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Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes muss auch der Weg zur Umkleide vergütet werden. Nutzt der Arbeitnehmer die Arbeitskleidung privat, entfällt die Pflicht des Arbeitgebers die Umziehzeit zu vergüten.
Anders verhält sich die Sachlage bei der Händedesinfektion. Die vor der Arbeit notwendige Händedesinfektion, sei während der Arbeitszeit zu erledigen und muss nicht gesondert vergütet werden.
Kurz auf den Punkt gebracht: Soweit ein Tarifvertrag keine anderweitige Regelung vorsieht, gilt also das Umziehen der Arbeitskleidung von Klinikpersonal als vergütungspflichtige Mehrarbeit.
Das Urteil selbst finden Sie in unserer Infothek in der Rubrik Urteile unter dem Schlagwort Angestellte konkret hier.
Daniela Driefert / physio.de
UrteilAngestellteArbeitZeit
Für mich ist das eine Frage der Hygiene und nicht des Aussehens (auffällig).
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RoFo schrieb:
Die Begründung, warum das Umkleiden zu vergüten ist, finde ich ziemlich fragwürdig!
Für mich ist das eine Frage der Hygiene und nicht des Aussehens (auffällig).
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tom1350 schrieb:
Nichts neues. Nennt sich Rüstzeit.
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