Physiotherapeut (m/w/d) als neues
Teammitglied gesucht
Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir für sofort oder später
einen Physiotherapeuten (m/w/d) in
Voll- und/oder Teilzeit.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
umfassen:
• Orthopädie,
Sportphysiotherapie
• medizinische Trainingstherapie
• Präventionskurse, Präventives
Rückentraining, Firmenfitness
• Osteopathie (Erw. / Kind /
Säugling)
• Behandlung stationärer
Patienten in der Bodensee
Sportklinik
• Frührehabilit...
Teammitglied gesucht
Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir für sofort oder später
einen Physiotherapeuten (m/w/d) in
Voll- und/oder Teilzeit.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
umfassen:
• Orthopädie,
Sportphysiotherapie
• medizinische Trainingstherapie
• Präventionskurse, Präventives
Rückentraining, Firmenfitness
• Osteopathie (Erw. / Kind /
Säugling)
• Behandlung stationärer
Patienten in der Bodensee
Sportklinik
• Frührehabilit...
Nun hat deren Spitzenverband in Berlin demonstriert, dass sie auch durchaus in der Lage sind, auf Nöte von Therapeuten zu reagieren.
Was war geschehen?
Im Sommer veröffentlichte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) eine Neufassung der Zulassungsempfehlung nach § 124 Abs. 4 SGB V für Heilmittelerbringer (wir berichteten).
Nicht explizit schriftlich, sondern nur auf Rückfrage von physio.de bestätigte der zuständige Mitarbeiter im betreffenden Referat, dass für einmal zugelassene Räume im Falle eines Verkaufs ein sog. „Bestandsschutz“ gelte. Eine Regelung, welche für etliche Selbstständige von großer Wichtigkeit ist – stellt deren Praxis doch für viele ihre Form der Alterssicherung dar. Nur leider hatte sich diese „Bestandsschutzregelung“ nicht bis zum letzten Sachbearbeiter in allen Geschäftsstellen herumgesprochen. Ein Umstand der auch in unserer Redaktion verständlicherweise zu etlichen aufgeregten Nachfragen führte.
Dies dürfte sich nun mit einer Aktualisierung zum 1.12.2018 erledigt haben. Nun heißt es da im Teil 1, Abschnitt 2.3.1 wörtlich: „…. Im Falle des Verkaufs – ohne Verlegung – werden die persönlichen Zulassungsvoraussetzungen des neuen Praxisinhabers sowie die Pflichtausstattung geprüft, nicht jedoch die räumlichen Anforderungen.“
Nähme man es jetzt ganz genau, könnte man argumentieren, dass es sich hierbei ja lediglich um Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes handele, ohne rechtlich zwingende Bindung. Formal juristisch mag dies möglich sein. Doch zeigt die gelebte Praxis all der letzten Jahrzehnte, dass sich die Kassenverbände auf Landesebene schon aus Gründen des Rechtsfriedens an die Empfehlungen ihres Spitzenverbandes halten.
Die aktuelle Fassung der Zulassungsempfehlungen finden Sie in unserer Infothek.
Friedrich Merz / physio.de
ZulassungPraxisverkaufGKV-Spitzenverband
Wird unser Berufsstand doch seit Jahrzehnten mit zum Teil sinnfreien, und von Bürokraten ohne jegliche Berufsbezogene Ausbildung kontrollierten Auflagen drangsaliert.
Welche Praxis benötigt,wie im Rahmenvertrag gefordert,z. B. den 20 qm Raum?
Für Gruppentherapie auf Rezept?!
Wie viele Therapeuten,wenn sie nicht gerade im REHA Sektor arbeiten,haben überhaupt schon einmal ein derartiges Rezept in Händen gehalten?Logistisch in der Ambulanten Therapie nicht zu händeln.Daher völliger Unsinn,und gehört abgeschafft
Wer nicht gerade selbst irgend welche Kurse für diesen Raum organisiert,oder (heimlich) Kabienenwände aufstellt.Hat einen toten Raum in seiner Praxis.Die Liste der unsinnigen Rahmenvertraglich geforderten Voraussetzungen ließe sich noch fortsetzen,aber jeder selbständige Therapeut weiß worum es geht.
Die staatlich geförderte Monopolstellung der goßen Kassen führte doch in den letzten Jahrzehnten zu dem Zustand,dass kleine Berufsverbände juristisch fast keine Chance haben,Veränderungen durchzusetzen,dies leider sehr oft erst gar nicht versuchen,
sondern froh sind,wenn ein paar Brotkrumen vom Tisch fallen.Ein gutes Beispiel ist die gerade noch verhinderte Unverfrohrenheit der AOK,jede eingereichte Verordnunge einfach einzukassieren,wenn ein kleinster Fehler darauf entdeckt würde.
Was soll man davon halten?!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
walter46 schrieb:
Das viel Heilmittelerbringer nicht gut auf ges.Krankenkassen zu sprechen sind(vor allem AOK)kann ich sehr gut nachvollziehen.
Wird unser Berufsstand doch seit Jahrzehnten mit zum Teil sinnfreien, und von Bürokraten ohne jegliche Berufsbezogene Ausbildung kontrollierten Auflagen drangsaliert.
Welche Praxis benötigt,wie im Rahmenvertrag gefordert,z. B. den 20 qm Raum?
Für Gruppentherapie auf Rezept?!
Wie viele Therapeuten,wenn sie nicht gerade im REHA Sektor arbeiten,haben überhaupt schon einmal ein derartiges Rezept in Händen gehalten?Logistisch in der Ambulanten Therapie nicht zu händeln.Daher völliger Unsinn,und gehört abgeschafft
Wer nicht gerade selbst irgend welche Kurse für diesen Raum organisiert,oder (heimlich) Kabienenwände aufstellt.Hat einen toten Raum in seiner Praxis.Die Liste der unsinnigen Rahmenvertraglich geforderten Voraussetzungen ließe sich noch fortsetzen,aber jeder selbständige Therapeut weiß worum es geht.
Die staatlich geförderte Monopolstellung der goßen Kassen führte doch in den letzten Jahrzehnten zu dem Zustand,dass kleine Berufsverbände juristisch fast keine Chance haben,Veränderungen durchzusetzen,dies leider sehr oft erst gar nicht versuchen,
sondern froh sind,wenn ein paar Brotkrumen vom Tisch fallen.Ein gutes Beispiel ist die gerade noch verhinderte Unverfrohrenheit der AOK,jede eingereichte Verordnunge einfach einzukassieren,wenn ein kleinster Fehler darauf entdeckt würde.
Was soll man davon halten?!
beim Anruf bei der BIG wurde mir leider das Gegenteil bestätigt. Mir wurde mitgeteilt, dass die BIG bei einer Praxisübernahme auf die Umsetzung der Neufassung der Zulassungsempfehlung des GKV-Spitzenverbandes achten werde, da es sich ja quasi um eine Neuzulassung handelt bestünde kein Bestandsschutz.
Mfg
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
dashmesh schrieb:
Guten Abend,
beim Anruf bei der BIG wurde mir leider das Gegenteil bestätigt. Mir wurde mitgeteilt, dass die BIG bei einer Praxisübernahme auf die Umsetzung der Neufassung der Zulassungsempfehlung des GKV-Spitzenverbandes achten werde, da es sich ja quasi um eine Neuzulassung handelt bestünde kein Bestandsschutz.
Mfg
Mein Profilbild bearbeiten