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Unter anderem soll die Finanzierung von Krankenhausaufenthalten auf Fallpauschalen umgestellt und die Verzahnung von ambulanter und stationärer Behandlung vorangetrieben werden. Im übrigen werde man um eine Ausgabenbeschränkung durch sektorale Budgets nicht herumkommen. «Ich werde das Gesetz nicht an der Totalverweigerung der CDU scheitern lassen», betonte sie.
Der Bundesrat wird dem Bericht zufolge am 26. November voraussichtlich nicht über die Seiten 232 bis 255 des Gesetzes abstimmen, in denen vor allem die 1,3-Milliarden-Finanzspritze für die ostdeutschen Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) geregelt ist. Durch Schlamperei in der Berliner Druckerei fehlten die betreffenden 24 Seiten in der vom Bundestag am 4. November verabschiedeten Textversion. In der Vorlage des Bundesrates vom 5. November war die Passage enthalten. Am Freitag nun übermittelte die Bundestagsverwaltung dem Bundesrat unter Hinweis auf einen «technischen Fehler» die um 24 Seiten gekürzte Fassung, die nach «Frankfurter Rundschau»-Informationen Grundlage der Beratung Ende nächster Woche sein dürfte.
Stimmt der ständige Beirat des Bundesrates diesem Verfahren zu, könnten die fehlenden Passagen später im Vermittlungsverfahren eingefügt werden. Für die Anrufung des Vermittlungsausschusses zeichnet sich bislang aber keine Mehrheit in der Länderkammer ab. In diesem Fall wird die Bundesregierung selbst den Ausschuss fördern. Dort will sie dann auch ihren zustimmungsfreien Gesetzesentwurf einbringen. Im Gesundheitsministerium hofft man offenbar, die Milliarden-Spritze für die überschuldeten Ost-AOK so aufziehen zu können, dass sie auch ohne die Unterstützung der Länder abgedrückt werden kann. Die geplante Zusammenführung von Krankenhausfinanzierung und -planung bei den Krankenkassen, die zentrale Datenerfassung und das Globalbudget könnten allerdings nicht im Alleingang umgesetzt werden, räumte Fischer ein.
Quelle: ADN Berlin
ReformGesundheitspolitikBundesrat
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