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Blankoverordnung
Zum Hintergrund der Verhandlungen im Heilmittelbereich
Pressemitteilung der maßgeblichen Verbände vom 30.08.2022
01.09.2022 • 11 Kommentare

Die Heilmittelverbände verhandeln seit 2021 über fachliche und wirtschaftliche Aspekte im Rahmen der Umsetzung der Blankoverordnung. Der GKV-Spitzenverband und die therapeutischen Verbände ringen dabei insbesondere um die Kriterien einer wirtschaftlichen Leistungserbringung. Dabei geht es beispielsweise um die Frage, über welche Anzahl an vorrangigen und ergänzenden Heilmitteln der Therapeut im Rahmen der Blankoverordnung frei entscheiden kann. Darüber hinaus wird auch über neue Bestandteile verhandelt, im Bereich der Physiotherapie beispielsweise über die (neue) Position Physiotherapeutische Diagnostik und den (neuen) Abschlussbericht an den behandelnden Arzt. Gerade die Fragen zur wirtschaftlichen Versorgung werden in Verhandlungen sehr kontrovers diskutiert und gehen nur sehr langsam voran, da bei den Krankenkassen die unbegründete Sorge besteht, dass die Ausgaben für Heilmittel weiter steigen.

Gesetzgeber streicht Frist und stärkt damit die Verhandlungen
Bereits Ende Juli 2022 hat die Koalition mit dem Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKVFinStG) eine im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geregelte Frist bis zum 30. September 2021 für den Abschluss der Verhandlungen zur Blankoverordnung zwischen den maßgeblichen Verbänden und dem GKV-Spitzenverband gestrichen.

Der Grund:Die Coronapandemie hat die Verhandlungen zu den neuen Rahmenverträgen in den einzelnen Heilmittelbereichen und über die neuen Vergütungslisten massiv in die Länge gezogen. Da der neue Bundesrahmenvertrag die Grundlage für die Verhandlungen zur Blankoverordnung ist, haben diese verspätet begonnen, im Bereich der Ergotherapie sogar erst nach Ablauf der vom Gesetzgeber ursprünglich angesetzten Frist zum Verhandlungsende. Im Bereich der Sprachtherapie/Logopädie haben die Verhandlungen auf Grund der laufenden Schieds- und Gerichtsverfahren noch gar nicht begonnen. Die ursprüngliche Frist zum 30. September 2021 war daher nicht zu halten und schwebte nach Ablauf im luftleeren Raum.

Die Entscheidung des Gesetzgebers zur Streichung der Frist begrüßt der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) ausdrücklich. Denn: Mit dem Streichen der Frist für den Abschluss der Verhandlungen zu den Blankoverordnungen in § 125a Sozialgesetzbuch V wird ausgeschlossen, dass die Schiedsstelle gezwungen wird, Entscheidungen zur Umsetzung der Blankoverordnung zu treffen, über die die Vertragsparteien noch nicht verhandeln konnten. Mit der Streichung der Frist entscheiden im ersten Schritt allein die Verhandlungsbeteiligten über das weitere Verfahren. Sobald eine der Parteien das Scheitern der Verhandlungen erklärt, ist der Weg zur Schiedsstelle grundsätzlich eröffnet.

Versorgung optimieren
Die Versorgung der Patienten soll durch mehr Gestaltungsspielraum der Therapeuten verbessert werden. Das war das Ziel des Gesetzgebers. Ein Ansatz dafür soll laut TSVG die Blankoverordnung sein. Mehr Autonomie in der Therapie ist eine zentrale Forderung des SHV und seiner Mitgliedsverbände.

Pressemitteilung der maßgeblichen Verbände vom 30.08.2022

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BlankoverordnungVerbändePressemeldung


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Karajan
Vor 7 Monaten
Dann hoffen wir mal, daß mit der Blankoverordnung nicht noch mehr Dokumentationspflicht kommt. Dann hoffen wir mal, daß wir weiterhin kein Budget und keine Budgetverantwortung haben werden. Dann hoffen wir mal, daß es zu keinen vermehrten Absetzungen kommt, wenn der Sachbearbeiter der Meinung ist, daß die therapeutische Maßnahme die ausgewählt wurde nicht angezeigt war. Dann hoffen wir mal, daß die Berufshaftpflichtversicherungen nicht allzu sehr steigen, denn heute muss der Arzt mögliche vorliegende Kontraindikationen für z.B. MT ausschließen. Künftig machen wir uns anklagbar, wenn wir die falsche Therapiemethode ausgewählt haben und ein Schaden entsteht. Ich hoffe, die Sache mit den Blankoverordnungen verläuft im Sand. Und ja, zerreißt mich hierfür gerne in der Luft, es wird trotzdem nichts Gutes für die Therapeuten/innen und die Patienten/innen raus kommen. Ich verstehe nicht, warum man bei alles möglichen Nachteilen die die Blankoverordnung mit sich bringen kann, ihr dermaßen hinterher rennt. Im Rahmen der Krankengymnastik dürfen schon heute alle Maßnahmen angewandt werden, die zur Linderung eines Problems beitragen. Da können wir uns doch heute schon voll austoben.
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Dann hoffen wir mal, daß mit der Blankoverordnung nicht noch mehr Dokumentationspflicht kommt. Dann hoffen wir mal, daß wir weiterhin kein Budget und keine Budgetverantwortung haben werden. Dann hoffen wir mal, daß es zu keinen vermehrten Absetzungen kommt, wenn der Sachbearbeiter der Meinung ist, daß die therapeutische Maßnahme die ausgewählt wurde nicht angezeigt war. Dann hoffen wir mal, daß die Berufshaftpflichtversicherungen nicht allzu sehr steigen, denn heute muss der Arzt mögliche vorliegende Kontraindikationen für z.B. MT ausschließen. Künftig machen wir uns anklagbar, wenn wir die falsche Therapiemethode ausgewählt haben und ein Schaden entsteht. Ich hoffe, die Sache mit den Blankoverordnungen verläuft im Sand. Und ja, zerreißt mich hierfür gerne in der Luft, es wird trotzdem nichts Gutes für die Therapeuten/innen und die Patienten/innen raus kommen. Ich verstehe nicht, warum man bei alles möglichen Nachteilen die die Blankoverordnung mit sich bringen kann, ihr dermaßen hinterher rennt. Im Rahmen der Krankengymnastik dürfen schon heute alle Maßnahmen angewandt werden, die zur Linderung eines Problems beitragen. Da können wir uns doch heute schon voll austoben.
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Horatio72
Vor 7 Monaten
Ich habe den Hype darum auch nie richtig verstanden. Zu viele Fragezeichen für mich.
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• Felix Spohn
Ich habe den Hype darum auch nie richtig verstanden. Zu viele Fragezeichen für mich.
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Horatio72 schrieb:

Ich habe den Hype darum auch nie richtig verstanden. Zu viele Fragezeichen für mich.

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Supermann
Vor 7 Monaten
Ja genau, da schaff ich dann doch auch lieber für 8,50 als Erfüllungsgehilfe des Arztes, nur nichts falsch machen, vielleicht kann der dann auch auf das Rezept draufschreiben, wo jetzt nochmal welcher Finger wohin muss...
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• Halbtitan
Ja genau, da schaff ich dann doch auch lieber für 8,50 als Erfüllungsgehilfe des Arztes, nur nichts falsch machen, vielleicht kann der dann auch auf das Rezept draufschreiben, wo jetzt nochmal welcher Finger wohin muss...
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Supermann schrieb:

Ja genau, da schaff ich dann doch auch lieber für 8,50 als Erfüllungsgehilfe des Arztes, nur nichts falsch machen, vielleicht kann der dann auch auf das Rezept draufschreiben, wo jetzt nochmal welcher Finger wohin muss...

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mark760
Vor 7 Monaten
Die Annahme von Blankoverordnungen wird eine Mindestmenge an unterschiedlichen Qualifikationen ( Zertifikate ) und Geräten ( z.B. Elektrotherapie) erfordern. Damit fallen eh schon viele Praxen raus.

Wichtig wird aber eine Einigung in Richtung Abrechnungsposition Therapieplanung und Abschlussbefund. Diese könnten dann generell in den Leistungskatalog aufgenommen werden. Schon lange überfällig.
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• natalia 82
Die Annahme von Blankoverordnungen wird eine Mindestmenge an unterschiedlichen Qualifikationen ( Zertifikate ) und Geräten ( z.B. Elektrotherapie) erfordern. Damit fallen eh schon viele Praxen raus. Wichtig wird aber eine Einigung in Richtung Abrechnungsposition Therapieplanung und Abschlussbefund. Diese könnten dann generell in den Leistungskatalog aufgenommen werden. Schon lange überfällig.
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mark760 schrieb:

Die Annahme von Blankoverordnungen wird eine Mindestmenge an unterschiedlichen Qualifikationen ( Zertifikate ) und Geräten ( z.B. Elektrotherapie) erfordern. Damit fallen eh schon viele Praxen raus.

Wichtig wird aber eine Einigung in Richtung Abrechnungsposition Therapieplanung und Abschlussbefund. Diese könnten dann generell in den Leistungskatalog aufgenommen werden. Schon lange überfällig.

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Horatio72
Vor 7 Monaten
@Supermann wein du so arbeitest. ok. Ich bin generell mit meinen Freiheiten sehr zufrieden und sehe wie Karajan das Problem das noch viel mehr Bürokratie auf uns zukommt. Dann brauch ich mir als PI bald gar keine Gedanken mehr um Behandlungen machen sondern verbringe noch mehr Zeit im Büro als bisher.
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[mention]Supermann[/mention] wein du so arbeitest. ok. Ich bin generell mit meinen Freiheiten sehr zufrieden und sehe wie Karajan das Problem das noch viel mehr Bürokratie auf uns zukommt. Dann brauch ich mir als PI bald gar keine Gedanken mehr um Behandlungen machen sondern verbringe noch mehr Zeit im Büro als bisher.
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Horatio72 schrieb:

@Supermann wein du so arbeitest. ok. Ich bin generell mit meinen Freiheiten sehr zufrieden und sehe wie Karajan das Problem das noch viel mehr Bürokratie auf uns zukommt. Dann brauch ich mir als PI bald gar keine Gedanken mehr um Behandlungen machen sondern verbringe noch mehr Zeit im Büro als bisher.

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massu
Vor 7 Monaten
@mark760 ET?? For what?
dann doch eher Ultraschall um eine mindest Diagnostik machen zu können.
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[mention]mark760[/mention] ET?? For what? dann doch eher Ultraschall um eine mindest Diagnostik machen zu können.
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massu schrieb:

@mark760 ET?? For what?
dann doch eher Ultraschall um eine mindest Diagnostik machen zu können.

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Karajan schrieb:

Dann hoffen wir mal, daß mit der Blankoverordnung nicht noch mehr Dokumentationspflicht kommt. Dann hoffen wir mal, daß wir weiterhin kein Budget und keine Budgetverantwortung haben werden. Dann hoffen wir mal, daß es zu keinen vermehrten Absetzungen kommt, wenn der Sachbearbeiter der Meinung ist, daß die therapeutische Maßnahme die ausgewählt wurde nicht angezeigt war. Dann hoffen wir mal, daß die Berufshaftpflichtversicherungen nicht allzu sehr steigen, denn heute muss der Arzt mögliche vorliegende Kontraindikationen für z.B. MT ausschließen. Künftig machen wir uns anklagbar, wenn wir die falsche Therapiemethode ausgewählt haben und ein Schaden entsteht. Ich hoffe, die Sache mit den Blankoverordnungen verläuft im Sand. Und ja, zerreißt mich hierfür gerne in der Luft, es wird trotzdem nichts Gutes für die Therapeuten/innen und die Patienten/innen raus kommen. Ich verstehe nicht, warum man bei alles möglichen Nachteilen die die Blankoverordnung mit sich bringen kann, ihr dermaßen hinterher rennt. Im Rahmen der Krankengymnastik dürfen schon heute alle Maßnahmen angewandt werden, die zur Linderung eines Problems beitragen. Da können wir uns doch heute schon voll austoben.

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Finne
Vor 7 Monaten
Ich bin auch gegen Blankoverordnung. Zu wenig nutzen im Alltag.

Und am Ende wird man als Praxis/Arbeitgeber wieder für irgendeinen Scheiß in Haftung gehen.

Da gibt es einfach wichtigere Dinge für die gekämpft werden muss.
Z.B. Abschaffung der KMT Position, fixe Definierung der Behandlungszeit (NICHT 15-25Min.), bessere Vergütung von schlecht bezahlten Zertifikatsleistungen wie die MLD, bessere Vergütung von Hausbesuchen etc etc etc
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Ich bin auch [b]gegen[/b] Blankoverordnung. Zu wenig nutzen im Alltag. Und am Ende wird man als Praxis/Arbeitgeber wieder für irgendeinen Scheiß in Haftung gehen. Da gibt es einfach wichtigere Dinge für die gekämpft werden muss. Z.B. Abschaffung der KMT Position, fixe Definierung der Behandlungszeit (NICHT 15-25Min.), bessere Vergütung von schlecht bezahlten Zertifikatsleistungen wie die MLD, bessere Vergütung von Hausbesuchen etc etc etc
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Finne schrieb:

Ich bin auch gegen Blankoverordnung. Zu wenig nutzen im Alltag.

Und am Ende wird man als Praxis/Arbeitgeber wieder für irgendeinen Scheiß in Haftung gehen.

Da gibt es einfach wichtigere Dinge für die gekämpft werden muss.
Z.B. Abschaffung der KMT Position, fixe Definierung der Behandlungszeit (NICHT 15-25Min.), bessere Vergütung von schlecht bezahlten Zertifikatsleistungen wie die MLD, bessere Vergütung von Hausbesuchen etc etc etc

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Supermann
Vor 7 Monaten
Für mich ist eben genau dies mit dem Direkt-Zugang verbunden. Es ist schwierig bei Vergütungserhöhungen immer mit unserer Großen Verantwortung gegenüber dem Patienten zu argumentieren, und wenn es dann darum geht, dann möchte man die doch lieber nicht ???

Btw. bei der Wahl falscher Therapiemethoden ist man auch jetzt schon anklagbar.

Dann greift eben auch das Argument der GKV, Physiotherapeuten sind Heil- Hilfsberufler, weisungsgebunden, tragen wenig bis keine Verantwortung, da reichen die 2800 Brutto...
dann wird das auch immer so bleiben. Warum sollte man die dann zB. in TVÖD höher eingruppieren ?
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Für mich ist eben genau dies mit dem Direkt-Zugang verbunden. Es ist schwierig bei Vergütungserhöhungen immer mit unserer Großen Verantwortung gegenüber dem Patienten zu argumentieren, und wenn es dann darum geht, dann möchte man die doch lieber nicht ??? Btw. bei der Wahl falscher Therapiemethoden ist man auch jetzt schon anklagbar. Dann greift eben auch das Argument der GKV, Physiotherapeuten sind Heil- Hilfsberufler, weisungsgebunden, tragen wenig bis keine Verantwortung, da reichen die 2800 Brutto... dann wird das auch immer so bleiben. Warum sollte man die dann zB. in TVÖD höher eingruppieren ?
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Finne
Vor 7 Monaten
Direkt Zugang ist nicht Blankoverordnung. Die Diagnose stellt nach wie vor der Arzt.

Wenn einem aktuell die Leistungsvergütung komplett entzogen werden kann, weil der Arzt seine Unterschrift vergessen hat, sehe ich bei noch freieren Varianten keinen Vorteil.
Bei der Krankenkasse in die Pflicht genommen werden, weshalb bei Diagnose X vom Arzt, Behandlung Y korrekt war? Wird spaßig wenn die Diagnose falsch ist.

Als erstes bräuchte es mal ein abrechnungssicheres System, wo die Leistung die wir erbracht haben auch bezahlt bekommen.
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Direkt Zugang ist nicht Blankoverordnung. Die Diagnose stellt nach wie vor der Arzt. Wenn einem aktuell die Leistungsvergütung komplett entzogen werden kann, weil der Arzt seine Unterschrift vergessen hat, sehe ich bei noch freieren Varianten keinen Vorteil. Bei der Krankenkasse in die Pflicht genommen werden, weshalb bei Diagnose X vom Arzt, Behandlung Y korrekt war? Wird spaßig wenn die Diagnose falsch ist. Als erstes bräuchte es mal ein abrechnungssicheres System, wo die Leistung die wir erbracht haben auch bezahlt bekommen.
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Finne schrieb:

Direkt Zugang ist nicht Blankoverordnung. Die Diagnose stellt nach wie vor der Arzt.

Wenn einem aktuell die Leistungsvergütung komplett entzogen werden kann, weil der Arzt seine Unterschrift vergessen hat, sehe ich bei noch freieren Varianten keinen Vorteil.
Bei der Krankenkasse in die Pflicht genommen werden, weshalb bei Diagnose X vom Arzt, Behandlung Y korrekt war? Wird spaßig wenn die Diagnose falsch ist.

Als erstes bräuchte es mal ein abrechnungssicheres System, wo die Leistung die wir erbracht haben auch bezahlt bekommen.

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Supermann schrieb:

Für mich ist eben genau dies mit dem Direkt-Zugang verbunden. Es ist schwierig bei Vergütungserhöhungen immer mit unserer Großen Verantwortung gegenüber dem Patienten zu argumentieren, und wenn es dann darum geht, dann möchte man die doch lieber nicht ???

Btw. bei der Wahl falscher Therapiemethoden ist man auch jetzt schon anklagbar.

Dann greift eben auch das Argument der GKV, Physiotherapeuten sind Heil- Hilfsberufler, weisungsgebunden, tragen wenig bis keine Verantwortung, da reichen die 2800 Brutto...
dann wird das auch immer so bleiben. Warum sollte man die dann zB. in TVÖD höher eingruppieren ?

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Karajan
Vor 7 Monaten
@ Superman,

dann stellt sich doch die Frage: Wie viele Therapeuten/innen wollen gerne den Direktzugang? Ich weiss von vielen Kollegen/innen in Holland, daß dort von den KK sehr genau geschaut wird, welche Praxis wie viele Einheiten für die Nachbehandlung z.B. einer TEP braucht. Praxen, die über dem Schnitt liegen bekommen dann einen „netten“ Hinweis, daß das so ist.

Man muß auch bedenken, daß der/ die klassische deutsche Patient/in Stand heute von der Art zu denken eher Konsument als Akteur ist, was die Unterstützung des eigenen Therapiefortschrittes angeht. Wie viele Patienten/innen haben wir, denen wir mühevoll beibringen müssen, daß es nur gehen kann, wenn sie wenigstens 1 Übung pro Tag selbst machen und nicht alles dem/der Therapeuten/in überlassen wollen.

Ich für meinen Teil möchte den Direktzugang auf alle Fälle nicht. Wenn man bedenkt, was dir Ärzte heute alles an der Backe haben (Budget - sie müssen ihre Patienten, sobald das Budget aufgebraucht ist, vor den Kopf stoßen, da sie sie nicht mehr adäquat versorgen können; Dann das Damoklesschwert Regress; Unmengen an Doku und damit total wenig oder fast keine Zeit, sich um den Patienten zu kümmern etc., etc., etc. )

Da wäre es doch tatsächlich wichtiger, um oben genannte Dinge wie eine klar definierte Behandlungszeit, anpassen der Vergütung bei Zertifikatspositionen, abschaffen der Prüfpflicht, Entwirrung der Dokumentationspflicht und VOR ALLEM, die Abschaffung von Kürzungen für geleistete Arbeit wegen eines Formfehlers auf dem Rezept zu verhandeln.
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@ Superman, dann stellt sich doch die Frage: Wie viele Therapeuten/innen wollen gerne den Direktzugang? Ich weiss von vielen Kollegen/innen in Holland, daß dort von den KK sehr genau geschaut wird, welche Praxis wie viele Einheiten für die Nachbehandlung z.B. einer TEP braucht. Praxen, die über dem Schnitt liegen bekommen dann einen „netten“ Hinweis, daß das so ist. Man muß auch bedenken, daß der/ die klassische deutsche Patient/in Stand heute von der Art zu denken eher Konsument als Akteur ist, was die Unterstützung des eigenen Therapiefortschrittes angeht. Wie viele Patienten/innen haben wir, denen wir mühevoll beibringen müssen, daß es nur gehen kann, wenn sie wenigstens 1 Übung pro Tag selbst machen und nicht alles dem/der Therapeuten/in überlassen wollen. Ich für meinen Teil möchte den Direktzugang auf alle Fälle nicht. Wenn man bedenkt, was dir Ärzte heute alles an der Backe haben (Budget - sie müssen ihre Patienten, sobald das Budget aufgebraucht ist, vor den Kopf stoßen, da sie sie nicht mehr adäquat versorgen können; Dann das Damoklesschwert Regress; Unmengen an Doku und damit total wenig oder fast keine Zeit, sich um den Patienten zu kümmern etc., etc., etc. ) Da wäre es doch tatsächlich wichtiger, um oben genannte Dinge wie eine klar definierte Behandlungszeit, anpassen der Vergütung bei Zertifikatspositionen, abschaffen der Prüfpflicht, Entwirrung der Dokumentationspflicht und VOR ALLEM, die Abschaffung von Kürzungen für geleistete Arbeit wegen eines Formfehlers auf dem Rezept zu verhandeln.
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Karajan schrieb:

@ Superman,

dann stellt sich doch die Frage: Wie viele Therapeuten/innen wollen gerne den Direktzugang? Ich weiss von vielen Kollegen/innen in Holland, daß dort von den KK sehr genau geschaut wird, welche Praxis wie viele Einheiten für die Nachbehandlung z.B. einer TEP braucht. Praxen, die über dem Schnitt liegen bekommen dann einen „netten“ Hinweis, daß das so ist.

Man muß auch bedenken, daß der/ die klassische deutsche Patient/in Stand heute von der Art zu denken eher Konsument als Akteur ist, was die Unterstützung des eigenen Therapiefortschrittes angeht. Wie viele Patienten/innen haben wir, denen wir mühevoll beibringen müssen, daß es nur gehen kann, wenn sie wenigstens 1 Übung pro Tag selbst machen und nicht alles dem/der Therapeuten/in überlassen wollen.

Ich für meinen Teil möchte den Direktzugang auf alle Fälle nicht. Wenn man bedenkt, was dir Ärzte heute alles an der Backe haben (Budget - sie müssen ihre Patienten, sobald das Budget aufgebraucht ist, vor den Kopf stoßen, da sie sie nicht mehr adäquat versorgen können; Dann das Damoklesschwert Regress; Unmengen an Doku und damit total wenig oder fast keine Zeit, sich um den Patienten zu kümmern etc., etc., etc. )

Da wäre es doch tatsächlich wichtiger, um oben genannte Dinge wie eine klar definierte Behandlungszeit, anpassen der Vergütung bei Zertifikatspositionen, abschaffen der Prüfpflicht, Entwirrung der Dokumentationspflicht und VOR ALLEM, die Abschaffung von Kürzungen für geleistete Arbeit wegen eines Formfehlers auf dem Rezept zu verhandeln.

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Mus Musculus
Vor 7 Monaten
Ist vielleicht zu einfach gedacht, aber es würde doch schon vieles vereinfachen, wenn man den Wust an Maßnahmen auf, sagen wir mal 2 einstampfen würde. Oder auf 3 verschiedene Zeitumfänge.

Was ich mir dann noch wünschen würde wäre eine bessere Planbarkeit bei der Behandlungsmenge. Ich weiß am Anfang einer Behandlungsserie nicht, ob ich langfristig planen kann oder ein kompaktes 6-Einheiten-Programm machen muss.
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Ist vielleicht zu einfach gedacht, aber es würde doch schon vieles vereinfachen, wenn man den Wust an Maßnahmen auf, sagen wir mal 2 einstampfen würde. Oder auf 3 verschiedene Zeitumfänge. Was ich mir dann noch wünschen würde wäre eine bessere Planbarkeit bei der Behandlungsmenge. Ich weiß am Anfang einer Behandlungsserie nicht, ob ich langfristig planen kann oder ein kompaktes 6-Einheiten-Programm machen muss.
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Mus Musculus schrieb:

Ist vielleicht zu einfach gedacht, aber es würde doch schon vieles vereinfachen, wenn man den Wust an Maßnahmen auf, sagen wir mal 2 einstampfen würde. Oder auf 3 verschiedene Zeitumfänge.

Was ich mir dann noch wünschen würde wäre eine bessere Planbarkeit bei der Behandlungsmenge. Ich weiß am Anfang einer Behandlungsserie nicht, ob ich langfristig planen kann oder ein kompaktes 6-Einheiten-Programm machen muss.



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