Seit über 20 Jahren sind wir in
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
super Busanbindung direkt vor der
Tür!
Unser Team besteht aus fünf
engagierten Physiotherapeuten und
zwei freundlichen Anmeldekräften.
Gemeinsam bringen wir mehr als 20
Jahre Erfahrung in der
Physiotherapie und Organisation
mit.
Wir behandeln unsere Patienten
nicht nur, sondern klären sie auch
über eigene Aufklärungskampagnen
auf durch Flyer, Poster und
Instagram.
In 8 Behandlungsräume...
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
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Um strukturelle Nachteile einzelner Krankenkassen auszugleichen, gibt es den sogenannten "Risikostrukturausgleich". Die Kassen erhalten ihre Gelder deshalb nicht direkt von ihren Versicherten, sondern aus einem gemeinsamen Gesundheitsfond. Die Zahlungen richten sich dabei nach den Krankheitsbildern der Versicherten. Für bestimmte, besonders schwerwiegende Erkrankungen erhalten die Kassen besonders hohe Beträge.
Dieses System hat die Krankenversicherer dazu ermutigt Verträge mit Ärzten abzuschließen, die ihnen bei der "Diagnose" schwerer Krankheiten zusätzlich Geld einbringen. Im Gegenzug erhält die Krankenkasse für den betreffenden Patienten eine höhere Summe aus dem Gesundheitsfond.
Diesem Betrug wurde durch bestimmte Gesetzesänderungen nun ein Riegel vorgeschoben. Ärzte dürfen jetzt nicht mehr für ihre Diagnosen bezahlt werden. Laut dem IGES-Institut bleiben aber dennoch Missbrauchsmöglichkeiten (z.B. durch höhere Zahlungen für chronische Erkrankungen).
Um die Abrechnung zwischen Arzt und Krankenkasse besser zu kontrollieren schlagen die Wissenschaftler des IGES-Institut eine Veränderung und bessere Kontrolle der Praxis-Software in Arztpraxen vor. Außerdem müsse das Bundesversicherungsamt alle Verträge zwischen Ärzten und Krankenkassen einheitlich prüfen, um zukünftigen Missbrauch zu verhindern.
Ca. Hei. / physio.de
BetrugKrankenkassenGesundheitswesenupcoding
... ja ne is klar :)´
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
... eine neue Arzt - Softwear zur besseren Kontrolle - und das soll funktionieren???
... ja ne is klar :)´
Gruß Evi
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Alfred Kramer schrieb:
Jetzt weiß ich endlich , wo das Geld bleibt, das uns die Kassen vorenthalten. Wo bleiben die Staatsanwaltschaften und Taskforces? Ach ja, die sind ja damit beschäftigt, aus einem fehlenden Kreuz auf dem Rezept einen Betrugsversuch zu konstruieren!!
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Alfred Kramer schrieb:
Es heißt doch im SGB V , daß die Grundlohnsumme überschritten werden durfte, wenn an anderer Stelle Einsparungen vor genommen werden. NA wenn das hier keine Möglichkeit gibt..... Ich bin dafür, hohe Geldstrafen auszusprechen, die dann zweckgebunden für Heilmittel- und Pflegepersonal eingesetzt werden muß, sozusagen als Sühne
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Klauslogo schrieb:
... Betrug?!? welch hartes Wort (!), die Krankenkassen benannten dieses Vorgehen mit dem juristisch scharf gezeichneten Begriff des "Schummelns"... schließlich sind die Krankenkassen als quasi staatliche Institutionen gar nicht ihrem Wesen nach in der Lage, zu betrügen... diese Kategorie betrifft doch nur die Leistungserbringer, bei solch schwerwiegenden Delikten wie, falsch eingetragenes Behandlungsdatum oder bei abweichender Unterschrift bei der Behandlungsquittierung... Sonst könnte ja doch glatt jemand auf die Idee kommen, die Vorenthaltung der Honorierung nach erfolgter Leistung der Leistungserbringer aufgrund formaler Ausfüllfehler auf ärztlichen Verordnungen als Leistungserschleichung zu benennen... gell?
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Die Prüfpflicht liegt bei uns, das ist fertig ausgeurteilt und eigentlich nicht übermäßig schwierig.
Behandlungsbeginn erst wenn eine gültige VO vorliegt, ggf. auch Absage des ersten Termins -- dann klappt es auch ganz schnell, das die VO vor Behandlungsbeginn bei dir ist. Damit hast du mindestens einen Tag Vorlauf ("gehen Sie morgen früh zurück zum Arzt und lassen Sie ... ändern in ...") und Ruhe, die VO vor Behandlungsbeginn zu prüfen. Wenn es dann noch Beanstandungen gibt hast du deine Arbeit nicht ordentlich gemacht...
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Papa Alpaka schrieb:
Du machst dir Stress wo keiner nötig ist.
Die Prüfpflicht liegt bei uns, das ist fertig ausgeurteilt und eigentlich nicht übermäßig schwierig.
Behandlungsbeginn erst wenn eine gültige VO vorliegt, ggf. auch Absage des ersten Termins -- dann klappt es auch ganz schnell, das die VO vor Behandlungsbeginn bei dir ist. Damit hast du mindestens einen Tag Vorlauf ("gehen Sie morgen früh zurück zum Arzt und lassen Sie ... ändern in ...") und Ruhe, die VO vor Behandlungsbeginn zu prüfen. Wenn es dann noch Beanstandungen gibt hast du deine Arbeit nicht ordentlich gemacht...
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mokl schrieb:
da uns Therapeuten eh dauernd langweilig ist, freuen wir uns über die " Beschäftigungstherapie" der Krankenkassen sehr,..;-) Wenn ein Kreuzerl an der falschen Stelle sitzt, kommt das Rezept unbezahlt zurück, dann auf zum Arzt, ändern lassen, ( NATÜRLICH mit Stempel und Unterschrift des Arztes! ). Blöderweise hat der Arzt nur dann auf, wenn ich KEINE Zeit habe..:OO) Also doch in Briefmarken investieren, mit frankiertem Rückantwortkuvert und hoffen, dass die Sprechstunden Zeit haben, es wieder einzuwerfen. Doch, bei mehreren falsch ausgestellten Rezepten gibt das ein freizeitfüllendes Programm, ne?
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Papa Alpaka schrieb:
...geprüft wurde _bevor_ die VO zur Abrechnung gelangt, die graue Theorie besagt das sogar bei Annahme der VO geprüft wird. Und ja, ich ziehe das durch: Liegt keine gültige VO vor darf ich nicht zu Lasten der GKV behandeln, bedanken dürfen Sie sich bei allen die in den letzten 30 Jahren SPD, CDU, FDP oder Grüne gewählt haben. Möchten Sie auf Grundlage der vorliegenden VO trotzdem behandelt werden strecken Sie das Honorar vor und erhalten es ggf. von ihrer GKV zurück. Alternativ bringen Sie die VO samt "diesem" Änderungsvorschlag zurück zu Ihrem Arzt und lassen die VO ändern...
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ursula404 schrieb:
..diese lizensierten Softwaren sind nicht sauber programmiert und aktuell nicht zuverlässig einsetzbar, sagt mir eine Mitarbeiterin der Clearingstelle der TK. Dort herrsche -dezent gesagt- etwas Unübersichtlichkeit. Wann das behoben sein wird, ist abzuwarten, abzwarten, abzuwarten ...
Also, die "gesetzliche" Prüfpflicht besteht qua Gerichtsurteil, ist im Ergebnis nicht durchsetzbar. Nicht nur in diesem Punkt ist die HeilM-Rl (HMK) ein "zahnloser Tiger". Wenn wir die Verpflichtung der Patienten ernst nehmen und ihnen die
Verantwortung für eine korrekt ausgestellte VO tatsächlich auferlegen, dann verhalten wir uns genauso wie manche
Ärzte, die einfach nicht behandeln, wenn die Formalitäten nicht stimmen. Welche Patient kennt sich in den Fallstricken der Bürokratie denn aus?
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ursula404 schrieb:
Papa Alpaka, da übersiehst Du eine Kleinigkeit: zwar besteht die sogenannte gesetzliche Prüfpflicht (Urteil des Bundessozialgerichtes), die HeilM-RL ist aber eben nur eine Richtlinie, d.h. es ist kein Gesetz und hat deswegen auch keine Sanktionen formuliert. Also, wenn ein Arzt (bzw. seine Getreuen der Rezeption) - und das geschieht bei meinen Abrechnungen des öfteren - eine VO nicht HMK-konform ändert, dann gibt es einfach kein Geld. Auch nicht alle Abrechnungszentren bzw. KK's senden Dir eine Kopie der VO zur Änderung beim Arzt zurück.
Also, die "gesetzliche" Prüfpflicht besteht qua Gerichtsurteil, ist im Ergebnis nicht durchsetzbar. Nicht nur in diesem Punkt ist die HeilM-Rl (HMK) ein "zahnloser Tiger". Wenn wir die Verpflichtung der Patienten ernst nehmen und ihnen die
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Ärzte, die einfach nicht behandeln, wenn die Formalitäten nicht stimmen. Welche Patient kennt sich in den Fallstricken der Bürokratie denn aus?
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saarländer schrieb:
Bürgerversicherung und 1,25 Euro pro minute.
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phys84 schrieb:
Krankenkassen be"schummeln" sich untereinander... und Ärzte helfen dabei?! Die Lösung: Eine Krankenkasse für alle - nicht neu aber effektiver! Hier fehlt der Druck der Arbeitgeber, des Bundes und der Leistungserbringer. Bei den Berufsgenossenschaften hat der Bund die Reduzierung betrieben und die Anzahl deutlich reduziert. Nicht nur für die eine Kasse würde sich der Verwaltungsaufwand vereinfachen, auch die Leistungserbringer können mit weniger Aufwand rechnen. Bliebe nur die Frage mit der Scheinselbständigkeit: arbeiten dann die abhängigen Therapeuten nur noch für einen Auftraggeber...?
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