Physiotherapeut (m/w/d) ab
01.01.2025 – Arbeite im 45min
Takt
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Werde Teil unseres
GESUND-Physiotherapieteams in einer
unserer modern ausgestatteten
Praxen. Für unseren Standort
Nymphenburg, suchen wir zum
01.01.2025 motivierte und
ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.
Mit unserer klaren Philosophie
legen wir Wert auf Qualität und
nachhaltige Physiotherapie. Durch
unsere 45min Taktung erm...
01.01.2025 – Arbeite im 45min
Takt
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Werde Teil unseres
GESUND-Physiotherapieteams in einer
unserer modern ausgestatteten
Praxen. Für unseren Standort
Nymphenburg, suchen wir zum
01.01.2025 motivierte und
ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.
Mit unserer klaren Philosophie
legen wir Wert auf Qualität und
nachhaltige Physiotherapie. Durch
unsere 45min Taktung erm...
So will der Verband für LogopädInnen, Sprach- und SprechtherapeutInnen (VDLS) in einem Musterprozess vor dem Sozialgericht Konstanz klargestellt wissen, dass bei kurzfristigen Absagen von Patienten die jeweilige Krankenkasse für den Einnahmeausfall aufkommen muss.
Was bislang lt. einer Umfrage zu wirtschaftlichen Ausfällen von mind. 10 Prozent führt und auch durch vorherige Hinweise an Patienten nicht wirklich zuverlässig zu umgehen ist, ist ebenfalls Bestandteil des „Dialogprozess Bürokratieabbau im Heilmittelbereich“. Die Berufsverbände wollen erreichen, dass die Krankenkassen die Ausfallkosten übernehmen. Ob die Kassen sich diese Kosten von ihren Mitgliedern schlussendlich erstatten lassen, ist dann gesondert zu regeln.
Deutlich schneller könnte aber der Urteilsspruch des Sozialgerichtes Konstanz kommen, rechnet man mit ihm doch bereits Anfang November. Dieser könnte lt. VDLS einen "Erdrutsch" bedeuten, auch für die Physiotherapeuten. Knackpunkt an der bisherigen Rechtsprechung ist nämlich, dass laut Bundessozialgericht gar keine vertragliche Bindung zwischen Patient und Praxis bestehe, sondern lediglich zwischen Patient und Krankenkasse auf der einen sowie zwischen Praxis und Krankenkasse auf der anderen Seite.
Kam es bislang zu gerichtlichen Auseinandersetzungen diesbezüglich zwischen Patient und Praxis, entschieden die Amtsgerichte meist pro Praxis. Auf Ebene der Landgerichte jedoch wird die Ansicht des Bundessozialgerichts herangezogen. Und das sieht Vertragsverhältnisse zwischen Praxis und Patient, die den Patienten zur Zahlung einer Ausfallgebühr verpflichten, entsprechend dem geltenden Rahmenvertrag als unzulässig an. Es bestehe lediglich ein Behandlungsverhältnis.
Der VDLS hofft in einer Pressemitteilung auf genügend Mut bei den RichterInnen, eine solch weitreichende Entscheidung treffen zu können. Dem schließen sich die anderen Heilmittelbereiche sicherlich ebenfalls an.
Einschätzung der Redaktion:
Ob es sich bei dem Richterspruch aus Konstanz schon um einen "Erdrutsch" handeln wird, bleibt abzuwarten. Bei der Brisanz des Themas halten wir es für durchaus vorstellbar, dass die Kostenträger im Falle einer Niederlage alle Rechtsmittel (Berufung, Revision, ...) ausschöpfen werden. Und bis dann schlussendlich unwiderruflich in dieser Causa Rechtsfrieden einkehrt, dürfte etliche Zeit ins Land gehen. Wir werden berichten.
OG / physio.de
Meldung des VDLS vom 16.8.21:
"In der ersten Instanz konnten wir uns leider nicht durchsetzen. Daher haben die Berufung beantragt. Wir gehen davon aus, dass höhere Instanzen sich mit mehr Sorgfalt der besonderen Tragweite dieser Frage widmen."
BürokratieabbauUrteilVerbände
Aber Hut ab vor dem VDLS. Nach allem, was ich hier am Rande von ihm mitbekommen habe, würde ich mir tatsächlich überlegen, wieder einem Verband beizutreten - wenn ich Logo wäre.
Gefällt mir
Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht , warum eine Solidargemeinschaft für diese Kosten aufkommen sollte .
Es ist schließlich das Versäumnis des Versicherten , den Termin aus welchen Gründen auch immer nicht wahrgenommen zu haben .
Dafür muss er auch gerade stehen !
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
logo1312 schrieb:
Der vdls ist nicht maßgeblich, warten wir erst mal ab, was dabei heraus kommt . Ich kann mir nicht vorstellen, dass das zu Gunsten der Praxen entschieden wird und wenn , werden die KK das nicht hinnehmen..
Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht , warum eine Solidargemeinschaft für diese Kosten aufkommen sollte .
Es ist schließlich das Versäumnis des Versicherten , den Termin aus welchen Gründen auch immer nicht wahrgenommen zu haben .
Dafür muss er auch gerade stehen !
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
WinnieE schrieb:
„Dialogprozess Bürokratieabbau im Heilmittelbereich“ - welch grandios vielversprechende Formulierung!
Aber Hut ab vor dem VDLS. Nach allem, was ich hier am Rande von ihm mitbekommen habe, würde ich mir tatsächlich überlegen, wieder einem Verband beizutreten - wenn ich Logo wäre.
Man kann doch nur gegen den klagen mit dem das "gebrochene Vertragsverhältnis" besteht.
Es ist merkwürdig, das die Gerichte das unberührt gelassen haben. Rechtslogik erzeugt anscheinend Unterwürfigkeit.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Philipp Morlock schrieb:
Eine derartige "Unterwürfigkeit" halte ich für ein Indiz der vollständigen Ersetzbarkeit aller Juristen durch Künstliche Intelligenz auf einem Niveau das schon länger verfügbar ist!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Philipp Morlock schrieb:
Kann es sein dass hier Ärzte und Juristen mitlesen? Wolters unterstelle ich eins von beiden zu sein.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
WinnieE schrieb:
im Netz weisst Du nie, wer mitliest !
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Philipp Morlock schrieb:
Gab es klagen einzelner Praxisinhaber gegen Kassen wegen dem Sachverhalt?
Man kann doch nur gegen den klagen mit dem das "gebrochene Vertragsverhältnis" besteht.
Es ist merkwürdig, das die Gerichte das unberührt gelassen haben. Rechtslogik erzeugt anscheinend Unterwürfigkeit.
Wichtiger wäre es, dass sich der bürokratische Aufwand besser in der Vergütung widerspiegelt. Die Verbände fordern +50%. Wir werden sehen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
PT-Morris schrieb:
Ich kann mir vorstellen, dass das nichts wird, da die Terminvergabe als konkludente Willenserklärung, eine Art Nebenvertrag, gesehen wird. Daraus leiten sich für beide Seiten Rechte und Pflichten ab.
Wichtiger wäre es, dass sich der bürokratische Aufwand besser in der Vergütung widerspiegelt. Die Verbände fordern +50%. Wir werden sehen.
Sollte der Prozess-was zu erwarten ist- sich in die Länge ziehen, haben die KK den Trumpf in der Hand: so lange der läuft, machen wir keine Angebote". Der VDLS macht es sich leicht, der sitzt nicht am Verhandlungstisch.
Positiv sehe ich allerdings, dass so das Thema öffentlich wird und auf den Tisch kommt. Viel zu verlieren haben wir evtt ja nicht.
Bin also etwas ambivalent.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Susulo schrieb:
So sympathisch es klingt, auch ich befürchte den Schuss nach hinten. Meine Logik wäre diese: Jeder Ladenbesitzer kalkuliert die Preise so, dass Diebstahl und verdorbene Ware vom Endverbraucher mitfinanziert werden. Genauso so müssten Ausfälle mit in die Honorarberechnung. Will heißen, wenn ich wirklich minimum ca 150 Euro in einer Stunde umsetzen kann (und zwar standardmäßig und nicht nur ausnahmsweise), dann kann ich Ausfälle verkraften und Fortbildungen gerne und effektiv wahrnehmen und nicht nach dem Motto "Hauptsache paar Punkte auf dem Konto".
Sollte der Prozess-was zu erwarten ist- sich in die Länge ziehen, haben die KK den Trumpf in der Hand: so lange der läuft, machen wir keine Angebote". Der VDLS macht es sich leicht, der sitzt nicht am Verhandlungstisch.
Positiv sehe ich allerdings, dass so das Thema öffentlich wird und auf den Tisch kommt. Viel zu verlieren haben wir evtt ja nicht.
Bin also etwas ambivalent.
Ebenso durften wir die aufgrund von Formfehlern nicht bezahlten Rezepte nicht dem Patienten in Rechnung stellen, mit demselben Argument.
Die von Dir, Susulo, erwähnte deutliche Steigerung würde nicht das Verhalten der vielen schwarzen Schafe ändern, die auch jetzt Unterschriften für nicht geleistete Dienste einfordern. Es würde nur noch mehr deren Taschen füllen.
Für meine MItarbeiter und mich würde es eine wesentliche Erleichterung bedeuten, die nicht oder zu kurzfristig abgesagten Leistungen als solche gekennzeichnet an die Krankenkassen zu schicken. Gerade gestern noch ist es an der Rezeption zu einer Eskalation gekommen, weil der Mann nicht einsah,dass er den Termin hat zahlen müssen, da er doch zeitgleich seine Mutter vom Flughafen abholen musste. Seit mehreren Monaten werden die diesbezüglichen Auseinandersetzungen immer aggressiver, mehreren Patienten habe ich Hausverbot unter Androhung der Polizei erteilen müssen, was mir in den Jahren davor noch nie passiert ist.
Viele Grüße
Monika
Gefällt mir
ich sag ja, ich bin ambivalent.
Sicher, wenn es nun wirklich so käme, dass die KK per Gerichtsurteil grundsätzlich für die ausgefallenen Termine aufkommen müssen und das am Ende selbst mit den Versicherten klären, ob dieser zurückzahlt oder nicht: das wäre super.
Allein glaube ich halt nicht, dass das einfach so sein wird. Und ganz sicher nicht so schnell. Sowas geht über Jahre, bis das per Gesetz anders ist. Und das drückt definitiv auf Verhandlungen.
Schwarze Schafe hast du immer und überall. Egal welche Regeln du aufstellst.
Dennoch: Auch wenn juristisch die Dinge klar sind - je weniger du bekommst, umso niedriger ist die Hemmschwelle bei "Betrug" - denn du empfindest gar nicht, dass du betrügst, im Gegenteil, du fühlst dich selbst betrogen bei so niedrigen Honoraren. Umgekehrt, wenn ich wirklich ordentlich bezahlt werde, schaltet sich das Gewissen schneller ein. Genau aus diesem Grund sind nämlich arme Länder nachweislich extrem korrupt, während in reichen Ländern man die Korruption noch einigermaßen im Griff hat. (Einigermaßen!)
Wenn ich ein entsprechendes Honorar hätte, würde ich immer noch einen Vertrag abschließen, dass Ausfälle in Rg gestellt werden können, aber ich wäre viel kulanter: Krankheit und andere Notfälle würd ich durchgehen lassen, nur das komplette Vergessen wegen Kindergeburtstag u.ä. würde in Rechnung gestellt. Erziehung muss sein! Klar können Leute auch lügen, aber oft kennst du deine Pappenheimer.
Deinen Frust verstehe ich, so wie ihn vermutlich alle PI verstehen. Man kann es drehen wie man will, es bleibt unbefriedigend. Wenn alles automatisch bezahlt wird, kann ich mir gut vorstellen, dass bestimmte Patienten noch weniger den Wert der Therapie schätzen. Da ist grade mal schönes Wetter, geh ich lieber ins Schwimmbad, z.B. .
Wenn die KK konsequent das Geld von den Versicherten einfordern, dann hast du die gleichen Diskussionen wie jetzt: "Warum verpetzen Sie mich bei der KK, können wir das nicht anders regeln?" (=unterschreiben. Also wie bisher)
Zusammenfassend: korrekt fände ich durchaus die Variante KK ist für alles verantwortlich - realistisch finde ich es leider nicht und glaube nicht, dass es besser wird.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Susulo schrieb:
Hallo Monika,
ich sag ja, ich bin ambivalent.
Sicher, wenn es nun wirklich so käme, dass die KK per Gerichtsurteil grundsätzlich für die ausgefallenen Termine aufkommen müssen und das am Ende selbst mit den Versicherten klären, ob dieser zurückzahlt oder nicht: das wäre super.
Allein glaube ich halt nicht, dass das einfach so sein wird. Und ganz sicher nicht so schnell. Sowas geht über Jahre, bis das per Gesetz anders ist. Und das drückt definitiv auf Verhandlungen.
Schwarze Schafe hast du immer und überall. Egal welche Regeln du aufstellst.
Dennoch: Auch wenn juristisch die Dinge klar sind - je weniger du bekommst, umso niedriger ist die Hemmschwelle bei "Betrug" - denn du empfindest gar nicht, dass du betrügst, im Gegenteil, du fühlst dich selbst betrogen bei so niedrigen Honoraren. Umgekehrt, wenn ich wirklich ordentlich bezahlt werde, schaltet sich das Gewissen schneller ein. Genau aus diesem Grund sind nämlich arme Länder nachweislich extrem korrupt, während in reichen Ländern man die Korruption noch einigermaßen im Griff hat. (Einigermaßen!)
Wenn ich ein entsprechendes Honorar hätte, würde ich immer noch einen Vertrag abschließen, dass Ausfälle in Rg gestellt werden können, aber ich wäre viel kulanter: Krankheit und andere Notfälle würd ich durchgehen lassen, nur das komplette Vergessen wegen Kindergeburtstag u.ä. würde in Rechnung gestellt. Erziehung muss sein! Klar können Leute auch lügen, aber oft kennst du deine Pappenheimer.
Deinen Frust verstehe ich, so wie ihn vermutlich alle PI verstehen. Man kann es drehen wie man will, es bleibt unbefriedigend. Wenn alles automatisch bezahlt wird, kann ich mir gut vorstellen, dass bestimmte Patienten noch weniger den Wert der Therapie schätzen. Da ist grade mal schönes Wetter, geh ich lieber ins Schwimmbad, z.B. .
Wenn die KK konsequent das Geld von den Versicherten einfordern, dann hast du die gleichen Diskussionen wie jetzt: "Warum verpetzen Sie mich bei der KK, können wir das nicht anders regeln?" (=unterschreiben. Also wie bisher)
Zusammenfassend: korrekt fände ich durchaus die Variante KK ist für alles verantwortlich - realistisch finde ich es leider nicht und glaube nicht, dass es besser wird.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
mosaik schrieb:
Haben nicht die Krankenkassen immer wieder betont, dass wir dem Patienten keine Behandlungszeit verkaufen dürften, da sie der ausschliessliche Vertragspartner seien?
Ebenso durften wir die aufgrund von Formfehlern nicht bezahlten Rezepte nicht dem Patienten in Rechnung stellen, mit demselben Argument.
Die von Dir, Susulo, erwähnte deutliche Steigerung würde nicht das Verhalten der vielen schwarzen Schafe ändern, die auch jetzt Unterschriften für nicht geleistete Dienste einfordern. Es würde nur noch mehr deren Taschen füllen.
Für meine MItarbeiter und mich würde es eine wesentliche Erleichterung bedeuten, die nicht oder zu kurzfristig abgesagten Leistungen als solche gekennzeichnet an die Krankenkassen zu schicken. Gerade gestern noch ist es an der Rezeption zu einer Eskalation gekommen, weil der Mann nicht einsah,dass er den Termin hat zahlen müssen, da er doch zeitgleich seine Mutter vom Flughafen abholen musste. Seit mehreren Monaten werden die diesbezüglichen Auseinandersetzungen immer aggressiver, mehreren Patienten habe ich Hausverbot unter Androhung der Polizei erteilen müssen, was mir in den Jahren davor noch nie passiert ist.
Viele Grüße
Monika
Gefällt mir
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M0nique schrieb:
Wieso kann man da "grad gar nix machen"? Zu spät abgesagt ist zu spät abgesagt - egal aus welchem Grund.
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Horatio72 schrieb:
Hm. Ich habe extra ein Schild an der Praxis, das Patienten mit Grippesymptomen bitte zu Hause bleiben sollen. Die hat man ja nun nicht immer schon 24 Stunden vorher. Da kann ich dann nicht ne Ausfallrechnung schreiben wenn mir jemand mit Grippe absagt.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Horatio72 schrieb:
Für mich wäre das Geld sogar sekundär. Allein diese unsäglichen Diskussionen (gebe Mosaik da recht, es wird grad mehr und aggressiver) nerven mich grade. Dazu kommt nun grad eine neue Masche: Seit 2 Wochen sagen die üblichebn verdächtigen kurz vorher mit " Grippesymptomen" ab. Da kannst du dann grad gar nix machen.
Ich halte es für recht realistisch, das die GKV verliert.
Schon jetzt ist es nämlich so, das der Patient eine mitwirkungsverpflichtung innehat die bei nichterscheinen gebrochen wird. Das wiederum ist der KK zuzurechnen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Meitao schrieb:
Es gibt nicht gerade wenig Wirtschaftsjuristen die es genauso sehen.
Ich halte es für recht realistisch, das die GKV verliert.
Schon jetzt ist es nämlich so, das der Patient eine mitwirkungsverpflichtung innehat die bei nichterscheinen gebrochen wird. Das wiederum ist der KK zuzurechnen.
Auch bei uns werden immer häufiger Termine nicht wahrgenommen oder sehr kurzfristig abgesagt. Ausfallhonorar darf man nur einfordern, wenn vorher ein schriftlicher Vertrag mit den Patienten gemacht wurde. Oft würde das Einklagen der Summe mehr kosten, als den Ausfall hinzunehmen. Eine Übernahme durch die Kassen wäre da schon großartig. Die könnten dann das Geld bei Ihren Versicherten einfordern. Es wäre ein sensationeller Erfolg, wenn die Physios das schaffen. Ich drücke die Daumen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anya Miller schrieb:
Ärzte lesen mit....wir gehören ja im Prinzip zum Behandlungsteam dazu.
Auch bei uns werden immer häufiger Termine nicht wahrgenommen oder sehr kurzfristig abgesagt. Ausfallhonorar darf man nur einfordern, wenn vorher ein schriftlicher Vertrag mit den Patienten gemacht wurde. Oft würde das Einklagen der Summe mehr kosten, als den Ausfall hinzunehmen. Eine Übernahme durch die Kassen wäre da schon großartig. Die könnten dann das Geld bei Ihren Versicherten einfordern. Es wäre ein sensationeller Erfolg, wenn die Physios das schaffen. Ich drücke die Daumen.
Naja, warten wir mal ab, wie sich das so entwickelt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ulrike885 schrieb:
Da stimme ich Anya Miller zu, es wäre wirklich ein sensationeller Erfolg. Aber was ist denn bis jetzt erreicht worden zum Beispiel in Sachen Zuzahlung.Die ewigen Diskussionen mit den Patienten sind doch zeitraubend und nervig.Das ewige Geningel " ist ja schon wieder teuerer geworden" man kann es nicht mehr hören. Ist doch total bequem uns als Inkassofirma für die KK einzuspannen. Und der Hinweis auf meinen Bestellkarten " Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden privat in Rechnung gestellt" kann ich mir eigentlich auch sparen.
Naja, warten wir mal ab, wie sich das so entwickelt.
Seit ca.20 - 25 Jahren verlangen wir eine "Ausfallgebühr" z.Z. 20,00 EUR!
ABER erst ab der 2. Behandlung OHNE Absage 16 Std. vor Termin, als "Ausfall Geld"!
Weil erst MIT den 1. Anwendung/Behandlung ist ein Vertrag Zustandekommen kann.
Es ist das "Unternehmerische Risiko" der Praxis wenn ein Vertrag nicht zustande kommt Wir können nicht erwarten die Versicherten Gemeinschaft für Nachlässigkeit einiger zu Rechenschaft nehmen aus Kosten der Gemeinschaft!!!!!
Übrigens: ALLE Besucher/Gäste/Patienten müssen VOR der ersten Anwendung oder bei Übergabe des Terminplanes eine entsprechende Erklärung/Belehrung unterschreiben.
Unsere Ausfall entschuldigter Termine liegt z.Z. 0,01%
MfG
Marian Chruscz
PS: ALLE Rechnungen wegen Ausfall wurden beglichen
Gefällt mir
LG
Meitao
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Meitao schrieb:
Könnte aber schlichtweg nicht der richtige Weg gewesen sein. Nur weil es seit über 25 Jahren immer wieder so gehandhabt wird entsteht nicht zwingend eine Gültigkeit dieser Vorgehensweise. Wirtschaftsjuristen mit Partnern imgesundheitswesen haben sich intensiv damit auseinander gesetzt und hinterfragen die Richtigkeit. Nicht ohne Grund entsteht aktuell dieses verfahren gegen die bisherige Vorgehensweise.
LG
Meitao
Wir machen dies auch konsequent!
ABER, die Versichertengemeinschaft ist ja … manchmal leider … die Idee, auch (!nicht grundsätzlich und immer) für Nachlässigkeit einzelner, einzustehen.
-> Übergewicht, Überlastung, wenig Bewegung.
Und es bedeutet ja nicht, dass es bei der KK bleibt, sondern eine Rückforderung evtl. da dann weiterläuft.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
sgzd schrieb:
Ich schließe mich pro Ausfall an!
Wir machen dies auch konsequent!
ABER, die Versichertengemeinschaft ist ja … manchmal leider … die Idee, auch (!nicht grundsätzlich und immer) für Nachlässigkeit einzelner, einzustehen.
-> Übergewicht, Überlastung, wenig Bewegung.
Und es bedeutet ja nicht, dass es bei der KK bleibt, sondern eine Rückforderung evtl. da dann weiterläuft.
Und wenn man klar und eindeutig gegenüber den Patienten ist , zahlen sie auch .
Und wenn dann -in dieser Zeit- jemand kurzfristig nicht kommt , muss man eben von Fall zu Fall abwägen .
Es ist eine schwierige Zeit für alle ..
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
logo1312 schrieb:
ganz ehrlich , in dieser Pandemie Zeit habe ich andre Sorgen , als dieses Urteil hoch zu hängen .. selbst wenn ,bleibt abzuwarten, ob die Kassen das so hinnehmen ..
Und wenn man klar und eindeutig gegenüber den Patienten ist , zahlen sie auch .
Und wenn dann -in dieser Zeit- jemand kurzfristig nicht kommt , muss man eben von Fall zu Fall abwägen .
Es ist eine schwierige Zeit für alle ..
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
MP CH schrieb:
Sei 40 Jahren betreibe ich eine Praxis und seit über 35 Jahren als Praxen Gemeinschaft Interdisziplinär.
Seit ca.20 - 25 Jahren verlangen wir eine "Ausfallgebühr" z.Z. 20,00 EUR!
ABER erst ab der 2. Behandlung OHNE Absage 16 Std. vor Termin, als "Ausfall Geld"!
Weil erst MIT den 1. Anwendung/Behandlung ist ein Vertrag Zustandekommen kann.
Es ist das "Unternehmerische Risiko" der Praxis wenn ein Vertrag nicht zustande kommt Wir können nicht erwarten die Versicherten Gemeinschaft für Nachlässigkeit einiger zu Rechenschaft nehmen aus Kosten der Gemeinschaft!!!!!
Übrigens: ALLE Besucher/Gäste/Patienten müssen VOR der ersten Anwendung oder bei Übergabe des Terminplanes eine entsprechende Erklärung/Belehrung unterschreiben.
Unsere Ausfall entschuldigter Termine liegt z.Z. 0,01%
MfG
Marian Chruscz
PS: ALLE Rechnungen wegen Ausfall wurden beglichen
Mein Profilbild bearbeiten