Wir sind ein nettes Team von sechs
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
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Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Wahre Überraschungssieger bei den Kassenarten sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK). Der niedrige Beitragssatz scheint dafür gesorgt zu haben, dass die AOK mit 66.000 neuen Mitgliedern die Rangliste anführen. Ihnen folgen die Ersatzkassen mit einem Zuwachs von 63.771 Menschen. Die Betriebskrankenkassen (BKK) dürfen sich über 50.435 "Neubürger" freuen, die Innungskrankenkassen schafften es nur auf 2.443. Mit Mitgliederflucht muss sich die Sozialversicherung für die Landwirtschaft (SVLFG) auseinandersetzen. Fast 4.000 ihrer Kunden kehrten der Kasse den Rücken. Und auch der Knappschaft liefen Mitglieder davon, 2.096 waren es.
Auf Dauererfolg gebucht konnte die Technikerkrankenkasse (TK) bei der Einzelwertung an die Vorjahre anknüpfen. 87.000 neue Krankenversicherte suchten im ersten Quartal die TK als Kasse der Wahl. Weit abgeschlagen auf dem zweiten Platz, die AOK Plus mit 36.157 Neuzugängen. Auf der anderen Seite führt die Deutsche Angestelltenkrankenkasse (DAK) mit einem Verlust von 24.156 Mitgliedern die Verliererliste an. Dicht dahinter muss die andere große Ersatzkasse, die Barmer GEK, einen Abgang von 23.354 Menschen verkraften.
Peter Appuhn
physio.de
TKKrankenkassen
Ach ja ich vergaß die Preistreiberei sind ja die Physios deshalb werden diese wohl auch von den beiden Verliererkassen besonders hart geprüft und abgelockt.
Mfg
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nafets schrieb:
Warum sinken dann nicht die Personalkosten dieser Kassen, weniger Arbeit weniger Kohle.
Ach ja ich vergaß die Preistreiberei sind ja die Physios deshalb werden diese wohl auch von den beiden Verliererkassen besonders hart geprüft und abgelockt.
Mfg
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Lt. google gibt es anderen Orts genügend (Neu-)Eröffnungen. In Bremen wird beispielsweise sogar die Hochhausrichtlinie "übertroffen".
Mehrkosten für Brandschutz und Zusatzaufzug spielen keine Rolle. Ambiente und Klotzen ist doch angesagt.
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mocca schrieb:
ja Inche, vielleicht wird bei euch Kundennähe von der AOK anders interpretiert.
Lt. google gibt es anderen Orts genügend (Neu-)Eröffnungen. In Bremen wird beispielsweise sogar die Hochhausrichtlinie "übertroffen".
Mehrkosten für Brandschutz und Zusatzaufzug spielen keine Rolle. Ambiente und Klotzen ist doch angesagt.
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Inche schrieb:
Bei uns im Ort hat die AOK seit 1.6.15 die Geschäftsstelle geschlossen
Warum sinken dann nicht die Personalkosten dieser Kassen, weniger Arbeit weniger Kohle.
[...]
Nein. Der allergrößte Anteil der Personalkosten der GKVen entsteht bei angestelltem Personal,
angestelltes Personal wird man nicht ohne weiteres los bloß weil das Management versagt.
Bevor die Gehälter und Boni der obersten Ebenen gekürzt werden, werden unbefristet Angestellte entlassen.
Bevor unbefristet Angestellte entlassen werden, werden befristete Verträge nicht verlängert**.
Bevor befristete Verträge auslaufen werden Azubis nicht übernommen**.
Bevor Azubis nicht übernommen werden, werden unfähige Angestellte entlassen.
Bevor unfähige Angestellte entlassen werden, werden Praktikanten vor die Tür gesetzt.
Bevor Praktikanten vor die Tür gesetzt werden wird das Praktikumsgehalt gesenkt [ggf. mit Neuverträgen].
Abgesehen davon lässt das SGB V einen kleinen Spielraum um von den vorgesehenen Verwaltungskosten nach oben abzuweichen ;)
**vielleicht auch andersrum
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Wenn wundert es denn, dass die DAK Mitgliederschwund hat? Mich nicht.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Warten wir erstmal ab. Ich habe gerade vorhin im Radio gehört, dass die KK' en angekündigt haben, dass teilweise im nächsten Jahr Zusatzbeiträge bis 400,- € erhoben werden. Dann wird sich entscheiden, welche KK da mitspielt.
Wenn wundert es denn, dass die DAK Mitgliederschwund hat? Mich nicht.
Gruß Britt
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Papa Alpaka schrieb:
nafets schrieb am 4.6.15 08:02:
Warum sinken dann nicht die Personalkosten dieser Kassen, weniger Arbeit weniger Kohle.
[...]
Nein. Der allergrößte Anteil der Personalkosten der GKVen entsteht bei angestelltem Personal,
angestelltes Personal wird man nicht ohne weiteres los bloß weil das Management versagt.
Bevor die Gehälter und Boni der obersten Ebenen gekürzt werden, werden unbefristet Angestellte entlassen.
Bevor unbefristet Angestellte entlassen werden, werden befristete Verträge nicht verlängert**.
Bevor befristete Verträge auslaufen werden Azubis nicht übernommen**.
Bevor Azubis nicht übernommen werden, werden unfähige Angestellte entlassen.
Bevor unfähige Angestellte entlassen werden, werden Praktikanten vor die Tür gesetzt.
Bevor Praktikanten vor die Tür gesetzt werden wird das Praktikumsgehalt gesenkt [ggf. mit Neuverträgen].
Abgesehen davon lässt das SGB V einen kleinen Spielraum um von den vorgesehenen Verwaltungskosten nach oben abzuweichen ;)
**vielleicht auch andersrum
Optimiert geht man zu Werke, Ältere werden zu teuer !
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ali schrieb:
wie selektieren die denn nach Alter....?
wie selektieren die denn nach Alter....?
Für den groben Überblick drei Links und ein Zitat aus [2] ;)
Nummer 1 sagt dir, das es manche Praktiken in die Wochenpresse geschafft haben.
Nummer 2 sagt dir das im Bereich der GKVen ganz und gar nicht alles in Ordnung ist. Die Einleitung ist nur die Spitze des Eisberges ;)
Nummer 3 beschäftigt sich intensiv mit den theoretisch vorhanden Möglichkeiten der GKVen ihre Risiken zu minimieren.
[1] Bundesversicherungsamt: Krankenkassen gängeln Alte und Kranke - SPIEGEL ONLINE
[2] Link
[3] Link
(Hervorhebungen von mir)
In der Fachöffentlichkeit waren auch 2013 die Selektivverträge der Krankenkassen ein immer wiederkehrendes Thema. Trotz der kurzen Beanstandungsfrist gelingt es dem Bundesversicherungsamt meistens im Dialog, die Krankenkassen zu einem rechtskonformen Verhalten zu bewegen. Hier ging es insbesondere um die in Richtlinien und verbindlichen medizinischen Standards geregelten Schutzvorschriften zugunsten der Versicherten, die nicht aus Einsparungsgründen über Bord geworfen werden dürfen. [...] Bei den bestehenden Verträgen gibt es nach wie vor Probleme, die meist die finanzielle Seite betreffen. Zudem ist der Trend, Aufgaben der Krankenkassen „outzusourcen“ oder die Versicherten aus rein wirtschaftlichen Gründen „zu steuern“ ungebrochen.
Von vielen Krankenkassenvorständen wird § 30 Abs. 1 SGB IV, der bestimmt, dass „die Versicherungsträger nur Geschäfte zur Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben führen dürfen“, durch tatsächliches Handeln oder in theoretischen Abhandlungen zunehmend in Frage gestellt. Legitimiert wird dies mit dem Hinweis auf den Kassenwettbewerb. Flankierend wird unter Hinweis auf Gesetzesverstöße und ihre Tolerierung durch andere Aufsichtsbehörden die Billigung der eigenen rechtswidrigen Praxis angemahnt. Unabhängig von dem falschen Glauben mancher Kassenvorstände, dass der Kassenwettbewerb quasi automatisch Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung wie Fallobst im Herbst vom Baum des Wettbewerbs fallen lasse, ist festzuhalten, dass ein Kassenwettbewerb nur im Rahmen der vorgegebenen Rechtsvorschriften und rechtlichen Zuständigkeiten eröffnet ist. Das Handeln der Krankenkassen tangiert in vielfältigster Weise und oft sehr intensiv die Grundrechte der Versicherten aber auch der Leistungserbringer. Hier ist der Gesetzgeber schon von Verfassung wegen gehalten, die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen und darf sie nicht der Disposition der Krankenkassen oder gar deren freien wettbewerblichen Spiel überlassen. Und es ist Aufgabe der Rechtsaufsichtsbehörde dies auch tatsächlich sicher zu stellen. Dort wo der Gesetzgeber verbindlich rechtliche Vorgaben gemacht hat, können diese weder von den Partnern der Selektivverträge, noch von den Krankenkassen als Satzungsgeber unter Berufung auf wettbewerbliche Freiheiten außer Acht gelassen werden. Und schon gar nicht kann rechtswidriges Handeln – wie gefordert – Prüfungsmaßstab werden: Recht setzt der Gesetzgeber und sonst niemand und schon gar nicht der, der es durch Rechtsbruch negiert.
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Papa Alpaka schrieb:
ali schrieb am 8.6.15 07:56:
Tätigkeitsbericht des BVA, 2013 - Vorwort
wie selektieren die denn nach Alter....?
Für den groben Überblick drei Links und ein Zitat aus [2] ;)
Nummer 1 sagt dir, das es manche Praktiken in die Wochenpresse geschafft haben.
Nummer 2 sagt dir das im Bereich der GKVen ganz und gar nicht alles in Ordnung ist. Die Einleitung ist nur die Spitze des Eisberges ;)
Nummer 3 beschäftigt sich intensiv mit den theoretisch vorhanden Möglichkeiten der GKVen ihre Risiken zu minimieren.
[1] Bundesversicherungsamt: Krankenkassen gängeln Alte und Kranke - SPIEGEL ONLINE
[2] Link
[3] Link
(Hervorhebungen von mir)
In der Fachöffentlichkeit waren auch 2013 die Selektivverträge der Krankenkassen ein immer wiederkehrendes Thema. Trotz der kurzen Beanstandungsfrist gelingt es dem Bundesversicherungsamt meistens im Dialog, die Krankenkassen zu einem rechtskonformen Verhalten zu bewegen. Hier ging es insbesondere um die in Richtlinien und verbindlichen medizinischen Standards geregelten Schutzvorschriften zugunsten der Versicherten, die nicht aus Einsparungsgründen über Bord geworfen werden dürfen. [...] Bei den bestehenden Verträgen gibt es nach wie vor Probleme, die meist die finanzielle Seite betreffen. Zudem ist der Trend, Aufgaben der Krankenkassen „outzusourcen“ oder die Versicherten aus rein wirtschaftlichen Gründen „zu steuern“ ungebrochen.
Von vielen Krankenkassenvorständen wird § 30 Abs. 1 SGB IV, der bestimmt, dass „die Versicherungsträger nur Geschäfte zur Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben führen dürfen“, durch tatsächliches Handeln oder in theoretischen Abhandlungen zunehmend in Frage gestellt. Legitimiert wird dies mit dem Hinweis auf den Kassenwettbewerb. Flankierend wird unter Hinweis auf Gesetzesverstöße und ihre Tolerierung durch andere Aufsichtsbehörden die Billigung der eigenen rechtswidrigen Praxis angemahnt. Unabhängig von dem falschen Glauben mancher Kassenvorstände, dass der Kassenwettbewerb quasi automatisch Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung wie Fallobst im Herbst vom Baum des Wettbewerbs fallen lasse, ist festzuhalten, dass ein Kassenwettbewerb nur im Rahmen der vorgegebenen Rechtsvorschriften und rechtlichen Zuständigkeiten eröffnet ist. Das Handeln der Krankenkassen tangiert in vielfältigster Weise und oft sehr intensiv die Grundrechte der Versicherten aber auch der Leistungserbringer. Hier ist der Gesetzgeber schon von Verfassung wegen gehalten, die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen und darf sie nicht der Disposition der Krankenkassen oder gar deren freien wettbewerblichen Spiel überlassen. Und es ist Aufgabe der Rechtsaufsichtsbehörde dies auch tatsächlich sicher zu stellen. Dort wo der Gesetzgeber verbindlich rechtliche Vorgaben gemacht hat, können diese weder von den Partnern der Selektivverträge, noch von den Krankenkassen als Satzungsgeber unter Berufung auf wettbewerbliche Freiheiten außer Acht gelassen werden. Und schon gar nicht kann rechtswidriges Handeln – wie gefordert – Prüfungsmaßstab werden: Recht setzt der Gesetzgeber und sonst niemand und schon gar nicht der, der es durch Rechtsbruch negiert.
bekam Sie aus Altersgründen eine Abfuhr ,nur bis zum 45 Lebensjahr noch !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!:]/
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Norbert Meyer schrieb:
in dem ich einer wechselwilligen Patienten (Sellbstständig) die TK K empfahl mit Telefon Servicenummer ( früher wählte ich sogleich selbst an) und übergab ( ... Kundendienstleistung für unser Gut.....)
bekam Sie aus Altersgründen eine Abfuhr ,nur bis zum 45 Lebensjahr noch !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!:]/
Diese Info stimmt also nicht
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Ramona Völlkopf schrieb:
Auch ich bin zur TK geflüchtet, jenseits des 45. LJ
Diese Info stimmt also nicht
isabel 427
darum kann es allein nicht gehen es gibt ganz andere Kriterien, schaut mal konkret hin was zum Beispiel die DAK sich alles mit uns Leistungserbringern erdreistet
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Norbert Meyer schrieb:
vor 14 Tagen passiert, was stimmt hier nicht bitte :_|
isabel 427
darum kann es allein nicht gehen es gibt ganz andere Kriterien, schaut mal konkret hin was zum Beispiel die DAK sich alles mit uns Leistungserbringern erdreistet
daraufhin lenkte die TK K ein , mit dem Tip lassen Sie den spätesten Behandlungsanfang verschieben,vom Doktor:]/
Grins, es geht also, leider sind wenige unserer Kunden Kampfbereit
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Norbert Meyer schrieb:
Heute hat eine Pat. erfolgreich geschildert (Hebamme) wie Sie der TK K Dampf gemacht hat mir die Verordnung wegen Überziehung von 2 Tagen nicht zu bezahlen, mit dem Argument " wenn Sie bereits 162,06 € nicht bezahlen, dann Frage ich mich , was passiert wenn wirklich eine große Summe anfällt, Ich bin wohl in der verkehrten Kasse,!
daraufhin lenkte die TK K ein , mit dem Tip lassen Sie den spätesten Behandlungsanfang verschieben,vom Doktor:]/
Grins, es geht also, leider sind wenige unserer Kunden Kampfbereit
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limone schrieb:
:|| Super!
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Norbert Meyer schrieb:
Seit der Leistungsvergütung vdak von 100 % 1996 (NBL) unterstützte ich durch Anregung zum "Kassenwechsel ".Offensichtlich ist der ZUWACHS der TK K zu Kopfe gestiegen , neuerdings selektiert Sie nach Alter des Patienten :-(
Optimiert geht man zu Werke, Ältere werden zu teuer !
im Fussball von Erzgebirge Aue ist.
Dann den Mitgleidern Zusatzbeiträge erklären könnte schwierig werden.
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janet2004 schrieb:
Bei uns gehts den Krankenkassen so gut, dass die AOK Plus jetzt Hauptsponsor
im Fussball von Erzgebirge Aue ist.
Dann den Mitgleidern Zusatzbeiträge erklären könnte schwierig werden.
LG
Isabel
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isabel427 schrieb:
Ich überlege als Selbständige tatsächlich auch zur TK zu wechseln. Ist sie wirklich noch so viel besser mit Bezahlung alternativer Heilmethoden, als andere gesetzliche Kassen?
LG
Isabel
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