Herzlich willkommen in der Praxis
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
Unsere hellen und freundlich
eingerichteten Räumlichkeiten
entsprechen den Anforderungen einer
komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
MLD, MT, OMT bis hin zu Techniken
aus der Osteopathie.
Zur Unterstützung unseres Teams
suchen wir ab sofort SIE in TZ/VZ.
Zu bieten haben wir:
- Ein angemessenes Ambiente,
Arbeitsklima und Gehalt werden
garantiert.
- Bei...
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Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Rz. 20 a) bis c) der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (204/C 249/01), es sei denn, die Schwierigkeiten sind auf die Coronakrise 03/2020 zurückzuführen (vgl. hierzu die Erklärung unter Ziffer 8.7).
Warum suchst Du ein Haar in der Suppe? Frag deinen Steuerberater
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susanne845 schrieb:
Nicht gefördert werden:
Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Rz. 20 a) bis c) der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (204/C 249/01), es sei denn, die Schwierigkeiten sind auf die Coronakrise 03/2020 zurückzuführen (vgl. hierzu die Erklärung unter Ziffer 8.7).
Warum suchst Du ein Haar in der Suppe? Frag deinen Steuerberater
Sei bitte nicht so bös.. Könnte ja für andere auch wichtig sein.
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Calipso schrieb:
Tu ich doch gar nicht. Möcht doch nur zur Orientierung und Nervenberuhigung wissen was das "liquide Privatvermögen bedeutet"
Sei bitte nicht so bös.. Könnte ja für andere auch wichtig sein.
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susanne845 schrieb:
Das war nicht bös gemeint. Ich wollte das auch nicht beantragen, weil jetzt das Geld aus Februar kommt und da die Welt noch in Ordnung war. Laut meiner Steuerberaterin wird das Geld beim Liquiditätsengpass, verursacht durch den Coronarvirus unkompliziert ausbezahlt. Die Berechnungsgrundlage dafür sind einzig und allein die Einnahmeausfälle und eben nicht das Privatvermögen. Das ist eben das Einzigartige, was der Söder im Vergleich zu anderen Bundesländern für Kleinunternehmer geschaffen hat. Im Laufe des Jahres musst Du lediglich nachweisen, dass Du Einnahmeausfälle gehabt hast.
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Calipso schrieb:
Ok, das war hilfreich. Hab auch zur Nervenberuhigung schon zwei Biere intus muss ich gestehen. Dein Wort in Gottes Ohr. Thx
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susanne845 schrieb:
Soforthilfe Corona: Wirtschaftsministerium Bayern
So könnt ihr dann eben 5000 euro vom Land Bayern abzocken.
Denn.....Therapiepraxen dürfen ja geöffnet bleiben !
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susanne895 schrieb:
Die meisten haben ja < 5 Angestellte.
So könnt ihr dann eben 5000 euro vom Land Bayern abzocken.
Denn.....Therapiepraxen dürfen ja geöffnet bleiben !
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Zahlungsnot besteht schon, wenn eine Stundung auf FA vorauszahlung vorliegt.
Ich glaube nicht an Hilfen, was nützt es, sich mit Krediten im Alter zu verschulden?
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viento schrieb:
Also beantragen, wenn 5.50 Euro minus auf dem Konto sind?
Zahlungsnot besteht schon, wenn eine Stundung auf FA vorauszahlung vorliegt.
Ich glaube nicht an Hilfen, was nützt es, sich mit Krediten im Alter zu verschulden?
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Klonkrieger schrieb:
Mein bankberater empfahl, die soforthilfe erst zu beantragen wenn man nachweislich in Liquiditätsprobleme kommt. Also wenn das ersparte schrumpft und so wenig Guthaben vorhanden ist das die Überprüfung eine zahlungsnot ergibt. Ansonsten kann es sein, daß man später sowas wie subventionsbetrug angelastet bekommt.
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Privatvermögen schützen - StartingUp: Das Gründermagazin
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tom1350 schrieb:
„Der Einzelunternehmer haftet mit seinem gesamten Privatvermögen sowohl für alle seine privaten als auch für alle seine unternehmensbezogenen Rechtsgeschäfte und Handlungen. Vermieter, Mieter, Kunden, Auftraggeber, Lieferanten, Auftragnehmer, Angestellte, freie Mitarbeiter und sonstige Geschäftspartner und Dritte können ihn sowohl aus abgeschlossenen Verträgen als auch wegen Pflichtverletzungen und Schadensfällen zur Verantwortung ziehen. Der Einzelunternehmer kann sich zur Abwehr von Forderungen nur auf Tatsachen aus dem Hergang der Angelegenheit und auf Rechtsausführungen zur Rechtslage berufen. Wenn er dabei nachweisen kann, dass er unberechtigt in Anspruch genommen wird, kann er Zahlungen abwehren. Nicht gehört wird er jedoch mit der Einlassung, er habe auf seinem Geschäftskonto kein Guthaben, wenn er noch private Vermögenswerte besitzt. Sofern sich der Einzelunternehmer mit seiner Geschäftstätigkeit insoweit übernommen hat, dass er überschuldet oder (bzw. zusätzlich) zahlungsunfähig ist, wird er Insolvenz anmelden müssen."
Privatvermögen schützen - StartingUp: Das Gründermagazin
das passt jetzt nicht daher. Das was Du hier aufführst betrifft Unternehmer, die sich übernommen, falsch kalkuliert und selbstverschuldet sich in die Situation gebracht haben. Wir haben es aber hier mit einem landesweiten "Ausnahmezustand" zu tun, bei dem der Staat jetzt mit finanziellen Hilfen eintritt. Wir haften deshalb nur im eingeschräntem Maße mit unseren Privatvermögen, d. h. nicht anzurechnen sind z. B. langfristige Altersversorgung (Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen, etc.) oder Mittel, die für den Lebensunterhalt benötigt werden.
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Ossi schrieb:
Hi Tom,
das passt jetzt nicht daher. Das was Du hier aufführst betrifft Unternehmer, die sich übernommen, falsch kalkuliert und selbstverschuldet sich in die Situation gebracht haben. Wir haben es aber hier mit einem landesweiten "Ausnahmezustand" zu tun, bei dem der Staat jetzt mit finanziellen Hilfen eintritt. Wir haften deshalb nur im eingeschräntem Maße mit unseren Privatvermögen, d. h. nicht anzurechnen sind z. B. langfristige Altersversorgung (Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen, etc.) oder Mittel, die für den Lebensunterhalt benötigt werden.
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Calipso schrieb:
Genau das ist der Punkt den ich klären möchte. Falls ich erst sämtliches Privatvermögen aufbrauchen muss ist das nicht wirklich eine Hilfe. Auch nicht wenn man nach Beantragung ein Verfahren wegen Subventionsbetrug fürchten muss. Das müsste genauer definiert werden damit man genau weiss ab wann man anspruchsberechtigt ist.
Ich gehe davon aus, dass bei Auszahlung später irgendwann eine Prüfung stattfinden wird.
MikeS
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susanne845 schrieb:
Es geht um Umsatzeinbußen
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tom1350 schrieb:
Wenn die Angestellten rückwirkend in die Kurzarbeit gehen und damit der größte Kostenfaktor wegfällt und dann die Zahlungen der Behandlungen der letzen zwei oder vier Wochen kommen, können die meisten Praxen noch mehrere Monaten trotz Schließung überleben.
MikeS
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MikeS schrieb:
Dir ist schon klar, dass insbesondere bei größeren Praxen der Lohnkostenanteil "nur" bei ca. 60-70% liegt? Das hilft JA, aber löst nicht das Problem. Und die "mehreren Monate" gehen ausschliesslich und alleine ans Vermögen des Inhabers.
MikeS
Was ist wenn ich 30000€ auf dem Konto habe und einen Steuerbescheid über 25000€ bekomme, selbst wenn ich die Steuerzahlung stunden kann, irgendwann ist das Geld auf dem Konto ja für den Staat weg. Spätestens dann habe ich Liquiditätsengpässe.Gilt das dann schon als Subventionsbetrug?
Habe vor zwei Stunden einen Brief an die bayerische Gesundheitsministerin geschrieben, Kurztext: mit der Bitte die Öffnung von Physiopraxen zu überdenken, da wir keinen Behandlungsabstand halten können wie es z.B. Logos oder Ergos können. Sie möge das bitte mit den Ministern und dem Ministerpräsident besprechen und Ihren bisherigen Beschluß die PT-Praxen offen zu halten ändern und ach öffentlich sagen, wir sollen schließen. Da viel Angst haben zuzumachen da die Verbände vehement eine eventuelle Entschädigung durch den Staat verneinen. Es kann nicht sein das selbst Friseur zusperren müssen nur wir nicht. Hoffe es kommt eine entsprechende Reaktion.
An den Vorstand von Physio Deutschland habe ich auch eine Mail geschrieben. Den Text möchte ich hier aber nicht wieder geben.
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idefix- schrieb:
Angaben zu Punkt 6 im Antrag: Höhe des entstandenen Liquiditätsengpasses (hierzu rechnet nicht der entgangene Gewinn):
Was ist wenn ich 30000€ auf dem Konto habe und einen Steuerbescheid über 25000€ bekomme, selbst wenn ich die Steuerzahlung stunden kann, irgendwann ist das Geld auf dem Konto ja für den Staat weg. Spätestens dann habe ich Liquiditätsengpässe.Gilt das dann schon als Subventionsbetrug?
Habe vor zwei Stunden einen Brief an die bayerische Gesundheitsministerin geschrieben, Kurztext: mit der Bitte die Öffnung von Physiopraxen zu überdenken, da wir keinen Behandlungsabstand halten können wie es z.B. Logos oder Ergos können. Sie möge das bitte mit den Ministern und dem Ministerpräsident besprechen und Ihren bisherigen Beschluß die PT-Praxen offen zu halten ändern und ach öffentlich sagen, wir sollen schließen. Da viel Angst haben zuzumachen da die Verbände vehement eine eventuelle Entschädigung durch den Staat verneinen. Es kann nicht sein das selbst Friseur zusperren müssen nur wir nicht. Hoffe es kommt eine entsprechende Reaktion.
An den Vorstand von Physio Deutschland habe ich auch eine Mail geschrieben. Den Text möchte ich hier aber nicht wieder geben.
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MikeS schrieb:
Was unterschreibst Du auf dem Antrag? Genau das was dort steht. Und in dem Antrag steht nichts davon dass Du dein Privatvermögen aufbrauchen musst. Schon gar nicht wenn es fest gebunden ist. Dieser Satz auf der Homepage des Ministeriums (nicht im Antrag!) ist eine bodenlose Frechheit, da sie genau wussten, dass dann etliche Antragsteller es erstens sein lassen würden und zweitens auch etliche wegfallen würden. Es muss allerdings ein Liquiditätsengpaß gegeben sein der dazu führt, dass Du deine Betriebskosten nicht mehr mit liquiden Mitteln decken kannst. Das dürfte zur Zeit bei vielen der Fall sein.
Ich gehe davon aus, dass bei Auszahlung später irgendwann eine Prüfung stattfinden wird.
MikeS
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