Wir sind eine Praxis für
Physiotherapie und Osteopathie im
grünen
Meerbusch und suchen
Physiotherapeuten m/w/d und
Masseure
Lymphdrainage-Therapeuten m/w/d
für unser Team!
Wir bieten Ihnen:
- Teil unseres großen Teams mit
verschiedenen Schwerpunkten,
Qualifikationen und
Arbeitserfahrungen zu werden
- regelmäßigen Austausch und
Unterstützung bei Ihrer Arbeit und
beruflichen
Weiterentwicklung
- mit Ihnen abgestimmte
Arbeitszeiten in Voll-oder Teilzeit
- eine täglich besetzte Rezep...
Physiotherapie und Osteopathie im
grünen
Meerbusch und suchen
Physiotherapeuten m/w/d und
Masseure
Lymphdrainage-Therapeuten m/w/d
für unser Team!
Wir bieten Ihnen:
- Teil unseres großen Teams mit
verschiedenen Schwerpunkten,
Qualifikationen und
Arbeitserfahrungen zu werden
- regelmäßigen Austausch und
Unterstützung bei Ihrer Arbeit und
beruflichen
Weiterentwicklung
- mit Ihnen abgestimmte
Arbeitszeiten in Voll-oder Teilzeit
- eine täglich besetzte Rezep...
Viele Versicherte haben inzwischen Widerspruch gegen die offensichtlichen Falschberechnungen der Krankenkassen eingelegt. Die Kassen haben bisher alle Einsprüche abgelehnt und verweisen auf das BMGS, das nicht bereit ist, seine Rechtsauffassung zu revidieren. Den betroffenen Versicherten kann jetzt nur noch der Klageweg helfen. Noch ist kein Urteil ergangen und es ist zu befürchten, dass die Angelegenheit letztlich vor dem Bundessozialgericht entschieden werden muss. Mit einer schnellen Klärung ist deshalb nicht zu rechnen.
Wir haben uns jetzt entschlossen, den Zuzahlungsrechner wieder auf der Grundlage der gängigen Berechnungspraxis der Krankenkassen einzustellen, um nicht zusätzliche Verwirrung zu stiften. Dennoch schließen wir uns weiterhin der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale an und raten, Widerspruch einzulegen, wenn Krankenkassen statt des vollen Freibetrags von 5.808 Euro je Kind nur den reduzierten Satz von 3.648 Euro anerkennen wollen.
Artikel vom 12.03.04
Bericht der Verbraucherzentrale
Peter Appuhn
zuzahlung.de
ZuzahlungBMGGKVVerbraucherzentrale
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