Die Klinik Tecklenburger Land ist
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
Hier die wichtigsten Daten und Analysen für Physiotherapeuten:
Ein Augenmerk des diesjährigen Berichtes lag unter anderem auch auf den Versicherten über 60 und dort speziell auf der Gruppe der "jüngeren Pflegebedürftigen zwischen 60 und 64".
Die Ärztezeitung zitiert den stellvertretenden Geschäftsführer des Wido Helmut Schröder mit der Aussage: "Pflegebedürftige Menschen ab 60 Jahre erhalten drei Mal so viele Heilmitteltherapien wie Nicht-Pflegebedürftige" und weiter: "Insbesondere jüngere Pflegebedürftige zwischen 60 und 64 profitieren davon. 2014 hat jeder von ihnen durchschnittlich mehr als 27 Heilmittelbehandlungen erhalten."
Wenngleich die Autorin des Berichtes in der Ärztezeitung konstatiert, dass bei Verlust von Selbstständigkeit oder Sprachvermögen im Alter oder nach einem Apoplex "Heilmitteltherapien ein wichtiges Hilfsmittel [sind], um Lebensqualität zu erhalten.", sei hier jedem selbst überlassen zu bewerten, ob hierzu 27 Behandlungen (Physiotherapie, Ergotherapie und Sprachtherapie zusammengenommen) angemessen oder ausreichend sind.
Des Weiteren erhielt der Heilmittelreport aber noch einige interessante Zahlen und Fakten für Physiotherapeuten:
• Von den ca. 81 Mio. Bundesbürger sind ca. 70 Mio. Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung; davon ca. 24 Mio. bei den AOKen.
• Der Anteil aller Heilmittel an den Gesamtausgaben der GKV beträgt 2,9 Prozent.
• Der durchschnittliche physiotherapeutische AOK-Patient erhielt knapp 3 Rezepte mit insgesamt 20 Behandlungen. Diese hatten insgesamt einen Wert von ca. 338,00 Euro.
• Pro GKV-Versicherten betrug der Umsatz für Physiotherapie 59,25 Euro. Wobei hier sehr große regionale Unterschiede bestehen. Spitzenreiter sind Sachsen und Hamburg, Schlusslichter Bremen und Westfalen-Lippe.
• Die normale Krankengymnastik ist sowohl die verordnungsstärkste als auch die umsatzstärkste Leistung unter allen verordneten physiotherapeutischen Leistungen; gefolgt bei Umsatz von der MLD und bei der reinen Anzahl von verordneten Behandlungen von WT/KT.
• Die häufigste Indikation auf KG-Rezepten sind Wirbelsäulenerkrankungen, ergo sind die häufigsten Indikationsschlüssel mit zusammen über 42 Prozent WS1 und WS2.
• Die wichtigsten "Verordner" für Krankengymnasten sind immer noch die Hausärzte. Sie machen einen Anteil knapp 37 Prozent aller ausgestellten KG-Rezepte aus; gefolgt von den Orthopäden mit gut 30 Prozent.
• Vergleicht man die Heilmittel untereinander muss man leider feststellen, dass die Physiotherapie wohl zu den "Billigheimern" unter den Heilmitteltherapien gehört. Pro Prozentpunkt bei der Anzahl an Therapien löste sie nur 0,85 Prozentpunkte in den Gesamtumsätzen der GKV für Heilmittel aus. Spitzenreiter sind hier die Sprachtherapie und die Ergotherapie (1,9 bzw. 1,8 Prozentpunkte Umsatzanteil je Prozentpunkt Verordnungsanteil)
• Schaut man die letzten 10 Jahre zurück, kann man feststellen, dass die Ausgaben für Heilmittel pro Jahr zwischen 5 und 6 Prozent gestiegen sind. Da dies aber leider nicht für die Preise der einzelnen Behandlungspositionen zutrifft, führte dies zwangsläufig zu einer großen Nachfrage nach (schlecht bezahlten) Heilmitteltherapien, was dann wiederum zu vielen offenen (mäßig bezahlten) Stellen in Physiotherapiepraxen führte.
Und wem dies nun immer noch zu wenige Zahlen und Prozentzeichen waren, der hat unter www.wido.de und www.aerztezeitung.de die Möglichkeit, den Bericht in aller Ausführlichkeit und Gründlichkeit selbst zu studieren.
Viel Spaß und Vergnügen wünschen hierbei
Friedrich Merz / physio.de
AOKHeilmittelreportHeilmittelrichtgrößen
(tu)
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limone schrieb:
Danke für diese interessante Zusammenstellung für PTs!
(tu)
zu beachten ist, dass Sprachtherapie und Ergo meines Wissens viel seltener verordnet wird als Physio und dass in d. R. 45 Min. am Pat. gearbeitet wird. Dann wird der in der Auflistung positive Megaumsatz gleich in ein ganz anderes Licht gesetzt. Man sollte halt nicht Äpfel und Birnen vergleichen...
LG
Asima
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asima schrieb:
Hallo,
zu beachten ist, dass Sprachtherapie und Ergo meines Wissens viel seltener verordnet wird als Physio und dass in d. R. 45 Min. am Pat. gearbeitet wird. Dann wird der in der Auflistung positive Megaumsatz gleich in ein ganz anderes Licht gesetzt. Man sollte halt nicht Äpfel und Birnen vergleichen...
LG
Asima
Ich warte voller Sehnsucht auf auf die Entmüllung des LogopG durch
RICHTLINIE 2013/55/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. November 2013
zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“)
2013 L_2013354DE.01013201.xml die RL 2013
"1(49)Artikel 59 erhält folgende Fassung:
„Artikel 59 Transparenz
(1) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission bis zum 18. Januar 2016 ein Verzeichnis der derzeit reglementierten Berufe mit Angabe der Tätigkeiten, die durch die einzelnen Berufe abgedeckt werden, sowie ein Verzeichnis der in ihrem Hoheitsgebiet reglementierten Ausbildungsgänge und der besonders strukturierten Berufsausbildungen im Sinne von Artikel 11 Buchstabe c Ziffer ii. Auch jede Änderung dieser Verzeichnisse wird der Kommission unverzüglich mitgeteilt. Die Kommission richtet eine öffentlich verfügbare Datenbank der reglementierten Berufe, einschließlich einer allgemeinen Beschreibung der Tätigkeiten, die durch die einzelnen Berufe abgedeckt werden, ein und unterhält sie.
(2) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission bis zum 18. Januar 2016 das Verzeichnis der Berufe, bei denen eine Nachprüfung der Qualifikationen gemäß Artikel 7 Absatz 4 erforderlich ist.[...].
(3) Die Mitgliedstaaten prüfen, [...], mit folgenden Grundsätzen vereinbar sind:
a) Die Anforderungen dürfen weder eine direkte noch eine indirekte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes darstellen;
b) die Anforderungen müssen durch übergeordnete Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein;
c) die Anforderungen müssen zur Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Ziels geeignet sein und dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist.
(4) Absatz 1 gilt auch für Berufe, die in einem Mitgliedstaat durch einen Verband oder eine Organisation im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 reglementiert sind, sowie für alle Anforderungen in Verbindung mit der Mitgliedschaft dieser Verbände oder Organisationen.
(5) Bis zum 18. Januar 2016 geben die Mitgliedstaaten der Kommission bekannt, welche Anforderungen sie aufrechterhalten wollen [...]
(6) Bis zum 18. Januar 2016 und danach alle zwei Jahre erstatten die Mitgliedstaaten der Kommission außerdem Bericht über die Anforderungen, die aufgehoben oder gelockert wurden.
[...]
(9) [...] legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 18. Januar 2017 einen zusammenfassenden Bericht vor; diesem fügt sie gegebenenfalls Vorschläge für ergänzende Initiativen bei."
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Gnulda schrieb:
Als berufserfahrene Logopädin kann ich das Wort "Sprachtherapie" in SGB V und Folgeregelungen nicht mehr hören. Der Beruf heißt weltweit Logopädie-Phoniatrie, nur in manchen europ- Ländern nicht.
Ich warte voller Sehnsucht auf auf die Entmüllung des LogopG durch
RICHTLINIE 2013/55/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. November 2013
zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“)
2013 L_2013354DE.01013201.xml die RL 2013
"1(49)Artikel 59 erhält folgende Fassung:
„Artikel 59 Transparenz
(1) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission bis zum 18. Januar 2016 ein Verzeichnis der derzeit reglementierten Berufe mit Angabe der Tätigkeiten, die durch die einzelnen Berufe abgedeckt werden, sowie ein Verzeichnis der in ihrem Hoheitsgebiet reglementierten Ausbildungsgänge und der besonders strukturierten Berufsausbildungen im Sinne von Artikel 11 Buchstabe c Ziffer ii. Auch jede Änderung dieser Verzeichnisse wird der Kommission unverzüglich mitgeteilt. Die Kommission richtet eine öffentlich verfügbare Datenbank der reglementierten Berufe, einschließlich einer allgemeinen Beschreibung der Tätigkeiten, die durch die einzelnen Berufe abgedeckt werden, ein und unterhält sie.
(2) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission bis zum 18. Januar 2016 das Verzeichnis der Berufe, bei denen eine Nachprüfung der Qualifikationen gemäß Artikel 7 Absatz 4 erforderlich ist.[...].
(3) Die Mitgliedstaaten prüfen, [...], mit folgenden Grundsätzen vereinbar sind:
a) Die Anforderungen dürfen weder eine direkte noch eine indirekte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes darstellen;
b) die Anforderungen müssen durch übergeordnete Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein;
c) die Anforderungen müssen zur Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Ziels geeignet sein und dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist.
(4) Absatz 1 gilt auch für Berufe, die in einem Mitgliedstaat durch einen Verband oder eine Organisation im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 reglementiert sind, sowie für alle Anforderungen in Verbindung mit der Mitgliedschaft dieser Verbände oder Organisationen.
(5) Bis zum 18. Januar 2016 geben die Mitgliedstaaten der Kommission bekannt, welche Anforderungen sie aufrechterhalten wollen [...]
(6) Bis zum 18. Januar 2016 und danach alle zwei Jahre erstatten die Mitgliedstaaten der Kommission außerdem Bericht über die Anforderungen, die aufgehoben oder gelockert wurden.
[...]
(9) [...] legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 18. Januar 2017 einen zusammenfassenden Bericht vor; diesem fügt sie gegebenenfalls Vorschläge für ergänzende Initiativen bei."
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