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Die neuen Heilmittelrichtlinien
02.11.2000 • 0 Kommentare

Am 16. Oktober 2000 hat der Bundesausschuss Ärzte- und Krankenkassen die neuen Heilmittelrichtlinien beschlossen. Sie werden jetzt dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt. Für die Prüfung hat das Bundesgesundheitsministerium 2 Monate Zeit.

Die neue Fassung der Richtlinien sind derzeit (1.11.2000) noch nicht veröffentlicht, exklusiv bei physio.de können Sie diesen Entwurf aber bereits komplett einsehen. Da davon auszugehen ist, dass die Bundesgesundheitsministerin keine Einwände hat, sollte der Beschluss so in Kraft treten.

Die Einschätzungen nach den Auswirkungen der Richtlinien sind sehr konträr. Einerseits erhoffen sich einige Verbände eine Sicherheit bei den Ärzten, da sie in ihrem Verordnungsverhalten an den Indikationskatalog gebunden sind. Andererseits ist das neue Rezeptformular (das noch immer beschlossen ist: hier ein erster Blcik auf die drei DIN A 4 Seiten. Seite 1, Seite 2, Seite 3) so aufwändig und mit erheblicher Mehrarbeit für Leistungserbringer und die Ärzte. Ob da die Ärzte so bereitwillig Rezepte ausstellen?

Hier vollständig: Die neuen Heilmittelrichtlinien und die Indikationskataloge

Weitere Informationen:

Pressemitteilung der KBV

Mitteilung des IFK Bundesverbandes

Mitteilung des VDB Bundesverbandes

Mitteilung des DVE

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Heilmittelrichtlinie


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