Ihre Aufgaben:
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
eigenverantwortliches Arbeiten
Was wir bieten:
eine anspruchsvolle und attraktive
Tätigkeit
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsklima
regelmäßige Teambesprechungen
angemessene Ver...
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
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Was wir bieten:
eine anspruchsvolle und attraktive
Tätigkeit
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsklima
regelmäßige Teambesprechungen
angemessene Ver...
Stand 3. Dezember 2021
Daher greift jetzt auch die Politik zu Maßnahmen, welche schon fast den Ruch der Panik tragen. Vorgestern wurde ein Gesetz verabschiedet, welches seit gestern gilt: eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Testpflicht für wen?
Das neue Gesetz beinhaltet eine Testpflicht für alle arbeitenden Menschen in einer therapeutischen Praxis (egal ob Therapeut/in, Reinigungs- oder Rezeptionsfachkraft), die Kontakt mit Patienten und/oder Kollegen haben.
Und dies ganz unabhängig davon ob: Genesen, Geimpft oder Ungeimpft!
Welche Tests und wie oft?
Grundsätzlich gilt: Alle müssen den Nachweis eines tagesaktuellen Test vor Betreten der Praxis mit sich führen. (s. hierzu die updates unten)
Es gibt allerdings eine Unterscheidung zwischen Ungeimpften und Geimpften/Genesenen.
Ungeimpfte
Die täglichen Tests für Ungeimpfte müssen unter Aufsicht eines geschulten Personals erfolgen. Entweder hat sich jemand in der Praxis weitergebildet (Nachweis dokumentieren!) oder die Ungeimpften müssen hierzu in ein Testzentrum.
Geimpft/Genesen
Geimpfte oder Genesene haben es etwas leichter. Sie dürfen auch einen Selbsttest zu Hause durchführen – oder diese Selbsttests unmittelbar vor Arbeitsbeginn in der Praxis durchführen.
(Es gibt noch die Variante für diese Gruppe, dass sie statt des täglichen Tests zweimal wöchentlich einen PCR-Test vorlegen, welcher nicht älter als 48 Stunden ist. Hiervon ist allerdings unter den aktuellen Bedingungen der Testlabore wahrscheinlich abzuraten.)
Praktischer Tipp
Tagesaktuell heißt übrigens: nicht älter als 24 Stunden. Das bedeutet, dass es möglich ist, am Feierabend alle zu testen und diese dann morgens in den Betrieb kommen dürfen.
Pflichten der Fachlichen Leitung / des Arbeitgebers
Fachliche Leitung bzw. Arbeitgeber sind zu Folgendem verpflichtet:
Es drohen empfindliche Bußgelder für Arbeitgeber, wenn diese Regeln nicht eingehalten werden. Sollten sich Mitarbeiter Tests verweigern, ist das ein Kündigungsgrund.• Die „Nachweiskontrollen täglich zu überwachen“.
• Diese Kontrollen „regelmäßig zu dokumentieren“.
• Sollten Sie sich erfolglos um die Beschaffung von Tests bemüht haben, empfiehlt es sich, dies ebenfalls zu dokumentieren.
• Sie müssen die Ergebnisse alle zwei Wochen an die zuständige Behörde zu melden.
• Sie müssen die erhobenen Daten nach sechs Monaten löschen.
Hier finden Sie Musterformulare für Ihre Dokumentation.
Kostenerstattung
Die Kosten für Tests, welche beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind, werden wie folgt erstattet.
Umfang
Pro Mitarbeiter pro Monat maximal 10 Tests. Maximaler Preis für einen Test 3,50 Euro.
Seit 1. Dezember 2021 beträgt der max. Erstattungsbetrag pro Test 4,50 Euro.
Procedere
Sie müssen sich bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung registrieren und können erst nach erfolgter Registrierung abrechnen.
Wenn Sie lediglich 10 PoC-Antigentests pro Person (Personaltestung) abrechnen wollen, kreuzen Sie in dem Antragsformular in Tabelle 2b folgendes an: „IfSG §23 Absatz 3 Nr. 9. Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe“
Alle weiteren Angaben finden Sie hier.
Patienten
Unklar ist derzeit noch welche genauen Regelungen in welchem Bundesland für Patienten gelten. Bekannt ist lediglich, dass in den Ländern Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt eine sog. 3G‑Regel für Patienten gilt. Eine Maskenpflicht versteht sich von selbst.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass dies in den jeweiligen Länderinfektionsschutzmaßnahmenverordnungen geregelt wird.
Hinter den Kulissen
Es gibt ca. 200.000 Heilmittelerbringer in Deutschland. Bei einer 5-Tage-Woche bedeutet dies wöchentlich 1 Mio. Test nur für diese Branche. Dazu kommen noch alle Arztpraxen, Krankenhäuser etc… Schon jetzt liest man Berichte, wonach erste Lieferprobleme aufträten. Ganz zu schweigen von den Kosten für alle Praxisinhaber.
Daher führen dem Vernehmen nach zurzeit die Berufsverbände und auch die Ärzteschaft Gespräche mit den Verantwortlichen, um eine praktikablere Umsetzbarkeit des Ganzen zu erreichen. Gegen Abend vermeldet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bereits, dass einige Bundesländer die Testpflicht für Geimpfte und Genesene mittlerweile wieder ausgesetzt hätten. Weiterhin gehe sie nach eigenem Bekunden davon aus, dass dieses Moratorium kurzfristig auf das ganze Bundesgebiet ausgeweitet werde.
Update 25.11.2021:
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) unterläuft das Gesetz
Die Gesundheitsministerkonferenz kritisiert in ihrem Beschluss die Regelung stark. Sie fordert:
Zudem fordert die GMK den Bundesgesetzgeber umgehend zu einer entsprechen Korrektur der gesetzlichen Regelung auf.
Die Gesundheitsminister [...] der Länder sind sich einig, dass bis dahin die Regelungen [...] im vorgenannten Sinne für Immunisierte nicht angewendet werden. Dies gilt auch für das Aussetzen von Dokumentations- und Berichtspflichten.
update vom 26.11.21
Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht
Wie aus einschlägigen Quellen zu erfahren ist, soll das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) mittlerweile einen Eilantrag gegen den besagten § 28b im IfSG eingereicht haben.
Update 3.12.2021:
Entwarnung: Bundesgesundheitsministerium stellt klar:
Das Gesundheitsministerium hat die Arbeitsgemeinschaft Infektionsschutz
und die Kassenärztliche Bundesvereinigung informiert, dass
- geimpfte/genesene Mitarbeiter in Praxen nur zwei Mal die Woche getestet werden müssen, und nicht täglich. Dafür ist auch ein Antigen-Test ausreichend (Eigenanwendung ohne Überwachung).
- die Protokollübermittlungen auch nur auf Anforderungen nötig sind und
- es auch bei den "Besuchern" einfacher wird. Betreuer, Pflegende und Eltern gelten nicht als Besucher.
Lesen Sie hier die Klarstellung des BMG.Hier finden Sie Musterformulare für Ihre Dokumentation.
Sollten sich Weiterentwicklungen ergeben, werden wir diesen Artikel aktualisieren.
Bleiben Sie gesund!
Friedrich Merz / physio.de
Stand 3. Dezember 2021
CoronaTestGesetz
Heute auf der Seite der KVN:
Testung inkl. Meldepflicht, Kodierung und Abrechnung
Testung auf SARS-CoV-2 inkl. Meldepflicht, Kodierung und Abrechnung
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der am 24. November 2021 in Kraft getretenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes neue Regelungen für Testungen von Personen gelten, die Praxen betreten wollen. Diese Regelungen sind in den unten als „neu“ markierten Fragen dargestellt. Neben der KVN haben auch diverse andere - einschließlich der Gesundheitsministerkonferenz - eine Änderung dieser Regelungen gefordert. Die KVN geht deshalb davon aus, dass es hier zu Anpassungen im Gesetz kommen wird. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf dieser Seite, ob und wann ggf. Änderungen in Kraft gesetzt werden.
Neu: Welche Testungen müssen zukünftig vom Arbeitgeber angeboten werden?
Arbeitgeber und Beschäftigte dürfen Arztpraxen und psychotherapeutische Praxen nur noch betreten, wenn es sich bei Ihnen um geimpfte, genesene oder getestete Personen handelt. §28b Abs. 2 sieht vor, dass Praxen für alle Beschäftigten Testungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 anbieten müssen.
Für geimpfte und genesene Personen ist keine tägliche Testung erforderlich. Es muss sichergestellt sein, dass bei den geimpften oder genesenen Arbeitgebern und Beschäftigten zweimal wöchentlich ein Antigen-Test zur Eigenanwendung ohne Überwachung (Selbsttest) erfolgt. Derzeit werden bis zu 10 PoC-Antigen-Tests je in der Praxis tätigen Person pro Monat i. R. d. Testverordnung erstattet, sodass die Kosten hierüber gedeckt sind.
Für nicht geimpfte Personen ist eine tägliche Testung erforderlich. Leider werden für diese Personen derzeit auch nur bis zu 10 PoC-Antigen-Tests je Person pro Monat i. R. d. Testverordnung erstattet. Die KVN setzt sich für eine Änderung dieser Regelung und eine vollständige Kostenübernahme ein.
Einen sonnigen Tag
ergo4u
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Ungeimpfte und ungenesene Mitarbeiter bekommen, wie alle anderen Mitarbeiter auch 2 Tests vom Arbeitgeber gestellt. Für die restlichen 3 Test, bei 5 Arbeitstagen die Woche, muss er sich selber kümmern und den Nachweis mit zur Arbeit bringen.
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Ahn schrieb:
Da hat sich doch jetzt nix geändert, so arbeiten wir seit 2 Wochen.
Ungeimpfte und ungenesene Mitarbeiter bekommen, wie alle anderen Mitarbeiter auch 2 Tests vom Arbeitgeber gestellt. Für die restlichen 3 Test, bei 5 Arbeitstagen die Woche, muss er sich selber kümmern und den Nachweis mit zur Arbeit bringen.
siehe oben!!! - Für geimpfte und genesene Personen ist keine tägliche Testung erforderlich. - ????
"Da hat sich doch jetzt nix geändert" - die neue Gesetzeslage ist vom 24.11.2021
Gruß
ergo4u
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ergo4u schrieb:
Moin Ahn
siehe oben!!! - Für geimpfte und genesene Personen ist keine tägliche Testung erforderlich. - ????
"Da hat sich doch jetzt nix geändert" - die neue Gesetzeslage ist vom 24.11.2021
Gruß
ergo4u
Ungeimpft musst Du jeden Tag einen Test haben, zwei davon in der Woche stellt der AG bereit, die anderen drei Mal musst Du zur Teststation tapern.
Geimpft oder genesen sind zwei Tests die Woche von nöten, die alleine zuhause durchgeführt werden können.
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pt ani schrieb:
@ergo4u
Ungeimpft musst Du jeden Tag einen Test haben, zwei davon in der Woche stellt der AG bereit, die anderen drei Mal musst Du zur Teststation tapern.
Geimpft oder genesen sind zwei Tests die Woche von nöten, die alleine zuhause durchgeführt werden können.
Nix anderes machen wir seit dem 24.
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Ahn schrieb:
@ergo4u ja genau, für geimpfte und genesene 2Tests/ Woche ohne Aufsicht. Für die anderen tägliche Testung vom zertifiziertem Personal bzw. Teststation.
Nix anderes machen wir seit dem 24.
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ergo4u schrieb:
Moin, jetzt raff ich es nicht mehr!!
Heute auf der Seite der KVN:
Testung inkl. Meldepflicht, Kodierung und Abrechnung
Testung auf SARS-CoV-2 inkl. Meldepflicht, Kodierung und Abrechnung
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der am 24. November 2021 in Kraft getretenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes neue Regelungen für Testungen von Personen gelten, die Praxen betreten wollen. Diese Regelungen sind in den unten als „neu“ markierten Fragen dargestellt. Neben der KVN haben auch diverse andere - einschließlich der Gesundheitsministerkonferenz - eine Änderung dieser Regelungen gefordert. Die KVN geht deshalb davon aus, dass es hier zu Anpassungen im Gesetz kommen wird. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf dieser Seite, ob und wann ggf. Änderungen in Kraft gesetzt werden.
Neu: Welche Testungen müssen zukünftig vom Arbeitgeber angeboten werden?
Arbeitgeber und Beschäftigte dürfen Arztpraxen und psychotherapeutische Praxen nur noch betreten, wenn es sich bei Ihnen um geimpfte, genesene oder getestete Personen handelt. §28b Abs. 2 sieht vor, dass Praxen für alle Beschäftigten Testungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 anbieten müssen.
Für geimpfte und genesene Personen ist keine tägliche Testung erforderlich. Es muss sichergestellt sein, dass bei den geimpften oder genesenen Arbeitgebern und Beschäftigten zweimal wöchentlich ein Antigen-Test zur Eigenanwendung ohne Überwachung (Selbsttest) erfolgt. Derzeit werden bis zu 10 PoC-Antigen-Tests je in der Praxis tätigen Person pro Monat i. R. d. Testverordnung erstattet, sodass die Kosten hierüber gedeckt sind.
Für nicht geimpfte Personen ist eine tägliche Testung erforderlich. Leider werden für diese Personen derzeit auch nur bis zu 10 PoC-Antigen-Tests je Person pro Monat i. R. d. Testverordnung erstattet. Die KVN setzt sich für eine Änderung dieser Regelung und eine vollständige Kostenübernahme ein.
Einen sonnigen Tag
ergo4u
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Quaelgeist schrieb:
Zum Glück müssen die Patienten weder geimpft noch genesen oder getestet sein. Wäre auch zu viel verlangt, oder?
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Frieder Bothner schrieb:
Positionierung zu was?
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o.s. schrieb:
Ist nicht alles gesagt? Bundesgesetz regelt, Physio.de hat m.E. korrekt beschrieben. Ministerpräsidenten gefällt das nicht und stellen in Aussicht, nicht prüfen lassen zu wollen. Einzelne KVen (zuständig für Ärzte) rebellieren und rufen die Ärzte zum Gesetzesbruch auf. Dokumentationspflicht laut Gesetz besteht weiterhin. Entweder Augen-zu-und-durch oder gesetzestreu. Muss jeder selbst wissen.
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o.s. schrieb:
Für mich als PI heißt das, den Mitarbeiterinnen Tests für jeden Tag zur Verfügung zu stellen und Listen zu führen.
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Rüdiger Busch schrieb:
@Frieder Bothner wenn Ihr das nicht wisst. Ich sags mal mit Brecht:"Du kannst nicht neutral bleiben, Theresa". Die Gewaltenteilung ist explodiert. Es gibt nur noch Bund! BUNDesgerichtshof, BUNDeskanzler-gender-in- diverse, BUNDespolizei, BUNDESländer. BRD. Die Kanzlerakte ist geheim und der Kanzler-gender-innen-diverse Eid wird auf die Einhaltung der Gesetze des Bundes gesprochen. Wir befolgen was gesagt wird. Welche Positionen gaben Physis gegenüber Ärzten? Apotheke und Zahnärzte, mit schwachen anatomischen Kenntnissen dürfen spritzen und testen was das Zeug hält. Physiotherapeuten, Osteopathen, Heilpraktiker, dürfen nicht. Wie treten Therapeuten-gender-innen-diverse den unterschiedlichen Meinungen der Patienten-gender-innen-diverse entgegen. 2023 ist dieser Spuk laut Strategiepapier der Bundesregierung vorbei. Wie werden wir uns danach in die Augen sehen. Viele Fragen und Ihr fragt "zu was?". Ich weiß, das ist nicht euer Thema. Aber meins.
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Rüdiger Busch schrieb:
Eine dezidierte Positionierung von Physio.de wäre hilfreich.
Kategorie MITARBEITER:
- "ungeimpft" muss sich täglich testen, weil er/sie immer jemanden anstecken kann. Verständlich! ok_hand
- "geimpft" und "genesen" muss, sich nur 2 x wöchentlich testen, weil er/sie (s. immer mehr Impfdurchbrüche) an diesen 2 Tagen jemand anstecken könnte. Zwischen diesen 2 Tagen macht das Virus Pause. face_with_rolling_eyes
Kategorie PATIENT:
- "ungeimpft" muss sich bei Vorstellung testen, weil er/sie immer jemanden anstecken kann. Verständlich! ok_hand
- "geimpft" und "genesen" muss sich selbstverständlich NIE TESTEN, denn ansonsten kann sich das Virus ja kaum noch (u. a. über die Impfdurchbrüche) verteilen rage .
Kompliment! Das sind wirklich sehr gut durchdachte und(!) auf die konsequente Eindämmung der Pandemie abzielende Regelungen. Es sehr gut, dass wir unter keinen Umständen die Frage stellen, warum das so - nennen wir es euphemistisch - inkonsequent beschlossen und installiert wird. Für diejenigen, die immer noch an Zufalle glauben sein an dieser Stelle Franklin D. Roosevelt zitiert: „In der Politik passiert nichts zufällig. Wenn es doch passiert, war es so geplant."
By the way: Wir hatten in diesen Tagen zwei älter Damen, die unabhängig voneinander für Furore sorgten: Dame 1 meinte mir und allen Anwesenden an der Tankstelle unbedingt mitteilen zu müssen, dass man "Ungeimpften am besten alle erschießen sollte". Na also, sie hat's kapiert (oder noch nicht ganz vergessen). Die Dame 2 bedankte sich dafür, dass wir sie als Ungeimpfte noch behandeln. Wir sind schon sehr weit gekommen, würde ich sagen, denn das sagt alles darüber aus, was hier im Moment abläuft.
Ich wünsche allen noch einen schönen 2. Advent!
Quaxxx
- (medizinisch) genesen (denn gesetzlich hört das neuerdings nach 6 Monaten auf),
- geimpft und
- täglich getestet)
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Wir lassen uns alle hier doch verar...! Um Infektionsschutz geht es schon lange nicht mehr. Die Ignoranz der Politiker, die wissenschaftliche Erkenntnisse von Übertragung gleichermaßen durch Geimpfte und Ungeimpfte leugnen, ist unerträglich.
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WolPhy schrieb:
Danke Quaxxx!
Wir lassen uns alle hier doch verar...! Um Infektionsschutz geht es schon lange nicht mehr. Die Ignoranz der Politiker, die wissenschaftliche Erkenntnisse von Übertragung gleichermaßen durch Geimpfte und Ungeimpfte leugnen, ist unerträglich.
Aber das leugnet doch keiner..? Geimpfte sind aber wohl weniger ansteckend..
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pt ani schrieb:
@WolPhy
Aber das leugnet doch keiner..? Geimpfte sind aber wohl weniger ansteckend..
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Quaxxx schrieb:
Okay, ich rekapituliere:
Kategorie MITARBEITER:
- "ungeimpft" muss sich täglich testen, weil er/sie immer jemanden anstecken kann. Verständlich! ok_hand
- "geimpft" und "genesen" muss, sich nur 2 x wöchentlich testen, weil er/sie (s. immer mehr Impfdurchbrüche) an diesen 2 Tagen jemand anstecken könnte. Zwischen diesen 2 Tagen macht das Virus Pause. face_with_rolling_eyes
Kategorie PATIENT:
- "ungeimpft" muss sich bei Vorstellung testen, weil er/sie immer jemanden anstecken kann. Verständlich! ok_hand
- "geimpft" und "genesen" muss sich selbstverständlich NIE TESTEN, denn ansonsten kann sich das Virus ja kaum noch (u. a. über die Impfdurchbrüche) verteilen rage .
Kompliment! Das sind wirklich sehr gut durchdachte und(!) auf die konsequente Eindämmung der Pandemie abzielende Regelungen. Es sehr gut, dass wir unter keinen Umständen die Frage stellen, warum das so - nennen wir es euphemistisch - inkonsequent beschlossen und installiert wird. Für diejenigen, die immer noch an Zufalle glauben sein an dieser Stelle Franklin D. Roosevelt zitiert: „In der Politik passiert nichts zufällig. Wenn es doch passiert, war es so geplant."
By the way: Wir hatten in diesen Tagen zwei älter Damen, die unabhängig voneinander für Furore sorgten: Dame 1 meinte mir und allen Anwesenden an der Tankstelle unbedingt mitteilen zu müssen, dass man "Ungeimpften am besten alle erschießen sollte". Na also, sie hat's kapiert (oder noch nicht ganz vergessen). Die Dame 2 bedankte sich dafür, dass wir sie als Ungeimpfte noch behandeln. Wir sind schon sehr weit gekommen, würde ich sagen, denn das sagt alles darüber aus, was hier im Moment abläuft.
Ich wünsche allen noch einen schönen 2. Advent!
Quaxxx
- (medizinisch) genesen (denn gesetzlich hört das neuerdings nach 6 Monaten auf),
- geimpft und
- täglich getestet)
Entfällt dann dort auch die Testpflicht von 2x in der Woche?
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Horst Roth schrieb:
In NRW lt. Infotelefon der Landesregierung : Ja
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achim393 schrieb:
Was ist wenn alle in meiner Praxis schon die Booster Impfung haben.
Entfällt dann dort auch die Testpflicht von 2x in der Woche?
so sehe ich das, "bitte mich zu korrigieren wenn es anders ist"
1. Jeder Patient muss diesen Anamnesebogen nach §28 ausfüllen?
2. Jeder Patient muss eine Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist, kann er dies nicht, muss er in der Praxis getestet werden. (Bis zum Testergebnis wird allerdings die Behandlungszeit vorbei sein.)
3. Daraus folgt dass ein Patient ohne gültigen Test nicht behandelt werden darf.
4. Daraus wiederum würde folgen dass eine Praxis mindestens 100 Tests vorhalten muss.
(wo kriegt man die so schnell her, von den Kosten will ich nicht reden)
5. Alle Patienten und Testungen müssen gemeldet werden, wenn ja, wohin?
Und nun hoffe ich, ich werde korrigiert...
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Dorsovolar schrieb:
Dir ist schon klar, dass ein Patient mit medizinisch notwendiger Verordnung all das nicht braucht? Du kannst diesbezüglich zwar auf Dein Hausrecht pochen, aber der Patient mit Verordnung benötigt ausschließlich eine medizinische Maske.
In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt 3G. Da müssen zumindest Ungeimpfte den Test nachweisen. In den anderen Bundesländern ist nichts Voraussetzung für den Besuch eine PT-Praxis.
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pt ani schrieb:
@Dorsovolar
In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt 3G. Da müssen zumindest Ungeimpfte den Test nachweisen. In den anderen Bundesländern ist nichts Voraussetzung für den Besuch eine PT-Praxis.
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Horst Roth schrieb:
In NRW muss der Patient:in ein Zertifikat vorweisen. Das wird bei uns auf der Karte vermerkt. Ist er ungeimpft, muss er bei jedem Besuch einen Test von höchstens 24 Studen vorlegen. Wir stellen für unsere ungeimpften Patienten keinen Test zur Verfügung.
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Dorsovolar schrieb:
@pt ani Mein Fehler, sorry, dieser Flickenteppich hat mich jetzt auch erreicht...
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pt ani schrieb:
@Dorsovolar Ist doch auch furchtbar. Und wie @Horst Roth schreibt, ist es in NRW doch auch wieder anders.. *haarerauf*
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Tuxedo schrieb:
@Horst Roth in NRW gilt lt. Landesverordnung 2G für körpernahe Dienstleistungen, aber unter Ausnahme medizinischer und pflegerischer Dienstleistungen. D.h., für Patienten 0G; weder Impfung noch Test erforderlich. Wurde heute Morgen in einem Telefonat mit dem Landesministerium für Arbeit und Gesundheit nochmal bestätigt.
lt. Hotline der Landesregierung muss der ungeimpfte Patient einen Test vorlegen. Das mit den mediziniscchen und pflegerischen Dienstleistungen bezieht sich lt. der Dame nur auf KHPersonal und Ärzte, sowie auf Sanitäter:innen und Pflegepersonal in Heimen und Pflegediensten. Alle anderen Berufe sinmd ausgenommen. Wenn man aber geboostet ist, braucht man nach 2 Wochen keinen Test mehr. Es ist unverständlich, warum die Politik nicht in der Lage ist, klare Ansagen zu machen.
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Horst Roth schrieb:
@AaronA
lt. Hotline der Landesregierung muss der ungeimpfte Patient einen Test vorlegen. Das mit den mediziniscchen und pflegerischen Dienstleistungen bezieht sich lt. der Dame nur auf KHPersonal und Ärzte, sowie auf Sanitäter:innen und Pflegepersonal in Heimen und Pflegediensten. Alle anderen Berufe sinmd ausgenommen. Wenn man aber geboostet ist, braucht man nach 2 Wochen keinen Test mehr. Es ist unverständlich, warum die Politik nicht in der Lage ist, klare Ansagen zu machen.
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Tuxedo schrieb:
@Horst Roth Das würde im Widerspruch stehen zum Text der alten und auch der neuen, ab heute gültigen Verordnung. Demnach gilt für körpernahe Dienstleistungen 2G, d.h. ein Test reicht nicht. Medizinische, pflegerische und auch Friseurdienstleistungen sind ausgenommen, d.h. dafür gilt 0G. Die Eingrenzung auf bestimmte Berufe im Gesundheitswesen ist nicht nachzuvollziehen; wird im Infektionsschutzgesetz übrigens auch nicht vorgenommen.
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Tuxedo schrieb:
Ergänzung: Friseure sind unter 3G explizit aufgeführt; körpernahe medizinische Dienstleistungen nicht. D.h., für Friseure Ausnahme von 2G, stattdessen 3G; für körpernahe medizinische Dienstleistungen 0G...
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Andreas Fuhr schrieb:
Um das Ganze zu vereinfachen,
so sehe ich das, "bitte mich zu korrigieren wenn es anders ist"
1. Jeder Patient muss diesen Anamnesebogen nach §28 ausfüllen?
2. Jeder Patient muss eine Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist, kann er dies nicht, muss er in der Praxis getestet werden. (Bis zum Testergebnis wird allerdings die Behandlungszeit vorbei sein.)
3. Daraus folgt dass ein Patient ohne gültigen Test nicht behandelt werden darf.
4. Daraus wiederum würde folgen dass eine Praxis mindestens 100 Tests vorhalten muss.
(wo kriegt man die so schnell her, von den Kosten will ich nicht reden)
5. Alle Patienten und Testungen müssen gemeldet werden, wenn ja, wohin?
Und nun hoffe ich, ich werde korrigiert...
Neufassung IFSG zum Thema testen, Begleitperson, Dokumentation und Impfpflicht.
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kroetzi schrieb:
KBV - Zwei Tests bei geimpftem Praxispersonal ausreichend - Bundestag beschließt geändertes Infektionsschutzgesetz
Neufassung IFSG zum Thema testen, Begleitperson, Dokumentation und Impfpflicht.
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