Wir suchen zur Verstärkung unseres
Teams eine/n Physiotherapeuten/in
mit Zusatzqualifikation in
Manueller Therapie und Osteopathie
/ Heilpraktiker.
Wir bieten Teilzeit-, Vollzeit-
oder Mini Job an.
Sie arbeiten in einem modernen
Ambiente im Kreise eines
sympathischen 12- köpfigen Teams.
Wir bieten Wechselprämien von bis
zu 3000€ (abhängig vom
Vollzeit-/ Teilzeit Vertrag) nach
einjähriger bzw. zwei jähriger
Praxiszugehörigkeit an.
Es finden monatliche
Praxisbesprechungen mit Fort...
Teams eine/n Physiotherapeuten/in
mit Zusatzqualifikation in
Manueller Therapie und Osteopathie
/ Heilpraktiker.
Wir bieten Teilzeit-, Vollzeit-
oder Mini Job an.
Sie arbeiten in einem modernen
Ambiente im Kreise eines
sympathischen 12- köpfigen Teams.
Wir bieten Wechselprämien von bis
zu 3000€ (abhängig vom
Vollzeit-/ Teilzeit Vertrag) nach
einjähriger bzw. zwei jähriger
Praxiszugehörigkeit an.
Es finden monatliche
Praxisbesprechungen mit Fort...
Viele Versicherte haben inzwischen Widerspruch gegen die offensichtlichen Falschberechnungen der Krankenkassen eingelegt. Die Kassen haben bisher alle Einsprüche abgelehnt und verweisen auf das BMGS, das nicht bereit ist, seine Rechtsauffassung zu revidieren. Den betroffenen Versicherten kann jetzt nur noch der Klageweg helfen. Noch ist kein Urteil ergangen und es ist zu befürchten, dass die Angelegenheit letztlich vor dem Bundessozialgericht entschieden werden muss. Mit einer schnellen Klärung ist deshalb nicht zu rechnen.
Wir haben uns jetzt entschlossen, den Zuzahlungsrechner wieder auf der Grundlage der gängigen Berechnungspraxis der Krankenkassen einzustellen, um nicht zusätzliche Verwirrung zu stiften. Dennoch schließen wir uns weiterhin der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale an und raten, Widerspruch einzulegen, wenn Krankenkassen statt des vollen Freibetrags von 5.808 Euro je Kind nur den reduzierten Satz von 3.648 Euro anerkennen wollen.
Artikel vom 12.03.04
Bericht der Verbraucherzentrale
Peter Appuhn
zuzahlung.de
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