Sie suchen? Wir auch!
Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
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angenehmes Arbeitsumfeld,
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30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
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Die Gesundheitsreform gleicht einer Springprozession. Nicht alle Regelungen werden am 1. April wirksam. Bis 2011 sollen die Änderungen Stück für Stück umgesetzt werden. Hier eine Zusammenstellung der ab morgen geltenden Reformteile:
Versicherungspflicht
Nichtversicherte, die ehemals einer gesetzlichen Krankenkasse angehörten, müssen sich wieder gesetzlich versichern. Wer diese Pflicht ignoriert, muss im Krankheitsfall nicht nur die offenen Beiträge entrichten, sondern auch mit Strafzahlungen rechnen. Frühere Privatversicherte können sich mit der Rückkehr noch bis zum 1. Juli Zeit lassen.
Beiträge für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige
Der Mindestbeitrag sinkt. Bei gering verdienenden Selbstständigen wird künftig ein Einkommen von 1.225 Euro (bisher 1837,50 Euro) als Bemessungssatz zugrunde gelegt. Abhängig von der Krankenkasse lassen sich so bis zu 100 Euro im Monat sparen.
Wahltarife
Hausarzttarife, Tarife für strukturierte Behandlungsprogramme und Modelle zur integrierten Versorgung müssen alle Kassen anbieten. Darüber hinaus können die Assekuranzen Selbstbehalttarife, Tarife für die Nichtanspruchnahme von Leistungen oder Kostenerstattungstarife offerieren. Über Einzelheiten hatten wir hier berichtet.
Rehabilitation
Ambulante und stationäre Rehabilitation werden Pflichtleistungen. Eingeschlossen ist die geriatrische Rehabilitation. Die Wahl der Einrichtung ist frei.
Auch Mutter/Vater-Kind-Kuren dürfen die Kassen nicht mehr ablehnen.
Palliativversorgung
Schwerstkranke Patienten haben einen Rechtsanspruch auf ambulante oder stationäre Versorgung, zum Beispiel in Hospizen.
Impfungen
"Empfohlene" Impfungen müssen die Kassen künftig bezahlen. Welche Immunisierungen dazu gehören, muss der Gemeinsame Bundessausschuss noch festlegen.
Ambulante Versorgung in Krankenhäusern
Kliniken dürfen hoch spezialisierte Leistungen auch ambulant erbringen.
Nicht medizinisch indizierte Therapien
An den Kosten von Schönheitsoperationen oder Folgebehandlungen bei Piercings und Tätowierungen müssen sich die Versicherten beteiligen.
Häusliche Krankenpflege
Sie kann jetzt auch außerhalb der eigenen vier Wände, etwa in Wohngemeinschaften, Schulen, Kindertagesstätten und Werkstätten für Behinderte in Anspruch genommen werden.
Hilfsmittel
Ausschreibungen sollen den Wettbewerb unter den Anbietern fördern.
Arzneimittel
Mit der Einführung von Kosten-Nutzen-Bewertungen soll geprüft werden, ob die Preise für Medikamente in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem therapeutischen Nutzen stehen. Bei Verordnung von besonders teuren Arzneimitteln muss die Meinung eines zweiten Arztes eingeholt werden. Der Rabatt, den die Apotheken den Krankenkassen gewähren müssen, steigt von zwei auf 2,30 Euro.
Betriebliche Gesundheitsförderung
Die Kassen sind verpflichtet an Präventionsmaßnahmen mitzuwirken. Wie diese Vorgabe konkret umgesetzt werden soll, ist allerdings unbestimmt.
Heilmittelberufe
Unterschiedliche Kassenarten können sich für Vertragsverhandlungen in Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen. Auch "Zusammenschlüsse von Leistungserbringern" können Verträge mit den Krankenkassen vereinbaren. Bisher war dies nur den Berufsverbänden und einzelnen Therapeuten möglich.
Organisation der Krankenkassen
Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete und langjährige Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Klaus Kirschner, soll bis Juli 2008 die Errichtung eines neuen Krankenkassen-Spitzenverbandes Bund vorbereiten. Die bisherigen sieben Spitzenverbände werden dann aufgelöst.
Zusammenschlüsse sind jetzt auch kassenartenübergreifend möglich. So können beispielsweise Ortskrankenkassen mit Innungs- Betriebs- oder Ersatzkassen fusionieren.
Peter Appuhn
physio.de
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