserem Anwalt ). Wir haben letzte Woche nun den Termin für die mündlich Anhörung bekommen ( 03/2016). Bei den Kosten haben wir die Hälfte zusammen ( unter anderem auch vom IFK ). Andere Verbände ( auch Ergo und Logo ) haben entweder gar nicht geantwortet oder haben die Aussage getroffen, es wäre für Ihre Mitglieder nicht wichtig. Es wäre jetzt die Möglichkeit hier Klarheit zu schaffen. Ich schaffe es aber nicht mal eben 2500,00 € dafür zu zahlen. Sollte jemand Interesse haben das Verfahren zu unterstützen, wäre ich dafür dankbar. Vielleicht muss auch noch etwas Druck auf die Verbände ausgeübt werden. Unterstützer erhalten selbstverständlich alle Unterlagen ( Urteile ) und die Korrespondenz mit den Anwälten und nach dem Urteil eine komplette Abrechnung, damit Sie sehen wo das Geld hingeflossen ist. Es gibt außerdem noch ein Urteil von einer Physiotherapeuten, die vorm Landgericht Köln gegen die GEMA gewonnen hat.

Viele Grüße aus Oldenburg

C. Rudolph
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Hallo, ich bin Inhaberin einer Physiotherapiepraxis in Oldenburg mit einem Gerätezirkel. Der Bereich Anmeldung, Wartezimmer und Gerätezirkel sind offen. Wir hatten 2012 Besuch von der Gema und haben auf das Urteil vom EUGH verwiesen, worauf der nette Herr von der GEMA nur schallend gelacht hat. Wir haben nicht gezahlt und haben in zweiter Instanz vor dem Landgericht Oldenburg gewonnen. Die GEMA ist in Revision gegangen, so dass die Sache beim BGH liegt. Die Kosten für uns belaufen sich auf 5000.- € für den Anwalt, die auch bei einem Erfolg weg sind ( Aussage von unserem Anwalt ). Wir haben letzte Woche nun den Termin für die mündlich Anhörung bekommen ( 03/2016). Bei den Kosten haben wir die Hälfte zusammen ( unter anderem auch vom IFK ). Andere Verbände ( auch Ergo und Logo ) haben entweder gar nicht geantwortet oder haben die Aussage getroffen, es wäre für Ihre Mitglieder nicht wichtig. Es wäre jetzt die Möglichkeit hier Klarheit zu schaffen. Ich schaffe es aber nicht mal eben 2500,00 € dafür zu zahlen. Sollte jemand Interesse haben das Verfahren zu unterstützen, wäre ich dafür dankbar. Vielleicht muss auch noch etwas Druck auf die Verbände ausgeübt werden. Unterstützer erhalten selbstverständlich alle Unterlagen ( Urteile ) und die Korrespondenz mit den Anwälten und nach dem Urteil eine komplette Abrechnung, damit Sie sehen wo das Geld hingeflossen ist. Es gibt außerdem noch ein Urteil von einer Physiotherapeuten, die vorm Landgericht Köln gegen die GEMA gewonnen hat. Viele Grüße aus Oldenburg C. Rudolph
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Nordtine schrieb:

Hallo,
ich bin Inhaberin einer Physiotherapiepraxis in Oldenburg mit einem Gerätezirkel. Der Bereich Anmeldung, Wartezimmer und Gerätezirkel sind offen. Wir hatten 2012 Besuch von der Gema und haben auf das Urteil vom EUGH verwiesen, worauf der nette Herr von der GEMA nur schallend gelacht hat. Wir haben nicht gezahlt und haben in zweiter Instanz vor dem Landgericht Oldenburg gewonnen. Die GEMA ist in Revision gegangen, so dass die Sache beim BGH liegt. Die Kosten für uns belaufen sich auf 5000.- € für den Anwalt, die auch bei einem Erfolg weg sind ( Aussage von unserem Anwalt ). Wir haben letzte Woche nun den Termin für die mündlich Anhörung bekommen ( 03/2016). Bei den Kosten haben wir die Hälfte zusammen ( unter anderem auch vom IFK ). Andere Verbände ( auch Ergo und Logo ) haben entweder gar nicht geantwortet oder haben die Aussage getroffen, es wäre für Ihre Mitglieder nicht wichtig. Es wäre jetzt die Möglichkeit hier Klarheit zu schaffen. Ich schaffe es aber nicht mal eben 2500,00 € dafür zu zahlen. Sollte jemand Interesse haben das Verfahren zu unterstützen, wäre ich dafür dankbar. Vielleicht muss auch noch etwas Druck auf die Verbände ausgeübt werden. Unterstützer erhalten selbstverständlich alle Unterlagen ( Urteile ) und die Korrespondenz mit den Anwälten und nach dem Urteil eine komplette Abrechnung, damit Sie sehen wo das Geld hingeflossen ist. Es gibt außerdem noch ein Urteil von einer Physiotherapeuten, die vorm Landgericht Köln gegen die GEMA gewonnen hat.

Viele Grüße aus Oldenburg

C. Rudolph



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