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Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung
Gehaltsentwicklung als Grundlage.
08.11.2014 • 0 Kommentare

Regierung und Bundesrat haben zugestimmt - einem Inkrafttreten der neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung am 1. Januar 2015 steht nichts mehr im Wege. Grundlage ist die Einkommensentwicklung des vergangenen Jahres. 2013 stiegen die Gehälter durchschnittlich um 2,03 Prozent, im Westen um 1,99 Prozent, im Osten um 2,19 Prozent.

Die künftigen Rechengrößen im Einzelnen:

Beitragbemessungsgrenze

Kranken- und Pflegeversicherung:
West und Ost: monatlich 4.125 Euro (2014: 4.050 Euro)
jährlich 49.500 Euro (2014: 48.600 Euro)

Renten- und Arbeitslosenversicherung:
Westen: monatlich 6.050 Euro (2014: 5.950 Euro), jährlich 72.600 Euro (2014: 71.400 Euro)
Osten: monatlich 5.200 Euro (2014: 5.000 Euro), jährlich 62.400 Euro (2014: 60.000 Euro)

Versicherungspflichtgrenze:
Liegt das Einkommen darüber, darf das System der gesetzlichen Krankenversicherung zum Übertritt zu einer Privatkasse verlassen werden.

Sie steigt einheitlich von jetzt 4.462,50 auf 4.575 Euro im Monat, jährlich von 53.550 auf 54.900 Euro.


Peter Appuhn
physio.de

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