Freie Zeiteinteilung, Flexible
Arbeitszeiten und Top-Gehalt - komm
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Sofort oder später, so wie es für
dich passt
Du möchtest selbst bestimmen, wie
du deinen Arbeitsalltag gestaltest?
Du schätzt eigenständiges
Arbeiten, ein wertschätzendes Team
und attraktive Konditionen? Dann
freuen wir uns darauf, dich
kennenzulernen!
Für unser Therapeutisches Zentrum
Wandsbek suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d) für
externe Therapieein...
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Die Eltern eines jetzt zehnjährigen Jungen mit einer zentralen Bewegungsstörung setzten gerichtlich durch, dass der Landkreis Northeim die Kosten für die Petö-Behandlung ihres Sohnes übernehmen muss.
Der Junge war eines von 67 Kindern, die an der Studie teilnahmen. Die intensive Förderung verbesserte seine motorischen Fähigkeiten deutlich. Die Münchener Wissenschaftler empfahlen den Eltern daher, ihr Kind weiter nach Petö behandeln zu lassen. Der Landkreis Northeim als Kostenträger wollte die Behandlungskosten nicht übernehmen, da es sich bei der Therapie um eine Außenseitermethode handele.
Das Verwaltungsgericht Göttingen betonte dagegen, die Studie belege gerade die Wirksamkeit der Therapie und verdonnerte die Behörde zur Zahlung.
Urteil des Verwaltungsgerichtes Göttingen: AZ: 2 A 2077 / 00
Peter Appuhn
physio.de
PetöTherapiemethodenUrteil
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