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Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
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gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
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Pfeiffer: Ich hoffe, dass es besser wird, wenn die Vereinigungen dies vernünftig umsetzen und die Terminservicestellen funktionieren. Es wäre besser gewesen, wenn sie sich auch ohne Gesetz für die gesetzlich Versicherten starkgemacht hätten.
Privatversicherte bekommen häufig schneller einen Termin. Offensichtlich gehen viele Ärzte davon aus, dass diese für sie lukrativer sind.
Sie sollten sich als Kassenärzte bewusst sein, dass 90 Prozent der Deutschen gesetzlich versichert sind: Die sind das Fundament ihres Einkommens..
Die KVen setzen die gesetzlichen Vorgaben eher unwillig um. Sie halten die Terminservicestellen für überflüssig?
Es wäre schön, wenn wir sie nicht bräuchten. Doch die Erfahrung zeigt, dass sie notwendig sind. Die Vereinigungen müssen dafür sorgen, dass es funktioniert und die Versicherten zeitnah einen Termin bekommen. Die Politik und auch wir werden genau beobachten, ob es funktioniert. Bei allgemeinen Fachärzten darf die Anfahrtszeit eine halbe Stunde länger sein als zum nächstgelegenen geeigneten Facharzt.
In diesem Jahr haben viele Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht, obwohl die Beitragseinnahmen doch bei steigender Beschäftigung und kräftigen Einkommenssteigerungen ohnehin deutlich zulegen. Wirtschaften die Kassen so schlecht, dass sie erhöhen müssen?
Die Erhöhungen auf breiter Front liegen schlicht daran, dass bei allen die Ausgaben stärker steigen als die Einnahmen. Dahinter steckt ja auch ein positiver Aspekt, wenn der medizinische Fortschritt neue Behandlungsmethoden ermöglicht. Aber wir müssen auch viele teure Reformen im Gesundheitswesen finanzieren wie etwa die Krankenhausreform, die Milliarden zusätzlich kostet..
Es erhöhen jedoch nicht alle Kassen gleich stark. Wie sind die Unterschiede zu erklären?
Einige Kassen verfügen über große Reserven und müssen deshalb nicht so stark erhöhen. Hinzu kommen unterschiedliche Strukturen bei den Versicherten. Kassen mit vielen Versicherten in Ballungsräumen haben höhere Ausgaben. Das Überangebot an Ärzten und Kliniken in vielen Großstädten schlägt sich bei diesen Kassen in den Kosten nieder.
Wie wird sich der Zusatzbeitrag, den die Arbeitnehmer allein tragen, weiter entwickeln?
Wenn man das strukturelle Defizit fortschreibt und die teuren Reformen mit einkalkuliert, dann wird sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der im vergangenen Jahr noch bei 0,9 Prozent lag, bis 2019 auf 1,8 Prozent verdoppeln. Schon im nächsten Jahr wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag voraussichtlich um 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte steigen..
NUR / physio.de
ZusatzbeitragKrankenkassen
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paul849 schrieb:
Wieso eigentlich ein Zusatzbeitrag wenn die Kassen einen Ueberschuss von 20 Milliarden haben sollen.
Es wird sich nichts ändern für uns.
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weil wir die Flüchtlinge bezahlen müssen.
Bitte Quelle nennen, wo Du das her hast. Ansonsten ist das wieder ein dümmlicher 484-Ausfluss. (td)
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Wonderwoman schrieb:
484 schrieb am 31.1.16 10:27:
weil wir die Flüchtlinge bezahlen müssen.
Bitte Quelle nennen, wo Du das her hast. Ansonsten ist das wieder ein dümmlicher 484-Ausfluss. (td)
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ali schrieb:
auch ohne Flüchtlinge wirdwürde sich der Zusatzbeitrag verdoppeln. Schon das letzte Jahr war defizitär (prognostiert) und die Kassen haben Reserven angeknabbert.....ALLES liegt nun wirklich nicht an "den Flüchtlingen"..../:verwirrt:
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Leni C. schrieb:
Habe mir gerade als Auszeit bei der Abrechnung Handball angeschaut . Jetzt werde ich mir speziell die AOK - Rezepte nochmal ansehen , denn diese Kasse muß ja ihr Sponsoring ( dick AOK auf den Trikots ) wieder reinbekommen und ich gönne ihr speziell keinen Euro , den sie mir bei der Abrechnung absetzen kann :)´.
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die neue schrieb:
boooaaahhhh ... .unqualifizierter Beitrag von 484 wie eh und je ....(td)
weil wir die Flüchtlinge bezahlen müssen.
Bitte Quelle nennen, wo Du das her hast. Ansonsten ist das wieder ein dümmlicher 484-Ausfluss. (td)
Die Flüchtlinge bezahlen wir nur zu einem sehr, sehr kleinen Teil; den allergrößten Teil hat der Wirtschaftskrieg BRD vs. EU in den letzten fünfzehn Jahren erledigt; den Rest (Schüren der Funken beim Arabischen Frühling, Bewaffnung der moderaten Rebellen "ISIS", ...) haben andere erledigt und bezahlt. Die kurdischen Peschmerga im Bürgerkriegsland Türkei haben zum allerallergrößten Teil Waffen bekommen die bei Hitze und Staub in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.
Bei aller Liebe: Mit weniger als 2 Kindern pro Frau ist eine Gesellschaft mittelfristig nicht ohne Hilfe von außen überlebensfähig (Stand BRD 2014(?): 1,31 Kinder/Frau). Stand 2015 würde jeder dritte deutsche Staatsbürger im Jahr 2060 jenseits der 65 Jahre alt sein; jeder zweite über 51. Stand 2015 sorgen 49 Mio Erwerbstätige für das finanzielle Wohl der BRD, 2060 erledigen den gleichen Job bei gleichbleibender Entwicklung 34 Millionen. Und diese 34 Mio sorgen nicht nur für ein Steueraufkommen das unsere Standards nicht zusammenschrumpfen lässt, nebenbei wischen sie dir dann auch noch den Hintern ab.
Und, sofern wir bis dahin nicht eh schon endgültig den Anschluss verpasst haben, behalten diese 34 Mio nicht nur den Anschluss an die technologische Entwicklung sondern sind noch immer sowas wie Innovationsträger; ansonsten geht es der BRD 2060 so ähnlich wie Griechenland 2014/2015; dann streiten sich BRICS darum, wer das Agrarland des failed state European Union bewirtschaften darf.
Sozialverträgliches Frühableben ist übrigens ausdrücklich keine Option: 2035 werden schon nur noch ca. 41 Mio Erwerbstätige für das Wohl und Wehe der Nation einstehen.
Dir, 484, als hochgebildete Persönlichkeit muss ich das natürlich nicht erklären - ich schreib's für alle anderen (als ob): 2015, mit 8 Mio Erwerbstätigen mehr als 2035, steht schon das Problem inhaltsbefreiter Rententöpfe und Verlängerung der Lebensarbeitszeit im Raum. Und es gibt absehbar keine gangbare Lösung dafür.
Willst du den Standard von vor fünf Jahren halten, dann sieh zu wie du spontan 8 Mio Menschen im Alter von 14-30 Jahren in's Land bekommst. Diese an lokale Gepflogenheiten anzupassen ist nochmal eine andere Geschichte...
...zurück zum Thema: Blättert mal 2-3 Jahre in den Nachrichten zurück, damals hatten die GKVen ein Finanzpolster von €32.000.000.000 und steigend; lasst die Ausgaben noch 2-3 Jahre weiterlaufen und wir können einen Kurs einschlagen in dem der gesetzliche Maximalrücklagenbetrag von 1,5 Monatsausgaben solide gehalten werden kann (plus/minus ein paar Tage. Egal, im Kleinsummenspiel sind die GKVen mit einer außerordentlich guten Bonität gesegnet).
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Papa Alpaka schrieb:
Wonderwoman schrieb am 31.1.16 11:07:
484 schrieb am 31.1.16 10:27:
weil wir die Flüchtlinge bezahlen müssen.
Bitte Quelle nennen, wo Du das her hast. Ansonsten ist das wieder ein dümmlicher 484-Ausfluss. (td)
Die Flüchtlinge bezahlen wir nur zu einem sehr, sehr kleinen Teil; den allergrößten Teil hat der Wirtschaftskrieg BRD vs. EU in den letzten fünfzehn Jahren erledigt; den Rest (Schüren der Funken beim Arabischen Frühling, Bewaffnung der moderaten Rebellen "ISIS", ...) haben andere erledigt und bezahlt. Die kurdischen Peschmerga im Bürgerkriegsland Türkei haben zum allerallergrößten Teil Waffen bekommen die bei Hitze und Staub in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.
Bei aller Liebe: Mit weniger als 2 Kindern pro Frau ist eine Gesellschaft mittelfristig nicht ohne Hilfe von außen überlebensfähig (Stand BRD 2014(?): 1,31 Kinder/Frau). Stand 2015 würde jeder dritte deutsche Staatsbürger im Jahr 2060 jenseits der 65 Jahre alt sein; jeder zweite über 51. Stand 2015 sorgen 49 Mio Erwerbstätige für das finanzielle Wohl der BRD, 2060 erledigen den gleichen Job bei gleichbleibender Entwicklung 34 Millionen. Und diese 34 Mio sorgen nicht nur für ein Steueraufkommen das unsere Standards nicht zusammenschrumpfen lässt, nebenbei wischen sie dir dann auch noch den Hintern ab.
Und, sofern wir bis dahin nicht eh schon endgültig den Anschluss verpasst haben, behalten diese 34 Mio nicht nur den Anschluss an die technologische Entwicklung sondern sind noch immer sowas wie Innovationsträger; ansonsten geht es der BRD 2060 so ähnlich wie Griechenland 2014/2015; dann streiten sich BRICS darum, wer das Agrarland des failed state European Union bewirtschaften darf.
Sozialverträgliches Frühableben ist übrigens ausdrücklich keine Option: 2035 werden schon nur noch ca. 41 Mio Erwerbstätige für das Wohl und Wehe der Nation einstehen.
Dir, 484, als hochgebildete Persönlichkeit muss ich das natürlich nicht erklären - ich schreib's für alle anderen (als ob): 2015, mit 8 Mio Erwerbstätigen mehr als 2035, steht schon das Problem inhaltsbefreiter Rententöpfe und Verlängerung der Lebensarbeitszeit im Raum. Und es gibt absehbar keine gangbare Lösung dafür.
Willst du den Standard von vor fünf Jahren halten, dann sieh zu wie du spontan 8 Mio Menschen im Alter von 14-30 Jahren in's Land bekommst. Diese an lokale Gepflogenheiten anzupassen ist nochmal eine andere Geschichte...
...zurück zum Thema: Blättert mal 2-3 Jahre in den Nachrichten zurück, damals hatten die GKVen ein Finanzpolster von €32.000.000.000 und steigend; lasst die Ausgaben noch 2-3 Jahre weiterlaufen und wir können einen Kurs einschlagen in dem der gesetzliche Maximalrücklagenbetrag von 1,5 Monatsausgaben solide gehalten werden kann (plus/minus ein paar Tage. Egal, im Kleinsummenspiel sind die GKVen mit einer außerordentlich guten Bonität gesegnet).
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484 schrieb:
weil wir die Flüchtlinge bezahlen müssen . Deswegen müssen wir mehr zahlen und wir bekommen auch nicht mehr Geld .
Es wird sich nichts ändern für uns.
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Mit weniger als 2 Kindern pro Frau und Mann. Wieso sind nur wir Frauen dafür verantwortlich. Ich kenne auch viele Männer, die keine Kinder wollen.
die Statistik führt hier aus einem einfachen Grund nur die Frauen an: bei Männern kannst du nie so genau wissen, wie viele Kinder sie wirklich gezeugt haben ..... es wird auch mathematisch kompliziert: Haben dann ein Mann und eine Frau zusammen ein Kind - haben sie dann statistisch nur noch 0,5 Kinder???? :verwirrt: Also, manchmal kann man die Frauenthemen auch überstrapazieren.
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Susulo schrieb:
B.D. schrieb am 1.2.16 08:57:
Mit weniger als 2 Kindern pro Frau und Mann. Wieso sind nur wir Frauen dafür verantwortlich. Ich kenne auch viele Männer, die keine Kinder wollen.
die Statistik führt hier aus einem einfachen Grund nur die Frauen an: bei Männern kannst du nie so genau wissen, wie viele Kinder sie wirklich gezeugt haben ..... es wird auch mathematisch kompliziert: Haben dann ein Mann und eine Frau zusammen ein Kind - haben sie dann statistisch nur noch 0,5 Kinder???? :verwirrt: Also, manchmal kann man die Frauenthemen auch überstrapazieren.
Mit weniger als 2 Kindern pro Frau und Mann. Wieso sind nur wir Frauen dafür verantwortlich. Ich kenne auch viele Männer, die keine Kinder wollen.
Weil ich, nach Ansicht "der Frauen", 11 Kinder (mit 6 Frauen) habe; nach Ansicht der jeweils zuständigen Gerichte aber nur 2 (mit einer Frau).
Die Statistik ist auf Frauenseite nunmal leichter zu führen - die allermeisten Frauen wissen wieviele Kinder sie bekommen haben; andersherum ist für 4 der 11 vorgenannten Kinder nicht bekannt wer der Vater ist (naja ... ich bin's halt nicht).
vgl. hier: Das Leben des Brian - Loretta - YouTube
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Papa Alpaka schrieb:
B.D. schrieb am 1.2.16 08:57:
Mit weniger als 2 Kindern pro Frau und Mann. Wieso sind nur wir Frauen dafür verantwortlich. Ich kenne auch viele Männer, die keine Kinder wollen.
Weil ich, nach Ansicht "der Frauen", 11 Kinder (mit 6 Frauen) habe; nach Ansicht der jeweils zuständigen Gerichte aber nur 2 (mit einer Frau).
Die Statistik ist auf Frauenseite nunmal leichter zu führen - die allermeisten Frauen wissen wieviele Kinder sie bekommen haben; andersherum ist für 4 der 11 vorgenannten Kinder nicht bekannt wer der Vater ist (naja ... ich bin's halt nicht).
vgl. hier: Das Leben des Brian - Loretta - YouTube
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B.D. schrieb:
Mit weniger als 2 Kindern pro Frau und Mann. Wieso sind nur wir Frauen dafür verantwortlich. Ich kenne auch viele Männer, die keine Kinder wollen.
Trotzdem erhöhen sich die KK Beiträge und der Anteil der AG wird politisch gedeckelt.
Würden die Lohnsteigerungen mit der BIP Entwicklung halbwegs Schritt halten, bräuchten wir keine Zusatzbeiträge und der Prozentsatz könnte generell gesenkt werden. Warum der Anteil der AG bei ständig steigendem BIP überhaupt gedeckelt wird kann überhaupt nicht mehr vermittelt eerden.
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JR28 schrieb:
Seit über 20 Jahren ist der prozentuale Anteil der gesamten Ausgaben im Gesundheitssystem gemessen am BIP konstant.
Trotzdem erhöhen sich die KK Beiträge und der Anteil der AG wird politisch gedeckelt.
Würden die Lohnsteigerungen mit der BIP Entwicklung halbwegs Schritt halten, bräuchten wir keine Zusatzbeiträge und der Prozentsatz könnte generell gesenkt werden. Warum der Anteil der AG bei ständig steigendem BIP überhaupt gedeckelt wird kann überhaupt nicht mehr vermittelt eerden.
Haaallloooooo Frau Pfeifer,
in meiner Ostberliner Randgegend bekommen wegen laufender Regresse die GKV Patienten kaum etwas und die neuen Ärzte sind total verschreckt und finden den Heilmittelverordnungsblock nicht oder das geht soweit formuliert, die Therapie ist zu teuer (MFT/KG-Gerät)
folglich hält man sich nur über Wasser mittels PKV plus Selbstzahler, wohl dem Alleinstellungsmerkmal zu verdanken.
:_|
Ich hatte von der Dame bisher einen realistischen Eindruck- bisher, jedenfalls als Sie noch im Vorstand der BARMER war !
:]/
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Norbert Meyer schrieb:
Sie sollten sich als Kassenärzte bewusst sein, dass 90 Prozent der Deutschen gesetzlich versichert sind: Die sind das Fundament ihres Einkommens..
Haaallloooooo Frau Pfeifer,
in meiner Ostberliner Randgegend bekommen wegen laufender Regresse die GKV Patienten kaum etwas und die neuen Ärzte sind total verschreckt und finden den Heilmittelverordnungsblock nicht oder das geht soweit formuliert, die Therapie ist zu teuer (MFT/KG-Gerät)
folglich hält man sich nur über Wasser mittels PKV plus Selbstzahler, wohl dem Alleinstellungsmerkmal zu verdanken.
:_|
Ich hatte von der Dame bisher einen realistischen Eindruck- bisher, jedenfalls als Sie noch im Vorstand der BARMER war !
:]/
Abgesehen von den "Überschüssen", die scheinbar bestehen, scheint sich der Gesetzgeber zudem nicht für die zumindest "fragwürdigen" Ausgaben der GKVen zu interessieren.
Und die Politik sowieso nicht, bedient sie sich doch großzügig und unkontrolliert der Beitragszahlungen für andere Zwecke.
Stichwort "Quersubventionierung"
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Ich frage mich seit langer Zeit, wie eigentlich die zweckfremde Verwendung von Mitgliedsbeiträgen für "Sport-Sponsoring","TV-Werbung" etc. der Gesetzlichen!!!!-Krankenkassen zu immer weiter steigenden Mitliedsbeiträgen-übrigens Pflichtbeiträgen!!! passen. ???
Abgesehen von den "Überschüssen", die scheinbar bestehen, scheint sich der Gesetzgeber zudem nicht für die zumindest "fragwürdigen" Ausgaben der GKVen zu interessieren.
Und die Politik sowieso nicht, bedient sie sich doch großzügig und unkontrolliert der Beitragszahlungen für andere Zwecke.
Stichwort "Quersubventionierung"
Ich erlaube mir zu zitieren aus dem Dokument "Wettbewerbsgrundsätze der Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Krankenversicherung vom 19. März 1998 – geändert am 9. November 2006 – in der Fassung vom 11. November 2015 (Wettbewerbsgrundsätze 2016)" (gibt's auch für 2015, 2014, 2013, ...):
--Die (vorangestellten Ziffern) ist eine fortlaufende Zählung der Absätze im Dokument--
[...]
II. Allgemeine Werbemaßnahmen
1. Definition
(7) Maßnahmen, die auf Gewinnen und Halten von Mitgliedern gerichtet sind und die weder der Leistungserbringung noch der allgemeinen Aufklärung dienen, sind allgemeine Werbemaßnahmen.
(7a) Ausgaben für Aufwandsentschädigungen an Laienwerber (Rz. 35) für die Mitgliederwerbung zählen zu allgemeinen Werbemaßnahmen.
(7b) Ausgaben und Unterstützungsleistungen für Sportvereine und -veranstaltungen zählen ebenfalls zu den allgemeinen Werbemaßnahmen, soweit es sich nicht um Präventionsmaßnahmen handelt.
[...]
3. Mittel und Ausgaben
(14) Als Mittel allgemeiner Werbemaßnahmen kommen grundsätzlich alle zur Verfügung stehenden Medien in Betracht.
Folgende Einschränkungen sind jedoch zu beachten:
(16) Bei den Ausgaben für allgemeine Werbemaßnahmen ist das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. In der Regel ist dieser Grundsatz gewahrt, solange die jährlichen Ausgaben der einzelnen Krankenkasse für allgemeine Werbemaßnahmen – einschließlich der entsprechend auszuweisenden Verbandsbeitragsanteile – 0,15 % der monatlichen Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV je Mitglied nicht überschreiten. Ausgaben für Aufwandsentschädigungen sind als allgemeine Werbemaßnahmen bei der Berechnung des Ausgabenbudgets für Werbemaßnahmen zu berücksichtigen. Davon ausgenommen sind Aufwandsentschädigungen für extern gewerblich vermittelnd tätige Dritte (vgl. Rz. 35a).
[...]
(19a) Sach- und Dienstleistungen, die Krankenkassen zur Unterstützung ihrer Werbemaßnahmen erhalten, sind zu marktüblichen Preisen zu vergüten (Rz. 19 bleibt unberührt). Profitieren Krankenkassen von den zugleich in Angelegenheit ihres Kooperationspartners betriebenen Maßnahmen (z.B. gemeinsamer Postversand im Wege der Mitversendung von Werbebriefen), ist der damit verbundene Vorteil (anteilig) zu vergüten. Der der Vergütung entsprechende finanzielle Aufwand ist Bestandteil der budgetierten Ausgaben für allgemeine Werbemaßnahmen (Rz. 17).
(19b) Prämien, die nur bei entsprechenden Erfolgen an den Sportverband/ Verein ausgezahlt werden, sind zulässig, wenn damit die Berechtigung des Verbandes/der Krankenkasse verbunden ist, allgemeine Werbemaßnahmen (Trikotwerbung, Banden- und Fußbodenwerbung) auf dieser prämierten Veranstaltung durchzuführen.
[...]
(1) Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften für die Sozialversicherung ist, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes bestimmt ist, das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag.
(2) Die Bezugsgröße für das Beitrittsgebiet (Bezugsgröße [Ost]) verändert sich zum 1. Januar eines jeden Kalenderjahres auf den Wert, der sich ergibt, wenn der für das vorvergangene Kalenderjahr geltende Wert der Anlage 1 zum Sechsten Buch durch den für das Kalenderjahr der Veränderung bestimmten vorläufigen Wert der Anlage 10 zum Sechsten Buch geteilt wird, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag.
(3) Beitrittsgebiet ist das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet.
...und nun erinnere sich jemand an das Durchschnittsentgelt 2014, rundet das auf auf den nächsthöheren durch 420 teilbaren Betrag und multipliziere das mit 0,0015.
...
2014: €3.527 => aufgerundet auf €3780 (9*420).
€3780*0,0015 = €5,67
Jeder GKV stehen 2016 also €5,67 pro Versichertem für allgemeine Werbemaßnahmen zur Verfügung; ein wenig mehr für Werbegeschenke (0,2% -> €7,56).
Bedeutet, für unsere Lieblingsnamen also...:
DAK: 4,9 Millionen Mitglieder (Stand 2015) => €27.783.000 Budget "Allgemeine Werbemaßnahmen"
TK: 7,0 Millionen Mitglieder (Stand 2015) => €39.690.000 Budget "Allgemeine Werbemaßnahmen" [2015: €538.000.000 an Mitglieder ausgeschüttet - effektive Beitragssenkung]
AOK "gesamt": 18,52 Millionen Mitglieder (Stand 2015) => €105.008.400 Budget "Allgemeine Werbemaßnahmen".
GKV "gesamt": 53,56 Millionen Mitglieder (Stand 2015) => €303.685.200 Budget "Allgemeine Werbemaßnahmen".
GKV "gesamt": 53,56 Millionen Mitglieder (Stand 2015) => €404.913.600 Budget "Werbegeschenke".
Mit 304 Mio. Euros für Werbung und nochmal 405 Mio. Euros für Werbegeschenke kann man ziemlich viel reißen...
...und ja, die allermeisten GKVen könnten eine Reduktion des Werbebudgets durchaus verkraften - und der DAK weine ich keine Träne nach seit das Bundesversicherungsamt meine Austrittsberechtigung bestätigen musste (handzahm war der Kollege am Telefon plötzlich, ich hatte ja keine Ahnung das der Kerl vom BVA gleich die klaren Ansagen auspackt ;))...
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Papa Alpaka schrieb:
frank 248 schrieb am 7.2.16 19:29:
§ 18 SGB IV Bezugsgröße
Ich frage mich seit langer Zeit, wie eigentlich die zweckfremde Verwendung von Mitgliedsbeiträgen für "Sport-Sponsoring","TV-Werbung" etc. der Gesetzlichen!!!!-Krankenkassen zu immer weiter steigenden Mitliedsbeiträgen-übrigens Pflichtbeiträgen!!! passen. ???
Abgesehen von den "Überschüssen", die scheinbar bestehen, scheint sich der Gesetzgeber zudem nicht für die zumindest "fragwürdigen" Ausgaben der GKVen zu interessieren.
Und die Politik sowieso nicht, bedient sie sich doch großzügig und unkontrolliert der Beitragszahlungen für andere Zwecke.
Stichwort "Quersubventionierung"
Ich erlaube mir zu zitieren aus dem Dokument "Wettbewerbsgrundsätze der Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Krankenversicherung vom 19. März 1998 – geändert am 9. November 2006 – in der Fassung vom 11. November 2015 (Wettbewerbsgrundsätze 2016)" (gibt's auch für 2015, 2014, 2013, ...):
--Die (vorangestellten Ziffern) ist eine fortlaufende Zählung der Absätze im Dokument--
[...]
II. Allgemeine Werbemaßnahmen
1. Definition
(7) Maßnahmen, die auf Gewinnen und Halten von Mitgliedern gerichtet sind und die weder der Leistungserbringung noch der allgemeinen Aufklärung dienen, sind allgemeine Werbemaßnahmen.
(7a) Ausgaben für Aufwandsentschädigungen an Laienwerber (Rz. 35) für die Mitgliederwerbung zählen zu allgemeinen Werbemaßnahmen.
(7b) Ausgaben und Unterstützungsleistungen für Sportvereine und -veranstaltungen zählen ebenfalls zu den allgemeinen Werbemaßnahmen, soweit es sich nicht um Präventionsmaßnahmen handelt.
[...]
3. Mittel und Ausgaben
(14) Als Mittel allgemeiner Werbemaßnahmen kommen grundsätzlich alle zur Verfügung stehenden Medien in Betracht.
Folgende Einschränkungen sind jedoch zu beachten:
(16) Bei den Ausgaben für allgemeine Werbemaßnahmen ist das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. In der Regel ist dieser Grundsatz gewahrt, solange die jährlichen Ausgaben der einzelnen Krankenkasse für allgemeine Werbemaßnahmen – einschließlich der entsprechend auszuweisenden Verbandsbeitragsanteile – 0,15 % der monatlichen Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV je Mitglied nicht überschreiten. Ausgaben für Aufwandsentschädigungen sind als allgemeine Werbemaßnahmen bei der Berechnung des Ausgabenbudgets für Werbemaßnahmen zu berücksichtigen. Davon ausgenommen sind Aufwandsentschädigungen für extern gewerblich vermittelnd tätige Dritte (vgl. Rz. 35a).
[...]
(19a) Sach- und Dienstleistungen, die Krankenkassen zur Unterstützung ihrer Werbemaßnahmen erhalten, sind zu marktüblichen Preisen zu vergüten (Rz. 19 bleibt unberührt). Profitieren Krankenkassen von den zugleich in Angelegenheit ihres Kooperationspartners betriebenen Maßnahmen (z.B. gemeinsamer Postversand im Wege der Mitversendung von Werbebriefen), ist der damit verbundene Vorteil (anteilig) zu vergüten. Der der Vergütung entsprechende finanzielle Aufwand ist Bestandteil der budgetierten Ausgaben für allgemeine Werbemaßnahmen (Rz. 17).
(19b) Prämien, die nur bei entsprechenden Erfolgen an den Sportverband/ Verein ausgezahlt werden, sind zulässig, wenn damit die Berechtigung des Verbandes/der Krankenkasse verbunden ist, allgemeine Werbemaßnahmen (Trikotwerbung, Banden- und Fußbodenwerbung) auf dieser prämierten Veranstaltung durchzuführen.
[...]
(1) Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften für die Sozialversicherung ist, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes bestimmt ist, das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag.
(2) Die Bezugsgröße für das Beitrittsgebiet (Bezugsgröße [Ost]) verändert sich zum 1. Januar eines jeden Kalenderjahres auf den Wert, der sich ergibt, wenn der für das vorvergangene Kalenderjahr geltende Wert der Anlage 1 zum Sechsten Buch durch den für das Kalenderjahr der Veränderung bestimmten vorläufigen Wert der Anlage 10 zum Sechsten Buch geteilt wird, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag.
(3) Beitrittsgebiet ist das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet.
...und nun erinnere sich jemand an das Durchschnittsentgelt 2014, rundet das auf auf den nächsthöheren durch 420 teilbaren Betrag und multipliziere das mit 0,0015.
...
2014: €3.527 => aufgerundet auf €3780 (9*420).
€3780*0,0015 = €5,67
Jeder GKV stehen 2016 also €5,67 pro Versichertem für allgemeine Werbemaßnahmen zur Verfügung; ein wenig mehr für Werbegeschenke (0,2% -> €7,56).
Bedeutet, für unsere Lieblingsnamen also...:
DAK: 4,9 Millionen Mitglieder (Stand 2015) => €27.783.000 Budget "Allgemeine Werbemaßnahmen"
TK: 7,0 Millionen Mitglieder (Stand 2015) => €39.690.000 Budget "Allgemeine Werbemaßnahmen" [2015: €538.000.000 an Mitglieder ausgeschüttet - effektive Beitragssenkung]
AOK "gesamt": 18,52 Millionen Mitglieder (Stand 2015) => €105.008.400 Budget "Allgemeine Werbemaßnahmen".
GKV "gesamt": 53,56 Millionen Mitglieder (Stand 2015) => €303.685.200 Budget "Allgemeine Werbemaßnahmen".
GKV "gesamt": 53,56 Millionen Mitglieder (Stand 2015) => €404.913.600 Budget "Werbegeschenke".
Mit 304 Mio. Euros für Werbung und nochmal 405 Mio. Euros für Werbegeschenke kann man ziemlich viel reißen...
...und ja, die allermeisten GKVen könnten eine Reduktion des Werbebudgets durchaus verkraften - und der DAK weine ich keine Träne nach seit das Bundesversicherungsamt meine Austrittsberechtigung bestätigen musste (handzahm war der Kollege am Telefon plötzlich, ich hatte ja keine Ahnung das der Kerl vom BVA gleich die klaren Ansagen auspackt ;))...
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frank 248 schrieb:
Ich frage mich seit langer Zeit, wie eigentlich die zweckfremde Verwendung von Mitgliedsbeiträgen für "Sport-Sponsoring","TV-Werbung" etc. der Gesetzlichen!!!!-Krankenkassen zu immer weiter steigenden Mitliedsbeiträgen-übrigens Pflichtbeiträgen!!! passen. ???
Abgesehen von den "Überschüssen", die scheinbar bestehen, scheint sich der Gesetzgeber zudem nicht für die zumindest "fragwürdigen" Ausgaben der GKVen zu interessieren.
Und die Politik sowieso nicht, bedient sie sich doch großzügig und unkontrolliert der Beitragszahlungen für andere Zwecke.
Stichwort "Quersubventionierung"
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