Hallo liebe Kolleginnen und
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
Veränderung brauchst?
Höre dir unser Konzept ganz
unverbindlich an.
Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
unterstützen und verstärken
wollen.
Wir bieten dir die Möglichkeit an,
an mehreren Standorten zu arbeiten
die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
...
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
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Hier die Einzelheiten des Reformkompromisses:
Versicherungsschutz für alle
Wer seinen Versicherungsschutz verloren hat, kann zu seiner letzten Versicherung zurückkehren. Dies gilt für gesetzliche und private Krankenkassen gleichermaßen.
Wahlmöglichkeiten
Neben Hausarzttarifen und Modellen zur integrierten Versorgung sollen Krankenkassen künftig auch Kostenerstattungs- und Selbstbehaltungstarife anbieten.
Gesundheitsfonds
Ab 1. Januar 2009 bezahlen alle Versicherten einen bundeseinheitlich festgelegten Beitragssatz. Arbeitgeber-, Arbeitnehmerbeiträge und Leistungen anderer Sozialversicherungsträger werden in den Gesundheitsfonds transferiert. Gleichzeitig fließen anwachsende Steuerzuschüsse in die Geldsammelstelle, beispielsweise für die Finanzierung der Kinderversorgung. Aus dem Fonds erhalten die Kassen eine Pauschale für jeden Versicherten und einen alters- und risikoadjustierten Zuschlag. Kommen Kassen mit den Zuweisungen nicht zurecht, erheben sie einen prozentualen oder pauschalen Zusatzbeitrag. Die zusätzliche Prämie darf ein Prozent des Bruttoeinkommens nicht übersteigen. Bis zu acht Euro Zusatzbeitrag monatlich können die Kassen ohne Einkommensprüfung verlangen. Erwirtschaften Krankenkassen Überschüsse, dürfen sie ihre Versicherten mit Rückzahlungen erfreuen.
Risikostrukturausgleich
Für 50 bis 80 schwerwiegende und kostenintensive chronische Erkrankungen werden Morbiditätszuschläge ermittelt, die von weniger belasteten Kassen an Assekuranzen mit einer überdurchschnittlich hohen Anzahl Schwerkranker gezahlt werden müssen. Einzelheiten sollen Gutachten klären. Auch der Risikostrukturausgleich tritt erst am 1. Januar 2009 in Kraft.
Anreize für gesundheitsbewusstes Verhalten
Die einprozentige Belastungsgrenze für chronisch Kranke wird nur noch dann gewährt, wenn die Betroffenen sich "therapiegerecht" verhalten und an regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen oder speziellen Chronikerprogrammen teilnehmen. Wer kontinuierlich Früherkennungsmaßnahmen nutzt, kann dafür einen Bonus erhalten. Nicht medizinisch bedingte Therapien, wie Schönheitsoperationen oder Tätowierungen, werden nicht mehr im vollen Umfang von den Krankenkassen bezahlt.
Mutter-Vater-Kind-Kuren und Impfungen
Impfungen zur Krankheitsvorbeugung und Mutter-Vater-Kind-Kuren werden zu Regelleistungen.
Rehabilitation und Palliativversorgung
Ältere und pflegebedürftige Menschen erhalten einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation. Schwerstkranke sollen in Zukunft in ihrem vertrauten häuslichen Umfeld versorgt werden.
Heimbewohner
Bewohner in Pflegeheimen mit einem besonders hohen Versorgungsbedarf, zum Beispiel Wachkomapatienten, haben künftig einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege. Geistig oder körperlich Schwerbehinderte müssen von den Krankenkassen mit Hilfsmittel versorgt werden.
Integrierte Versorgung
Die Anschubfinanzierung wird verlängert, um insbesondere großräumige Integrationsprojekte zu fördern.
Hilfsmittel
Zur Steigerung des Wettbewerbs unter den Anbietern sollen die Kassen die Versorgung mit Hilfsmitteln vermehrt ausschreiben.
Prävention
Schon vor Verabschiedung eines eigenständigen Präventionsgesetzes werden die betriebliche Gesundheitsförderung und die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren gestärkt. Die Krankenkassen sind künftig verpflichtet, Selbsthilfegruppen und Kontaktstellen zu fördern.
Gemeinsamer Bundesausschuss
Das Gremium wird professionalisiert und straffer organisiert, damit Entscheidungen schneller und transparenter getroffen werden.
Organisation und Wettbewerb der Krankenkassen
Auch kassenartenübergreifende Fusionen werden möglich. Ein einheitlicher Spitzenverband statt bisher sieben regelt die Belange der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Bundesebene.
Beitragseinzug
Dafür sind weiter die Krankenkassen zuständig, die dann die Beiträge an den Fonds überweisen.
Schuldenabbau
Bis zum 31.12.2007 müssen alle Kassen ihre Verbindlichkeiten getilgt haben.
Einsparungen
Mit finanziellen Entlastungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro rechnen die Koalitionäre. Einsparungen bei Arzneimitteln, den Krankenhäusern, Hilfsmitteln und Fahrkosten sollen dazu beitragen.
Private Krankenversicherung
Die privaten Kassen müssen zusätzlich einen Basistarif anbieten, der den GKV-Leistungen entspricht. Im Umfang des Basistarifs können Privatversicherte ihre Altersrückstellungen bei einem Kassenwechsel mitnehmen. Die Rückstellung darf nicht zu einer gesetzlichen Krankenkasse transportiert werden.
Beschränkter Finanzausgleich
Beim Finanzausgleich zwischen gut situierten und ärmeren Kassen werden die Zahlungen der Reichen während einer "Konvergenzphase" von zehn Jahren mit 100 Millionen Euro aus Steuermitteln subventioniert. Auch hierzu soll ein Gutachten Einzelheiten ermitteln.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen sehen vor allem die Beitragszahler durch die Gesundheitsreform belastet. Gegen die Mitnahmemöglichkeit der Altersrückstellungen laufen die privaten Versicherer Sturm und drohen mit Verfassungsklagen, verstoße die Regelung doch gegen das Grundgesetz. Der Vorsitzende der Grünen, Reinhard Bütikofer, sieht einen "vermurksten Kompromiss" und eine "Verhohnepiepelung" der Wähler. Der Gesundheitsfonds
gehöre nicht verschoben sondern beerdigt, sagte FDP-Chef Guido Westerwelle, "Gesichtswahrung ist dieser Koalition wichtiger als Problemlösung". Die Einigung werde nicht bis zur nächsten Wahl halten, glaubt der Fraktionsvorsitzende der Linken, Gregor Gysi: "Herausgekommen ist eine unsoziale Missgeburt".
Noch sind die Vereinbarungen nichts weiter als Absichtserklärungen. Zunächst erarbeiten die Beamten im Bundesgesundheitsministerium einen weiteren Gesetzentwurf, der von den Parteien der großen Koalition gebilligt werden muss. Am 17. und 24. Oktober will sich die SPD-Fraktion mit dem Entwurf beschäftigen. Kritik oder gar Ablehnung ist nicht ausgeschlossen und auch das letzte Wort aus Bayern ist noch nicht gesprochen. Der 25. Oktober ist für die Beschlussfassung im Bundeskabinett vorgesehen. Am 1. April 2007 soll die Gesundheitsreform in Kraft treten.
Peter Appuhn
physio.de
Mutter-Kind-Kur
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