Wir sind eine renommierte
Privatpraxis mit orthopädischer
Ausrichtung, die sehr eng mit den
führenden Fachärzten
zusammenarbeitet und Patienten im
Stundentakt behandelt.
MÖCHTEST DU DICH ALS
PHYSIOTHERAPEUT FREI ENTWICKELN
KÖNNEN UND FÜR DEINE LEISTUNG
GESCHÄTZT WERDEN? WENN DU
AMBITIONIERT BIS KANNST DU DICH
AUCH FÜR DIE LEITUNG BEWERBEN,
Lies weiter und lass dich
überzeugen, dass du bei uns
richtig bist.
Wir geben dir mit dem Stundentakt
die Zeit, deine Patienten mit einem
...
Privatpraxis mit orthopädischer
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Neben einem Bundeszuschuss zur GKV, sollen die Krankenkassen auch ein befristetes Bundesdarlehen erhalten. Zusätzlich müssen die Krankenkassen Geld aus ihren Wirtschaftsreserven abgeben. Sowohl die Finanzreserven als auch die Liquiditätsreserven der Krankenkassen sollen abgesenkt und Verwaltungsausgaben reduziert werden.
Der Entwurf zum GKV-Stabilisierungsgesetz setzt aber auch bei den Ausgaben an. Bei den Arzneimitteln ist ein höherer Hersteller- und Apothekenabschlag geplant. Im Krankenhausbereich soll die Doppelfinanzierung von Pflegekosten ausgeschlossen werden, und das Zusatzhonorar für Neupatienten bei den Ärzten soll gestrichen werden. Auch der Anstieg der Punktwerte und Gesamtvergütungen für die vertragszahnärztliche Behandlung ohne Zahnersatz soll begrenzt werden.
Und es trifft auch die Heilmittelbranche. Denn die Frist, die zum Abschluss der Verträge zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer zur Blankoverordnung im Heilmittelbereich gesetzt wurde, soll ersatzlos gestrichen werden. Eigentlich hätten die Verträge zur Blankoverordnung durch die Heilmittelverbände und den GKV-Spitzenverband schon bis Ende September 2021 abgeschlossen werden sollen. Auch ein Schiedsverfahren konnte nichts erreichen. So heißt es nun im Gesetzentwurf: „Da mittlerweile absehbar ist, dass aufgrund der Besonderheiten der unterschiedlichen Heilmittelbereiche die Verhandlungen zu den Verträgen zu unterschiedlichen Zeitpunkten beendet sein werden, wird auf die Festlegung einer geänderten Frist verzichtet.“
Die Blankoverordnung für die Heilmittelbranche scheint damit in weite Ferne zu rücken. Und manchem informierten Beobachter scheint daher fraglich, ob sie denn je das Licht der Welt erblicken wird.
Dafür können sich im Gegenzug Arbeitnehmer dank Corona-Sonderregelung voraussichtlich bis Ende März 2023 bei Erkältungssymptomen wieder telefonisch vom Arzt krankschreiben lassen.
dh / physio.de
BlankoverordnungAUGesetzFinanzenGKVLauterbachTelefon
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michael büskens schrieb:
...keine Kommentare? Ich enthalte mich auch.
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Robert E schrieb:
Ich gratuliere Ihnen, wie glücklich dass Sie einen Buhmann haben. Natürlich klar wir Ärzte sind wie immer verantwortlich zu machen, wenn Physiotherapeuten leiden müssen. Aber ist es wirklich so einfach. Nein, die Physiotherapeuten selbst haben keine Initiative gezeigt. Sie hätten ja mit den verhassten Ärzten mehr zusammenarbeiten müssen?
wir als Physios sind verpflichtet mit dem Arzt zu kooperieren. Und mit den meisten Ätzte gelingt dieses auch auf Augenhöhe. Wieviel mehr, Bitteschön, sollen wir noch mit den Ärzten zusammenarbeiten????
Ihre Unterstellung ist schon sehr von oben herab….
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massu schrieb:
@Robert E wird das eine Arzt-Physio Debatte?
wir als Physios sind verpflichtet mit dem Arzt zu kooperieren. Und mit den meisten Ätzte gelingt dieses auch auf Augenhöhe. Wieviel mehr, Bitteschön, sollen wir noch mit den Ärzten zusammenarbeiten????
Ihre Unterstellung ist schon sehr von oben herab….
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Holger Schelling schrieb:
Vielleicht sollten mal alle Beteiligten einen Unterschied zwischen Funktionären und ordinär Arbeitenden machen: im Arbeitsalltag ist der Umgang der Berufsgruppen untereinander idR professionell. Funktionäre eines Verbandes sehen sich idR wohl eher als Verteidiger von Pfründen; und hier ist die Machtfülle der Ärzteschaft gegenüber der - so gesehen - marginalen Berufsgruppe der Physiotherapeuten et al nun einmal unendlich viel größer! Die Politik wird sich hüten, sich gegen die Ärzteverbände zu stellen! David gegen Goliath.
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Robert E schrieb:
Eine gute Heilmittelsversorgung ist für die Ärzte von Vorteil. Alle Beteiligten wollen doch, dass die Klienten so gesund wie möglich werden.
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Dominik Plewan schrieb:
War doch so zu erwarten. Das Kind war bei der Geburt schon Tod. Mit einer Blankoverordnung hätte die Heilmittelerbringer zu viel Selbstbestimmung bekommen, was man leider nicht verantworten will oder kann. Es könnte ja passieren, dass ärztliche Behandlungen bei einer guten Heilmittelversorgung wegfallen. Alles ein Witz. Mit dem aktuellen Gesundheitsminister aber nicht anders zu erwarten.
Was wir bräuchten wäre der Direktzugang und nicht so eine halbgare Krücke wie die Blankoverordnung
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mbone schrieb:
Um die Blankoverordnung wäre es nicht schade - braucht niemand wirklich
Was wir bräuchten wäre der Direktzugang und nicht so eine halbgare Krücke wie die Blankoverordnung
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