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habt ihr konkrete Angaben, wie ihr den Liquiditätseinbruch darstellt? Ich möchte es korrekt machen, aber möglichst auch nicht zu meinen Ungunsten...
Ich gehe von ca. 70% Einbußen aus, kein Mensch weiß, wie lange das dauert. Meine reinen Fixkosten sind nicht immens, allerdings habe ich ja auch hohe Kosten für Versicherungen (GKV freiwillig, private RV) zu leisten und bin Einzelpraxisinhaberin.
Mein Steuerberater meint, mann solle April-Juni 2019 mit voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen April-Juni 2020 gegenüberstellen, dabei aber NICHT die Unternehmerversicherungen und lediglich einen Selbstbehalt von 1180 EUR/Monat angeben. Der STB meiner Freundin bezieht das ganze letzte Jahr und die ersten 2-3Monate diesen Jahres mit ein und geht von Selbstbehalt von monatlich ca. 3000 EUR nach irgendeiner Tabelle aus...Was ist denn da jetzt korrekt?
Ich würde mich sehr über Tipps freuen.LG Asima
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also wenn Du in NRW wohnst, würde ich den StB wechseln.
So detailliert will das erstmal keiner wissen.
Kannst Dir ja mal das Antragsformular aus NRW anschauen:
NRW-Soforthilfe 2020
M.
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Matu schrieb:
Guten Abend, Asima,
also wenn Du in NRW wohnst, würde ich den StB wechseln.
So detailliert will das erstmal keiner wissen.
Kannst Dir ja mal das Antragsformular aus NRW anschauen:
NRW-Soforthilfe 2020
M.
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Leni C. schrieb:
Ich sitze in NRW . Habe den Antrag am Montag gestellt und schon den Bewilligungsbescheid bekommen . Ich werde dann Ende Juni schauen ob ich tatsächlich die 9000 € aufgebraucht habe . Sollte was übrig sein kann ich diesen Betrag zurücküberweisen . Im Bescheid steht für diesen Fall eine Kontonummer .
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tom1350 schrieb:
War bei dir denn der März schon so schlecht?
Konkret heißt es in BW so: Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.Ä., durch einen Zuschuss unterstützt werden.
Zitat:
Muss ich private Mittel einsetzen?
Ja, bevor Soforthilfe in Anspruch genommen genommen werden kann, ist verfügbares liquides Privatvermögen wie zum Beispiel Bankguthaben einzusetzen. Nicht anzurechnen sind Mittel für die langfristige Altersversorgung (etwa Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen) oder Mittel in angemessener Höhe, die für einen durchschnittlichen Lebensunterhalt benötigt werden.
Demzufolge würde ich zumindest eine Tabelle empfhehlen. Am Ende wird es Stichproben geben.
Quelle: Corona-Soforthilfe in Baden-Württemberg: Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick - Wirtschaft - Stuttgarter Nachrichte
Soforthilfe Corona: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
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Gert Winsa schrieb:
Auch hier ist Vorsicht geboten was "aufbrauchen" bedeutet. Streng genommen darf es nur für tatsächliche Kosten die nicht durch laufenden Umsatz gedeckt sind genutzt werden. Sprich Miete/Pacht, Materialbestellungen, Versicherungen etc. Keine Personalkosten, denn diese sind durch KUG gesichert. Es heißt in allen Anträgen es ist kein Umsatzersatz.
Konkret heißt es in BW so: Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.Ä., durch einen Zuschuss unterstützt werden.
Zitat:
Muss ich private Mittel einsetzen?
Ja, bevor Soforthilfe in Anspruch genommen genommen werden kann, ist verfügbares liquides Privatvermögen wie zum Beispiel Bankguthaben einzusetzen. Nicht anzurechnen sind Mittel für die langfristige Altersversorgung (etwa Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen) oder Mittel in angemessener Höhe, die für einen durchschnittlichen Lebensunterhalt benötigt werden.
Demzufolge würde ich zumindest eine Tabelle empfhehlen. Am Ende wird es Stichproben geben.
Quelle: Corona-Soforthilfe in Baden-Württemberg: Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick - Wirtschaft - Stuttgarter Nachrichte
Soforthilfe Corona: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
Steuerberater beantwortet die wichtigsten Fragen zur Corona-Soforthilfe für Selbständige und Freiberufler
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
hier mal was interessantes
Steuerberater beantwortet die wichtigsten Fragen zur Corona-Soforthilfe für Selbständige und Freiberufler
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tom1350 schrieb:
Nix genaues weiß man nicht :laughing:. Aber einen pauschalen Betrag zur Lebensführung bei Selbstständigen könnte ich mir auch vorstellen, z.B. 1.200€. Ansonsten dazu die Kosten abzüglich der verbleibenden Einnahmen.
... und ich, wartend in Rheinland-Pfalz, habe am 30.3.den Antrag gestellt und es ist noch nichts an Hilfe gekommen.
Leider sind unsere Patienten sehr vorsichtig. Somit haben wir nur 8-10% wie üblich.
Liebe Grüße
Majumo
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Marion Suer schrieb:
Hallo,
... und ich, wartend in Rheinland-Pfalz, habe am 30.3.den Antrag gestellt und es ist noch nichts an Hilfe gekommen.
Leider sind unsere Patienten sehr vorsichtig. Somit haben wir nur 8-10% wie üblich.
Liebe Grüße
Majumo
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asima schrieb:
Hallo zusammen,
habt ihr konkrete Angaben, wie ihr den Liquiditätseinbruch darstellt? Ich möchte es korrekt machen, aber möglichst auch nicht zu meinen Ungunsten...
Ich gehe von ca. 70% Einbußen aus, kein Mensch weiß, wie lange das dauert. Meine reinen Fixkosten sind nicht immens, allerdings habe ich ja auch hohe Kosten für Versicherungen (GKV freiwillig, private RV) zu leisten und bin Einzelpraxisinhaberin.
Mein Steuerberater meint, mann solle April-Juni 2019 mit voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen April-Juni 2020 gegenüberstellen, dabei aber NICHT die Unternehmerversicherungen und lediglich einen Selbstbehalt von 1180 EUR/Monat angeben. Der STB meiner Freundin bezieht das ganze letzte Jahr und die ersten 2-3Monate diesen Jahres mit ein und geht von Selbstbehalt von monatlich ca. 3000 EUR nach irgendeiner Tabelle aus...Was ist denn da jetzt korrekt?
Ich würde mich sehr über Tipps freuen.LG Asima
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Da jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht, kann ich Dir hier nicht pauschal antworten. Gib bei Google Soforthilfe + Dein Bundesland ein und lies Dir die jeweiligen Zugangsvorraussetzungen durch.
Viele Grüße
Monika
In welchem Bundesland bist du?
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asima schrieb:
In BW.
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Sonam schrieb:
Hallo,
In welchem Bundesland bist du?
Eine weitere ist, dass die Praxisausgaben die Einnahmen übersteigt. Für die Lebensführung kann dazu ALG II beantragt werden.
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das ist nicht ganz korrekt.
Die Option ist nur erfüllt, wenn man die Eingangsprämisse WIRKLICH erfüllt und die lautet:
"Voraussetzung: erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona."
Dies wird zwar grundsätzlich angenommen, wenn der Umsatz unter 50% liegt, aber ob wirklich ein ERHEBLICHER Liquiditätsengpass vorliegt, kann nur der PI selber anhand seiner tatsächlichen Vermögenssituation bewerten.
Bewertet er falsch, wird es sicherlich Konsequenzen geben, zu Recht!
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Matu schrieb:
Guten Abend,
das ist nicht ganz korrekt.
Die Option ist nur erfüllt, wenn man die Eingangsprämisse WIRKLICH erfüllt und die lautet:
"Voraussetzung: erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona."
Dies wird zwar grundsätzlich angenommen, wenn der Umsatz unter 50% liegt, aber ob wirklich ein ERHEBLICHER Liquiditätsengpass vorliegt, kann nur der PI selber anhand seiner tatsächlichen Vermögenssituation bewerten.
Bewertet er falsch, wird es sicherlich Konsequenzen geben, zu Recht!
Corona-Soforthilfe in NRW: Tricksen verboten! | Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Zitat:
"Auch wer ausreichend Rücklagen gebildet hat, wird sich nicht darauf berufen können, dass seine wirtschaftliche Tätigkeit durch die Corona-Krise wesentlich beeinträchtigt ist. Denn dann braucht er die Hilfe schließlich auch nicht."
Im Antragsformular (zumindest für NRW) heißt es wenn eine der .... Bedingungen zutrifft, z.b. Umsatzrückgang höher 50%. Allerdings heißt es auch im Vorsatz, dass diese Förderung zur Überbrückung von Finanzierungsengpässen dient - hierauf bezieht sich die Sichtweise des Anwalts. Der Umsatzrückgang ist zwar da, aber an sich besteht nur ein Finanzierungsengpass wenn keine Rücklagen da sind.
Wenn dem so ist, ist das Formular zumindest irreführend ausgestellt.
Die Frage ist wie es bei Prüfungen gewertet wird. Das ganze ist im Hauruckverfahren gemacht worden. Gut möglich dass es tatsächlich so gemeint ist, aber auch gut möglich dass man bei Selbstständigen davon ausgeht dass es als selbstverständlich gelten soll dass Finanzierungsengpässe nur entstehen wenn diese auch nicht durch Rücklagen gedeckt werden können - so sieht es zumindest der zitierte Anwalt.
Stichproben wird es schon geben. Ich denke hier gilt dann auch eine gewisse Verhältnismäßigkeit. Wenn ein 1-2 Mann Betrieb neben seinen berechtigten Altersrücklagen noch zusätzlich 80.000 Euro oder mehr in den Vorjahren zurücklegen konnte (und das ist mehr wie realistisch bei langjähriger Tätigkeit) und dann wegen Umsatzeinbruch für 2/3 Monate sagt er hat einen Finanzierungsengpass, und daher Anspruch darauf wird man ihn ganz sicher Fragen wie kann ein Finanzierungsengpass vorhanden sein, wenn so hohe Rücklagen da sind. Ich bin mir sicher dass er dann trotz dieser einen zutreffenden Bedingung unrecht bekommt und viel riskiert.
In Baden Württemberg gibt es diese "Auswahl" gar nicht, es heißt wenn eine Insolvenz oder existenzielle Notlage abgewendet werden muss. Das ist noch viel dehnbarer.
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Gert Winsa schrieb:
Ich würde stand heute sagen es ist ein bisschen unklar, an sich sollte es für jeden Selbstständigen selbstverständlich sein, dass er in Krisen auf seine Rücklagen zurückgreifen soll. Man kann bei höherer Gewalt wie hier aber eine Staatliche Unterstützung in existenzbedrohenden Fällen als gerechtfertigt ansehen. Ein Anwalt aus NRW sieht die Soforthilfe so:
Corona-Soforthilfe in NRW: Tricksen verboten! | Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Zitat:
"Auch wer ausreichend Rücklagen gebildet hat, wird sich nicht darauf berufen können, dass seine wirtschaftliche Tätigkeit durch die Corona-Krise wesentlich beeinträchtigt ist. Denn dann braucht er die Hilfe schließlich auch nicht."
Im Antragsformular (zumindest für NRW) heißt es wenn eine der .... Bedingungen zutrifft, z.b. Umsatzrückgang höher 50%. Allerdings heißt es auch im Vorsatz, dass diese Förderung zur Überbrückung von Finanzierungsengpässen dient - hierauf bezieht sich die Sichtweise des Anwalts. Der Umsatzrückgang ist zwar da, aber an sich besteht nur ein Finanzierungsengpass wenn keine Rücklagen da sind.
Wenn dem so ist, ist das Formular zumindest irreführend ausgestellt.
Die Frage ist wie es bei Prüfungen gewertet wird. Das ganze ist im Hauruckverfahren gemacht worden. Gut möglich dass es tatsächlich so gemeint ist, aber auch gut möglich dass man bei Selbstständigen davon ausgeht dass es als selbstverständlich gelten soll dass Finanzierungsengpässe nur entstehen wenn diese auch nicht durch Rücklagen gedeckt werden können - so sieht es zumindest der zitierte Anwalt.
Stichproben wird es schon geben. Ich denke hier gilt dann auch eine gewisse Verhältnismäßigkeit. Wenn ein 1-2 Mann Betrieb neben seinen berechtigten Altersrücklagen noch zusätzlich 80.000 Euro oder mehr in den Vorjahren zurücklegen konnte (und das ist mehr wie realistisch bei langjähriger Tätigkeit) und dann wegen Umsatzeinbruch für 2/3 Monate sagt er hat einen Finanzierungsengpass, und daher Anspruch darauf wird man ihn ganz sicher Fragen wie kann ein Finanzierungsengpass vorhanden sein, wenn so hohe Rücklagen da sind. Ich bin mir sicher dass er dann trotz dieser einen zutreffenden Bedingung unrecht bekommt und viel riskiert.
In Baden Württemberg gibt es diese "Auswahl" gar nicht, es heißt wenn eine Insolvenz oder existenzielle Notlage abgewendet werden muss. Das ist noch viel dehnbarer.
Eigentlich ist es einfach ausgedrückt so, die Angestellten gehen in Kurzarbeit und können als Erntehelfer aufstocken und die Selbstständigen leben von Rücklagen/Partner oder beantragen ALG II ( Hartz 4 ).
Einen Schutzschirm wird es für uns nicht geben. Deshalb muss die Refinanzierung der Krise durch zukünftig deutlich höhere Vergütung passieren.
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tom1350 schrieb:
Ja Gerd, das sehe ich auch so. Allerdings sind die Infos ständig geändert worden und werden noch weiter geändert. Deshalb kann man gar nicht sagen, wie es am Ende bewertet wird. Ich denke bei strenger Prüfung müssen mindestens die Hälfte der Anträge zurück bezahlt werden.
Eigentlich ist es einfach ausgedrückt so, die Angestellten gehen in Kurzarbeit und können als Erntehelfer aufstocken und die Selbstständigen leben von Rücklagen/Partner oder beantragen ALG II ( Hartz 4 ).
Einen Schutzschirm wird es für uns nicht geben. Deshalb muss die Refinanzierung der Krise durch zukünftig deutlich höhere Vergütung passieren.
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Vladik Sigalov schrieb:
Das sehe ich auch so
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tom1350 schrieb:
Der bundeseinheitliche Rahmenvertrag wird sehr wahrscheinlich der Startschuss zu meiner eigenen Praxis. Die Konkurrenz ist dann eh pleite. Da braucht mir dann aber keiner mit KG für 21,11€ angewackelt kommen. Die Zeiten sind vorbei.
Das macht alles sehr verwirrend, wobei ich dennoch ein Lob auf die Politik aussprechen will, so ein Paket ist einmalig in der Geschichte, das gabs nichtmal 1929 zur größten Wirtschaftskrise. Dieses "Teilchaos" wird durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten entstehen, da die Länder verteilen kann der Bund hier auch nicht merh so recht eingreifen.
Auch wenn es in dem Antrag von NRW diesen Bedingungskatalog gibt, heißt es dennoch vorher dass ein Liquiditätsengpass da sein muss, und zur Liquidität gehören trotzdem die Rücklagen. In anderen BL heißt es z.b. auch nur der Zuschuss ist zur Insolvenzvermeidung gedacht, es gibt kein "ankreuzen" von Bedingungen sondern man muss es freitextlich begründen.
Schlussendlich werden alle Zuschüsse erstmal ausgezahlt aufgrund der dringlichkeit, danach wird es Stichproben geben. Wie diese bewertet werden ist dann die Frage. Daher mein genannter Punkt mit der Verhältnismässigkeit. Wie will man glaubhaft argumentieren dass man einen Liquiditätsengpass hat wenn man hohe 5 stellige Rücklagen oder noch höher über Jahre aufbauen konnte.
Wie würde man es selbst sehen wenn ein anderer Betrieb, Handwerksbetrieb, mittelständischer KFZ Zulieferer oder Großbetrieb sagt er hat Rücklagen aber die sind ja für ihn da, Altersvorsorge, Lebensstil etc, also nehme ich trotzdem Staatshilfen in Anspruch ?
So wie es Gerichte hier entscheiden würden, würden sie auch bei uns entscheiden, wenn wir selbstständige sind.
Die Frage ist ob tatsächlich Kontoauszüge in den Stichproben geprüft werden.
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Gert Winsa schrieb:
Die ganze Sache wird noch dadurch kurioser da die Soforthilfe ja ein Bundeszuschuss ist, die Verteilung aber Ländersache, nun hat aber jedes BL bei seinen Anträgen eigene Vergabekriterien, obwohl es ja kein Landes sondern ein Bundeszuschuss ist....
Das macht alles sehr verwirrend, wobei ich dennoch ein Lob auf die Politik aussprechen will, so ein Paket ist einmalig in der Geschichte, das gabs nichtmal 1929 zur größten Wirtschaftskrise. Dieses "Teilchaos" wird durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten entstehen, da die Länder verteilen kann der Bund hier auch nicht merh so recht eingreifen.
Auch wenn es in dem Antrag von NRW diesen Bedingungskatalog gibt, heißt es dennoch vorher dass ein Liquiditätsengpass da sein muss, und zur Liquidität gehören trotzdem die Rücklagen. In anderen BL heißt es z.b. auch nur der Zuschuss ist zur Insolvenzvermeidung gedacht, es gibt kein "ankreuzen" von Bedingungen sondern man muss es freitextlich begründen.
Schlussendlich werden alle Zuschüsse erstmal ausgezahlt aufgrund der dringlichkeit, danach wird es Stichproben geben. Wie diese bewertet werden ist dann die Frage. Daher mein genannter Punkt mit der Verhältnismässigkeit. Wie will man glaubhaft argumentieren dass man einen Liquiditätsengpass hat wenn man hohe 5 stellige Rücklagen oder noch höher über Jahre aufbauen konnte.
Wie würde man es selbst sehen wenn ein anderer Betrieb, Handwerksbetrieb, mittelständischer KFZ Zulieferer oder Großbetrieb sagt er hat Rücklagen aber die sind ja für ihn da, Altersvorsorge, Lebensstil etc, also nehme ich trotzdem Staatshilfen in Anspruch ?
So wie es Gerichte hier entscheiden würden, würden sie auch bei uns entscheiden, wenn wir selbstständige sind.
Die Frage ist ob tatsächlich Kontoauszüge in den Stichproben geprüft werden.
Dennoch kann man eine Praxis wirtschaftlich führen mit den aktuellen Preisen. Ich vermute auch dass Neuvermietungen günstiger werden.
Ich weiss unter PIs ist es oft sehr unbequem diese Dinge auszusprechen, das sieht man an den ganzen Sternebewertungen.
Ich zitiere hier nochmals, wer seine Existenz weiter gefährden will indem er denkt dass er eigene Liquide Mittel nicht aufbrauchen muss soll das tun.
Zitat: "Sind Umsatzeinbußen nur förderungsfähig, wenn diese zu Liquiditätsengpässen führen?
Ja, dieses Notfallprogramm dient primär der Insolvenzabwehr! Wir können damit nicht alle Corona-bedingten Umsatz- und Gewinneinbußen ausgleichen, auch wenn dies so manche Antragsteller vom Staat erwarten. Auch viele abhängig Beschäftigten gehen in Kurzarbeit und müssen in dieser schweren Zeit mit Einkommenseinbußen ihre Familie über Wasser halten.
Wir sind noch liquide, die Aufträge brechen aber kontinuierlich weg. Können wir den Antrag stellen?
Wenn der Betrachtungszeitraum von drei Monaten aufzeigt, dass es an die Existenz des Betriebs geht, dann sind Sie antragsberechtigt. Dann nämlich können die Fixkosten durch die ausbleibenden Umsätze durch die Corona-Krise nicht mehr gedeckt werden, und der Betrieb geht in Schieflage."
Fazit: Antragsberechtigt ist wenn der Umsatzrückgang Insolvenz bzw. Existenzgefährdend ist, auch wenn dies einige PIs nicht hören wollen, und ich von Ihnen gedisliked werde. Dies ist nicht meine Regelung aber ich erachte sie für Fair.
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Gert Winsa schrieb:
Tom ich bin mir sehr sicher dass die nächsten Vergütungserhöhungen ausgesetzt werden oder sehr gering sein werden. Der Gesundheitsfonds wird weitestgehend nach Corona aufgebraucht sein, diese Hoffnung würde ich mir nicht machen.
Dennoch kann man eine Praxis wirtschaftlich führen mit den aktuellen Preisen. Ich vermute auch dass Neuvermietungen günstiger werden.
Ich weiss unter PIs ist es oft sehr unbequem diese Dinge auszusprechen, das sieht man an den ganzen Sternebewertungen.
Ich zitiere hier nochmals, wer seine Existenz weiter gefährden will indem er denkt dass er eigene Liquide Mittel nicht aufbrauchen muss soll das tun.
Zitat: "Sind Umsatzeinbußen nur förderungsfähig, wenn diese zu Liquiditätsengpässen führen?
Ja, dieses Notfallprogramm dient primär der Insolvenzabwehr! Wir können damit nicht alle Corona-bedingten Umsatz- und Gewinneinbußen ausgleichen, auch wenn dies so manche Antragsteller vom Staat erwarten. Auch viele abhängig Beschäftigten gehen in Kurzarbeit und müssen in dieser schweren Zeit mit Einkommenseinbußen ihre Familie über Wasser halten.
Wir sind noch liquide, die Aufträge brechen aber kontinuierlich weg. Können wir den Antrag stellen?
Wenn der Betrachtungszeitraum von drei Monaten aufzeigt, dass es an die Existenz des Betriebs geht, dann sind Sie antragsberechtigt. Dann nämlich können die Fixkosten durch die ausbleibenden Umsätze durch die Corona-Krise nicht mehr gedeckt werden, und der Betrieb geht in Schieflage."
Fazit: Antragsberechtigt ist wenn der Umsatzrückgang Insolvenz bzw. Existenzgefährdend ist, auch wenn dies einige PIs nicht hören wollen, und ich von Ihnen gedisliked werde. Dies ist nicht meine Regelung aber ich erachte sie für Fair.
Entscheidener ist für mich die Regelleistungszeit ab 1.10. Neben der dann zu vergütenden Dokumentation müssen auch gestiegene Zeiten für Hygiene berücksichtigt werden. Für mich das Ende des 20 Minutentaktes.
Leider sind unsere Verbände im Home-Office auf Tauchstation gegangen.
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tom1350 schrieb:
Ich hoffe du irrst dich :smirk:. Während der Krise sparen sich die Kassen jede Menge Kosten für Heilmittel. Auch ist die Frage, wie viele Praxen die Zeit überleben werden bzw. wie viele ältere PI damit den Stöpsel ziehen?
Entscheidener ist für mich die Regelleistungszeit ab 1.10. Neben der dann zu vergütenden Dokumentation müssen auch gestiegene Zeiten für Hygiene berücksichtigt werden. Für mich das Ende des 20 Minutentaktes.
Leider sind unsere Verbände im Home-Office auf Tauchstation gegangen.
Einfach so auf die Seite legen, also quasi übriges Geld - und das in den letzten - sagen wir mal 4-6 Jahren ? Als 1-Mensch Betrieb der u.U. eine komplette Familie als Hauptverdiener versorgt?
Von was träumst du denn nachts?
Da werd ich langsam aber echt sauer!
So ein unrealistisches Geschreibe und dann sich noch anmassen hier den Scheriff/Richter zu spielen!
Du hast dich hiermit selbst als ernstzunehmender Diskussionspartner disqualifiziert!
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mbone schrieb:
80000.- zurücklegen?
Einfach so auf die Seite legen, also quasi übriges Geld - und das in den letzten - sagen wir mal 4-6 Jahren ? Als 1-Mensch Betrieb der u.U. eine komplette Familie als Hauptverdiener versorgt?
Von was träumst du denn nachts?
Da werd ich langsam aber echt sauer!
So ein unrealistisches Geschreibe und dann sich noch anmassen hier den Scheriff/Richter zu spielen!
Du hast dich hiermit selbst als ernstzunehmender Diskussionspartner disqualifiziert!
Ich denke aber dass das Verordnungsverhalten der Ärzte sogar schnell ins Gegenteil umschlägt. Von befreundeten Ärzten weiss ich dass auch Arztpraxen gerade weniger frequentiert sind, die wollen aber auch Ihren Umsatz machen, daher werden sie bestimmt jeder Anfrage eines Patienten nach Physio nachkommen, sobald es wieder möglich ist. Wenn die Budgets nicht ausgeschöpft werden, werden sie näcshtes mal reduziert, wir werden danach wohl auf eine Arbeitswelle stoßen, also gut erholen in diesen Wochen
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Gert Winsa schrieb:
Das stimmt, allein weil viele Patienten gerade gar nicht in Physio wollen spart sich die Kasse einiges. Ich befürchte aber dass die mind. 1 Jahr lang anhaltenden hohen Klinikkosten, teure Intensivbetten dies mehr wie aufwiegen werden. Zudem werden aktuell auch viele Ärzte und Pflegekräfte (berechtigt) dazugeholt, das kostet auch. Aktuell ist alles schwer abzuschätzen, wir werden in 6 Monaten erste Zahlen haben wie stark der Gesundheitsfonds belastet wurde.
Ich denke aber dass das Verordnungsverhalten der Ärzte sogar schnell ins Gegenteil umschlägt. Von befreundeten Ärzten weiss ich dass auch Arztpraxen gerade weniger frequentiert sind, die wollen aber auch Ihren Umsatz machen, daher werden sie bestimmt jeder Anfrage eines Patienten nach Physio nachkommen, sobald es wieder möglich ist. Wenn die Budgets nicht ausgeschöpft werden, werden sie näcshtes mal reduziert, wir werden danach wohl auf eine Arbeitswelle stoßen, also gut erholen in diesen Wochen
Dennoch lerne endlich mal richtig zu lesen, bevor du andere leute beleidigst.
Mancher liest das was er hören wollte, die tatsächlich geschriebenen Worte sind klar nachzulesen.... man muss aber auch lesen wollen!
Zur Erklärung für manche: eine Wenn... dann konstruktion bezieht sich auf die Fälle die im Wenn genannt sind....
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Gert Winsa schrieb:
@ mbone. Du zeigst wieder mal deine Unfähigkeit des lesens auf. Ich schrieb wenn.... dann. Ich habe nirgendswo geschrieben dass es exakt so auf jeden zutrifft. Und ja mir sind genug dieser Fälle bekannt.
Dennoch lerne endlich mal richtig zu lesen, bevor du andere leute beleidigst.
Mancher liest das was er hören wollte, die tatsächlich geschriebenen Worte sind klar nachzulesen.... man muss aber auch lesen wollen!
Zur Erklärung für manche: eine Wenn... dann konstruktion bezieht sich auf die Fälle die im Wenn genannt sind....
Es wird auch in dieser Abteilung nicht besser mit dir:
Physio Deutschland bietet beinah täglich neue Infos und Hintergründe.
Deren Seiten bieten halt nicht die Möglichkeit zum selber rumspekulieren, deswegen kann man dort auch nicht den ganzen Tag über was (oft zweifelhaftes) "Neues" lesen.
Nix Tauchstation.
Das ist pure Polemik ohne Hintergrund - Hauptsache rausposaunt. Die Leser werden es wohl schon glauben.
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mbone schrieb:
@Tom
Es wird auch in dieser Abteilung nicht besser mit dir:
Physio Deutschland bietet beinah täglich neue Infos und Hintergründe.
Deren Seiten bieten halt nicht die Möglichkeit zum selber rumspekulieren, deswegen kann man dort auch nicht den ganzen Tag über was (oft zweifelhaftes) "Neues" lesen.
Nix Tauchstation.
Das ist pure Polemik ohne Hintergrund - Hauptsache rausposaunt. Die Leser werden es wohl schon glauben.
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tom1350 schrieb:
Hahaha. Es war denen nicht einmal eine Meldung wert, dass sich der bundeseinheitliche Rahmenvertrag und damit eventuelle Vergütungserhöhungen um drei Monate nach hinten verschieben.
Die Verbände haben sich schon oftmals nicht mit Ruhm bekleckert, eine kritische Betrachtung von Verbänden ist grundsätzlich erlaubt und hat nichts mit deinen Beleidigungen zu tun. Beim Thema Mundschutz wurde z.b. die Empfehlung weitergetragen dass er nicht viel bringt, das war bis vor kurzem noch auf Physio-Deutschland zu lesen....
Die vom damaligen ZVK erstellten Musterverträge für FMs wurden vor Gericht zerrissen und haben die Praxen viel Geld gekostet.... ja unsere Verbände müssen durchaus kritisch betrachtet werden.
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Gert Winsa schrieb:
Merkst du eigentlich selbst dass vor allem du martialisch bleidigende Wortwahl benutzt ??
Die Verbände haben sich schon oftmals nicht mit Ruhm bekleckert, eine kritische Betrachtung von Verbänden ist grundsätzlich erlaubt und hat nichts mit deinen Beleidigungen zu tun. Beim Thema Mundschutz wurde z.b. die Empfehlung weitergetragen dass er nicht viel bringt, das war bis vor kurzem noch auf Physio-Deutschland zu lesen....
Die vom damaligen ZVK erstellten Musterverträge für FMs wurden vor Gericht zerrissen und haben die Praxen viel Geld gekostet.... ja unsere Verbände müssen durchaus kritisch betrachtet werden.
in Hessen heisst es...die Zuschüsse werden zur Überwindung des existenzbedrohlichen Liquiditätsengpasses gewährt,die durch die CoronaVirusPandemie entstanden sind.
im Verlauf sind einige Fragen anzukreuzen.... z.B. Der Aufhebung des Steuer und Bankgeheimnisses stimme ich zu.
Einer nachträglichen Überprüfung durch die Finanzbehörden stimme ich zu.
Unterlagen müssen der Behörde auf Nachfrage unverzüglich zur Verfügung gestellt werden.
Interpretiere das so, dass nur wirklich Bedürftige anspruch haben. Wer Rücklagen hat sollte damit Rechnung komplett überprüft zu werden.
Als Freiberufler steht man mit seinem Vermögen gerade.
Und wer Rücklagen hat muss diese wohl erst aufbrauchen.
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steupel schrieb:
Hallo,
in Hessen heisst es...die Zuschüsse werden zur Überwindung des existenzbedrohlichen Liquiditätsengpasses gewährt,die durch die CoronaVirusPandemie entstanden sind.
im Verlauf sind einige Fragen anzukreuzen.... z.B. Der Aufhebung des Steuer und Bankgeheimnisses stimme ich zu.
Einer nachträglichen Überprüfung durch die Finanzbehörden stimme ich zu.
Unterlagen müssen der Behörde auf Nachfrage unverzüglich zur Verfügung gestellt werden.
Interpretiere das so, dass nur wirklich Bedürftige anspruch haben. Wer Rücklagen hat sollte damit Rechnung komplett überprüft zu werden.
Als Freiberufler steht man mit seinem Vermögen gerade.
Und wer Rücklagen hat muss diese wohl erst aufbrauchen.
Rücklagen aufbrauchen heißt aber nicht, dass man feste Sachwerte wie Private Immobilien, Aktienanlagen, RV Rücklagen angreifen muss. Wenn man keine "offizielle Private RV" abgeschlossen hat dürfte einem ein "angemessener Betrag" angerechnet werde, auch wenn er nicht in einer RV liegt.
D.h. wenn du keine Private/Gesetzliche RV hast kannst du sagen diese XXX Euro sind für meine Rente, hierfür wird es bestimmt irgendwo akzeptierte Durchschnittswerte geben. Abhängig vom Zeitraum den du schon selbstständig bist.
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Gert Winsa schrieb:
Das vorgehen lässt darauf schließen dass Hessen es so interpretiert. In BW heißt es auch die Hilfe soll nur zur Abwendung einer Insolvenz und existenzbedrohlicher Lagen dienen.
Rücklagen aufbrauchen heißt aber nicht, dass man feste Sachwerte wie Private Immobilien, Aktienanlagen, RV Rücklagen angreifen muss. Wenn man keine "offizielle Private RV" abgeschlossen hat dürfte einem ein "angemessener Betrag" angerechnet werde, auch wenn er nicht in einer RV liegt.
D.h. wenn du keine Private/Gesetzliche RV hast kannst du sagen diese XXX Euro sind für meine Rente, hierfür wird es bestimmt irgendwo akzeptierte Durchschnittswerte geben. Abhängig vom Zeitraum den du schon selbstständig bist.
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tom1350 schrieb:
In NRW ist es ganz klar. Wenn der Umsatz im Monat des Antrags gegenüber dem Vorjahresmonat aufgrund von Corona sich mehr als halbiert hat erfüllt man eine Option.
Eine weitere ist, dass die Praxisausgaben die Einnahmen übersteigt. Für die Lebensführung kann dazu ALG II beantragt werden.
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Hierfür kannst du mit dem FA eine Reduzierung oder Stundung der Vorrauszahlungen vereinbaren wenn es dich sonst über Gebühr belastet.
Lebenshaltungskosten sind keine Praxiskosten. Dein Gehalt kriegst du nur wenn du eine GmbH etc. hast und dir auch ein Gehalt zahlst, als Einzelunternehmer gibts das nicht.
Versicherungen für die Praxis gelten als Kosten.
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Gert Winsa schrieb:
Steuerzahlungen sind keine direkten Kosten. Sie fallen ja nur an wenn ein Gewinn also überschuss bleibt. Dementsprechend kriegst du ja bei der nächsten Steuererklärung auch eine Rückerstattung wenn die Vorauszahlung auf deinen sonstigen Umsatz kalkuliert ist und du dieses Jahr weniger Umsatz machst.
Hierfür kannst du mit dem FA eine Reduzierung oder Stundung der Vorrauszahlungen vereinbaren wenn es dich sonst über Gebühr belastet.
Lebenshaltungskosten sind keine Praxiskosten. Dein Gehalt kriegst du nur wenn du eine GmbH etc. hast und dir auch ein Gehalt zahlst, als Einzelunternehmer gibts das nicht.
Versicherungen für die Praxis gelten als Kosten.
Das stimmt, aber mit den Einnahmen aus der Praxis finanziere ich auch meinen Lebensunterhalt und ohne eben nicht (oder weniger).
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Arminia schrieb:
Lebenshaltungskosten sind keine Praxiskosten.
Das stimmt, aber mit den Einnahmen aus der Praxis finanziere ich auch meinen Lebensunterhalt und ohne eben nicht (oder weniger).
Wenn Praxiseinnahmen nicht ausreichen um den Lebensunterhalt trotz vergangener Rücklagen zu sichern besteht aktuell die Möglichkeit Hartz 4 zu beantragen, hier erfolgt aktuell keine genaue Prüfung.
Es ist aber nicht im Sinne der Soforthilfe dies zu gewährleisten. Da es nur "gesunden" Betrieben helfen soll die vor dem 11.03. nicht in Schieflage waren und dazu gehört es auch zumindest minimale Rücklagen zu bilden. Sollte dies nicht der Fall sein kann man Aktuell vereinfacht Hartz 4 beantragen.
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Gert Winsa schrieb:
.... du bist selbstständig.
Wenn Praxiseinnahmen nicht ausreichen um den Lebensunterhalt trotz vergangener Rücklagen zu sichern besteht aktuell die Möglichkeit Hartz 4 zu beantragen, hier erfolgt aktuell keine genaue Prüfung.
Es ist aber nicht im Sinne der Soforthilfe dies zu gewährleisten. Da es nur "gesunden" Betrieben helfen soll die vor dem 11.03. nicht in Schieflage waren und dazu gehört es auch zumindest minimale Rücklagen zu bilden. Sollte dies nicht der Fall sein kann man Aktuell vereinfacht Hartz 4 beantragen.
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asima schrieb:
Bin in BW. Mir geht es eher um die konkreten Fragen: wie habt ihr Lebenshaltung bzw. eigenes Gehalt und Versicherungen berücksichtigt? Auch Steuervorauszahlungen verursachen Kosten. Klar könnte man sie herabsetzen, aber zählen sie bei dem Antrag nicht auch zu laufenden Kosten?
Hat den Antrag denn tatsächlich jemand gestellt, gerne auch in BW?
Denn wie gesagt halte ich den Antrag schon für sinnvoll, bin aber unsicher wegen des Betrachtungszeitraums:
Mein Steuerberater meint, man solle April-Juni 2019 mit voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen April-Juni 2020 gegenüberstellen, dabei aber NICHT die Unternehmerversicherungen und lediglich einen Selbstbehalt von 1180 EUR/Monat angeben. Der STB meiner Freundin bezieht das ganze letzte Jahr und die ersten 2-3Monate diesen Jahres mit ein...Was ist denn da jetzt korrekt?
Kann darauf noch jemand konkret antworten? Danke. LG Asima
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asima schrieb:
Hi nochmals und danke für die vielen Antworten.
Hat den Antrag denn tatsächlich jemand gestellt, gerne auch in BW?
Denn wie gesagt halte ich den Antrag schon für sinnvoll, bin aber unsicher wegen des Betrachtungszeitraums:
Mein Steuerberater meint, man solle April-Juni 2019 mit voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen April-Juni 2020 gegenüberstellen, dabei aber NICHT die Unternehmerversicherungen und lediglich einen Selbstbehalt von 1180 EUR/Monat angeben. Der STB meiner Freundin bezieht das ganze letzte Jahr und die ersten 2-3Monate diesen Jahres mit ein...Was ist denn da jetzt korrekt?
Kann darauf noch jemand konkret antworten? Danke. LG Asima
Die Vorgehensweise des Steuerberaters deiner Freundin scheint mir aber mit keiner der Vorgaben wirklich Konform es geht um April - Juni.
Selbstbehalt ist anscheinend in BW aktuell erlaubt. Aber teilweise ergeben sich täglich Änderungen. Von daher kann man auch erstmal abwarten bis es klarer wird. Oder beantragen und im Falle von nachträglichen Änderungen eben einen Teil wieder zurücküberweisen.
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tom1350 schrieb:
Ich war die ganze Zeit am überlegen, woher die Zahl 1.080€ ist? Aber klar, das ist der Selbstbehalt von Unterhaltspflichtigen nach der Düsseldorfer Tabelle. Das ist aber eine andere Abteilung. Daher zweifel ich diese Zahl an. Aber so um und bei wird sicherlich später einmal festgelegt werden. Von mehrere tausend Euro Umsatz auf Hartz IV wäre zu krass.
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Gert Winsa schrieb:
Hast du die Beiträge alle gelesen ? Selbst Steuerberater sind sich uneinig, es gibt hier nicht die eine Lösung wie bei einer Mathe Aufgabe. Es gibt im groben zwei Sichtweisen mit pro und contra Argumenten, sowie viele unterschiedliche Sichtweisen einzelner BL.
Die Vorgehensweise des Steuerberaters deiner Freundin scheint mir aber mit keiner der Vorgaben wirklich Konform es geht um April - Juni.
Selbstbehalt ist anscheinend in BW aktuell erlaubt. Aber teilweise ergeben sich täglich Änderungen. Von daher kann man auch erstmal abwarten bis es klarer wird. Oder beantragen und im Falle von nachträglichen Änderungen eben einen Teil wieder zurücküberweisen.
Zum Einen bin ich sehr am Abwägen - ist es wirklich gerechtfertigt einen Antrag zu stellen?
Dazu kommen die länderverschiedenen Regelungen - da erscheint mir ein "Erstmal-einfach-Antragstellen" nicht so klar, wenn ich mich nicht auf strafrechtlich dünnes Eis begeben möchte (mir erscheint das nicht so einfach/klar: "wenn es nicht berechtigt ist - dann zahle ich eben zurück").
Gibt es schon Erfahrungen aus Mecklenburg-Vorpommern von Logopäden oder auch anderen Heilmittelerbringern?
Vielen Dank und Grüße in die Runde,
Almut
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almut neu schrieb:
Hallo miteinander, danke für die Fragestellung, Asima!
Zum Einen bin ich sehr am Abwägen - ist es wirklich gerechtfertigt einen Antrag zu stellen?
Dazu kommen die länderverschiedenen Regelungen - da erscheint mir ein "Erstmal-einfach-Antragstellen" nicht so klar, wenn ich mich nicht auf strafrechtlich dünnes Eis begeben möchte (mir erscheint das nicht so einfach/klar: "wenn es nicht berechtigt ist - dann zahle ich eben zurück").
Gibt es schon Erfahrungen aus Mecklenburg-Vorpommern von Logopäden oder auch anderen Heilmittelerbringern?
Vielen Dank und Grüße in die Runde,
Almut
Wenn das eigene Bankkonto allerdings aktuell noch richtig prall gefülltl ist würde ich klar erstmal abwarten, wenn es denn überhaupt gerechtfertigt ist.
Den Behörden ist klar dass es aktuell chaotisch ist, wenn du nach einiger Zeit merken würdest du hättest dich vertan, oder deine Lage hat sich geändert kannst du das Zurückzahlen, ohne konsequenzen. In BW ist auch der Vermerk dass bei Veränderungen der Situation eine Anzeigenpflicht besteht.
In den nächsten Wochen werden bestimmt nochmals ein paar Punkte klarer dargestellt werden. Aktuell ändern manche BL ja noch alle paar Tage ihre Infos, daher würde ich auch einen Screenshot der Bedingungen machen auf die du dich stützt, die meisten Strafdelikte erfordern Vorsatz.
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Gert Winsa schrieb:
Der Topf ist nicht sooo schnell leer, wenn Corona noch härter zuschlägt wird der Topf auch sicher noch erhöht.
Wenn das eigene Bankkonto allerdings aktuell noch richtig prall gefülltl ist würde ich klar erstmal abwarten, wenn es denn überhaupt gerechtfertigt ist.
Den Behörden ist klar dass es aktuell chaotisch ist, wenn du nach einiger Zeit merken würdest du hättest dich vertan, oder deine Lage hat sich geändert kannst du das Zurückzahlen, ohne konsequenzen. In BW ist auch der Vermerk dass bei Veränderungen der Situation eine Anzeigenpflicht besteht.
In den nächsten Wochen werden bestimmt nochmals ein paar Punkte klarer dargestellt werden. Aktuell ändern manche BL ja noch alle paar Tage ihre Infos, daher würde ich auch einen Screenshot der Bedingungen machen auf die du dich stützt, die meisten Strafdelikte erfordern Vorsatz.
Thema Soforthilfe: Erst heute (03.04.) stand in der Zeitung: "Inzwischen reicht es, wenn Unternehmen glaubhaft versichern können, dass sie aus ihren laufenden Einnahmen die Betriebskosten der kommenden drei Monate nicht decken können."
Das stand im Kontext dazu, daß es vielen nicht klar war ob sie erst ihre liquiden Mittel oder sogar ihr Privatvermögen aufbrauchen müssen um die Soforthilfe zu beantragen.
So wie sich das ,Stand heut liest, könnten auch diejenigen die einen Engpass die nächsten Monate erwarten die Soforthilfe auch zu beantragen?
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Klonkrieger schrieb:
Hi wieder
Thema Soforthilfe: Erst heute (03.04.) stand in der Zeitung: "Inzwischen reicht es, wenn Unternehmen glaubhaft versichern können, dass sie aus ihren laufenden Einnahmen die Betriebskosten der kommenden drei Monate nicht decken können."
Das stand im Kontext dazu, daß es vielen nicht klar war ob sie erst ihre liquiden Mittel oder sogar ihr Privatvermögen aufbrauchen müssen um die Soforthilfe zu beantragen.
So wie sich das ,Stand heut liest, könnten auch diejenigen die einen Engpass die nächsten Monate erwarten die Soforthilfe auch zu beantragen?
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