Physiotherapeut/in ab Januar für Urlaubsvertretung für die Monate Februar und März gesucht. Gerne auch dauerhafte Festanstellung. Wir freuen uns auf ein erstes Gespräch/ E-Mail.
Wieviel darf ich denn jetzt noch an Erspartem haben um die Soforthilfe zu beantragen. hab auf der Webseite des Ministeriums gelesen, dass man erst Anspruch hat wenn keine anderen "Liquiden Mittel" mehr zur Verfügung stehen. Was genau soll das denn bedeuten. Harz4-Grenze, oder zahlungsunfähig?
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Wieviel darf ich denn jetzt noch an Erspartem haben um die Soforthilfe zu beantragen. hab auf der Webseite des Ministeriums gelesen, dass man erst Anspruch hat wenn keine anderen "Liquiden Mittel" mehr zur Verfügung stehen. Was genau soll das denn bedeuten. Harz4-Grenze, oder zahlungsunfähig?
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Calipso schrieb:
Wieviel darf ich denn jetzt noch an Erspartem haben um die Soforthilfe zu beantragen. hab auf der Webseite des Ministeriums gelesen, dass man erst Anspruch hat wenn keine anderen "Liquiden Mittel" mehr zur Verfügung stehen. Was genau soll das denn bedeuten. Harz4-Grenze, oder zahlungsunfähig?
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Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.
Sollte es sich um ein verbundenes Unternehmen handeln, ist hinsichtlich des Liquiditätsengpasses auf das Gesamtunternehmen abzustellen.
Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen.
Das heißt nicht anzurechnen sind z. B. langfristige Altersversorgung (Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen, etc.) oder Mittel, die für den Lebensunterhalt benötigt werden.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Antragssteller an Eides statt versichert, alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht hat
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[b]"Soforthilfe Corona"
[/b] (Bayern)
Antragsberechtigte
Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.
Sollte es sich um ein verbundenes Unternehmen handeln, ist hinsichtlich des Liquiditätsengpasses auf das Gesamtunternehmen abzustellen.
Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares [b]liquides Privatvermögen[/b] einzusetzen.
Das heißt nicht anzurechnen sind z. B. langfristige Altersversorgung (Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen, etc.) oder Mittel, die für den Lebensunterhalt benötigt werden.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Antragssteller an Eides statt versichert, alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht hat
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Ossi schrieb:
"Soforthilfe Corona" (Bayern)
Antragsberechtigte
Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.
Sollte es sich um ein verbundenes Unternehmen handeln, ist hinsichtlich des Liquiditätsengpasses auf das Gesamtunternehmen abzustellen.
Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen.
Das heißt nicht anzurechnen sind z. B. langfristige Altersversorgung (Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen, etc.) oder Mittel, die für den Lebensunterhalt benötigt werden.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Antragssteller an Eides statt versichert, alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht hat
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Möcht hier niemanden unnötig beunruhigen, falls ich das ausversehen gemacht habe entschuldige ich mich schon mal im Vorraus. Soforthilfe Corona: Wirtschaftsministerium Bayern Genauer Wortlaut: "Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen." Steht unter dem Punkt Antragsberechtigte. Vielleicht hab ich ja auch einen nicht mehr aktuellen link des Amtes erwischt. Hoffe ich zumindest.
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Möcht hier niemanden unnötig beunruhigen, falls ich das ausversehen gemacht habe entschuldige ich mich schon mal im Vorraus. https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/#c72279 Genauer Wortlaut: "Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen." Steht unter dem Punkt Antragsberechtigte. Vielleicht hab ich ja auch einen nicht mehr aktuellen link des Amtes erwischt. Hoffe ich zumindest.
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Calipso schrieb:
Möcht hier niemanden unnötig beunruhigen, falls ich das ausversehen gemacht habe entschuldige ich mich schon mal im Vorraus. Soforthilfe Corona: Wirtschaftsministerium Bayern Genauer Wortlaut: "Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen." Steht unter dem Punkt Antragsberechtigte. Vielleicht hab ich ja auch einen nicht mehr aktuellen link des Amtes erwischt. Hoffe ich zumindest.
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Das ist sehr individuell. Am Besten klärst Du das mit Deinem Steuerberater. Bei mir ist das so, dass mein Angespartes als Rücklage meiner späteren Altersicherung dienen soll. Da ich 30 Jahre als Selbstständiger nicht mehr ins gesetzliche Rentensystem eingezahlt habe muss ich ja private Vorsorge machen und das muss ich mir zur Liquidität nicht anrechnen lassen.
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Das ist sehr individuell. Am Besten klärst Du das mit Deinem Steuerberater. Bei mir ist das so, dass mein Angespartes als Rücklage meiner späteren Altersicherung dienen soll. Da ich 30 Jahre als Selbstständiger nicht mehr ins gesetzliche Rentensystem eingezahlt habe muss ich ja private Vorsorge machen und das muss ich mir zur Liquidität nicht anrechnen lassen.
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Ossi schrieb:
Das ist sehr individuell. Am Besten klärst Du das mit Deinem Steuerberater. Bei mir ist das so, dass mein Angespartes als Rücklage meiner späteren Altersicherung dienen soll. Da ich 30 Jahre als Selbstständiger nicht mehr ins gesetzliche Rentensystem eingezahlt habe muss ich ja private Vorsorge machen und das muss ich mir zur Liquidität nicht anrechnen lassen.
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Calipso schrieb:
Und was heisst das konkret Ossi? Wieviel Ersapartes darf ich noch haben?
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Soforthilfeprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
(„Soforthilfe Corona“)
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für von der Coronakrise 03/2020 besonders geschädigte gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe 1.
IBAN: BIC: Kreditinstitut:
Branche (Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit):
Anzahl der Beschäftigten (Teilzeitkräfte bitte in Vollzeitkräfte umrechnen):1.1.Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe mit bis zu 250 Arbeitnehmern mit Betriebsstätte in Bayern.
Nicht gefördert werden:
Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Rz. 20 a) bis c) der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (204/C 249/01), es sei denn, die Schwierigkeiten sind auf die Coronakrise 03/2020 zurückzuführen (vgl. hierzu die Erklärung unter Ziffer 8.7).1.2.
2.
3.
4.
5.
-2-
Grund für die existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. den Liquiditätsengpass
(kurze Erläuterung)
Höhe des entstandenen Liquiditätsengpasses:
Art und Umfang der Förderung, Antragsfrist:
Anträge, die sich auf Liquiditätsengpässe beziehen, die vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind nicht förderfähig.
Sonstige Erklärungen des Antragstellers (bitte jeweils ankreuzen):
Ich versichere, dass die existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. der Liquiditätsengpass eine Folgewirkung der Coronakrise vom Frühjahr 2020 ist.
Ich nehme davon Kenntnis, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Soforthilfe besteht.
Ich bestätige, dass ich der Bewilligungsbehörde auf Verlangen die zur Aufklärung des Sachverhalts und Bearbeitung meines Antrags erforderlichen Unterlagen und Informationen unverzüglich zur Verfügung stelle.
Den in den Richtlinien geregelten datenschutzrechtlichen Bestimmungen stimme ich zu.
Einer etwaigen Überprüfung durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof, den Genehmigungsbehörden und der Europäischen Kommission stimme ich zu.
Ich versichere, dass ich den de-minimis-Rahmen (200.000 € in 3 Jahren) mit dieser Soforthilfe nicht überschreite.
Ich erkläre, dass ich bei eventueller zukünftiger Beantragung weiterer öffentlicher Finanzhilfen für meine existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. Liquiditätsengpässe die gegebenenfalls aufgrund dieses Antrags gewährten Finanzhilfen angeben werde.
Mir ist bekannt, dass ich im Falle einer Überkompensation (Entschädigungs-, Versicherungsleistungen, andere Fördermaßnahmen) erhaltene Soforthilfe zurückzahlen muss.
Ich versichere an Eides statt, dass ich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht habe.
6.
7.
7.2.
8.1. 8.2. 8.3.
8.5. 8.6.
8.8. 8.9.
8.10.
8.11.
7.1.Die Zuschüsse werden zur Überwindung der existenzbedrohlichen Wirtschaftslage bzw. des Liquiditätsengpasses gewährt, die durch die Coronakrise vom Frühjahr 2020 entstanden sind.
Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten:
Bis zu 5 Beschäftigte max. 5000 Euro, bis zu 10 Beschäftigte max. 7500 Euro, bis zu 50 Beschäftigte max. 15.000 Euro, bis zu 250 Beschäftigte max. 30.000 Euro (siehe Richtlinie des StMWi v. 17.März 2020, Az:.3560/33/1). 8.
8.4.Mir ist bekannt, dass vorsätzlich oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben sowie das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug (§ 264 StGB) zur Folge haben können. 8.7.Ich erkläre, dass es sich bei meinem Unternehmen nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Rz. 20 a) bis c) der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (204/C 249/01), (siehe Nr. 1.1) handelt. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers
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Soforthilfeprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
(„Soforthilfe Corona“)
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für von der Coronakrise 03/2020 besonders geschädigte gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe 1.
IBAN: BIC: Kreditinstitut:
Branche (Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit):
Anzahl der Beschäftigten (Teilzeitkräfte bitte in Vollzeitkräfte umrechnen):1.1.Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe mit bis zu 250 Arbeitnehmern mit Betriebsstätte in Bayern.
Nicht gefördert werden:
Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Rz. 20 a) bis c) der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (204/C 249/01), es sei denn, die Schwierigkeiten sind auf die Coronakrise 03/2020 zurückzuführen (vgl. hierzu die Erklärung unter Ziffer 8.7).1.2.
2.
3.
4.
5.
-2-
Grund für die existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. den Liquiditätsengpass
(kurze Erläuterung)
Höhe des entstandenen Liquiditätsengpasses:
Art und Umfang der Förderung, Antragsfrist:
Anträge, die sich auf Liquiditätsengpässe beziehen, die vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind nicht förderfähig.
Sonstige Erklärungen des Antragstellers (bitte jeweils ankreuzen):
Ich versichere, dass die existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. der Liquiditätsengpass eine Folgewirkung der Coronakrise vom Frühjahr 2020 ist.
Ich nehme davon Kenntnis, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Soforthilfe besteht.
Ich bestätige, dass ich der Bewilligungsbehörde auf Verlangen die zur Aufklärung des Sachverhalts und Bearbeitung meines Antrags erforderlichen Unterlagen und Informationen unverzüglich zur Verfügung stelle.
Den in den Richtlinien geregelten datenschutzrechtlichen Bestimmungen stimme ich zu.
Einer etwaigen Überprüfung durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof, den Genehmigungsbehörden und der Europäischen Kommission stimme ich zu.
Ich versichere, dass ich den de-minimis-Rahmen (200.000 € in 3 Jahren) mit dieser Soforthilfe nicht überschreite.
Ich erkläre, dass ich bei eventueller zukünftiger Beantragung weiterer öffentlicher Finanzhilfen für meine existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. Liquiditätsengpässe die gegebenenfalls aufgrund dieses Antrags gewährten Finanzhilfen angeben werde.
Mir ist bekannt, dass ich im Falle einer Überkompensation (Entschädigungs-, Versicherungsleistungen, andere Fördermaßnahmen) erhaltene Soforthilfe zurückzahlen muss.
Ich versichere an Eides statt, dass ich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht habe.
6.
7.
7.2.
8.1. 8.2. 8.3.
8.5. 8.6.
8.8. 8.9.
8.10.
8.11.
7.1.Die Zuschüsse werden zur Überwindung der existenzbedrohlichen Wirtschaftslage bzw. des Liquiditätsengpasses gewährt, die durch die Coronakrise vom Frühjahr 2020 entstanden sind.
Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten:
Bis zu 5 Beschäftigte max. 5000 Euro, bis zu 10 Beschäftigte max. 7500 Euro, bis zu 50 Beschäftigte max. 15.000 Euro, bis zu 250 Beschäftigte max. 30.000 Euro (siehe Richtlinie des StMWi v. 17.März 2020, Az:.3560/33/1). 8.
8.4.Mir ist bekannt, dass vorsätzlich oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben sowie das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug (§ 264 StGB) zur Folge haben können. 8.7.Ich erkläre, dass es sich bei meinem Unternehmen nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Rz. 20 a) bis c) der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (204/C 249/01), (siehe Nr. 1.1) handelt. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers
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susanne845 schrieb:
Soforthilfeprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
(„Soforthilfe Corona“)
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für von der Coronakrise 03/2020 besonders geschädigte gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe 1.
IBAN: BIC: Kreditinstitut:
Branche (Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit):
Anzahl der Beschäftigten (Teilzeitkräfte bitte in Vollzeitkräfte umrechnen):1.1.Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe mit bis zu 250 Arbeitnehmern mit Betriebsstätte in Bayern.
Nicht gefördert werden:
Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Rz. 20 a) bis c) der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (204/C 249/01), es sei denn, die Schwierigkeiten sind auf die Coronakrise 03/2020 zurückzuführen (vgl. hierzu die Erklärung unter Ziffer 8.7).1.2.
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Grund für die existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. den Liquiditätsengpass
(kurze Erläuterung)
Höhe des entstandenen Liquiditätsengpasses:
Art und Umfang der Förderung, Antragsfrist:
Anträge, die sich auf Liquiditätsengpässe beziehen, die vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind nicht förderfähig.
Sonstige Erklärungen des Antragstellers (bitte jeweils ankreuzen):
Ich versichere, dass die existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. der Liquiditätsengpass eine Folgewirkung der Coronakrise vom Frühjahr 2020 ist.
Ich nehme davon Kenntnis, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Soforthilfe besteht.
Ich bestätige, dass ich der Bewilligungsbehörde auf Verlangen die zur Aufklärung des Sachverhalts und Bearbeitung meines Antrags erforderlichen Unterlagen und Informationen unverzüglich zur Verfügung stelle.
Den in den Richtlinien geregelten datenschutzrechtlichen Bestimmungen stimme ich zu.
Einer etwaigen Überprüfung durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof, den Genehmigungsbehörden und der Europäischen Kommission stimme ich zu.
Ich versichere, dass ich den de-minimis-Rahmen (200.000 € in 3 Jahren) mit dieser Soforthilfe nicht überschreite.
Ich erkläre, dass ich bei eventueller zukünftiger Beantragung weiterer öffentlicher Finanzhilfen für meine existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. Liquiditätsengpässe die gegebenenfalls aufgrund dieses Antrags gewährten Finanzhilfen angeben werde.
Mir ist bekannt, dass ich im Falle einer Überkompensation (Entschädigungs-, Versicherungsleistungen, andere Fördermaßnahmen) erhaltene Soforthilfe zurückzahlen muss.
Ich versichere an Eides statt, dass ich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht habe.
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8.1. 8.2. 8.3.
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8.8. 8.9.
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8.11.
7.1.Die Zuschüsse werden zur Überwindung der existenzbedrohlichen Wirtschaftslage bzw. des Liquiditätsengpasses gewährt, die durch die Coronakrise vom Frühjahr 2020 entstanden sind.
Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten:
Bis zu 5 Beschäftigte max. 5000 Euro, bis zu 10 Beschäftigte max. 7500 Euro, bis zu 50 Beschäftigte max. 15.000 Euro, bis zu 250 Beschäftigte max. 30.000 Euro (siehe Richtlinie des StMWi v. 17.März 2020, Az:.3560/33/1). 8.
8.4.Mir ist bekannt, dass vorsätzlich oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben sowie das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug (§ 264 StGB) zur Folge haben können. 8.7.Ich erkläre, dass es sich bei meinem Unternehmen nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Rz. 20 a) bis c) der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (204/C 249/01), (siehe Nr. 1.1) handelt. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers
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Wenn da schon irgendwas von Strafvervolgung bei Subventionsbetrug steht würd ich gerne wissen wieviel ich konkret noch besitzen darf bevor ich das beantrage. Was bedeutet dann das "liquide Privatvermpögen" bei dem Punkt Antragsberechtigte?
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Wenn da schon irgendwas von Strafvervolgung bei Subventionsbetrug steht würd ich gerne wissen wieviel ich konkret noch besitzen darf bevor ich das beantrage. Was bedeutet dann das "liquide Privatvermpögen" bei dem Punkt Antragsberechtigte?
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Calipso schrieb:
Wenn da schon irgendwas von Strafvervolgung bei Subventionsbetrug steht würd ich gerne wissen wieviel ich konkret noch besitzen darf bevor ich das beantrage. Was bedeutet dann das "liquide Privatvermpögen" bei dem Punkt Antragsberechtigte?
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Wieviel darf ich denn jetzt noch an Erspartem haben um die Soforthilfe zu beantragen. hab auf der Webseite des Ministeriums gelesen, dass man erst Anspruch hat wenn keine anderen "Liquiden Mittel" mehr zur Verfügung stehen. Was genau soll das denn bedeuten. Harz4-Grenze, oder zahlungsunfähig?
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susanne845 schrieb:
Wo steht, dass keine liquiden Mittel mehr zur Verfügung stehen dürfen?
(Bayern)
Antragsberechtigte
Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.
Sollte es sich um ein verbundenes Unternehmen handeln, ist hinsichtlich des Liquiditätsengpasses auf das Gesamtunternehmen abzustellen.
Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen.
Das heißt nicht anzurechnen sind z. B. langfristige Altersversorgung (Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen, etc.) oder Mittel, die für den Lebensunterhalt benötigt werden.
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Ossi schrieb:
"Soforthilfe Corona"
(Bayern)
Antragsberechtigte
Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.
Sollte es sich um ein verbundenes Unternehmen handeln, ist hinsichtlich des Liquiditätsengpasses auf das Gesamtunternehmen abzustellen.
Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen.
Das heißt nicht anzurechnen sind z. B. langfristige Altersversorgung (Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen, etc.) oder Mittel, die für den Lebensunterhalt benötigt werden.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Antragssteller an Eides statt versichert, alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht hat
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Calipso schrieb:
Möcht hier niemanden unnötig beunruhigen, falls ich das ausversehen gemacht habe entschuldige ich mich schon mal im Vorraus. Soforthilfe Corona: Wirtschaftsministerium Bayern Genauer Wortlaut: "Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen." Steht unter dem Punkt Antragsberechtigte. Vielleicht hab ich ja auch einen nicht mehr aktuellen link des Amtes erwischt. Hoffe ich zumindest.
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Ossi schrieb:
Das ist sehr individuell. Am Besten klärst Du das mit Deinem Steuerberater. Bei mir ist das so, dass mein Angespartes als Rücklage meiner späteren Altersicherung dienen soll. Da ich 30 Jahre als Selbstständiger nicht mehr ins gesetzliche Rentensystem eingezahlt habe muss ich ja private Vorsorge machen und das muss ich mir zur Liquidität nicht anrechnen lassen.
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Abgesehen von Atersvorsorge und Immobilien?
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Calipso schrieb:
Ich mein ganz konkret verfügbar auf Sparkonten
(„Soforthilfe Corona“)
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für von der Coronakrise 03/2020 besonders geschädigte gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe 1.
IBAN: BIC: Kreditinstitut:
Branche (Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit):
Anzahl der Beschäftigten (Teilzeitkräfte bitte in Vollzeitkräfte umrechnen):1.1.Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe mit bis zu 250 Arbeitnehmern mit Betriebsstätte in Bayern.
Nicht gefördert werden:
Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Rz. 20 a) bis c) der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (204/C 249/01), es sei denn, die Schwierigkeiten sind auf die Coronakrise 03/2020 zurückzuführen (vgl. hierzu die Erklärung unter Ziffer 8.7).1.2.
2.
3.
4.
5.
-2-
Grund für die existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. den Liquiditätsengpass
(kurze Erläuterung)
Höhe des entstandenen Liquiditätsengpasses:
Art und Umfang der Förderung, Antragsfrist:
Anträge, die sich auf Liquiditätsengpässe beziehen, die vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind nicht förderfähig.
Sonstige Erklärungen des Antragstellers (bitte jeweils ankreuzen):
Ich versichere, dass die existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. der Liquiditätsengpass eine Folgewirkung der Coronakrise vom Frühjahr 2020 ist.
Ich nehme davon Kenntnis, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Soforthilfe besteht.
Ich bestätige, dass ich der Bewilligungsbehörde auf Verlangen die zur Aufklärung des Sachverhalts und Bearbeitung meines Antrags erforderlichen Unterlagen und Informationen unverzüglich zur Verfügung stelle.
Den in den Richtlinien geregelten datenschutzrechtlichen Bestimmungen stimme ich zu.
Einer etwaigen Überprüfung durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof, den Genehmigungsbehörden und der Europäischen Kommission stimme ich zu.
Ich versichere, dass ich den de-minimis-Rahmen (200.000 € in 3 Jahren) mit dieser Soforthilfe nicht überschreite.
Ich erkläre, dass ich bei eventueller zukünftiger Beantragung weiterer öffentlicher Finanzhilfen für meine existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. Liquiditätsengpässe die gegebenenfalls aufgrund dieses Antrags gewährten Finanzhilfen angeben werde.
Mir ist bekannt, dass ich im Falle einer Überkompensation (Entschädigungs-, Versicherungsleistungen, andere Fördermaßnahmen) erhaltene Soforthilfe zurückzahlen muss.
Ich versichere an Eides statt, dass ich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht habe.
6.
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7.2.
8.1. 8.2. 8.3.
8.5. 8.6.
8.8. 8.9.
8.10.
8.11.
7.1.Die Zuschüsse werden zur Überwindung der existenzbedrohlichen Wirtschaftslage bzw. des Liquiditätsengpasses gewährt, die durch die Coronakrise vom Frühjahr 2020 entstanden sind.
Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten:
Bis zu 5 Beschäftigte max. 5000 Euro, bis zu 10 Beschäftigte max. 7500 Euro, bis zu 50 Beschäftigte max. 15.000 Euro, bis zu 250 Beschäftigte max. 30.000 Euro (siehe Richtlinie des StMWi v. 17.März 2020, Az:.3560/33/1). 8.
8.4.Mir ist bekannt, dass vorsätzlich oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben sowie das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug (§ 264 StGB) zur Folge haben können. 8.7.Ich erkläre, dass es sich bei meinem Unternehmen nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Rz. 20 a) bis c) der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (204/C 249/01), (siehe Nr. 1.1) handelt. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers
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susanne845 schrieb:
Soforthilfeprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
(„Soforthilfe Corona“)
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für von der Coronakrise 03/2020 besonders geschädigte gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe 1.
IBAN: BIC: Kreditinstitut:
Branche (Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit):
Anzahl der Beschäftigten (Teilzeitkräfte bitte in Vollzeitkräfte umrechnen):1.1.Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe mit bis zu 250 Arbeitnehmern mit Betriebsstätte in Bayern.
Nicht gefördert werden:
Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Rz. 20 a) bis c) der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (204/C 249/01), es sei denn, die Schwierigkeiten sind auf die Coronakrise 03/2020 zurückzuführen (vgl. hierzu die Erklärung unter Ziffer 8.7).1.2.
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Grund für die existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. den Liquiditätsengpass
(kurze Erläuterung)
Höhe des entstandenen Liquiditätsengpasses:
Art und Umfang der Förderung, Antragsfrist:
Anträge, die sich auf Liquiditätsengpässe beziehen, die vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind nicht förderfähig.
Sonstige Erklärungen des Antragstellers (bitte jeweils ankreuzen):
Ich versichere, dass die existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. der Liquiditätsengpass eine Folgewirkung der Coronakrise vom Frühjahr 2020 ist.
Ich nehme davon Kenntnis, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Soforthilfe besteht.
Ich bestätige, dass ich der Bewilligungsbehörde auf Verlangen die zur Aufklärung des Sachverhalts und Bearbeitung meines Antrags erforderlichen Unterlagen und Informationen unverzüglich zur Verfügung stelle.
Den in den Richtlinien geregelten datenschutzrechtlichen Bestimmungen stimme ich zu.
Einer etwaigen Überprüfung durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof, den Genehmigungsbehörden und der Europäischen Kommission stimme ich zu.
Ich versichere, dass ich den de-minimis-Rahmen (200.000 € in 3 Jahren) mit dieser Soforthilfe nicht überschreite.
Ich erkläre, dass ich bei eventueller zukünftiger Beantragung weiterer öffentlicher Finanzhilfen für meine existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. Liquiditätsengpässe die gegebenenfalls aufgrund dieses Antrags gewährten Finanzhilfen angeben werde.
Mir ist bekannt, dass ich im Falle einer Überkompensation (Entschädigungs-, Versicherungsleistungen, andere Fördermaßnahmen) erhaltene Soforthilfe zurückzahlen muss.
Ich versichere an Eides statt, dass ich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht habe.
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8.1. 8.2. 8.3.
8.5. 8.6.
8.8. 8.9.
8.10.
8.11.
7.1.Die Zuschüsse werden zur Überwindung der existenzbedrohlichen Wirtschaftslage bzw. des Liquiditätsengpasses gewährt, die durch die Coronakrise vom Frühjahr 2020 entstanden sind.
Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten:
Bis zu 5 Beschäftigte max. 5000 Euro, bis zu 10 Beschäftigte max. 7500 Euro, bis zu 50 Beschäftigte max. 15.000 Euro, bis zu 250 Beschäftigte max. 30.000 Euro (siehe Richtlinie des StMWi v. 17.März 2020, Az:.3560/33/1). 8.
8.4.Mir ist bekannt, dass vorsätzlich oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben sowie das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug (§ 264 StGB) zur Folge haben können. 8.7.Ich erkläre, dass es sich bei meinem Unternehmen nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Rz. 20 a) bis c) der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (204/C 249/01), (siehe Nr. 1.1) handelt. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers
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susanne845 schrieb:
Da steht nichts vom Einsetzen von Privatvermögen
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Calipso schrieb:
Wenn da schon irgendwas von Strafvervolgung bei Subventionsbetrug steht würd ich gerne wissen wieviel ich konkret noch besitzen darf bevor ich das beantrage. Was bedeutet dann das "liquide Privatvermpögen" bei dem Punkt Antragsberechtigte?
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