Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
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• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
Das Verlassen der Wohnung ist nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Darunter zählt unter anderem „der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe.“ – sprich auch der Besuch beim Physiotherapeuten. Allerdings nur soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist.
Was medizinisch dringend erforderlich ist, muss letztlich jeder Therapeut im Einzelfall für sich entscheiden.
Für den VDB-Physiotherapieverband ist es ausschließlich die Behandlung von Akutfällen. Die da wären:
- • Akute Schmerzsyndrome
Viele Praxen hofften, wenn es einmal zu angeordneten Schließungen kommen sollte, nach Maßgabe des § 56 Infektionsschutzgesetz geschlossen zu werden. Hätten sie doch in diesem Falle eine Entschädigung in Höhe ihres Verdienstausfalles nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten. Leider ist dem aber nicht der Fall (Bayern schließt die Praxen als reine Schutzmaßnahme gemäß §28 Infektionsschutzgesetz).• Neurologische Ausfälle
• Akute lymphatische Versorgung im Sinne einer komplexen Entstauungstherapie
Wie allerdings aus Regierungskreisen zu erfahren war, arbeitet man derzeit unter Hochdruck an finanziellen Hilfsangeboten für Kleinunternehmen, worunter auch mind. 99 Prozent aller Physiotherapiepraxen fallen dürften. Sobald es Belastbares zu vermelden gibt, werden wir berichten.
Verwirrung herrschte nach der Pressekonferenz des Bayerischen Ministerpräsidenten, ob nun die übrigen Professionen der Heilmittelerbringer ebenfalls medizinisch dringend erforderliche Behandlungen durchführen dürfen oder nicht. Recherchen von physio.de im Umfeld der Bayerischen Staatskanzlei ergaben, dass „auch Podologen, Ergotherapeuten, Logopäden und andere Heilmittelerbringer weiter behandeln dürfen, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist.“
All diese Regelungen gelten (Stand heute) für zwei Wochen – also bis einschließlich 3. April 2020.
Und die anderen Bundesländer?
Allgemein ist davon auszugehen, dass andere Länder dem Bayerischen Modell in puncto „Praxis-Teilschließungen“ folgen werden. Belastbare Aussagen dazu gibt es aber bislang (noch) nicht.
Meldungen des MDR und der Sächsischen Zeitung, wonach Sachsen bereits eine Schließung von Physiopraxen angeordnet hätte, sind falsch. Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer und gut vernetzt ins sächsische Gesundheitministerium, erklärte auf Nachfrage von physio.de: "Alle Praxen bleiben -Stand heute - geöffnet!"
In Berlin kursiert eine Meldung mit der Startseite des LAGeSo zu einer Ausgangssperre - auch diese ist falsch!
Lesen Sie hier die Bayerische Allgemeinverfügung und hier die Sächsische Allgemeinverfügung im vollen Wortlaut.
Bleiben Sie gesund!
Friedrich Merz / physio.de
CoronaBayern
ich habe für meine Patienten eine Information ausgehängt, auf der steht, daß die Gespräche während der Therapie auf das Minimum beschränkt werden. Ich frage vor der Behandlung die Patienten nach ihren derzeitigen Beschwerden bzw. Nachreaktionen nach der letzten Behandlung und dann nach der Behandlung mache ich einen Wiederbefund. Die Gespräche führe ich mit der notwendigen Distanz (1,5 m - 2 m). Ich weiß nicht, was der Virologe dazu sagen würde, ob das irgendeinen Schutz für beide Seiten bieten würde (oder aber auch nicht). Während der Behandlung ist immer das Fenster gekippt, wegen Verbesserung der Luftzirkulation. Dazu kommt natürlich das zigfache Händewaschen und desinfizieren der Therapiebank (habe Vliesauflage darauf).
Mit vielen kollegialen Grüßen vom Achilles2
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ella426 schrieb:
Mach es doch wie die Kassierer bei Lidl, Aldi und co, zwischen Dir und dem Patient ist eine Plexiglasscheibe
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Achilles2 schrieb:
Mundschutz ist keiner zu bekommen,
ich habe für meine Patienten eine Information ausgehängt, auf der steht, daß die Gespräche während der Therapie auf das Minimum beschränkt werden. Ich frage vor der Behandlung die Patienten nach ihren derzeitigen Beschwerden bzw. Nachreaktionen nach der letzten Behandlung und dann nach der Behandlung mache ich einen Wiederbefund. Die Gespräche führe ich mit der notwendigen Distanz (1,5 m - 2 m). Ich weiß nicht, was der Virologe dazu sagen würde, ob das irgendeinen Schutz für beide Seiten bieten würde (oder aber auch nicht). Während der Behandlung ist immer das Fenster gekippt, wegen Verbesserung der Luftzirkulation. Dazu kommt natürlich das zigfache Händewaschen und desinfizieren der Therapiebank (habe Vliesauflage darauf).
Mit vielen kollegialen Grüßen vom Achilles2
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Nicole Zachariä schrieb:
Nach dem neuen Beschluss für NRW, aus dem ich nicht so recht schlau werde, hab ich mich jetzt entschieden, die nächsten 2 Wochen meine Praxis zu schließen und nur für Notfallpatienten nach Terminabsprache zu öffnen. Mein angestellter Physio liegt seit Freitag krank zuhause (hab ihn morgen zum Arzt anrufen verdonnert) und die Masseurin verlängert jetzt kurzfristig ihren Urlaub. Ich bin mit den Nerven gerade schlecht zu Fuß. Tut mir mit Sicherheit auch ganz gut.
Und schon wieder so ein Wiederspruch zu unserem Nachteil. Unter Punkt VII heißt es:
"Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich."
Als wäre bei unserer Arbeit die körperliche Nähe abdingbar!?
Der letzte Schrei: Die GKV empfiehlt jetzt, dass wir ja die Physiotherapie den Patienten übers Internet (Video) anbieten können. D. h. wir sollen den Patienten anleiten so nach dem Motto "Do it yourself" .
Die sollen uns mal erklären wie das gehen soll bei Massagen, Lymphdrainagen, KG-ZNS (Bobath, PNF, Vojta), Passiv/Assitiv KG u.v.a.m.
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Nicole Zachariä schrieb:
Die videosache ist widersinnig... im Fitnessbereich machbar, aber bei uns schwierig umsetzbar. Nicht alle haben Rücken... wir machen viel MT, Neuro und Chiro. Und Hb und die nicht ohne Grund...
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ella426 schrieb:
Ich hatte schon an anderer Stelle davor gewarnt, denn wenn dieses Beispiel Schule macht, dann schaufelt Ihr euch das eigene Grab und macht Euch komplett überflüssig für die Zukunft.
So, so, schlägt sie auch vor, wie der Versicherte per Video unterschreiben soll ?
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hermi schrieb:
"Die GKV schlägt Videobehandlung vor".....
So, so, schlägt sie auch vor, wie der Versicherte per Video unterschreiben soll ?
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ali schrieb:
z.B. per mail. Das war aber schon länger in der Diskussion und als Ergänzung, follow up oder wie hier Notbehelf kann man es durchaus in eine Behandlungsserie einbauen.
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Ossi schrieb:
Unsere Bundeskanzlerin erlässt einen 9-Punkteplan auf bundesweite Ausgangsbeschränkungen.
Und schon wieder so ein Wiederspruch zu unserem Nachteil. Unter Punkt VII heißt es:
"Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich."
Als wäre bei unserer Arbeit die körperliche Nähe abdingbar!?
Der letzte Schrei: Die GKV empfiehlt jetzt, dass wir ja die Physiotherapie den Patienten übers Internet (Video) anbieten können. D. h. wir sollen den Patienten anleiten so nach dem Motto "Do it yourself" .
Die sollen uns mal erklären wie das gehen soll bei Massagen, Lymphdrainagen, KG-ZNS (Bobath, PNF, Vojta), Passiv/Assitiv KG u.v.a.m.
Ärztliches Attest= Rezept? Strenge Schutzmaßnahmen kann ich nicht mehr gewährleisten. Ich fühle mich bestätigt in meiner Entscheidung...
So langsam klärt sich die Lage. Ich bleibe aber dabei
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Nicole Zachariä schrieb:
Dienstleistungsgewerbe: Friseure, Nagelstudios, Tätowierer und Massagesalons müssen schließen, weil bei ihnen ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann. Physio- und Ergotherapeuten dürfen weiter arbeiten, soweit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ärztliches Attest nachgewiesen wird und strenge Schutzmaßnahmen getroffen werden
Ärztliches Attest= Rezept? Strenge Schutzmaßnahmen kann ich nicht mehr gewährleisten. Ich fühle mich bestätigt in meiner Entscheidung...
So langsam klärt sich die Lage. Ich bleibe aber dabei
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