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Ärzte und Krankenkassen verfügen Heilmittelzuwachs um 3,5 Prozent
Neue Heilmittelrichtlinie noch 2014. ICD-10-Codierung für alle Diagnosen ab Juli.
08.01.2014 • 0 Kommentare

Rund 150 Millionen Euro zusätzlich dürfen die Krankenkassen im laufenden Jahr für Heilmittel an die Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Podologen und Masseure verteilen. Auf 3,25 Prozent Zuwachs haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den Heilmittel-Rahmenvorgaben für 2014 geeinigt. In einzelnen Bundesländern könnte es noch Zuschläge geben, abhängig von der Zahl und Altersstruktur der Versicherten und der Entwicklung der Preise, betonte Regina Feldmann, eine der KBV-Vorsitzenden. Die mögliche Ausgabensteigerung sieht Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands als "gute Basis, um die Versorgungssicherheit und Qualität auch im nächsten Jahr sicherzustellen". Auch rückwirkend gibt es noch einen kleinen Zuschlag. Ein halbes Prozent Mehrausgaben werden für 2013 akzeptiert. Das dürfte manch einen Verordner freuen.

Gleichzeitig vereinbarten GKV und KBV, noch im ersten Halbjahr 2014 den Entwurf einer überarbeiteten Heilmittelrichtlinie in den Gremien des Gemeinsamen Bundesausschusses einzubringen. "Evidenzorientierter und anwenderfreundlicher" soll das Regelwerk werden. Konkret haben sich Kassen und Ärzte schon darauf verständigt, Heilmittelverordnungen flächendeckend mit ICD-10-codierten Diagnosen zu versehen. Bislang ist das nur für Rezepte vorgeschrieben, deren Diagnosen Grundlage von Praxisbesonderheiten darstellen. Die umfassende ICD-10-Codierung auch im Heilmittelbereich soll nach den Vorstellungen von KBV und GKV ab 1. Juli eingeführt werden.



Peter Appuhn
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