- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
Diese Verordnung wird ab morgen aufhoben!• Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern,
• tätigkeitsbedingten Körperkontakten oder
• gleichzeitigem Aufenthalt mehrerer Personen in Innenräumen
Was heißt das jetzt für die Praxis?
Beschäftigte in Physiopraxen
Ob Beschäftigte in Physiopraxen weiterhin eine Maske tragen müssen und welche dies sein muss, entscheidet sich ab jetzt anhand der jeweiligen Landesregelung und der sog. "Gefährdungsbeurteilung". Letztere ist eine Pflicht des Arbeitsgebers, auferlegt durch die BGW.
Hier finden sie Ihre jeweilige Landesregelungen und weiterführende Informationen zur Gefährdungsbeurteilung.
Patienten und Besucher
Für Patienten gelten allerdings weiterhin (Stand: 31.1.2023) die bundeseinheitlichen Regelungen. Diese besagen, dass Patienten und Besucher in Physiopraxen weiterhin bis 7. April 2023 eine FFP2-Maske tragen müssen. Ganz explizit geregelt ist dies im Paragraphen 28b Absatz 5b des Infektionsschutzgesetzes.
Was noch alles wegfällt
Durch die morgige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung entfallen ebenfalls:
• die Pflicht für die Erstellung eine betrieblichen Hygienekonzeptes
• die Prüfung von Schutzmaßnahmen wie AHA-L und Testangeboten
• die Unterweisung von Beschäftigten zu den Gesundheitsgefährdungen durch Covid-19
• die Informationspflicht zu der Möglichkeit einer Schutzimpfung
• die gesetzlich festgeschriebene Möglichkeit der Beschäftigten, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen
Fazit
Wie schrieb unser Kollege D. Bombien letztens so treffend: „Zum Ende der Pandemie herrscht also ein ähnlicher Wirrwarr um die Corona-Regelungen, wie zu Beginn im Jahr 2020.“ Dem kann sich der Autor dieser Zeilen nur anschließen und hofft, hiermit das letzte Mal über das Thema Corona berichtet zu haben.
Friedrich Merz / physio.de
update vom 13.2.23:
Welche Risiken ein Praxisinhaber mit der eigenverantwortlichen Gefährdungsbeurteilung für sich und seine Beschäftigten eingeht, lesen Sie in unserem Beitrag vom 13. Februar 2023.
MaskenpflichtBerufsgenossenschaftCorona
Und wieder obliegt es den Praxen, mit den Patienten in die Diskussion einzusteigen, zum hundersten Mal.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Jens Uhlhorn schrieb:
Im Prinzip kann man zu den Masken stehen wie mal will aber diese Clownshow mit den unterschiedlichen Regelungen und dem absehbaren Fall der Maskenpflicht in Praxen ist nur noch peinlich.
Und wieder obliegt es den Praxen, mit den Patienten in die Diskussion einzusteigen, zum hundersten Mal.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Horatio72 schrieb:
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Klar ist das bei dem Großteil auch bei uns so aber so paar Hansel die über alles und jedes diskutieren gibt es doch überall!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Sarah Gerbert schrieb:
@Horatio72 Papier ist geduldig...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Horatio72 schrieb:
@Sarah Gerbert das mag sein aber ich bekomme die rezepte ohne zuuahlungsabzug bezahlt. Soll die Kasse sich doch mit denen rumschlagen. Ist allerdings auch erst 2-3 mal passiert.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Sarah Gerbert schrieb:
@Horatio72 ich meinte den Kommentar von kalle1
Anderereits ist es äußerst unwahrscheinlich dass ich eine Clique hinterlistiger PolitikerInnen diese Ungereimtheiten ausgedacht und bewußt inszeniert haben.
Es läuft halt wie so oft etwas holprig - wie das in einem föderalistischem System wahrscheinlich nun mal auch nicht besser geht.
In Nordkorea wäre das so nicht passiert - wie auch immer.....
Wäre mal interessant zu sehen ob alle die gerade mal wieder hochempört sind ihr eigenes Privat und Geschäftsleben so gut durchorganisiert und reibungslos im Griff haben......stuck_out_tongue
In ein paar Wochen (früher oder später) ist der ganze Drops eh gelutscht - kein Grund jetzt Blutdruck zu haben!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mbone schrieb:
Dass das alles gerade nicht so viel Sinn macht ist wohl jedem klar.
Anderereits ist es äußerst unwahrscheinlich dass ich eine Clique hinterlistiger PolitikerInnen diese Ungereimtheiten ausgedacht und bewußt inszeniert haben.
Es läuft halt wie so oft etwas holprig - wie das in einem föderalistischem System wahrscheinlich nun mal auch nicht besser geht.
In Nordkorea wäre das so nicht passiert - wie auch immer.....
Wäre mal interessant zu sehen ob alle die gerade mal wieder hochempört sind ihr eigenes Privat und Geschäftsleben so gut durchorganisiert und reibungslos im Griff haben......stuck_out_tongue
In ein paar Wochen (früher oder später) ist der ganze Drops eh gelutscht - kein Grund jetzt Blutdruck zu haben!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Horatio72 schrieb:
@Sarah Gerbert grinningjoyjoy oh mann.. ich wollte den Kommentar zu nem anderen Thema schreiben.! Sry.. Kompletter Verwirrung grad bei mir! Ich werd zu alt für den sch...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Kalle1 schrieb:
Bei meinen Patienten gibt es keine Diskusionen. Sie akzeptieren das wir und Sie eine Maske tragen müssen. Manche würden Sie auch freiwillig weitertragen sowie ich und meine Mitarbeiter.
"Was allerdings weiterhin bestehen bleibt, ist die Pflicht des Arbeitgebers, eine sog. Gefährdungsbeurteilung zu erstellen."
Somit sind doch eh alle Fragen beantwortet, ich für meinen Teil lasse mich nicht in rechtliche Grauzonen bei diesem Affentanz führen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Dorsovolar schrieb:
Was mich an der ganzen Angelegenheit, ohne meine persönlichen Gründe FÜR die Maskenpflicht wieder anzuführen, zusätzlich bestätigt, ist folgender Passus:
"Was allerdings weiterhin bestehen bleibt, ist die Pflicht des Arbeitgebers, eine sog. Gefährdungsbeurteilung zu erstellen."
Somit sind doch eh alle Fragen beantwortet, ich für meinen Teil lasse mich nicht in rechtliche Grauzonen bei diesem Affentanz führen.
"Praxisinhaber müssen weiterhin in individuellen Gefährdungsbeurteilungen die Empfehlungen der BGW umsetzen. Das bedeutet, dass für angestellte Therapeuten bei allen Arbeiten unter 1,5 m Abstand das Tragen der FFP2-Maske angeordnet werden muss, soweit nicht andere Schutzmaßnahmen in ausreichendem Maße getroffen wurden (z. B. Luftreiniger in den Behandlungs- und Gemeinschaftsräumen etc.). "
Jetzt ist nur die Frage: Was sind Schutzmaßnahmen in ausreichendem Maße?
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Arminia schrieb:
Vor allem: was bedeutet "individuelle Gefährdungsbeurteilung"?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
tinki schrieb:
@Arminia Das sollte jeder AG aber ganz genau wissen, da es verschiedene, anlassbezogene Gefährdungsbeurteilungen gibt. Z. B. Schwangerschaft. Und dann halt Corona... oder Schwangere in der Pandemie etc... Gefahrenstoffe sind relativ selten in PT Praxen...ggf. noch Biostoffverordnung berücksichtigen. Etc. Etc.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
MeFe89 schrieb:
Inzwischen sind die Verbände mit o. G. Aussage auch zurück gerudert
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kvet schrieb:
@tinki Wie soll das der Arbeitgeber einschätzen, wenn die sogenannten Experten es auch nicht können.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
MeFe89 schrieb:
Die Berufsverbände sind sich da ja einig. Beim IFK wie auch bei PhysioDeutschland kommt heute in den News ganz groß:
"Praxisinhaber müssen weiterhin in individuellen Gefährdungsbeurteilungen die Empfehlungen der BGW umsetzen. Das bedeutet, dass für angestellte Therapeuten bei allen Arbeiten unter 1,5 m Abstand das Tragen der FFP2-Maske angeordnet werden muss, soweit nicht andere Schutzmaßnahmen in ausreichendem Maße getroffen wurden (z. B. Luftreiniger in den Behandlungs- und Gemeinschaftsräumen etc.). "
Jetzt ist nur die Frage: Was sind Schutzmaßnahmen in ausreichendem Maße?
Mein Profilbild bearbeiten