Wir suchen aufgeweckte, innovative
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Physiotherapeut:in zur Ergänzung
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sofort oder nach Vereinbarung.
Wir sind ein dynamisches Team von
sechs Physiotherapeutinnen mit
verschiedenen Backgrounds von
Sportphysiotherapie,
Manualtherapie, DryNeedling,
CRAFTA, bis zu Beckenbodentraining
... wir sind immer offen für
Neues.
Fortschrittliche, aktive und
evidenzbasierte Physiotherapie
stehen für uns im Vordergrund.
Wir bieten die Möglichkeit a...
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Unstrittig ist, dass Masseure bis 1995 Manuelle Therapie abrechnen durften. Dann fiel die Entscheidung durch den damaligen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (heute G-BA), dies nur noch Physiotherapeuten zu ermöglichen. Dagegen klagte so mancher Masseur und damit wurde es verworren.
Beschieden die meisten Gerichte die Klagen der Masseure abschlägig, so urteilte im Gegensatz hierzu das Landessozialgericht Bayern in einem solchen Fall genau gegenteilig - also zu Gunsten des klagenden Masseurs. Und, noch besser: Es lies keine Revision zu. Das hieß in der Konsequenz: Alle Masseure in Bayern konnten MT abrechnen, das Bundessozialgericht konnte aber nicht angerufen und ergo auch keine Klarheit auf Bundesebene geschaffen werden.
Und so nahmen einige Masseure aus anderen Bundesländern einen erneuten Anlauf zur höchstrichterlichen Klärung. Einer davon bereits im Jahre 2007 (!). Dieser lange Weg durch alle Instanzen endete nun vergangene Woche in Kassel vor dem Bundessozialgericht mit einer Niederlage für die Masseure.
Wie D. Benjamin Alt, einer der klageführenden Anwälte, berichtete, habe sich das Gericht die Entscheidung nicht leicht gemacht. In einer für solche Fälle außergewöhnlich langen mündlichen Verhandlung (über zweieinhalb Stunden) widmete es sich sehr interessiert und offen den Argumenten der jeweiligen Prozessparteien.
Im anschließenden Urteil entschied es aber dann doch sehr klar zu Lasten der Masseure. Wie Rechtsanwalt Alt in einem Telefoninterview mit physio.de berichtete, kam das Gericht zu der Ansicht, dass erstens die Kassen den Masseuren die Abrechnungsberechtigung verwehren dürften und zweitens, dass eine Massagepraxis auch ohne Zertifikatspositionen "überleben könne".
Interessant laut Alt ist aber ein viertes Verfahren über welches am gleichen Tage entschieden werden sollte. Hier hatte ein Masseur zunächst die Weiterbildung in Manueller Therapie erfolgreich absolviert und zu einem späteren Zeitpunkt dann die Nachqualifikation zum Physiotherapeuten. Darf dieser nun MT mit den Kassen abrechnen?
Die im Leopardenjäckchen erschienene Vertreterin des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) schien sich ihrer zunächst vehement vertretenen ablehnenden Position dann anscheinend doch nicht mehr so sicher. Denn ein Urteil wollte sich der vdek "dann doch nicht abholen" (RA Alt). Stattdessen willigte der vdek in einen Vergleich ein, welcher lautet: Ab dem Tag nach der Urteilsverkündung besitzt der klagende Masseur nun die Abrechnungsbefugnis für Manuelle Therapie
Rechtsanwalt Alt legt wert auf die Feststellung, dass es also für Masseure, welche zunächst die MT-Ausbildung und danach die Nachqualifikation zum Physiotherapeuten absolviert haben, noch kein höchstrichterliches Urteil gäbe. Sie dürften weiterhin auf Anerkennung hoffen, zumal die meisten Krankenkassen diese eh aussprächen - manchmal erst nachdem er "ein wenig gepoltert habe".
Für alle anderen Masseure ist von nun an klar: MT ist nur für Physiotherapeuten.
In unserer Infothek unter dem Punkt "Urteile" finden Sie das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichtes sowie das erwähnte Urteil des Bundessozialgerichtes.
Friedrich Merz / physio.de
UrteilMassageManuelle Therapie
Einfach absurd. In Zeiten, wo man jeden der - einen ordentlichen MT-Abschluss vorausgesetzt - braucht, kann sich eigentlich keiner mehr leisten, darauf zu verzichten.
Ich wünsche alle betroffenen Masseuren mit MT Zertifikat, dass die Kassen-Herrschaften eines Tages auf allen Vieren angekrochen kommen und um deren Fähigkeiten zu Lasten der GKV betteln.
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Xela schrieb:
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Einfach absurd. In Zeiten, wo man jeden der - einen ordentlichen MT-Abschluss vorausgesetzt - braucht, kann sich eigentlich keiner mehr leisten, darauf zu verzichten.
Ich wünsche alle betroffenen Masseuren mit MT Zertifikat, dass die Kassen-Herrschaften eines Tages auf allen Vieren angekrochen kommen und um deren Fähigkeiten zu Lasten der GKV betteln.
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peer2010 schrieb:
So ein Schwachsinn. Wenn ein Therapeut ob Masseur oder Physio diese Zertifikatsausbildung erfolgreich abschließt muss er es auch auf Kosten der Kassen ausüben dürfen.Die Frage ist doch ob der Kurs zum Zeitpunkt oder Beginn der Ausbildung vom Ausbildungsträger als Zertifikatskurs für Masseure ausgewiesen wurde.
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Fuzziguzzi schrieb:
...nein leider wird die MT Ausbildung für Masseure von den Kassen nicht mehr akzeptiert, früher gab es noch für Masseure diese Kassenzulassung bei bestandener Prüfung.
hast Du den Beitrag der News überhaupt gelesen?
MfG
JürgenK:-oo
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JürgenK schrieb:
Hm peer2010,
hast Du den Beitrag der News überhaupt gelesen?
MfG
JürgenK:-oo
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peer2010 schrieb:
Was meinst du genau?
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Fuzziguzzi schrieb:
....wenn es so weiter geht wie bisher ist der Zeitpunkt schnell erreicht.
Jeder der Osteo macht weis das man den HP dazu braucht und macht diesen dann.
Also liebe Masseure, macht eine Nachqualifizierung zum PT und schon ist die Sache erledigt.
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idefix- schrieb:
Sorry aber seit 25 Jahren ist es nun so, dass Masseure keine Mt machen dürfen. Warum macht man dann als Masseur diese Ausbildung - nur um anschließend meckern zu können wie böse die Kassen sind?
Jeder der Osteo macht weis das man den HP dazu braucht und macht diesen dann.
Also liebe Masseure, macht eine Nachqualifizierung zum PT und schon ist die Sache erledigt.
Die Verbände und andere Anbieter von MT-Kursen haben es ja eine Weile sogar für die Masseure beworben-
nach dem Richterspruch in Bayern. Mit dem Versprechen von der Kassenzulassung!:motz:
Grüße KaBa
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morpheus-06 schrieb:
Welcher Anbieter hat versprochen? Das Urteil aus Bayern war eine Einzelfallentscheidung und nie auf andere BL übertragbar. Meine Masseure haben hier in BaWü ihre MT Abgabeerlaubniss noch bekommen.
VPT- Ba Wü und Ulm-Kolleg weiß ich noch genau.
Deshalb hat der VPT auch eine Musterklage mit einer Masseurin gemacht!
Sie hatten Angst, den Teilnehmern die Kosten zu erstatten!
Grüße KaBa
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KaBa schrieb:
Hallo;
VPT- Ba Wü und Ulm-Kolleg weiß ich noch genau.
Deshalb hat der VPT auch eine Musterklage mit einer Masseurin gemacht!
Sie hatten Angst, den Teilnehmern die Kosten zu erstatten!
Grüße KaBa
Hallo;
VPT- Ba Wü und Ulm-Kolleg weiß ich noch genau.
Deshalb hat der VPT auch eine Musterklage mit einer Masseurin gemacht!
Sie hatten Angst, den Teilnehmern die Kosten zu erstatten!
Grüße KaBa
Wer in einer Ausschreibung genau liest was vertraglich zugesichert wird weiß, dass das eben nicht so stimmt!
Selbstverständlich kann ein Anbieter nur das anbieten, was rechtlich sicher ist!
In BaWü hat meines Wissens KEIN Verband den Masseuren empfohlen, die Ausbildung zu machen. Dass es trotzdem welche gab die es durchgezogen haben, ist geschuldet der Tatsache, dass sie sich fortgebildet haben, ohne den Anspruch abrechnen zu können, ich denke du weisst was ich meine ;-)
Es wäre aufgrund deiner Aussage ein Leichtes, diese schriftliche Versprechung gegenüber dem Anbieter (egal welcher) vor Gericht erfolgreich einzuklagen...
Hintergrund der Klage, die seit Jahren schon läuft, war ein ganz anderer. Ernst Boxberg hatte Klage eingereicht, da es Masseure so wollten, mahnend der Aussicht es nicht durchzubringen.
Manchmal werden hier Tatsachen verdreht oder nur teilweise richtig widergegeben...
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stefan 302 schrieb:
KaBa schrieb am 22.3.17 11:55:
Hallo;
VPT- Ba Wü und Ulm-Kolleg weiß ich noch genau.
Deshalb hat der VPT auch eine Musterklage mit einer Masseurin gemacht!
Sie hatten Angst, den Teilnehmern die Kosten zu erstatten!
Grüße KaBa
Wer in einer Ausschreibung genau liest was vertraglich zugesichert wird weiß, dass das eben nicht so stimmt!
Selbstverständlich kann ein Anbieter nur das anbieten, was rechtlich sicher ist!
In BaWü hat meines Wissens KEIN Verband den Masseuren empfohlen, die Ausbildung zu machen. Dass es trotzdem welche gab die es durchgezogen haben, ist geschuldet der Tatsache, dass sie sich fortgebildet haben, ohne den Anspruch abrechnen zu können, ich denke du weisst was ich meine ;-)
Es wäre aufgrund deiner Aussage ein Leichtes, diese schriftliche Versprechung gegenüber dem Anbieter (egal welcher) vor Gericht erfolgreich einzuklagen...
Hintergrund der Klage, die seit Jahren schon läuft, war ein ganz anderer. Ernst Boxberg hatte Klage eingereicht, da es Masseure so wollten, mahnend der Aussicht es nicht durchzubringen.
Manchmal werden hier Tatsachen verdreht oder nur teilweise richtig widergegeben...
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KaBa schrieb:
Hallo;
Die Verbände und andere Anbieter von MT-Kursen haben es ja eine Weile sogar für die Masseure beworben-
nach dem Richterspruch in Bayern. Mit dem Versprechen von der Kassenzulassung!:motz:
Grüße KaBa
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Tempelritter schrieb:
Diese Masseure waren nach dem alten Berufsgesetzt ausgebildet und haben alle Ihre MT Zulassung, diese hat auch Bestandschutz.
Genau das ist das Thema die Verbände habe die Masseure hofiert die MT zu machen. Da gab es noch keine westdeutsche PT s nur die ostler PTs.
Das ist jetzt echt absoluter Quatsch was du da schreibst...echt.
Zu dem Zeitpunkt, wo es möglich war die MT Ausbildung zu machen und ANERKANNT -abrechnungstechnisch- zu bekommen, hat alles noch geklappt.
Ich selbst war zu dem Zeitpunkt Masseur und habe die MT Ausbildung gemacht und anerkannt bekommen.
Ab dem Zeitpunkt wo es rechtlich nicht mehr zugesichert werden konnte, hat in BaWü kein Anbieter meines Wissens Masseure "hofiert".
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stefan 302 schrieb:
peer2010 schrieb am 22.3.17 14:59:
Genau das ist das Thema die Verbände habe die Masseure hofiert die MT zu machen. Da gab es noch keine westdeutsche PT s nur die ostler PTs.
Das ist jetzt echt absoluter Quatsch was du da schreibst...echt.
Zu dem Zeitpunkt, wo es möglich war die MT Ausbildung zu machen und ANERKANNT -abrechnungstechnisch- zu bekommen, hat alles noch geklappt.
Ich selbst war zu dem Zeitpunkt Masseur und habe die MT Ausbildung gemacht und anerkannt bekommen.
Ab dem Zeitpunkt wo es rechtlich nicht mehr zugesichert werden konnte, hat in BaWü kein Anbieter meines Wissens Masseure "hofiert".
Ich selber war im 1.Kurs beim VPT nach dem Urteil.Mit einigen Masseuren und ich weiß noch genau, im VPT
Magazin stand so was in der Art von: Zertifikat zur Kassenabrechnung für Physiotherapeuten und Masseure.
Als dann die ersten Ablehnungen seitens der Kassen kamen (manche Schulen waren schneller) waren
die Lehrer des MT- Kurses und die Zuständigen des VPT total entsetzt.
Es waren auf alle Fälle Vorspiegelung falscher Tatsachen. Das Du es schönreden willst, ist klar, da du 100%
VPT bist.
Grüße KaBa
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KaBa schrieb:
Hallo Stefan 302;
Ich selber war im 1.Kurs beim VPT nach dem Urteil.Mit einigen Masseuren und ich weiß noch genau, im VPT
Magazin stand so was in der Art von: Zertifikat zur Kassenabrechnung für Physiotherapeuten und Masseure.
Als dann die ersten Ablehnungen seitens der Kassen kamen (manche Schulen waren schneller) waren
die Lehrer des MT- Kurses und die Zuständigen des VPT total entsetzt.
Es waren auf alle Fälle Vorspiegelung falscher Tatsachen. Das Du es schönreden willst, ist klar, da du 100%
VPT bist.
Grüße KaBa
Hallo Stefan 302;
Ich selber war im 1.Kurs beim VPT nach dem Urteil.Mit einigen Masseuren und ich weiß noch genau, im VPT
Magazin stand so was in der Art von: Zertifikat zur Kassenabrechnung für Physiotherapeuten und Masseure.
Als dann die ersten Ablehnungen seitens der Kassen kamen (manche Schulen waren schneller) waren
die Lehrer des MT- Kurses und die Zuständigen des VPT total entsetzt.
Es waren auf alle Fälle Vorspiegelung falscher Tatsachen. Das Du es schönreden willst, ist klar, da du 100%
VPT bist.
Grüße KaBa
Nach welchem Urteil?
Wann hast du den 1. Kurs gemacht?
Vor der damaligen Rechtsprechung (Bayern) war es wie zuvor auch. Einzelne Urteile -nicht BL-bezogen- sind Einzelurteile. Das Urteil jetzt vom BSG ist für alle bindend, auch für Bayern.
Entsetzt über die Begründung damals waren sicher einige, denn wer eine Prüfung besteht, besteht sie. Inhaltlich wird zwischen Masseuren und PT ja nicht unterschieden.
Aber bis dahin galt die alte Rechtsprechung, du wirst dich erinnern können...;-)
Die Kurse die ich kenne haben im Passus den Verweis auf die Problematik der Masseure, nicht garantierend der Anerkennung.
Genauso wie bei jedem Kurs stehen muss (z.B. cranio sakrale, ect.), dass die Anwendung nur für HP gestattet ist.
Hier gebe ich dir Recht, das steht nahezu nirgendwo bei den Kursausschreibungen, ausser bei denen welche die Ausschreibung korrekt handhaben.
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stefan 302 schrieb:
KaBa schrieb am 22.3.17 18:21:
Hallo Stefan 302;
Ich selber war im 1.Kurs beim VPT nach dem Urteil.Mit einigen Masseuren und ich weiß noch genau, im VPT
Magazin stand so was in der Art von: Zertifikat zur Kassenabrechnung für Physiotherapeuten und Masseure.
Als dann die ersten Ablehnungen seitens der Kassen kamen (manche Schulen waren schneller) waren
die Lehrer des MT- Kurses und die Zuständigen des VPT total entsetzt.
Es waren auf alle Fälle Vorspiegelung falscher Tatsachen. Das Du es schönreden willst, ist klar, da du 100%
VPT bist.
Grüße KaBa
Nach welchem Urteil?
Wann hast du den 1. Kurs gemacht?
Vor der damaligen Rechtsprechung (Bayern) war es wie zuvor auch. Einzelne Urteile -nicht BL-bezogen- sind Einzelurteile. Das Urteil jetzt vom BSG ist für alle bindend, auch für Bayern.
Entsetzt über die Begründung damals waren sicher einige, denn wer eine Prüfung besteht, besteht sie. Inhaltlich wird zwischen Masseuren und PT ja nicht unterschieden.
Aber bis dahin galt die alte Rechtsprechung, du wirst dich erinnern können...;-)
Die Kurse die ich kenne haben im Passus den Verweis auf die Problematik der Masseure, nicht garantierend der Anerkennung.
Genauso wie bei jedem Kurs stehen muss (z.B. cranio sakrale, ect.), dass die Anwendung nur für HP gestattet ist.
Hier gebe ich dir Recht, das steht nahezu nirgendwo bei den Kursausschreibungen, ausser bei denen welche die Ausschreibung korrekt handhaben.
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peer2010 schrieb:
Genau das ist das Thema die Verbände habe die Masseure hofiert die MT zu machen. Da gab es noch keine westdeutsche PT s nur die ostler PTs.
MikeS
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stefan 302 schrieb:
das muss leider noch geklärt werden, vor allem in Bayern, wo im Moment noch Ausbildungen dazu laufen :]/
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Jolli42 schrieb:
Dieses Urteil sollten sich die "Osteopathen" mal ansehen.
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MikeS schrieb:
Die Frage die sich jetzt stellt - was passiert nun mit den bereits erteilten MT-Abrechnungsbefugnissen für Masseure? Sowohl als PI als auch als angestellter Therapeut? Den hier in den Beiträgen genannten Bestandsschutz halte ich für sehr wacklig.
MikeS
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484 schrieb:
Ich finde es nur fair , .... finde ich sehr gut das Urteil , .....
Aber ich kenne einen Kollegen, der Masseur ist und die MT nach erfolgreicher Prüfung seit vielen Jahren mit den GKV abrechnet - in Bayern, bisher ohne Probleme.
Wird er das nun künftig nicht mehr können und die MT aus seinem Angebot streichen müssen?
Das wäre wirtschaftlich für ihn katastrophal!
Der "Witz" dabei:
er praktiziert die MT sehr erfolgreich und hat schon sehr vielen Patienten damit geholfen...
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Sabine Brunner schrieb:
Ich selbst bin Physio und kann MT abrechnen.
Aber ich kenne einen Kollegen, der Masseur ist und die MT nach erfolgreicher Prüfung seit vielen Jahren mit den GKV abrechnet - in Bayern, bisher ohne Probleme.
Wird er das nun künftig nicht mehr können und die MT aus seinem Angebot streichen müssen?
Das wäre wirtschaftlich für ihn katastrophal!
Der "Witz" dabei:
er praktiziert die MT sehr erfolgreich und hat schon sehr vielen Patienten damit geholfen...
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Werden Masseure überhaupt noch gebraucht???
JA
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morpheus-06 schrieb:
Jürgen Bursch schrieb am 1.4.17 18:09:
Werden Masseure überhaupt noch gebraucht???
JA
damit ein ganz klares JA wir brauchen den Masseur !!!!!
Leider ist die Hydrotherapie schon lange tot !!!
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Pyladis Jakumas schrieb:
ich bin Masseur und Physio, meine Frau ist Masseurin und Physio und mein Sohn ist "nur" Physio und auch er meint dass das Anfassen wie es ein Masseur kann nicht dem Physio beigebracht wird
damit ein ganz klares JA wir brauchen den Masseur !!!!!
Leider ist die Hydrotherapie schon lange tot !!!
Rückenschmerzen, Gelenkschmerzen, Verspannungen- Der Masseur sieht danach.
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Eberhard schrieb:
Der Masseur darf im Gegensatz zum Physiotherapeuten ohne ärztliche Verordnung, im Rahmen seiner erlernten Fächer frei therapieren. Wenn das kein Vorteil ist, dann weiß ich auch nicht.
Rückenschmerzen, Gelenkschmerzen, Verspannungen- Der Masseur sieht danach.
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Jürgen Bursch schrieb:
Werden Masseure überhaupt noch gebraucht???
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