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Bis heute viel Prozess und wenig Ergebnis
Der Versuch der Modernisierung der Berufsgesetze läuft seit Jahren. 2021 startete das Gesundheitsministerium (BMG) den Prozess der Gesetzgebung mittels eines Konsultationsverfahrens, der Ende 2023 in einen inoffiziellen Referentenentwurf zur Reform der Berufe in der Physiotherapie vor (PhyThBRefG) mündete. Hauptpunkte waren eine Festlegung auf Teilakademisierung, die bundesweite Schulgeldfreiheit und eine Ausbildungsvergütung.
Der Entwurf hing dann lange in der Ressortabstimmung mit anderen Ministerien. Selbst eine finanziell weniger belastende Variante des Referentenentwurfs verschwand in der Schublade von Finanzminister Christian Lindner. Verbände verweisen seit 2024 offen darauf, dass Finanzfragen ein zentraler Bremsklotz sind. Und das scheint auch heute noch das Hauptproblem zu sein.
Das Problem weiterhin: Flickenteppich und Risiko „Förderung endet vor Ausbildungsende“
In einigen Bundesländern müssen Auszubildende beim Start ihrer beruflichen Ausbildung unterschreiben, dass Zusagen zur Schulgeldfreiheit nicht bis zum Abschluss sicher sind. Gegebenenfalls müssen die letzten Monate selbst finanziert werden. In vielen Bundesländern hängt Schulgeldfreiheit an zeitlich befristeten Förderrichtlinien und damit an jährlichen Haushalten.
Besonders betroffen ist der ambulante Bereich in der Ausbildung. Wenn Praxen Anleitung, Ausfallzeiten und Organisation nicht refinanziert bekommen, wird Ausbildung zur Luxusleistung. Und dem Fachkräftemangel kann man so auch nicht wirkungsvoll entgegentreten. Der BED schlägt daher einen Umweg vor.
Der Vorschlag: Erst das Geld, dann das Gesetz
Als erster Schritt soll Hamburg als Blaupause dienen. Hier regelt die landesrechtliche Förderrichtlinie, dass die Schulgeldfreiheit für begonnene Jahrgänge bis zum Ausbildungsende gewährleistet ist. Dieses Hamburger Modell ist zwar auch keine perfekte Lösung. Es ist aber mit wenig Aufwand in denjenigen Bundesländern schnell umsetzbar, die an Förderrichtlinien hängen. Und es gibt den SchülerInnen eine Planungssicherheit für ihre Ausbildungszeit.
Als zweiter Schritt solle laut dem BED-Vorschlag ein eigenständiges Bundesgesetz folgen, das Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung für alle betroffenen Heilmittelberufe gleichzeitig regelt. Hier wird ausdrücklich die Refinanzierung der Praxiseinsätze inkludiert. Das bedeutet, dass die Praxiseinsätze der Auszubildenden/SchülerInnen in den und für die Praxen ebenfalls vergütet werden. Einfach damit diese Ausbildung weiterhin dauerhaft und zuverlässig in ambulanten Praxen angeboten werden kann. Im Zuge wirtschaftlicher Enge stehen diese Praktikumsplätze sonst auf der Kippe und verlagern sich immer weiter in den Klinikbereich.
Der BED skizziert zwei Gesetzesvarianten: Das Modell „NotfallsanitäterInnen“ (die Ausbildungsträger zahlen Vergütung, die Refinanzierung wird gesetzlich abgesichert) oder das Modell „Pflege“ (ein Ausgleichsfonds je Bundesland mit einem bundesrechtlichen Rahmen und einer Finanzierung über Zuschläge/Beiträge).
Wettbewerb der Berufe droht
Der BED macht deshalb Druck in dieser Frage, weil die Politik die Reformen nacheinander plant. Erst Physiotherapie, dann die nächsten Heilmittelbereiche. Daraus könnte sich in der Praxis ein Anreizproblem entwickeln. Wenn ein Beruf früher Schulgeldfreiheit und Vergütung bekommt, wird er attraktiver. Die anderen Berufe verlieren BewerberInnen und damit wiederum Ausbildungsplätze. Finanzierung muss gleichzeitig für alle geregelt werden. Sonst verschärft die Reform den Mangel, den sie eigentlich lösen soll.
O.G. / physio.de
AusbildungsvergütungBerufsgesetzSchulgeldBED
Das war 2018 und hat im Anschluss zu einem Flickenteppich von Lösungen und Nichtlösungen geführt.
Seit dem wird in jedem Jahr neu dieses Thema vorgebracht und man kommt einer Lösung immer noch nicht näher.
Im Gegenteil, kürzlich wurde das Ausbildungsgesetz von der Tagesordnung genommen und erneut verschoben entgegen der Zusagen aus dem BMG.
Dem BED gebührt hier Dank, wenn man sich zum x-ten Mal mit einem Thema beschäftigt, das längst hätte gelöst sein müssen.
Es gibt keine Alternative dazu, nervig, unbequem und konstruktiv zu sein.
Wie immer an dieser Stelle der Hinweis an diejenigen, die "jetzt" die Vollakademisierung umgesetzt haben wollen. Hier hätte man es zusätzlich mit den Gesundheitsministerien der Länder und den Länderparlamenten zu tun.
Da drängt sich doch direkt die Frage auf, wie lange würden die Verhandlungen rund um die Vollakademisierung dauern, wenn man innerhalb von 8 Jahren nicht mal die Ausbildungsfinanzierung einheitlich geregelt bekommt? (von der Ausbildung selber fange ich erst gar nicht an).
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Jens Uhlhorn schrieb:
"Wir müssen die Finanzierung der Ausbildung regeln" sagt Angela Merkel.
Das war 2018 und hat im Anschluss zu einem Flickenteppich von Lösungen und Nichtlösungen geführt.
Seit dem wird in jedem Jahr neu dieses Thema vorgebracht und man kommt einer Lösung immer noch nicht näher.
Im Gegenteil, kürzlich wurde das Ausbildungsgesetz von der Tagesordnung genommen und erneut verschoben entgegen der Zusagen aus dem BMG.
Dem BED gebührt hier Dank, wenn man sich zum x-ten Mal mit einem Thema beschäftigt, das längst hätte gelöst sein müssen.
Es gibt keine Alternative dazu, nervig, unbequem und konstruktiv zu sein.
Wie immer an dieser Stelle der Hinweis an diejenigen, die "jetzt" die Vollakademisierung umgesetzt haben wollen. Hier hätte man es zusätzlich mit den Gesundheitsministerien der Länder und den Länderparlamenten zu tun.
Da drängt sich doch direkt die Frage auf, wie lange würden die Verhandlungen rund um die Vollakademisierung dauern, wenn man innerhalb von 8 Jahren nicht mal die Ausbildungsfinanzierung einheitlich geregelt bekommt? (von der Ausbildung selber fange ich erst gar nicht an).
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