Wir sind ein fröhliches,
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
sympathisches und engagiertes Team
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Er soll Leistungen für gestorbene Patienten abgerechnet haben, der Besitzer von zwei Physio- und Ergotherapiepraxen in Berlin. Möglich wurden die Betrügereien durch die "Mitarbeit" mehrerer Kassenärzte. Sie stellten die Heilmittelverordnungen aus. Staatsanwaltschaft und Polizeibeamte des Landeskriminalamts durchsuchten Praxen und Wohnungen der Beschuldigten. 125 Fälle kamen ans Licht.
Die Suche nach Kriminellen beschäftigt bei der DAK zehn Ermittler. 1.700 Hinweisen zu Betrugstaten mussten sie im vergangenen Jahr nachgehen. Letztlich brachten die Aktivitäten der Fachleute der Ersatzkasse 1,3 Millionen Euro zurück.
Wie schon ein Jahr zuvor, boten die Heilmittelberufe am häufigsten Grund für Nachforschungen. 41 Prozent aller Verdachtsfälle gingen auf das Konto von Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie, gefolgt von der Pflege mit 17 und den Ärzten mit zwölf Prozent.
392.000 Euro überwiesen betrügerische Heilmittelpraxenbetreiber an die DAK, Apotheken 247.000 Euro, Pflegekräfte 211.000 Euro, Ärzte 120.000 Euro, Hilfsmittelanbieter 96.000 Euro, Zahnärzte 65.000 Euro und Krankentransporteure 35.000 Euro.
Wie in vielen anderen Branchen auch, kriminelle Handlungen sind die Ausnahme, nicht die Regel. Und so betont denn auch Volker zur Heide, Leiter der DAK-Ermittlungsgruppe, "Abrechnungsbetrug ist kein Massenphänomen im Gesundheitswesen".
Peter Appuhn
physio.de
BetrugDAKBerlinReferentenentwurf
Wieviel bescheuerter aber müssen Ärzte sein, für ca. €1,22 pro VO (zusammen sage und schreibe €152 in diesem Fall) Leistungen für Verstorbene zu verordnen? Ein Schelm wer vermutet das hier eine illegale wirtschaftliche Verflechtung von Verordnern und Leistungserbringern vorliegen könnte... ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Wie bescheuert kann man sein das man an Verstorbenen erbrachte Leistungen abrechnet und glaubt damit durchzukommen? (das muss man erstmal schaffen, im Alleingang für 5-10% des Schadens durch Kriminalität in einer Branche verantwortlich zu sein - Respekt!).
Wieviel bescheuerter aber müssen Ärzte sein, für ca. €1,22 pro VO (zusammen sage und schreibe €152 in diesem Fall) Leistungen für Verstorbene zu verordnen? Ein Schelm wer vermutet das hier eine illegale wirtschaftliche Verflechtung von Verordnern und Leistungserbringern vorliegen könnte... ;)
3 x 6 Behandlungen wurden vom FA für Innere Medizin ausgestellt , als nicht nötig abgesetzt, zu meinen Schaden.:motz:
Das Kassenmitglied ist seitdem auch abgetaucht und reagierte überhaupt nicht mehr, Sie fährt wohl jetzt andere Str. entlang! (td)
Sollte es zwischen der DAG und ihrer Denke beim Mitglied Gemeinsamkeiten geben!?
Wie war das damals erste Kasse mit ZUSATZBEITRAG und Mitgliederschwund.Ich sehe jedenfalls echte Zusammenhänge.
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Hallo Norbert (du al..... S....... ;-)),
wie kann das sein?
Waren die VOs korrekt ausgestellt? In erster Linie entscheidet der Arzt über Notwendigkeit, Art und Umfang der Therapie. Hast du Widerspruch eingelegt?
Berichte doch mal darüber.
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Ramona Völlkopf schrieb:
"3 x 6 Behandlungen wurden vom FA für Innere Medizin ausgestellt , als nicht nötig abgesetzt, zu meinen Schaden."
Hallo Norbert (du al..... S....... ;-)),
wie kann das sein?
Waren die VOs korrekt ausgestellt? In erster Linie entscheidet der Arzt über Notwendigkeit, Art und Umfang der Therapie. Hast du Widerspruch eingelegt?
Berichte doch mal darüber.
Rein formal wäre es dir nur möglich gewesen eine Notiz an den Arzt zu schreiben um deine Einschätzung seinem Urteil beizufügen :)
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Papa Alpaka schrieb:
"nicht notwendig" wäre Entscheidungssache des Arztes und daher einen Fall für's Competence Centre "Regresse".
Rein formal wäre es dir nur möglich gewesen eine Notiz an den Arzt zu schreiben um deine Einschätzung seinem Urteil beizufügen :)
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Norbert Meyer schrieb:
Auf einer Info- Tagesaktion seitens eines Abrechnungsunternehmen fiel mir folgendes auf.Die DAK machte den meisten Stress und Ärger in Sachen ABSETZUNGEN inklusiver differenzierter AUSLEGUNGEN und nun zum Tagesgeschehen.
3 x 6 Behandlungen wurden vom FA für Innere Medizin ausgestellt , als nicht nötig abgesetzt, zu meinen Schaden.:motz:
Das Kassenmitglied ist seitdem auch abgetaucht und reagierte überhaupt nicht mehr, Sie fährt wohl jetzt andere Str. entlang! (td)
Sollte es zwischen der DAG und ihrer Denke beim Mitglied Gemeinsamkeiten geben!?
Wie war das damals erste Kasse mit ZUSATZBEITRAG und Mitgliederschwund.Ich sehe jedenfalls echte Zusammenhänge.
gruß manfred
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manfred schrieb:
Was ich nicht gesehen habe:_|weiß ich nicht und glaube ich nicht.:-oo
gruß manfred
Andererseits sind solcherlei Darstellungen mitunter derart abwegig, im Einzelfall durchaus mal vorkommend- aber wohl kaum systematisch.
Die Kassen- und/ oder Staatsanwaltschaftsversionen als im Vorfeld erwiesene Tatbestände zu betrachten ist mitunter mindestens stark zweifelhaft. Da muss man schon die tatsächlichen Sachverhalte kennen um diese überhaupt auswerten/ beurteilen zu können.
Gerade ja auch beim Datenschutz sind die Kassen unangefochtener Weltmeister.
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Ich sehe es ähnlich wie du: Es kann durchaus mal passieren das aus Versehen eine Behandlung quittiert wird die nicht oder an einem anderen Tag erbracht wurde. Einmal - nicht einhundertfünfundzwanzigvolleverordnungenmal. Auch wenn ich dort gerade mehr hinzudichte als im Artikel steht ;)
----------
Wo wir gerade beim Thema sind: Wenn 1,3 Millionen Euro bereits an die DAK zurückgeflossen sind und ich davon die im Artikel genannten Summen addiere komme ich auf einen Fehlbetrag von ca. €134.000 - wo die wohl hergekommen sind?
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Papa Alpaka schrieb:
Danke dir, webpt, für deine Skepsis. In diesem einen Falle stimmt mich ein Hinweis am Ende des Artikels jedoch friedlich:
Wie in vielen anderen Branchen auch, kriminelle Handlungen sind die Ausnahme, nicht die Regel. Und so betont denn auch Volker zur Heide, Leiter der DAK-Ermittlungsgruppe, "Abrechnungsbetrug ist kein Massenphänomen im Gesundheitswesen".
Ich sehe es ähnlich wie du: Es kann durchaus mal passieren das aus Versehen eine Behandlung quittiert wird die nicht oder an einem anderen Tag erbracht wurde. Einmal - nicht einhundertfünfundzwanzigvolleverordnungenmal. Auch wenn ich dort gerade mehr hinzudichte als im Artikel steht ;)
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Wo wir gerade beim Thema sind: Wenn 1,3 Millionen Euro bereits an die DAK zurückgeflossen sind und ich davon die im Artikel genannten Summen addiere komme ich auf einen Fehlbetrag von ca. €134.000 - wo die wohl hergekommen sind?
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webpt schrieb:
...Wie bescheuert kann man sein das man an Verstorbenen erbrachte Leistungen abrechnet und glaubt damit durchzukommen? ...
Andererseits sind solcherlei Darstellungen mitunter derart abwegig, im Einzelfall durchaus mal vorkommend- aber wohl kaum systematisch.
Die Kassen- und/ oder Staatsanwaltschaftsversionen als im Vorfeld erwiesene Tatbestände zu betrachten ist mitunter mindestens stark zweifelhaft. Da muss man schon die tatsächlichen Sachverhalte kennen um diese überhaupt auswerten/ beurteilen zu können.
Gerade ja auch beim Datenschutz sind die Kassen unangefochtener Weltmeister.
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