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Wer länger übt, wird auch nicht wieder lebendig
Seltene Abrechnungsmethode in Berlin. DAK legt aktuelle Zahlen zu Kriminalität im Gesundheitswesen vor.
11.04.2015 • 7 Kommentare

Die Bundesregierung mag sich bestätigt sehen mit ihren Plänen zur Verfolgung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen. Kaum legte Bundesjustizminister Heiko Maas den Referentenentwurf zu "Straftatbeständen der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen" vor, wurde ein besonders dreister Fall krimineller Bereicherung bekannt. Gleichzeitig berichtete die DAK über neue Daten zum Abrechnungsbetrug.

Er soll Leistungen für gestorbene Patienten abgerechnet haben, der Besitzer von zwei Physio- und Ergotherapiepraxen in Berlin. Möglich wurden die Betrügereien durch die "Mitarbeit" mehrerer Kassenärzte. Sie stellten die Heilmittelverordnungen aus. Staatsanwaltschaft und Polizeibeamte des Landeskriminalamts durchsuchten Praxen und Wohnungen der Beschuldigten. 125 Fälle kamen ans Licht.

Die Suche nach Kriminellen beschäftigt bei der DAK zehn Ermittler. 1.700 Hinweisen zu Betrugstaten mussten sie im vergangenen Jahr nachgehen. Letztlich brachten die Aktivitäten der Fachleute der Ersatzkasse 1,3 Millionen Euro zurück.

Wie schon ein Jahr zuvor, boten die Heilmittelberufe am häufigsten Grund für Nachforschungen. 41 Prozent aller Verdachtsfälle gingen auf das Konto von Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie, gefolgt von der Pflege mit 17 und den Ärzten mit zwölf Prozent.

392.000 Euro überwiesen betrügerische Heilmittelpraxenbetreiber an die DAK, Apotheken 247.000 Euro, Pflegekräfte 211.000 Euro, Ärzte 120.000 Euro, Hilfsmittelanbieter 96.000 Euro, Zahnärzte 65.000 Euro und Krankentransporteure 35.000 Euro.

Wie in vielen anderen Branchen auch, kriminelle Handlungen sind die Ausnahme, nicht die Regel. Und so betont denn auch Volker zur Heide, Leiter der DAK-Ermittlungsgruppe, "Abrechnungsbetrug ist kein Massenphänomen im Gesundheitswesen".


Peter Appuhn
physio.de

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BetrugDAKBerlinReferentenentwurf


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Papa Alpaka
11.04.2015 09:16
Wie bescheuert kann man sein das man an Verstorbenen erbrachte Leistungen abrechnet und glaubt damit durchzukommen? (das muss man erstmal schaffen, im Alleingang für 5-10% des Schadens durch Kriminalität in einer Branche verantwortlich zu sein - Respekt!).

Wieviel bescheuerter aber müssen Ärzte sein, für ca. €1,22 pro VO (zusammen sage und schreibe €152 in diesem Fall) Leistungen für Verstorbene zu verordnen? Ein Schelm wer vermutet das hier eine illegale wirtschaftliche Verflechtung von Verordnern und Leistungserbringern vorliegen könnte... ;)
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• Leni C.
• asterix61
Wie bescheuert kann man sein das man an Verstorbenen erbrachte Leistungen abrechnet und glaubt damit durchzukommen? (das muss man erstmal schaffen, im Alleingang für 5-10% des Schadens durch Kriminalität in einer Branche verantwortlich zu sein - Respekt!). Wieviel bescheuerter aber müssen Ärzte sein, für ca. €1,22 pro VO (zusammen sage und schreibe €152 in diesem Fall) Leistungen für Verstorbene zu verordnen? Ein Schelm wer vermutet das hier eine illegale wirtschaftliche Verflechtung von Verordnern und Leistungserbringern vorliegen könnte... ;)
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Papa Alpaka schrieb:

Wie bescheuert kann man sein das man an Verstorbenen erbrachte Leistungen abrechnet und glaubt damit durchzukommen? (das muss man erstmal schaffen, im Alleingang für 5-10% des Schadens durch Kriminalität in einer Branche verantwortlich zu sein - Respekt!).

Wieviel bescheuerter aber müssen Ärzte sein, für ca. €1,22 pro VO (zusammen sage und schreibe €152 in diesem Fall) Leistungen für Verstorbene zu verordnen? Ein Schelm wer vermutet das hier eine illegale wirtschaftliche Verflechtung von Verordnern und Leistungserbringern vorliegen könnte... ;)

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Norbert Meyer
11.04.2015 11:19
Auf einer Info- Tagesaktion seitens eines Abrechnungsunternehmen fiel mir folgendes auf.Die DAK machte den meisten Stress und Ärger in Sachen ABSETZUNGEN inklusiver differenzierter AUSLEGUNGEN und nun zum Tagesgeschehen.

3 x 6 Behandlungen wurden vom FA für Innere Medizin ausgestellt , als nicht nötig abgesetzt, zu meinen Schaden.:motz:

Das Kassenmitglied ist seitdem auch abgetaucht und reagierte überhaupt nicht mehr, Sie fährt wohl jetzt andere Str. entlang! (td)

Sollte es zwischen der DAG und ihrer Denke beim Mitglied Gemeinsamkeiten geben!?

Wie war das damals erste Kasse mit ZUSATZBEITRAG und Mitgliederschwund.Ich sehe jedenfalls echte Zusammenhänge.
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• Papa Alpaka
Auf einer Info- Tagesaktion seitens eines Abrechnungsunternehmen fiel mir folgendes auf.Die DAK machte den meisten Stress und Ärger in Sachen ABSETZUNGEN inklusiver differenzierter AUSLEGUNGEN und nun zum Tagesgeschehen. 3 x 6 Behandlungen wurden vom FA für Innere Medizin ausgestellt , als nicht nötig abgesetzt, zu meinen Schaden.:motz: Das Kassenmitglied ist seitdem auch abgetaucht und reagierte überhaupt nicht mehr, Sie fährt wohl jetzt andere Str. entlang! (td) Sollte es zwischen der DAG und ihrer Denke beim Mitglied Gemeinsamkeiten geben!? Wie war das damals erste Kasse mit ZUSATZBEITRAG und Mitgliederschwund.Ich sehe jedenfalls echte Zusammenhänge.
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Ramona Völlkopf
11.04.2015 11:42
"3 x 6 Behandlungen wurden vom FA für Innere Medizin ausgestellt , als nicht nötig abgesetzt, zu meinen Schaden."


Hallo Norbert (du al..... S....... ;-)),

wie kann das sein?
Waren die VOs korrekt ausgestellt? In erster Linie entscheidet der Arzt über Notwendigkeit, Art und Umfang der Therapie. Hast du Widerspruch eingelegt?
Berichte doch mal darüber.
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• morpheus-06
• Papa Alpaka
"3 x 6 Behandlungen wurden vom FA für Innere Medizin ausgestellt , als nicht nötig abgesetzt, zu meinen Schaden." Hallo Norbert (du al..... S....... ;-)), wie kann das sein? Waren die VOs korrekt ausgestellt? In erster Linie entscheidet der Arzt über Notwendigkeit, Art und Umfang der Therapie. Hast du Widerspruch eingelegt? Berichte doch mal darüber.
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Ramona Völlkopf schrieb:

"3 x 6 Behandlungen wurden vom FA für Innere Medizin ausgestellt , als nicht nötig abgesetzt, zu meinen Schaden."


Hallo Norbert (du al..... S....... ;-)),

wie kann das sein?
Waren die VOs korrekt ausgestellt? In erster Linie entscheidet der Arzt über Notwendigkeit, Art und Umfang der Therapie. Hast du Widerspruch eingelegt?
Berichte doch mal darüber.

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Papa Alpaka
11.04.2015 18:43
"nicht notwendig" wäre Entscheidungssache des Arztes und daher einen Fall für's Competence Centre "Regresse".
Rein formal wäre es dir nur möglich gewesen eine Notiz an den Arzt zu schreiben um deine Einschätzung seinem Urteil beizufügen :)
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"nicht notwendig" wäre Entscheidungssache des Arztes und daher einen Fall für's Competence Centre "Regresse". Rein formal wäre es dir nur möglich gewesen eine Notiz an den Arzt zu schreiben um deine Einschätzung seinem Urteil beizufügen :)
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Papa Alpaka schrieb:

"nicht notwendig" wäre Entscheidungssache des Arztes und daher einen Fall für's Competence Centre "Regresse".
Rein formal wäre es dir nur möglich gewesen eine Notiz an den Arzt zu schreiben um deine Einschätzung seinem Urteil beizufügen :)

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Norbert Meyer schrieb:

Auf einer Info- Tagesaktion seitens eines Abrechnungsunternehmen fiel mir folgendes auf.Die DAK machte den meisten Stress und Ärger in Sachen ABSETZUNGEN inklusiver differenzierter AUSLEGUNGEN und nun zum Tagesgeschehen.

3 x 6 Behandlungen wurden vom FA für Innere Medizin ausgestellt , als nicht nötig abgesetzt, zu meinen Schaden.:motz:

Das Kassenmitglied ist seitdem auch abgetaucht und reagierte überhaupt nicht mehr, Sie fährt wohl jetzt andere Str. entlang! (td)

Sollte es zwischen der DAG und ihrer Denke beim Mitglied Gemeinsamkeiten geben!?

Wie war das damals erste Kasse mit ZUSATZBEITRAG und Mitgliederschwund.Ich sehe jedenfalls echte Zusammenhänge.

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manfred
12.04.2015 16:22
Was ich nicht gesehen habe:_|weiß ich nicht und glaube ich nicht.:-oo
gruß manfred
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Was ich nicht gesehen habe:_|weiß ich nicht und glaube ich nicht.:-oo gruß manfred
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manfred schrieb:

Was ich nicht gesehen habe:_|weiß ich nicht und glaube ich nicht.:-oo
gruß manfred

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webpt
13.04.2015 12:56
...Wie bescheuert kann man sein das man an Verstorbenen erbrachte Leistungen abrechnet und glaubt damit durchzukommen? ...

Andererseits sind solcherlei Darstellungen mitunter derart abwegig, im Einzelfall durchaus mal vorkommend- aber wohl kaum systematisch.
Die Kassen- und/ oder Staatsanwaltschaftsversionen als im Vorfeld erwiesene Tatbestände zu betrachten ist mitunter mindestens stark zweifelhaft. Da muss man schon die tatsächlichen Sachverhalte kennen um diese überhaupt auswerten/ beurteilen zu können.

Gerade ja auch beim Datenschutz sind die Kassen unangefochtener Weltmeister.
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...Wie bescheuert kann man sein das man an Verstorbenen erbrachte Leistungen abrechnet und glaubt damit durchzukommen? ... Andererseits sind solcherlei Darstellungen mitunter derart abwegig, im Einzelfall durchaus mal vorkommend- aber wohl kaum systematisch. Die Kassen- und/ oder Staatsanwaltschaftsversionen als im Vorfeld erwiesene Tatbestände zu betrachten ist mitunter mindestens stark zweifelhaft. Da muss man schon die tatsächlichen Sachverhalte kennen um diese überhaupt auswerten/ beurteilen zu können. Gerade ja auch beim Datenschutz sind die Kassen unangefochtener Weltmeister.
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Papa Alpaka
13.04.2015 22:02
Danke dir, webpt, für deine Skepsis. In diesem einen Falle stimmt mich ein Hinweis am Ende des Artikels jedoch friedlich:

Wie in vielen anderen Branchen auch, kriminelle Handlungen sind die Ausnahme, nicht die Regel. Und so betont denn auch Volker zur Heide, Leiter der DAK-Ermittlungsgruppe, "Abrechnungsbetrug ist kein Massenphänomen im Gesundheitswesen".


Ich sehe es ähnlich wie du: Es kann durchaus mal passieren das aus Versehen eine Behandlung quittiert wird die nicht oder an einem anderen Tag erbracht wurde. Einmal - nicht einhundertfünfundzwanzigvolleverordnungenmal. Auch wenn ich dort gerade mehr hinzudichte als im Artikel steht ;)

----------

Wo wir gerade beim Thema sind: Wenn 1,3 Millionen Euro bereits an die DAK zurückgeflossen sind und ich davon die im Artikel genannten Summen addiere komme ich auf einen Fehlbetrag von ca. €134.000 - wo die wohl hergekommen sind?
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• Pyladis Jakumas
Danke dir, webpt, für deine Skepsis. In diesem einen Falle stimmt mich ein Hinweis am Ende des Artikels jedoch friedlich: [zitat]Wie in vielen anderen Branchen auch, kriminelle Handlungen sind die Ausnahme, nicht die Regel. Und so betont denn auch Volker zur Heide, Leiter der DAK-Ermittlungsgruppe, "Abrechnungsbetrug ist kein Massenphänomen im Gesundheitswesen".[/zitat] Ich sehe es ähnlich wie du: Es kann durchaus mal passieren das aus Versehen eine Behandlung quittiert wird die nicht oder an einem anderen Tag erbracht wurde. Einmal - nicht einhundertfünfundzwanzigvolleverordnungenmal. Auch wenn ich dort gerade mehr hinzudichte als im Artikel steht ;) ---------- Wo wir gerade beim Thema sind: Wenn 1,3 Millionen Euro bereits an die DAK zurückgeflossen sind und ich davon die im Artikel genannten Summen addiere komme ich auf einen Fehlbetrag von ca. €134.000 - wo die wohl hergekommen sind?
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Papa Alpaka schrieb:

Danke dir, webpt, für deine Skepsis. In diesem einen Falle stimmt mich ein Hinweis am Ende des Artikels jedoch friedlich:

Wie in vielen anderen Branchen auch, kriminelle Handlungen sind die Ausnahme, nicht die Regel. Und so betont denn auch Volker zur Heide, Leiter der DAK-Ermittlungsgruppe, "Abrechnungsbetrug ist kein Massenphänomen im Gesundheitswesen".


Ich sehe es ähnlich wie du: Es kann durchaus mal passieren das aus Versehen eine Behandlung quittiert wird die nicht oder an einem anderen Tag erbracht wurde. Einmal - nicht einhundertfünfundzwanzigvolleverordnungenmal. Auch wenn ich dort gerade mehr hinzudichte als im Artikel steht ;)

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Wo wir gerade beim Thema sind: Wenn 1,3 Millionen Euro bereits an die DAK zurückgeflossen sind und ich davon die im Artikel genannten Summen addiere komme ich auf einen Fehlbetrag von ca. €134.000 - wo die wohl hergekommen sind?

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webpt schrieb:

...Wie bescheuert kann man sein das man an Verstorbenen erbrachte Leistungen abrechnet und glaubt damit durchzukommen? ...

Andererseits sind solcherlei Darstellungen mitunter derart abwegig, im Einzelfall durchaus mal vorkommend- aber wohl kaum systematisch.
Die Kassen- und/ oder Staatsanwaltschaftsversionen als im Vorfeld erwiesene Tatbestände zu betrachten ist mitunter mindestens stark zweifelhaft. Da muss man schon die tatsächlichen Sachverhalte kennen um diese überhaupt auswerten/ beurteilen zu können.

Gerade ja auch beim Datenschutz sind die Kassen unangefochtener Weltmeister.



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