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der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
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Arbeitsunfähigkeit
AU künftig per Video
Laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) dürfen ÄrztInnen künftig Arbeitsunfähigkeits­bescheinigungen (AU) nach einer Videosprechstunde ausstellen. Dabei sind allerdings einige Voraussetzungen zu beachten.
19.08.2020 • 1 Kommentar

Am 16.07.2020 wurde vom höchsten Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, dem G-BA beschlossen, dass eine ärztliche Videokonsultation ausreichend für eine Krankschreibung für bis zu sieben Tage ist. Allerdings muss der oder die PatientIn in der Praxis bekannt sein. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Erkrankung per Video diagnostizierbar ist. Für die Ausstellung einer Folgekrankschreibung sind PatientInnen dann aber verpflichtet, wieder in der Praxis vorstellig zu werden.

Grundlage für den Beschluss ist die berufsrechtliche Lockerung des Fernbehandlungsverbots. Somit steht dieser nicht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Anzumerken ist, dass PatientInnen grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Krankschreibung per Videoschaltung haben. Standard bleibt weiterhin die persönliche Vorstellung in der Praxis.

In der Bevölkerung ruft der Beschluss mehrheitlich eine positive Resonanz hervor. Einer Umfrage zufolge, bei der 1.073 BundesbürgerInnen befragt wurden, begrüßten drei von fünf die Neuerung.

Abzuwarten bleibt allerdings die Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium. Erst nach erfolgter Nichtbeanstandung tritt der Beschluss rechtmäßig in Kraft und wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.
In diesem Zusammenhang interessant ist zudem, dass die Ausfertigung der AU für die Krankenkasse ab dem 01.01.2021 elektronisch an diese übermittelt wird. Dies resultiert aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz.

Bleiben Sie gesund!

Claudia Czernik / physio.de

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AUVideoVideotherapieTSVGG-BA


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Philipp Morlock
19.08.2020 09:26
Bei den Wartezeiten und Ansteckungsgefahr sollte man eher die Praxisbesuchserlaubnis an Bedingungen knüpfen.

Man kann auch zur Optimierung kombinieren:
Befundungskabinen mit Videoinstruktion für den Patienten und Videoaufnahmen aus drei Ebenen und Standardfragebogen.
Arzt analysiert später und bestätigt AU bzw. verschreibt oder fragt telefonisch nach.
Viele Testungen lassen sich über Klebesonden, Bewegungsanleitung per Video oder eben kurz-geschultes Personal durchführen.
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Bei den Wartezeiten und Ansteckungsgefahr sollte man eher die Praxisbesuchserlaubnis an Bedingungen knüpfen. Man kann auch zur Optimierung kombinieren: Befundungskabinen mit Videoinstruktion für den Patienten und Videoaufnahmen aus drei Ebenen und Standardfragebogen. Arzt analysiert später und bestätigt AU bzw. verschreibt oder fragt telefonisch nach. Viele Testungen lassen sich über Klebesonden, Bewegungsanleitung per Video oder eben kurz-geschultes Personal durchführen.
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Philipp Morlock schrieb:

Bei den Wartezeiten und Ansteckungsgefahr sollte man eher die Praxisbesuchserlaubnis an Bedingungen knüpfen.

Man kann auch zur Optimierung kombinieren:
Befundungskabinen mit Videoinstruktion für den Patienten und Videoaufnahmen aus drei Ebenen und Standardfragebogen.
Arzt analysiert später und bestätigt AU bzw. verschreibt oder fragt telefonisch nach.
Viele Testungen lassen sich über Klebesonden, Bewegungsanleitung per Video oder eben kurz-geschultes Personal durchführen.



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