Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
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Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
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die fobi war sagen wir mal gelinde gesagt nicht so informativ
was darf nun ein sektoraler HP ? habe auch auf der fobi die verschiedenstan aussagen gehört
1) apothekenpflichtige medikamente in der Praxis anwenden (zb parazetamol verabreichen) aber nicht mit nach hause geben?
2) es soll Gesundheitsämter geben die Akkupunktur zulassen ?
3) zucker und laktat test ?
4) in den gleichen räumen in denen man PT kassen zugelassen ist auch HP für PT anbieten ?
5) verordnung als HP ausstellen die dann die kollegen als PT abarbeiten können (nur private)
6) salben selbst anmischen ?
7) wie läuft das mit der rechnungsstellung gibt es formen zu beachten ? klar mein briefkopf, pat daten, diagnose, und dann einfach darauf schreiben ich habe an folgenden tagen MT durchgeführt und verlange jetzt dafür summe x ?
leider weiß man nicht verher wie so eine fobi ist und die wollten nur noch ihren zweiten kurs verkaufen für Management das dann noch mal 500 euro kosten soll
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ich habe am we den sektoralen HP gemacht
die fobi war sagen wir mal gelinde gesagt nicht so informativ
was darf nun ein sektoraler HP ? habe auch auf der fobi die verschiedenstan aussagen gehört
1) apothekenpflichtige medikamente in der Praxis anwenden (zb parazetamol verabreichen) aber nicht mit nach hause geben?
2) es soll Gesundheitsämter geben die Akkupunktur zulassen ?
3) zucker und laktat test ?
4) in den gleichen räumen in denen man PT kassen zugelassen ist auch HP für PT anbieten ?
5) verordnung als HP ausstellen die dann die kollegen als PT abarbeiten können (nur private)
6) salben selbst anmischen ?
7) wie läuft das mit der rechnungsstellung gibt es formen zu beachten ? klar mein briefkopf, pat daten, diagnose, und dann einfach darauf schreiben ich habe an folgenden tagen MT durchgeführt und verlange jetzt dafür summe x ?
leider weiß man nicht verher wie so eine fobi ist und die wollten nur noch ihren zweiten kurs verkaufen für Management das dann noch mal 500 euro kosten soll
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hans66 schrieb:
welchen kurs hast du denn besucht? und wie lange dauerte der?
> ich habe am we den sektoralen HP gemacht
> die fobi war sagen wir mal gelinde gesagt nicht so informativ
>
> was darf nun ein sektoraler HP ? habe auch auf der fobi die
> verschiedenstan aussagen gehört
> 1) apothekenpflichtige medikamente in der Praxis anwenden (zb
> parazetamol verabreichen) aber nicht mit nach hause geben?
Nein
> 2) es soll Gesundheitsämter geben die Akkupunktur zulassen ?
Nein
> 3) zucker und laktat test ?
Das darf jeder. Dazu ist nur die Einwilligung des zu Stechenden notwendig.
> 4) in den gleichen räumen in denen man PT kassen zugelassen ist
> auch HP für PT anbieten ?
Ja
> 5) verordnung als HP ausstellen die dann die kollegen als PT
> abarbeiten können (nur private)
Ja
> 6) salben selbst anmischen ?
Nein.
> 7) wie läuft das mit der rechnungsstellung gibt es formen zu
> beachten ? klar mein briefkopf, pat daten, diagnose, und dann
> einfach darauf schreiben ich habe an folgenden tagen MT
> durchgeführt und verlange jetzt dafür summe x ?
Ja.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@ Hans: Aurich 4 Tage Null infos
Punkt 4 und 5 verstehe ich überhaupt nicht.
Wie kann man HP für PT (da meint mab sicher einfach als PT mit sektoralem HP) in einer Praxis anbieten? Denn der sektorale HP ist doch nur der PT mit der Erlaubnis auf Erstkontakt. Oder irre ich mich da völlig?
Punkt 5 bedeutet also; ich kann als sektoraler HP meinen Angestellten Patienten die einfach so kommen (ohne Rezept) den Auftrag erteilen sie zu behandeln?
darf man dann als sektoraler HP PT auch nicht klassische Therapien wie: Tuina, Osteopathie anbieten ohne Ärger aus rechtlicher Sicht zu bekommen (gehört ja nicht zum Ausbildungscurriculum der PTs)
Wo kann man das alles nachlesen?
gruß Horst Lee :sunglasses:
[bearbeitet am 04.02.13 18:23]
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Horst Lee schrieb:
Hallo Helmut,
Punkt 4 und 5 verstehe ich überhaupt nicht.
Wie kann man HP für PT (da meint mab sicher einfach als PT mit sektoralem HP) in einer Praxis anbieten? Denn der sektorale HP ist doch nur der PT mit der Erlaubnis auf Erstkontakt. Oder irre ich mich da völlig?
Punkt 5 bedeutet also; ich kann als sektoraler HP meinen Angestellten Patienten die einfach so kommen (ohne Rezept) den Auftrag erteilen sie zu behandeln?
darf man dann als sektoraler HP PT auch nicht klassische Therapien wie: Tuina, Osteopathie anbieten ohne Ärger aus rechtlicher Sicht zu bekommen (gehört ja nicht zum Ausbildungscurriculum der PTs)
Wo kann man das alles nachlesen?
gruß Horst Lee :sunglasses:
[bearbeitet am 04.02.13 18:23]
ich schreibe nur HP physio weil kürzer :blush:
jeder PT kann eine fobi von 40 oder 60 std machen und dann versuchen das beim gesundheitsamt anerkennen zu lassen und hat damit First Contakt erlaubniss
relativ problem los geht das in NDS NRW Brandenburg Berlin
so wie ich verstanden habe kann ein patient in deine HP physio praxis kommen du als HP mahcst anamnese gibst ihm ein rezept und pat kann damit hingehen wo er möchte wie beim arzt auch das er dann natürlich gern ein zimmer weiter soll ist schon klar
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
der sektorale HP also genau steht da: der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie
ich schreibe nur HP physio weil kürzer :blush:
jeder PT kann eine fobi von 40 oder 60 std machen und dann versuchen das beim gesundheitsamt anerkennen zu lassen und hat damit First Contakt erlaubniss
relativ problem los geht das in NDS NRW Brandenburg Berlin
so wie ich verstanden habe kann ein patient in deine HP physio praxis kommen du als HP mahcst anamnese gibst ihm ein rezept und pat kann damit hingehen wo er möchte wie beim arzt auch das er dann natürlich gern ein zimmer weiter soll ist schon klar
so kenne ich das auch. D.h HP Physio (um mal deine Abkürzung zu nutzen) hat die Erlaubnis zum Erstkontakt im Rahmen der PT.
Aber wo steht das man auch weiterleiten (mit Privatrezept) machen darf?
und weißt du, ob Du dann Therapien die offiziell als PT nicht erlaubt sind (Osteopathie, Tuina....) dann erlaubt werden?
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Horst Lee schrieb:
hallo mab,
so kenne ich das auch. D.h HP Physio (um mal deine Abkürzung zu nutzen) hat die Erlaubnis zum Erstkontakt im Rahmen der PT.
Aber wo steht das man auch weiterleiten (mit Privatrezept) machen darf?
und weißt du, ob Du dann Therapien die offiziell als PT nicht erlaubt sind (Osteopathie, Tuina....) dann erlaubt werden?
Aber, deine Fragen hören sich so an, als wenn Du den Skriptenordner ausgeliehen hast (Autodidaktisch) Hoffe das ich mich täusche.
Gute Zeit.
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Muskelfreak schrieb:
.. und den Abschlußtest hast Du auch schon bestanden ? Entscheidung nach Aktenlage. Ich gehe davon aus, das Du die 40h Unterricht, von denen 10h mindesten Jura sind gemacht hast. Ministerialerlaß dr.Horn Hannover. Da gibt es auch einen Themenkatalog mit den Inhalten.
Aber, deine Fragen hören sich so an, als wenn Du den Skriptenordner ausgeliehen hast (Autodidaktisch) Hoffe das ich mich täusche.
Gute Zeit.
> Wie kann man HP für PT (da meint mab sicher einfach als PT mit
> sektoralem HP) in einer Praxis anbieten? Denn der sektorale HP
> ist doch nur der PT mit der Erlaubnis auf Erstkontakt. Oder
> irre ich mich da völlig?
Du kriegst damit die Erlaubnis die Heilkunde auszuüben. Diese Erlaubnis ist beschränkt auf das was Du als PT typischerweise ansonsten nur auf ärztliche Anordnung machst. Soll heissen, für alles für das Du vorher eine VO brauchtest, benötigst Du keine mehr. Du solltest Dir aber auch im Klaren darüber sein, dass Du dabei auch die Verantwortung trägst.
Du musst das sogar in der dem GA gemeldeten Praxis machen, da die Ausübung der Heilkunde im Umherziehen nicht gestattet ist.
> Punkt 5 bedeutet also; ich kann als sektoraler HP meinen
> Angestellten Patienten die einfach so kommen (ohne Rezept) den
> Auftrag erteilen sie zu behandeln?
Du kannst entweder selber behandeln, oder die Leistung per Rezept/Anweisung delegieren. Schlimmstenfalls könntest Du sogar an einen Laien delegieren wenn Du den Laien beaufsichtigst
> darf man dann als sektoraler HP PT auch nicht klassische
> Therapien wie: Tuina, Osteopathie anbieten ohne Ärger aus
> rechtlicher Sicht zu bekommen (gehört ja nicht zum
> Ausbildungscurriculum der PTs)
Nein, darf man nicht.
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Helmut Fromberger schrieb:
Horst Lee schrieb:
> Wie kann man HP für PT (da meint mab sicher einfach als PT mit
> sektoralem HP) in einer Praxis anbieten? Denn der sektorale HP
> ist doch nur der PT mit der Erlaubnis auf Erstkontakt. Oder
> irre ich mich da völlig?
Du kriegst damit die Erlaubnis die Heilkunde auszuüben. Diese Erlaubnis ist beschränkt auf das was Du als PT typischerweise ansonsten nur auf ärztliche Anordnung machst. Soll heissen, für alles für das Du vorher eine VO brauchtest, benötigst Du keine mehr. Du solltest Dir aber auch im Klaren darüber sein, dass Du dabei auch die Verantwortung trägst.
Du musst das sogar in der dem GA gemeldeten Praxis machen, da die Ausübung der Heilkunde im Umherziehen nicht gestattet ist.
> Punkt 5 bedeutet also; ich kann als sektoraler HP meinen
> Angestellten Patienten die einfach so kommen (ohne Rezept) den
> Auftrag erteilen sie zu behandeln?
Du kannst entweder selber behandeln, oder die Leistung per Rezept/Anweisung delegieren. Schlimmstenfalls könntest Du sogar an einen Laien delegieren wenn Du den Laien beaufsichtigst
> darf man dann als sektoraler HP PT auch nicht klassische
> Therapien wie: Tuina, Osteopathie anbieten ohne Ärger aus
> rechtlicher Sicht zu bekommen (gehört ja nicht zum
> Ausbildungscurriculum der PTs)
Nein, darf man nicht.
und das kann man wo nachlesen?
gruß Horst Lee :sunglasses:
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Horst Lee schrieb:
Danke Helmut!
und das kann man wo nachlesen?
gruß Horst Lee :sunglasses:
Das rezeptieren und damit also das Delegieren von Leistungen gehört auch zum ausüben der Heilkunde. Solange es Leistungen sind für die die jeweilige Erlaubnis auch gilt. Der Voll HP hat sich beim Rezeptieren und Anwenden von Medikamenten auch gewisse Regeln zu halten. Siehe auch AMG (Arzneimittelgetz).
HTH
PS: Wobei sich imho §1 des HPGesetzes doch etwas mit §3 bzw. §8 des PT Gesetzes beißt.....
[bearbeitet am 04.02.13 22:35]
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Helmut Fromberger schrieb:
Einmal § 3 des HP Gesetzes was die Ausübung im Umherziehen angeht.
Das rezeptieren und damit also das Delegieren von Leistungen gehört auch zum ausüben der Heilkunde. Solange es Leistungen sind für die die jeweilige Erlaubnis auch gilt. Der Voll HP hat sich beim Rezeptieren und Anwenden von Medikamenten auch gewisse Regeln zu halten. Siehe auch AMG (Arzneimittelgetz).
HTH
PS: Wobei sich imho §1 des HPGesetzes doch etwas mit §3 bzw. §8 des PT Gesetzes beißt.....
[bearbeitet am 04.02.13 22:35]
"aussage im kurs jedes gesundheitsamt erlaubt etwas anderes die hätten auch HP physios die akupunktur machen dürften man sollte dem gesundheitsamt einfahc ne liste geben was man möchte und schauen was die abnicken"
-> Das ist definitiv rechtswidrig. Akupunktur ist eine invasive, die Haut destruierende Maßnahme zum Zwecke der Heilung oder Linderung von Krankheiten. A. ist nicht Bestandteil der Ausübung eines PT und damit nicht von der Erlaubnis zur eingesch. Ausübung der Heilkunde erfasst. Somit ist sie nur Voll-HP und Ärzten erlaubt. (s.auch. Verwaltungsgericht Trier Az.: 5 K 221/10.TR)
Auf FOBIS wird viel Sch.... erzählt.
:smile:
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Bernie schrieb:
@mab:
"aussage im kurs jedes gesundheitsamt erlaubt etwas anderes die hätten auch HP physios die akupunktur machen dürften man sollte dem gesundheitsamt einfahc ne liste geben was man möchte und schauen was die abnicken"
-> Das ist definitiv rechtswidrig. Akupunktur ist eine invasive, die Haut destruierende Maßnahme zum Zwecke der Heilung oder Linderung von Krankheiten. A. ist nicht Bestandteil der Ausübung eines PT und damit nicht von der Erlaubnis zur eingesch. Ausübung der Heilkunde erfasst. Somit ist sie nur Voll-HP und Ärzten erlaubt. (s.auch. Verwaltungsgericht Trier Az.: 5 K 221/10.TR)
Auf FOBIS wird viel Sch.... erzählt.
:smile:
vielleicht darf man subcutan ja doch ne nadel benutzen nur keine substanzen unter die haut bringen wie zb beim quaddeln
oder man darf nicht etwas iv machen wie Blutabnehmen
wie gesagt ich warte jetzt erstmal auf meine urkunde das kann bis 8 wochen dauern und dann schauen wir mal weiter was ich darf
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
und wenn niemand die Haut verletzten darf (außer HP und Arzt) wie wird es dann bei Tatoos gemacht ohrlöcher stechen oder laktattest die in jedem zweiten fitnesstudio angeboten werden ??
vielleicht darf man subcutan ja doch ne nadel benutzen nur keine substanzen unter die haut bringen wie zb beim quaddeln
oder man darf nicht etwas iv machen wie Blutabnehmen
wie gesagt ich warte jetzt erstmal auf meine urkunde das kann bis 8 wochen dauern und dann schauen wir mal weiter was ich darf
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Illdisposed schrieb:
Bwim Tätowieren oder Ohrlochstechen gibst du aber die Eralubnis schriftlich ab, dass du damit einverstanden bist, dass dies an dir gemacht wird. Auußerdem gehört das wohl kaum in den medizinischen Bereich um den es hier geht
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
okay das heißt wenn mir jemand die schriftliche erlaubniss gibt darf ich auch die haut verletzen also akkupunktur machen oder gild das nur für pircings ich meine die verletzen ja auch mal ganz andere hautstellen als nur die ohrlöcher
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Illdisposed schrieb:
Das gilt nicht für den medizinischen Bereich, da es da doch glücklicherweise andere gesetzliche Regelungen gibt
Gruss
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Primo schrieb:
Piercing ist Ausübung der Heilkunde und nur mit einer ausdrücklichen Erlaubnis zulässig
Gruss
Wenn ein Hp-Phys eine Behandlungskombination aus Manueller Therapie, Massage, BGM, Triggerpunktbehandlung und ggf. Colonmassage durchführt, bewegt er sich im Bereich seiner Ausbildung. Wie will ein potenzieller Kläger hier einen Konflikt zu den gegenwärtigen Bestimmungen zum HP-Phys darstellen?
Immer auch daran denken, daß es um Behandlungen geht, bei denen es so gut wie keine Wirkungsnachweise gibt (Manuelle, Osteopathie). Wir könnten genausogut schamanistisches rasseln (mit Federbusch) in die Diskussion aufnehmen. Selbst wenn jemand eine Sechsjährige Ausbildung darin hat.
Ich möchte die Fragestellung sogar auf die TuiNa ausweiten. Hier sehe ich wenig Unterschied zur Manuellen Therapie. Außer vielleicht der philosophische Unterbau.
Was mein Ihr dazu?
[bearbeitet am 02.03.13 07:30]
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Lystric schrieb:
Ich frage mich immer, wie sich eine, von einem sektoralen Hp-Phys durchgeführte Behandlung (mit Mitteln der Physiotherapie), nach außen, von einer Osteopathischen Behandlung abgrenzt.
Wenn ein Hp-Phys eine Behandlungskombination aus Manueller Therapie, Massage, BGM, Triggerpunktbehandlung und ggf. Colonmassage durchführt, bewegt er sich im Bereich seiner Ausbildung. Wie will ein potenzieller Kläger hier einen Konflikt zu den gegenwärtigen Bestimmungen zum HP-Phys darstellen?
Immer auch daran denken, daß es um Behandlungen geht, bei denen es so gut wie keine Wirkungsnachweise gibt (Manuelle, Osteopathie). Wir könnten genausogut schamanistisches rasseln (mit Federbusch) in die Diskussion aufnehmen. Selbst wenn jemand eine Sechsjährige Ausbildung darin hat.
Ich möchte die Fragestellung sogar auf die TuiNa ausweiten. Hier sehe ich wenig Unterschied zur Manuellen Therapie. Außer vielleicht der philosophische Unterbau.
Was mein Ihr dazu?
[bearbeitet am 02.03.13 07:30]
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Helmut Fromberger schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> ich habe am we den sektoralen HP gemacht
> die fobi war sagen wir mal gelinde gesagt nicht so informativ
>
> was darf nun ein sektoraler HP ? habe auch auf der fobi die
> verschiedenstan aussagen gehört
> 1) apothekenpflichtige medikamente in der Praxis anwenden (zb
> parazetamol verabreichen) aber nicht mit nach hause geben?
Nein
> 2) es soll Gesundheitsämter geben die Akkupunktur zulassen ?
Nein
> 3) zucker und laktat test ?
Das darf jeder. Dazu ist nur die Einwilligung des zu Stechenden notwendig.
> 4) in den gleichen räumen in denen man PT kassen zugelassen ist
> auch HP für PT anbieten ?
Ja
> 5) verordnung als HP ausstellen die dann die kollegen als PT
> abarbeiten können (nur private)
Ja
> 6) salben selbst anmischen ?
Nein.
> 7) wie läuft das mit der rechnungsstellung gibt es formen zu
> beachten ? klar mein briefkopf, pat daten, diagnose, und dann
> einfach darauf schreiben ich habe an folgenden tagen MT
> durchgeführt und verlange jetzt dafür summe x ?
Ja.
Meld Dich ggfls. per Mail bei mir.
60 leute in einem raum unterricht per mikrophon nicht mal tische das man was mitschreiben könnte einfach nur gestuhlt alle infos wären angeblich auf der CD die man aber erst am letzten tag bekommt ja ein schei0ß ist da drauf noch dünner als der "unterricht"
60 min unterricht dann mind 30 min pause (man muß ja die zeit voll kriegen)
praktisch gemacht haben wir 15 min wiederbelebung und 10 min RR messen
ja ein jurist war auch da (fachanwalt für verkersrecht) der allgemein was über gesetze geredet hat und immer wenn es in bereich HP ging hat er sich an Kursleiter gewandt
ansonsten gabe es anekdoten aus dem leben von rettungssanitätern und Afrika urlaub
und die Prüfung naja die hätte ich auch ohne den unterricht bestanden die meisten waren mit den 30 fragen nach 20 min fertig
ich dachte ich hätte nich tnur den schein gekauft sondern wenigstens auf der cd ein paar infos aber immer wenn man etwwas nachgefragt hat wurde auf den zweiten kurs verwiesen den wollen die ja auch noch verkaufen
nur mal zum rechnen es waren 60 personen die je 650 euro gezahlt haben = 39.000 das war der 17. kurs den die beiden im laufe des letzten jahres veranstaltet haben = 663000
und auf der anmeldebescheinigung steht wirklich Mitbringen : kaffee becher
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-> Nein! Nur PT im Rahmen des MPhG
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Bernie schrieb:
"nd weißt du, ob Du dann Therapien die offiziell als PT nicht erlaubt sind (Osteopathie, Tuina....) dann erlaubt werden?"
-> Nein! Nur PT im Rahmen des MPhG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
aussage im kurs jedes gesundheitsamt erlaubt etwas anderes die hätten auch HP physios die akupunktur machen dürften man sollte dem gesundheitsamt einfahc ne liste geben was man möchte und schauen was die abnicken
oder es würde in der HP-Urkunde zusätzlich stehen, was es aber in macht.
für alles Weitere brauchst du den Voll-HP. In diesen Kursen wird viel erzählt wenn der Tag lang ist.
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morpheus-06 schrieb:
das BVG Urteil sagt eindeutig: nur im Rahmen des MPhG
oder es würde in der HP-Urkunde zusätzlich stehen, was es aber in macht.
für alles Weitere brauchst du den Voll-HP. In diesen Kursen wird viel erzählt wenn der Tag lang ist.
Den, auch ein Hp-Physio ist gesetzlich zur Weiterbildung verpflichtet.
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Muskelfreak schrieb:
Es ist für mich nur noch eine Frage der Zeit, bis die Herren RA´s Bill und Boxberg über eine Lücke im Gesetzestext auch die Abgabe der Akkupunktur für HP beschränkt auf die Physiotherapie durchklagen.
Den, auch ein Hp-Physio ist gesetzlich zur Weiterbildung verpflichtet.
MikeS
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MikeS schrieb:
Es spielt aber keine Rolle was das BVG sagt, wenn das zuständige GA ausdrücklich im Verwaltungsakt die Auskunft gibt, dass die Abgabe von Akupunktur erlaubt ist.
MikeS
MikeS
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MikeS schrieb:
Ganz genau ... und dies schliesst "neue" Verfahren nicht aus.
MikeS
Wie kommt man denn zur dieser dozentenstelle ??? :kissing_closed_eyes:
Jetzt aber im ernst ... das ist doch ein witz. Sowas sollte abgeschafft werden.
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agnieszkajo schrieb:
Wie kommt man denn zur dieser dozentenstelle ??? :kissing_closed_eyes:
Jetzt aber im ernst ... das ist doch ein witz. Sowas sollte abgeschafft werden.
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Boquerones schrieb:
oh Gott!Wo warst Du?Ich möchte da nicht so gerne landen:(
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ich war zur fobi und habe 4 tage abgesessen im warsten sinne des wortes
60 leute in einem raum unterricht per mikrophon nicht mal tische das man was mitschreiben könnte einfach nur gestuhlt alle infos wären angeblich auf der CD die man aber erst am letzten tag bekommt ja ein schei0ß ist da drauf noch dünner als der "unterricht"
60 min unterricht dann mind 30 min pause (man muß ja die zeit voll kriegen)
praktisch gemacht haben wir 15 min wiederbelebung und 10 min RR messen
ja ein jurist war auch da (fachanwalt für verkersrecht) der allgemein was über gesetze geredet hat und immer wenn es in bereich HP ging hat er sich an Kursleiter gewandt
ansonsten gabe es anekdoten aus dem leben von rettungssanitätern und Afrika urlaub
und die Prüfung naja die hätte ich auch ohne den unterricht bestanden die meisten waren mit den 30 fragen nach 20 min fertig
ich dachte ich hätte nich tnur den schein gekauft sondern wenigstens auf der cd ein paar infos aber immer wenn man etwwas nachgefragt hat wurde auf den zweiten kurs verwiesen den wollen die ja auch noch verkaufen
nur mal zum rechnen es waren 60 personen die je 650 euro gezahlt haben = 39.000 das war der 17. kurs den die beiden im laufe des letzten jahres veranstaltet haben = 663000
und auf der anmeldebescheinigung steht wirklich Mitbringen : kaffee becher
-> Das wäre mir neu........ :unamused: :kissing_closed_eyes: :sunglasses:
Wobei ein fehlerhafter, rechtswidriger Verwaltungsakt selten nichtig ist, das stimmt.Aber er ist anfechtabr und aufhebbar.
Zumindest in diesem Fall hier, wäre er m.E. materiell fehlerhaft.
Müsste in der Nähe der §§ 44 VWVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) stehen.
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Bernie schrieb:
"Es spielt aber keine Rolle was das BVG sagt, wenn das zuständige GA ausdrücklich im Verwaltungsakt die Auskunft gibt, dass die Abgabe von Akupunktur erlaubt ist."
-> Das wäre mir neu........ :unamused: :kissing_closed_eyes: :sunglasses:
Wobei ein fehlerhafter, rechtswidriger Verwaltungsakt selten nichtig ist, das stimmt.Aber er ist anfechtabr und aufhebbar.
Zumindest in diesem Fall hier, wäre er m.E. materiell fehlerhaft.
Müsste in der Nähe der §§ 44 VWVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) stehen.
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Das Urteil des VG Giesen worde in 2000 vom Hessischen VGH konkretisiert. Hiernach ist nicht das Piercing slbst erlaubnispflichtig, sondern das in aller Regel damit einhergehende Anästhesieren z.B. mit Lidocain.
(8 TG 713/99)
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Bernie schrieb:
@ Primo:
Das Urteil des VG Giesen worde in 2000 vom Hessischen VGH konkretisiert. Hiernach ist nicht das Piercing slbst erlaubnispflichtig, sondern das in aller Regel damit einhergehende Anästhesieren z.B. mit Lidocain.
(8 TG 713/99)
Weicheier :smile:
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Illdisposed schrieb:
Piercing mit Anästhesie ist doch langweilig...
Weicheier :smile:
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die neue schrieb:
meine Güte, so schwer kann's doch nicht sein: als "sektoraler HP Physio" darfst Du all das, was Du sonst auch als Physio darfst, nur halt ohne Rezept.
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paul849 schrieb:
Wie hast du nur diese Überprüfung überstanden ? Du müsstest jetzt eigentlich genau wissen, was Du machen darfst. Hier jemanden zu finden der Dir Deine Vermutungen bestätigt und dann einfach machen kannst was du willst ist schon sehr gewagt. Zudem kannst du dich damit auch strafbar machen. Die neue hat es richtig erklärt : das was du als PH kannst darfst Du machen und das ohne Ärtzliche Verordnung und sonst gar nichts.
Da bleiben keine Fragen, und schriftlich bekommst du es auch.
Du wirst dich wundern was erlaubt ist und was nicht (wenn du vorher noch kein "Fachmann" warst) geht ja schon mit >Dorn & Breuss< los.
Micha
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paul849 schrieb:
Eben Du darfst nämlich eigentlich gar nichts !! Außer das was Du eh schon jeden Tag machst. Ihr glaubt doch nicht selber das ein Patient für etwas bezahlt was er von seinem Arzt verschrieben bekommt und von der Krankenkasse bezahlt bekommt. Ich bin schon seit vielen Jahren PH und HP. Die Patienten zählen nicht für eine physiotherapeutische Behandlung bei Dir wenn es auch die Kasse übernimmt. Glaub es mir einfach. Die Verbände haben nur wieder einmal eine Einahmequelle gesucht. In 1-2 Jahren spricht da keiner drüber. Spart euch das Geld und macht den großen HP, dann seid immer besser dran.
Hast aber den Vorteil, das viele Behandlungen MwSt frei sind wenn man den kleinen HP hat.
Wir machen viel Atlastherapie, sehr viele Pat. kommen auf Empfehlung von anderen Pat. die schon da waren.
Hast auch in diesen Punkt recht: Wenn wir nicht sagen würden das es eine HP Leistung ist, würde keiner das Geld bezahlen und sich ein Rp holen.
So haben wir Ruhe: Firstkontakt erlaubt, Behandlung MwSt frei. Damit ist man schon eine Stück weiter.
Micha
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micha850 schrieb:
Da hast du recht, es geht nichts über den großen HP!
Hast aber den Vorteil, das viele Behandlungen MwSt frei sind wenn man den kleinen HP hat.
Wir machen viel Atlastherapie, sehr viele Pat. kommen auf Empfehlung von anderen Pat. die schon da waren.
Hast auch in diesen Punkt recht: Wenn wir nicht sagen würden das es eine HP Leistung ist, würde keiner das Geld bezahlen und sich ein Rp holen.
So haben wir Ruhe: Firstkontakt erlaubt, Behandlung MwSt frei. Damit ist man schon eine Stück weiter.
Micha
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Muskelfreak schrieb:
Was lostet dennn ein Voll-HP Lehrgang im Mittel für Vorbildung Physiotherapeut ?? :tired_face: :unamused:
Es gibt Lehrgänge 100 bis 150 Euro/mtl. ca 18 - 24 Monate
oder Schulen = einige Tausend Euro.
Oder Selbststudium "nur" Literatur, ist aber sehr, sehr schwer.
Micha
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micha850 schrieb:
Das ist schwer zu sagen.
Es gibt Lehrgänge 100 bis 150 Euro/mtl. ca 18 - 24 Monate
oder Schulen = einige Tausend Euro.
Oder Selbststudium "nur" Literatur, ist aber sehr, sehr schwer.
Micha
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MikeS schrieb:
Deine Sichtweise ist erbärmlich eingeschränkt - der Physio-HP bietet den First Contact und das kann SEHR SEHR viel Geld wert sein. Aber es ist klar, dass dies nicht jeder durchblicken kann.
MikeS
kann deine Sichtweise nicht ganz nachvollziehen und auch nicht bestätigen. Unsere Pat. zahlen es sehr wohl, da die Ärzte mehr und mehr Physio-Behandlungen "wegsparen" und es nicht mehr verordnen. ...und wenn es dem Pat. hilft, zahlt er es auch :wink:
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redbi schrieb:
Hi Paul,
kann deine Sichtweise nicht ganz nachvollziehen und auch nicht bestätigen. Unsere Pat. zahlen es sehr wohl, da die Ärzte mehr und mehr Physio-Behandlungen "wegsparen" und es nicht mehr verordnen. ...und wenn es dem Pat. hilft, zahlt er es auch :wink:
Bestanden !!!!
Ich hab extra nachgefragt , wo alles vorbei war, ob nun Osteopathie gemacht werden darf oder nicht ?!?
Antwort.... Es steht nirgends ein ausdückliches Verbot dass osteopathisch nicht behandelt werden darf.
In manchen Bundesländern reicht ja eine Osteoausbildung um den HP schein zu bekommen , warum dann nicht auch andersherum...??
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neocortex666 schrieb:
Also Leute, ich hatte gestern die Überprüfung im Gesundheitsamt...
Bestanden !!!!
Ich hab extra nachgefragt , wo alles vorbei war, ob nun Osteopathie gemacht werden darf oder nicht ?!?
Antwort.... Es steht nirgends ein ausdückliches Verbot dass osteopathisch nicht behandelt werden darf.
In manchen Bundesländern reicht ja eine Osteoausbildung um den HP schein zu bekommen , warum dann nicht auch andersherum...??
Und auf eine solche mündliche Aussage würde ich mich niemals verlassen.
Das BVG-Urteil grenzt die Möglichkeiten des Physio-HP klar ab - INNERHALB der Physiotherapie
MikeS
[bearbeitet am 26.02.13 09:46]
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MikeS schrieb:
"in manchen" --> in Hessen
Und auf eine solche mündliche Aussage würde ich mich niemals verlassen.
Das BVG-Urteil grenzt die Möglichkeiten des Physio-HP klar ab - INNERHALB der Physiotherapie
MikeS
[bearbeitet am 26.02.13 09:46]
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neocortex666 schrieb:
stimmt auch wieder......
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Kopf schrieb:
mehr war auch nie gewollt und auch nicht zu erwarten. (Realität )
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paul849 schrieb:
Bitte schriftlich geben lassen und dann veröffentlichen. Wo steht denn geschrieben das wenn ich Osteopath bin auch gleichzeitig HP bin. Das wäre ja einfach.
Nun zu deiner Frage:
Weil es einen Unterschied zwischen notwendiger und hinreichender Bedingung gibt, oder einfacher ausgedrückt: weil du Physio bist kannst du massieren, aber nur weil du massieren kannst bist du noch lange kein Physio :wink:
Liebe Grüße
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Meiner Einer schrieb:
Gratuliere!
Nun zu deiner Frage:
Weil es einen Unterschied zwischen notwendiger und hinreichender Bedingung gibt, oder einfacher ausgedrückt: weil du Physio bist kannst du massieren, aber nur weil du massieren kannst bist du noch lange kein Physio :wink:
Liebe Grüße
MikeS
[bearbeitet am 26.02.13 14:28]
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MikeS schrieb:
Hmmm ... "gewollt" war schon etwas mehr von Dir (zumindest ursprünglich), das Endergebnis jedoch war durchaus ausreichend finde ich.
MikeS
[bearbeitet am 26.02.13 14:28]
-> Voll HP oder PTHP????
"In manchen Bundesländern reicht ja eine Osteoausbildung um den HP schein zu bekommen , warum dann nicht auch andersherum...??"
Das ist mir neu! Ich kenne keines (auch nicht Hessen)
"Es steht nirgends ein ausdückliches Verbot dass osteopathisch nicht behandelt werden darf."
1.: §1 HeilprG
2.: VG Düsseldorf 7 K 967/07
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Bernie schrieb:
"Also Leute, ich hatte gestern die Überprüfung im Gesundheitsamt..."
-> Voll HP oder PTHP????
"In manchen Bundesländern reicht ja eine Osteoausbildung um den HP schein zu bekommen , warum dann nicht auch andersherum...??"
Das ist mir neu! Ich kenne keines (auch nicht Hessen)
"Es steht nirgends ein ausdückliches Verbot dass osteopathisch nicht behandelt werden darf."
1.: §1 HeilprG
2.: VG Düsseldorf 7 K 967/07
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Helmut Fromberger schrieb:
Mir stellt sich mittlerweile die Frage was den nun los ist wenn einem sogenannten sektoralen HP die Berufsurkunde aus irgend einem Grund als PT entzogen wird, wie es dann mit der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ist...........
das einzigste was fraglich ist ist impuls manipulation und die meisten osteopathen die ich kenne finden weichere techniken auch viel sinnvoller
osteopathie ist nicht mal ein geschützter begriff darf also jeder anbieten und wer HP hat braucht nicht mal ne fobi gemacht haben
soweit ich weiß darf man nur nich tosteopath auf das praxis schild schreiben weil das irreführend wäre weil es keine klare ausbildungsverordnung gibt und somit dem Patienten eingeredet werden könnte derjenige hätte eine bestimmte ausbildung gemacht
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c-physio schrieb:
wieso ist osteopathie denn so ein problem was ich so von den osteopaten kenne die massieren auf dem bauch und verschieben dabei organe - okay ich massiere als PT auch den Bauch zb colonmassage ob ich da organe verschiebe keine Ahnung Sie mobilisieren an den gelenken und der WS okay tue ich auch bei MT
das einzigste was fraglich ist ist impuls manipulation und die meisten osteopathen die ich kenne finden weichere techniken auch viel sinnvoller
osteopathie ist nicht mal ein geschützter begriff darf also jeder anbieten und wer HP hat braucht nicht mal ne fobi gemacht haben
soweit ich weiß darf man nur nich tosteopath auf das praxis schild schreiben weil das irreführend wäre weil es keine klare ausbildungsverordnung gibt und somit dem Patienten eingeredet werden könnte derjenige hätte eine bestimmte ausbildung gemacht
-> stimmt nicht ganz. Als HP musst du die durchgeführten Behandlungen sicher beherrschen. Im Zweifelsfall geht das nur über einen wie auch immer gearteten Nachweis - also Fobi etc.
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Bernie schrieb:
"HP hat braucht nicht mal ne fobi gemacht haben "
-> stimmt nicht ganz. Als HP musst du die durchgeführten Behandlungen sicher beherrschen. Im Zweifelsfall geht das nur über einen wie auch immer gearteten Nachweis - also Fobi etc.
->nicht geschützt: ja!
jeder anbieten: nein!
Polizei ist auch kein geschützter Begriff. Du darfst aber trotzdem dich nicht als Polizist ausgeben und Handlungen vornehmen.
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Bernie schrieb:
"osteopathie ist nicht mal ein geschützter begriff darf also jeder anbieten"
->nicht geschützt: ja!
jeder anbieten: nein!
Polizei ist auch kein geschützter Begriff. Du darfst aber trotzdem dich nicht als Polizist ausgeben und Handlungen vornehmen.
osteopathie nicht geschützt und jeder darf ein schild an die straße hängen und sagen ich biete osteopathie an
und als HP mußt du für gar nichts ne Fobi haben zb darfst du lymphdrainage anbieten ohne das du eine bestandene prüfung nachweisen must - sicher ist es schön wenn du es nachweisen kannst - aber du mußt es nur beherschen und ob du es dir bei dem kollegen abgeschaut hast oder selbst beigebracht ist egal
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c-physio schrieb:
Polizei ist ein geschützter begriff weil sich eben nicht jeder polizist nennen darf
osteopathie nicht geschützt und jeder darf ein schild an die straße hängen und sagen ich biete osteopathie an
und als HP mußt du für gar nichts ne Fobi haben zb darfst du lymphdrainage anbieten ohne das du eine bestandene prüfung nachweisen must - sicher ist es schön wenn du es nachweisen kannst - aber du mußt es nur beherschen und ob du es dir bei dem kollegen abgeschaut hast oder selbst beigebracht ist egal
-> Jeder darf ein Schild an die Straße hängen - das stimmt. Um das geht es aber nicht. Es geht um die Durchführung. Sprich, wenn jemand das Angebot Osteopathie macht und es wird von einem Pat. angenommen und dieser jemand übt dann die Osteopathie aus, fällt dies unter den Erlaubnisvorbehalt des § 1 HeilprG. Punkt.
Auch wenn du es gerne anders siehst, so ist die momentane Rechtslage in Deutschland.
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Bernie schrieb:
"osteopathie nicht geschützt und jeder darf ein schild an die straße hängen und sagen ich biete osteopathie an "
-> Jeder darf ein Schild an die Straße hängen - das stimmt. Um das geht es aber nicht. Es geht um die Durchführung. Sprich, wenn jemand das Angebot Osteopathie macht und es wird von einem Pat. angenommen und dieser jemand übt dann die Osteopathie aus, fällt dies unter den Erlaubnisvorbehalt des § 1 HeilprG. Punkt.
Auch wenn du es gerne anders siehst, so ist die momentane Rechtslage in Deutschland.
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micha850 schrieb:
Also wenn du es wirklich noch wissen willst, machst du beim VDB einen Lehrgang mit RA Bill. Dort bekommst du alle Info`s.
Da bleiben keine Fragen, und schriftlich bekommst du es auch.
Du wirst dich wundern was erlaubt ist und was nicht (wenn du vorher noch kein "Fachmann" warst) geht ja schon mit >Dorn & Breuss< los.
Micha
-> so lange nichts passiert. Wenn aber doch musst Du glaubhaft nachweisen, dass du es sicher beherrscht hast. Das ist "beim Kollegen abgeschaut" ziemlich unmöglich.
Und zum Schluss: Der Begriff Polizei ist natürlich ganz oft als Marke geschützt, jedoch nicht im Zusammenhang mit DER Polizei. Es gab zwar mal ein Bestreben des Bay. Innenministeriums dies schützen zu lassen. Was daraus geworden ist kann ich nicht sagen. Das Problem ist ja gerade, dass z.b. Trickbetrüger Zeitschriften mit dem Titel "Ihre Polizei" herausgegeben haben und die wirkliche Polizei ein riesen Problem damit hatte, weil - genau, jetzt kommts!- der Begriff Polizei in diesem Kontext nicht geschützt war.
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Problem beschreiben
Bernie schrieb:
"aber du mußt es nur beherschen und ob du es dir bei dem kollegen abgeschaut hast oder selbst beigebracht ist egal "
-> so lange nichts passiert. Wenn aber doch musst Du glaubhaft nachweisen, dass du es sicher beherrscht hast. Das ist "beim Kollegen abgeschaut" ziemlich unmöglich.
Und zum Schluss: Der Begriff Polizei ist natürlich ganz oft als Marke geschützt, jedoch nicht im Zusammenhang mit DER Polizei. Es gab zwar mal ein Bestreben des Bay. Innenministeriums dies schützen zu lassen. Was daraus geworden ist kann ich nicht sagen. Das Problem ist ja gerade, dass z.b. Trickbetrüger Zeitschriften mit dem Titel "Ihre Polizei" herausgegeben haben und die wirkliche Polizei ein riesen Problem damit hatte, weil - genau, jetzt kommts!- der Begriff Polizei in diesem Kontext nicht geschützt war.
Wer Osteopathie ernsthaft anbieten will, und auf dem immer härter umkämpften Markt erfolgreich sein will, der sollte eine vernünftige Ausbildung (5 Jahre) abschließen und ZUSÄTZLICH den HP machen.
Vergeßt aber bitte nicht, dass die Physiotherapie nicht zu ersetzen ist, und das ein HP oder ein Osteopath KEIN besserer Physio ist.
Gruß, Bastian
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Im übrigen ist der Satz
"der sollte eine vernünftige Ausbildung (5 Jahre) abschließen und ZUSÄTZLICH den HP machen."
angesichts von meist 5 x 5 x 4-5 Tagen Fortbildung (=1350h) etwas bedenklich um völlig ausreichend
"Eine vernünftige klinische Untersuchung, Differenzialdiagnose und solide Kenntnisse in Allgemeinmedizin"
zu haben und durchführen zu können ...
MikeS
[bearbeitet am 27.02.13 22:35]
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MikeS schrieb:
Es ist erstaunlich wie einäugig und engstirnig viele über dieses Thema denken ... aber viele sehen halt nur ihre eigene (meist kleine) Welt ohne über den Tellerrand hinauszuschauen.
Im übrigen ist der Satz
"der sollte eine vernünftige Ausbildung (5 Jahre) abschließen und ZUSÄTZLICH den HP machen."
angesichts von meist 5 x 5 x 4-5 Tagen Fortbildung (=1350h) etwas bedenklich um völlig ausreichend
"Eine vernünftige klinische Untersuchung, Differenzialdiagnose und solide Kenntnisse in Allgemeinmedizin"
zu haben und durchführen zu können ...
MikeS
[bearbeitet am 27.02.13 22:35]
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Bernie schrieb:
Also mit Verlaub: Wer nach einer 3-jährigen PT- Ausbildung (was die Mehrheit der "Osteopathen" in Deutschland hat) mit Staatsexamen einer daruffolgenden Weiterbildung in Osteopathie von 1350h (dein Beispiel) und einer erfolgreichen HP - Überprüfung nicht eine vernünftige Untersuchung, DD und solide Kenntnisse in Allgemeinmedizin hat, aht wohl augescheinlich ein anderes Problem. Meiner Meinung nach muss das nach dem o.g. Ausbildungsablauf ohne Probleme möglich sein. Die Erfahrungen mit meinen Kollegen zeigen dies auch (zumal viele noch weitere Fortbildungen, wie MT,OMT, PNF usw. haben).
:wink:
MikeS
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MikeS schrieb:
Ich hatte bei meiner Argumentation die vorangehende 3jährige PT-Ausbildung ausgeklammert - weil sie auch nicht Bestandteil der Argumentation von Borgardan war. Sonst bin ich völlig Deiner Meinung.
:wink:
MikeS
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Bernie schrieb:
Puh, dann bin ich ja zufrieden.... :smile:
Vernünftige Osteopathie Ausbildung ? Ich lach mich schlapp !
Habe 2 komplette jeweils 6 jährige Ausbildungen mitgemacht, bzw. unterrichtet!
im Gegensatz dazu hat alleine meine komplette MT Ausbildung mit Msc. Abschluss 2000 Std. gedauert !
Soviel zur Qualität der Osteopathie Ausbildungen in Deutschland.!
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Greg schrieb:
Den Voll HP braucht auch kein Mensch. Wenn ich Osteopathie anbieten will, stell ich mir nen Osteopathen ein, Fertig !
Vernünftige Osteopathie Ausbildung ? Ich lach mich schlapp !
Habe 2 komplette jeweils 6 jährige Ausbildungen mitgemacht, bzw. unterrichtet!
im Gegensatz dazu hat alleine meine komplette MT Ausbildung mit Msc. Abschluss 2000 Std. gedauert !
Soviel zur Qualität der Osteopathie Ausbildungen in Deutschland.!
Wer sich als HP undt Osteo anstellen lässt..... na ja...selber schuld.....
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Bernie schrieb:
Jetzt begeb ich mich auch mal auf dieses Niveau: Weder Anzahl von Stunden, noch ein Msc sagt etwas über Qualität aus, sondern INHALTE :smile:
Wer sich als HP undt Osteo anstellen lässt..... na ja...selber schuld.....
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Greg schrieb:
Unser Osteopath arbeitet z.Zt. für 28 Std./Wo. für 9500,-Euro. Glaube nicht das jemand in der freien Praxis mehr verdient für die Zeit.
MikeS
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MikeS schrieb:
Also Greg, Du solltest dich langsam mal entscheiden, einmal arbeitet der Osteopath (wo und wie ausgebildet?) bei Euch 40h für 10.000 EUR , dann wieder 28h für 9.500 EUR ...
MikeS
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die neue schrieb:
er hat 'ne kräftige Gehaltserhöhung bekommen :smile: :smile: :smile: :smile:
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Greg schrieb:
Wieso? Das kommt ganz auf sein Einsatzgebiet, den Klienten, ...u.s.w an. Einen 30 jährigen , der fuer 10000€/40h arbeitet kann ich zu gewissen Klienten / Kunden nicht hinschicken. Die verlangen halt speziell ausgebildete Leute ab 50, mit den& den Kentnissen, Zusätzlich noch Bootsführerschein fuer Hochsee, 3 Sprachen fließend u.s.w, und der kostet dann halt mehr, bei weniger Arbeitsaufwand. Z.Zt. Ist der fuer 28/h fuer 9500€ aktiv und der andere gerade in Doha.
:hushed:
Ich für meinen Teil reduziere einfach mal die Diskussion der Tätigkeit eines Physiotherapeuten oder eines Osteopathen oder eines HP´s auf die Behandlung in eigenen Räumlichkeiten bei einer normalen Patienten-Verteilung: das heisst Geringverdienende und Patienten mittleren Einkommens und ein Kleinstanteil an wohlhabenden Personen, von denen wiederum auch nur ein Kleinanteil bereit ist deutlich mehr Geld auf den Tisch zu legen. Und genau hierum geht es in diesem Forum und bei der jetzigen Diskussion.
Aber bitte, beantworte mir doch erst einmal meine Frage bezüglich der Qualifikation (und WO abgelegt) der betreffenden "Therapeuten" :blush: Wie Du weisst darf sich ausser in Hessen JEDE Person Osteopath nennen.
MikeS
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MikeS schrieb:
Du musst mir verzeihen, ich wusste nicht dass der Betreffende als "Therapeut/Helfer für Alles" für betuchte Klienten (nicht: Patienten) -oder sagen wir es anders: Personal Trainer- fungiert, der sogar das Boot des "Klienten" führen muss, das sind etwas andere Voraussetzungen
:hushed:
Ich für meinen Teil reduziere einfach mal die Diskussion der Tätigkeit eines Physiotherapeuten oder eines Osteopathen oder eines HP´s auf die Behandlung in eigenen Räumlichkeiten bei einer normalen Patienten-Verteilung: das heisst Geringverdienende und Patienten mittleren Einkommens und ein Kleinstanteil an wohlhabenden Personen, von denen wiederum auch nur ein Kleinanteil bereit ist deutlich mehr Geld auf den Tisch zu legen. Und genau hierum geht es in diesem Forum und bei der jetzigen Diskussion.
Aber bitte, beantworte mir doch erst einmal meine Frage bezüglich der Qualifikation (und WO abgelegt) der betreffenden "Therapeuten" :blush: Wie Du weisst darf sich ausser in Hessen JEDE Person Osteopath nennen.
MikeS
Die diversen "Angebote" für den arabischen Raum kriege ich mehrmals pro Monat.
Soviel Schmerzensgeld könnten die mir gar nicht geben, dass ich mich auf sowas einlassen würde.
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Helmut Fromberger schrieb:
:)
Die diversen "Angebote" für den arabischen Raum kriege ich mehrmals pro Monat.
Soviel Schmerzensgeld könnten die mir gar nicht geben, dass ich mich auf sowas einlassen würde.
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Bernie schrieb:
Kommt, bleibt auf dem Boden. Es geht hier doch nicht um internationale Verleihung von Heilberuflern. Unser Thema ist doch ein anderes........
Und wie jeder seinen Beruf interpretiert ist doch jedem selbst überlassen. Ich möchte mich auch nicht mehr mit Rechnungen schreiben ,Termine machen, u.s.w belasten, dafür gibt es Praxismanager , die so etwas machen.
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Greg schrieb:
Berufsausbildung als Physiotherapeut & Heilpraktiker sollte reichen. Früher konnte man seine HP zB. Als rein schriftliche Überprüfung mit multiple Choice Fragen bestehen und dann bekam man die HP Erlaubnis. OsteopathieStudium über 6 Jahre (Sutherland)und anschließenden MSC in den USA , sollte reichen.
Und wie jeder seinen Beruf interpretiert ist doch jedem selbst überlassen. Ich möchte mich auch nicht mehr mit Rechnungen schreiben ,Termine machen, u.s.w belasten, dafür gibt es Praxismanager , die so etwas machen.
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Borgardan schrieb:
Scheiß auf den sektoralen HP. Wenn ihr schon eigenmächtig arbeiten wollt, dann macht bitte den echten HP. Eine vernünftige klinische Untersuchung, Differenzialdiagnose und solide Kenntnisse in Allgemeinmedizin sollten schon vorhanden sein. Rechtlich ergeben sich dann auch nicht mehr so viele Fragen.
Wer Osteopathie ernsthaft anbieten will, und auf dem immer härter umkämpften Markt erfolgreich sein will, der sollte eine vernünftige Ausbildung (5 Jahre) abschließen und ZUSÄTZLICH den HP machen.
Vergeßt aber bitte nicht, dass die Physiotherapie nicht zu ersetzen ist, und das ein HP oder ein Osteopath KEIN besserer Physio ist.
Gruß, Bastian
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