Die Physiotherapie Praxis Uta
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
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Was dich bei uns erwartet:
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Verkündung im Bundesanzeiger aber erst am Montag. 04. Mai 2020.
Die Eckpunkte des Schutzschirms für die Heilmittelpraxen stehen seit dem 16. April 2020 unverändert fest und wurden seitdem mehrfach bestätigt: Die Heilmittelerbringer erhalten Ausgleichszahlungen von 40 Prozent ihrer im 4. Quartal 2019 abgerechneten Leistungen, und zwar in einer Summe als Zuschuss (also nicht als Darlehen) und ohne Anrechnung sonstiger finanzieller Hilfen des Bundes und der Bundesländer. Ansprüche der Praxen auf Zahlung von Kurzarbeitergeld werden durch die Ausgleichszahlung nicht berührt – es erfolgt keine Anrechnung. Dass die Verkündung der Rechtsverordnung so lange auf sich warten ließ, lag nicht am BMG, sondern an der notwendigen Klärung verschiedener Detailfragen zur Zusammenführung der für die Berechnung der Ausgleichshilfe notwendigen Abrechnungsdaten. Wir warten deshalb mit großer Spannung auf den abschließenden Text. Alle Informationen und eine erste Kommentierung finden Sie am Montag hier an gewohnter Stelle.
Von großer praktischer Bedeutung ist, welche Regelungen der GKV-Spitzenverband zum Antragsverfahren und zur Anweisung der Ausgleichszahlung bestimmt. Diese Regelungen müssen spätestens am 14. Mai 2020 vorliegen.
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Gesundheitsminister schrieb:
Schutzschirm für Heilmittelpraxen auf der Zielgeraden
Verkündung im Bundesanzeiger aber erst am Montag. 04. Mai 2020.
Die Eckpunkte des Schutzschirms für die Heilmittelpraxen stehen seit dem 16. April 2020 unverändert fest und wurden seitdem mehrfach bestätigt: Die Heilmittelerbringer erhalten Ausgleichszahlungen von 40 Prozent ihrer im 4. Quartal 2019 abgerechneten Leistungen, und zwar in einer Summe als Zuschuss (also nicht als Darlehen) und ohne Anrechnung sonstiger finanzieller Hilfen des Bundes und der Bundesländer. Ansprüche der Praxen auf Zahlung von Kurzarbeitergeld werden durch die Ausgleichszahlung nicht berührt – es erfolgt keine Anrechnung. Dass die Verkündung der Rechtsverordnung so lange auf sich warten ließ, lag nicht am BMG, sondern an der notwendigen Klärung verschiedener Detailfragen zur Zusammenführung der für die Berechnung der Ausgleichshilfe notwendigen Abrechnungsdaten. Wir warten deshalb mit großer Spannung auf den abschließenden Text. Alle Informationen und eine erste Kommentierung finden Sie am Montag hier an gewohnter Stelle.
Von großer praktischer Bedeutung ist, welche Regelungen der GKV-Spitzenverband zum Antragsverfahren und zur Anweisung der Ausgleichszahlung bestimmt. Diese Regelungen müssen spätestens am 14. Mai 2020 vorliegen.
Das sind im Schnitt 10% eines Jahresumsatzes. Damit pi mal Daumen das, was die Kassen an uns gespart haben - wenn man davon ausgeht, dass bei vielen Praxen für etwa einen entsprechenden Zeitraum auch die meisten Einbußen zu verbuchen sind/waren.
Nach dem, was ich im Umkreis höre, kommt das der Realität recht nahe - natürlich immer mit Abweichungen in die eine oder andere Richtung.
So gesehen verursacht unser Rettungsschirm auf´s Jahr gerechnet quasi keine Extrakosten im Budget (der Kassen).
Die Zeche zahlen somit eigentlich im wesentlichen die Patienten, die auf ihre Versorgung verzichten mussten.
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Susulo schrieb:
Ja, nur wird das Ganze nicht von den Krankenkassen, sondern aus Steuergeldern finanziert. Ich hätte das anders auch fairer gefunden.
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tom1350 schrieb:
Ja, die Zahlung aus dem Gesundheitsfonds ist nur eine Zwischenstufe. Der Staat füllt den dann wieder entsprechend auf. Deshalb ist die Verrechnung nur aus GKV Leistungen eigentlich auch nicht zu rechtfertigen. Man wußte sich halt nicht anders zu helfen, damit es schnell und nachvollziehbar klappt.
so hatte ich das auch verstanden. Wobei ich nicht weiss, wie das untereinander verrechnet wird.
Aber das soll nicht mein Problem sein.
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WinnieE schrieb:
@ Susulo
so hatte ich das auch verstanden. Wobei ich nicht weiss, wie das untereinander verrechnet wird.
Aber das soll nicht mein Problem sein.
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WinnieE schrieb:
das sind ja mal gute Nachrichten zum Wochenende!
Das sind im Schnitt 10% eines Jahresumsatzes. Damit pi mal Daumen das, was die Kassen an uns gespart haben - wenn man davon ausgeht, dass bei vielen Praxen für etwa einen entsprechenden Zeitraum auch die meisten Einbußen zu verbuchen sind/waren.
Nach dem, was ich im Umkreis höre, kommt das der Realität recht nahe - natürlich immer mit Abweichungen in die eine oder andere Richtung.
So gesehen verursacht unser Rettungsschirm auf´s Jahr gerechnet quasi keine Extrakosten im Budget (der Kassen).
Die Zeche zahlen somit eigentlich im wesentlichen die Patienten, die auf ihre Versorgung verzichten mussten.
Und seh ich das richtig, dass man zu gegebener Zeit gar nicht konkrete Zahlen selbst beantragen muss/kann, sondern dass diese Zahlen dann automatisch von den Arbeitsgemeinschaften berechnet und auch zur Auszahlung vorbereitet werden?
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Wahrscheinlich gilt dann das Datum der Abgabe beim Abrechnungszentrum oder eben bei Direktabrechnung Dein Rechnungsdatum.
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micael94 schrieb:
Es sollen die abgerechneten Leistungen gelten im 4. Quartal, unabhängig vom Datum der Erbringung der Leistung.
Wahrscheinlich gilt dann das Datum der Abgabe beim Abrechnungszentrum oder eben bei Direktabrechnung Dein Rechnungsdatum.
und
Ich hoffe das die abgegebenen Leistungen zur Berechnung herangezogen werden.
Dies ist meiner Meinung nach die einzige Möglichkeit die Leistungsfähigkeit einer Praxis wiederzuspiegeln.
Alles andere ergibt sehr unterschiedliche Zahlen, je nachdem wann abgerechnet wurde.
Stell dir mal vor du hattest Ende September eine Abrechnung und dann nochmal erste Dezemberwoche. Somit würdest du nur für 2 Monate die 40 Prozent erhalten.
Anderes Beispiel: Du hattest Juni abgerechnet und das nächste mal wieder Oktober, und dann nochmal Dezember Somit bekommst du für über 6 Monate die 40 Prozent.
Angenommen beide erarbeiten sich je 10.000 Euro monatlich Umsatz
Der eine würde 8000 Euro Zuschuss bekommen, der andere 24.000 Euro.
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Dway schrieb:
Ich befürchte wir werden es bis Montag nicht wissen
und
Ich hoffe das die abgegebenen Leistungen zur Berechnung herangezogen werden.
Dies ist meiner Meinung nach die einzige Möglichkeit die Leistungsfähigkeit einer Praxis wiederzuspiegeln.
Alles andere ergibt sehr unterschiedliche Zahlen, je nachdem wann abgerechnet wurde.
Stell dir mal vor du hattest Ende September eine Abrechnung und dann nochmal erste Dezemberwoche. Somit würdest du nur für 2 Monate die 40 Prozent erhalten.
Anderes Beispiel: Du hattest Juni abgerechnet und das nächste mal wieder Oktober, und dann nochmal Dezember Somit bekommst du für über 6 Monate die 40 Prozent.
Angenommen beide erarbeiten sich je 10.000 Euro monatlich Umsatz
Der eine würde 8000 Euro Zuschuss bekommen, der andere 24.000 Euro.
Natürlich wäre es am "gerechtesten", die geleisteten Behandlungen als Berechnungsgrundlage zu nehmen. Aber wer soll das in welchem Zeitraum denn bitte kontrollieren? Dann müssten die Kassenmitarbeiter jedes einzelne Rezept auf das Behandlungsdatum überprüfen.... Wann soll denn dann die Berechnung, bzw. die Kontrolle fertig sein?
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die neue schrieb:
dann ist das eben so ..... Mit den eingereichten Rechnungen ist die Berechnung am einfachsten und am schnellsten und am besten zu kontrollieren. Abrechnungsdatum und feddisch.
Natürlich wäre es am "gerechtesten", die geleisteten Behandlungen als Berechnungsgrundlage zu nehmen. Aber wer soll das in welchem Zeitraum denn bitte kontrollieren? Dann müssten die Kassenmitarbeiter jedes einzelne Rezept auf das Behandlungsdatum überprüfen.... Wann soll denn dann die Berechnung, bzw. die Kontrolle fertig sein?
Eine Mitteilung von physiodeutschland heute bestätigt dies und das ist wohl jetzt auch so Fakt.
Es gibt sicherlich immer Konstellationen wo man besser/schlechter wegkommt.
Generell ist doch das 4.Quartal perfekt, da umsatzstark, im Gegensatz zum 3. (bei uns Sommerferien, Urlaubszeit).
Und wenn man, wie doch die meisten das machen, zwischen den Jahren die letzte Abrechnung macht, gibts doch nix zu meckern.
Ich freue mich riesig über diese Zuwendung und fange jetzt nicht an zu überlegen, was ich noch hätte alles im 4. Quartal abgerechnet haben könnte (alle Rezepte die bei der Kontrolle rausgeflogen sind?), das ist mühselig, freut Euch, es gehen andere Branchen leer aus, da ist es einzig und allein Unternehmerrisiko. Wir bekommen Hilfe angeboten, da beschwert man sich nicht.
Einen schönen Feiertag!
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luzifer schrieb:
Es ist wohl definitiv so, dass das Datum der Rechnungsstellung relevant ist.
Eine Mitteilung von physiodeutschland heute bestätigt dies und das ist wohl jetzt auch so Fakt.
Es gibt sicherlich immer Konstellationen wo man besser/schlechter wegkommt.
Generell ist doch das 4.Quartal perfekt, da umsatzstark, im Gegensatz zum 3. (bei uns Sommerferien, Urlaubszeit).
Und wenn man, wie doch die meisten das machen, zwischen den Jahren die letzte Abrechnung macht, gibts doch nix zu meckern.
Ich freue mich riesig über diese Zuwendung und fange jetzt nicht an zu überlegen, was ich noch hätte alles im 4. Quartal abgerechnet haben könnte (alle Rezepte die bei der Kontrolle rausgeflogen sind?), das ist mühselig, freut Euch, es gehen andere Branchen leer aus, da ist es einzig und allein Unternehmerrisiko. Wir bekommen Hilfe angeboten, da beschwert man sich nicht.
Einen schönen Feiertag!
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Dway schrieb:
bei mir dauert das genau 2 klicks im Abrechnungsprogramm
* Seinen Anteil an den Behandlungen hat er ja bereits erhalten.
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tom1350 schrieb:
Auch ich als FM kann auf den Cent genau die 40% der ( vollen )* von mir erbrachten GKV Leistungen in dem Quartal dem Auftraggeber nachberechnen.
* Seinen Anteil an den Behandlungen hat er ja bereits erhalten.
Mir persönlich ist es wurscht, ob Rechnungsdatum, Auszahlungsdatum oder Datum der erbrachten Leistung. Natürlich ist es ein Zahlenspiel und je nach Berechnungsgrundlage ist es mal mehr oder mal weniger.
Aber wie viele schreien auf einmal auf "Moment!! Ich hab da noch ein paar alte Rezepte gefunden, die müssen auf jeden Fall auch noch mit rein."
Ging es nicht ursprünglich auch mal darum, daß wir ÜBERHAUPT mit unter den Rettungsschirm kommen sollten? Eine Lösung mit der ALLE zufrieden sind, wird es eh nicht geben. Also nehm ich sehr gerne das Geld, welches ich jetzt bekomme und bin zufrieden. Im Vergleich zu sehr, sehr vielen anderen Branchen können wir uns glücklich schätzen, daß wir die ganze Zeit arbeiten konnten und durften (und so langsam mit Sicherheit auch wieder volle Pläne haben)
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die neue schrieb:
es geht doch nicht darum, Dway, wann DU es weißt - es geht um die Prüfung der Ansprüche ..... und das geht eben am schnellsten über das Rechnungsdatum. Alternativ über das Auszahlungsdatum.
Mir persönlich ist es wurscht, ob Rechnungsdatum, Auszahlungsdatum oder Datum der erbrachten Leistung. Natürlich ist es ein Zahlenspiel und je nach Berechnungsgrundlage ist es mal mehr oder mal weniger.
Aber wie viele schreien auf einmal auf "Moment!! Ich hab da noch ein paar alte Rezepte gefunden, die müssen auf jeden Fall auch noch mit rein."
Ging es nicht ursprünglich auch mal darum, daß wir ÜBERHAUPT mit unter den Rettungsschirm kommen sollten? Eine Lösung mit der ALLE zufrieden sind, wird es eh nicht geben. Also nehm ich sehr gerne das Geld, welches ich jetzt bekomme und bin zufrieden. Im Vergleich zu sehr, sehr vielen anderen Branchen können wir uns glücklich schätzen, daß wir die ganze Zeit arbeiten konnten und durften (und so langsam mit Sicherheit auch wieder volle Pläne haben)
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tom1350 schrieb:
Es werden sicher Ende des Jahres nicht wenige feststellen, dass der Jahresumsatz zum Vorjahr gar nicht geringer ausgefallen ist, besonders wenn die Vergütungserhöhungen ab 1.10. entsprechend gut geworden sind. Dazu dann Kurzarbeitergeld und Schutzschirm kann am Ende sogar ein nettes Plus bedeuten. Läuft.
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Papa Alpaka schrieb:
"Finde eine Lösung die allen Beteiligten wenig genug gefällt das alle mitziehen können...."
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Manuel1510 schrieb:
Was mir nun noch immer nicht ganz klar ist, ist die Frage was genau zur Berechnung des 4. Quartals herangezogen wird? Werden hier die im 4.Quartal abgegebenen, abgerechneten oder ausgezahlten Leistungen zur Berechnung herangezogen???
Und seh ich das richtig, dass man zu gegebener Zeit gar nicht konkrete Zahlen selbst beantragen muss/kann, sondern dass diese Zahlen dann automatisch von den Arbeitsgemeinschaften berechnet und auch zur Auszahlung vorbereitet werden?
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chris217 schrieb:
Ist ja genau so wie es seit Wochen kommuniziert wurde. Mir persönlich hätte die Hygienepauschale gereicht, dafür aber bei jeder Behandlung. Das wäre eine sehr realistische Berechnung der zusatzkosten pro Patient auf non Profit Basis gewesen.
Falls du aktuelles dazu hast könntest uns ja daran teilhaben lassen
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Dway schrieb:
Matu ich finde auf keiner Seite andere Informationen als das was vom Threadersteller hier gepostet wurde.
Falls du aktuelles dazu hast könntest uns ja daran teilhaben lassen
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Matu schrieb:
Kann auf den Seiten der Verbände, z.B. IFK, einfach nachgelesen werden.
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chris217 schrieb:
Geht mir auch so, aber was soll's :smile:
Andererseits ist es auch etwas seltsam aus unternehmerischer Sicht, dass man tatsächlich ein Quartal lang keine Rechnungen schreibt?? Ich kann das gar nicht verstehen, gerade am Jahresende versucht man doch einen Punkt zu finden im Büro/Abrechnung etc. der abschließend ist?
Ist das ganze dann nur ein Hobby, oder wie kann man das verstehen?
Miete und Mitarbeiter müssen ja auch monatlich bezahlt werden...
Ich denke schon, dass der Schutzschirm va für diejenigen gedacht ist, die monatlich feste Verbindlichkeiten haben, die sich durch ein Arbeitgeber-Sein ergeben. Wenn nun jemand im häuslichen Nebenzimmer einen Nebenverdienst erwirtschaftet, ist das ja jetzt nicht unbedingt existentiell und die Gefährdung der bereitgestellten Arbeitsplätze ist ja nicht gegeben.
So gibt es eben soviel Facetten, wie man die Physiotherapie ausübt, vom FMler bis zur Großpraxis, da werden jetzt eher die "professionellen" mit MA profitieren. Ohne die anderen in ihrem Tun abzuwerten, es geht nur um die unternehmerische Tätigkeit..
Und wenn man sich dazu zählen möchte, dann finde ich, gehört aber auch eine Buchhaltung und Rechnungsstellung dazu, die einen jetzt nicht in die Lage bringt , dass man für Q4 keine Rechnung nachweisen kann..oder? Härtefälle durch Krankheit etc. mal ausgenommen natürlich...
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luzifer schrieb:
Ja, das ist dann wirklich sehr ärgerlich, ich kann das schon verstehen. Vielleicht gibt es ja Härtefall Ausnahmen, wo man soetwas nachweislich dann einfordern kann.. aber mit welcher Begründung?
Andererseits ist es auch etwas seltsam aus unternehmerischer Sicht, dass man tatsächlich ein Quartal lang keine Rechnungen schreibt?? Ich kann das gar nicht verstehen, gerade am Jahresende versucht man doch einen Punkt zu finden im Büro/Abrechnung etc. der abschließend ist?
Ist das ganze dann nur ein Hobby, oder wie kann man das verstehen?
Miete und Mitarbeiter müssen ja auch monatlich bezahlt werden...
Ich denke schon, dass der Schutzschirm va für diejenigen gedacht ist, die monatlich feste Verbindlichkeiten haben, die sich durch ein Arbeitgeber-Sein ergeben. Wenn nun jemand im häuslichen Nebenzimmer einen Nebenverdienst erwirtschaftet, ist das ja jetzt nicht unbedingt existentiell und die Gefährdung der bereitgestellten Arbeitsplätze ist ja nicht gegeben.
So gibt es eben soviel Facetten, wie man die Physiotherapie ausübt, vom FMler bis zur Großpraxis, da werden jetzt eher die "professionellen" mit MA profitieren. Ohne die anderen in ihrem Tun abzuwerten, es geht nur um die unternehmerische Tätigkeit..
Und wenn man sich dazu zählen möchte, dann finde ich, gehört aber auch eine Buchhaltung und Rechnungsstellung dazu, die einen jetzt nicht in die Lage bringt , dass man für Q4 keine Rechnung nachweisen kann..oder? Härtefälle durch Krankheit etc. mal ausgenommen natürlich...
du wirst sicher einen Grund gehabt haben, das du viel gearbeitet, aber nichts abgerechnet hast. Vlt. aus steuerlichen Gründen? Aber das kannst du doch jetzt anderen nicht zum Vorwurf machen, die regelmäßig abrechnen.
Es wurde eben ein Weg beschlossen, von dem die Politiker ausgingen, das es so am gerechtesten sei.
Normal schreibt ein Geschäftsinhaber ja auch seine Rechnungen nach erbrachter Leistung. Das ist die natürlichste Vorgehensweise in der Geschäftswelt.
Also mein Heizungsbauer schickt seine Rechnung auch nicht vier Monate später.
Nur weil man andere , in meinen Gedanken nur steuerliche Aspekte, Vorteile sich errechnet, kann man nun nicht jammern. Ohne Corona hättest du ja auch deine "Vorteile" gehabt.
Aber ich muss gestehe, ich wollte den Dezember auch mit in den Januar nehmen, ben aus diesem Grund. Habe es dann aber nicht gemacht. Warum auch immer? Jetzt bin ich froh drüber.
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idefix- schrieb:
@Iilias
du wirst sicher einen Grund gehabt haben, das du viel gearbeitet, aber nichts abgerechnet hast. Vlt. aus steuerlichen Gründen? Aber das kannst du doch jetzt anderen nicht zum Vorwurf machen, die regelmäßig abrechnen.
Es wurde eben ein Weg beschlossen, von dem die Politiker ausgingen, das es so am gerechtesten sei.
Normal schreibt ein Geschäftsinhaber ja auch seine Rechnungen nach erbrachter Leistung. Das ist die natürlichste Vorgehensweise in der Geschäftswelt.
Also mein Heizungsbauer schickt seine Rechnung auch nicht vier Monate später.
Nur weil man andere , in meinen Gedanken nur steuerliche Aspekte, Vorteile sich errechnet, kann man nun nicht jammern. Ohne Corona hättest du ja auch deine "Vorteile" gehabt.
Aber ich muss gestehe, ich wollte den Dezember auch mit in den Januar nehmen, ben aus diesem Grund. Habe es dann aber nicht gemacht. Warum auch immer? Jetzt bin ich froh drüber.
:satisfied:
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chris217 schrieb:
Naja ich mache das, weil ich mir jedes Jahr sage: "nächstes Jahr arbeitest du weniger!" . Kann man aber nicht, wenn man den vollkommen irren steuervorrauszahlungen hinterher hetzt und von daher ackern muss bis zum abwinken. Dann schiebt man die letzten 2 Monate ins neue Jahr, um dann wieder genauso viel zu arbeiten und am Ende des Jahres wieder da zu stehen wo man vorher auch stand.
:satisfied:
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Dodo schrieb:
Aus steuerlicher Sicht kann eine Verschiebung von Einnahmen interessant sein. Dem Kollegen hier einfach eine schlechte Buchhaltung zu unterstellen, ist schon ein bisschen anmaßend. Meistens gibt es gute Gründe
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die neue schrieb:
dann beschwer Dich halt und bitte Herrn Spahn oder wer auch immer die Regularien ausgetüftelt hat um eine Ausnahme, da Du leider nicht abgerechnet hast. :sunglasses: .... Dafür, daß Du nicht abrechnest, kannst Du niemanden verantwortlich machen. Wäre das 3. Quartal 2017 herangezogen worden, würde ich auch nichts kriegen, da ich fast 5 Monate wegen Krankheit ausgefallen bin. Was sollen denn die Praxen sagen, die einen Großteil ihres Umsatzes mit Gruppen erzielen? Was die Privatpraxen? Die haben auch Ausfall und kriegen von diesem Ausfall NIX ..... Und die, die größenteils mit Gruppen arbeiten, dürfen nach wie vor nicht voll arbeiten....
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chris217 schrieb:
Ich finde es sollte gar keinen rettungsschirm geben... Das kostet Unmengen Steuergelder und irgendwer muss das zahlen. Und die Steuern in Deutschland sind eh schon viel zu hoch in den oberen Einkommensgruppen (die fehlende Vermögenssteuer mal ausgenommen). Alles was wir jetzt raus geben wird uns im Nachhinein wieder genommen werden durch noch höhere Steuersätze
Komische Logik ehrlichgesagt
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luzifer schrieb:
eine Abrechnung Ende Dezember fällt steuerlich ins nächste Jahr... es geht ja bei uns um den Zahlungseingang und die Kassen zahlen nicht zwischen den Jahren. Somit stünde steuerlich auch dieser Jahresendabrechnung nix im Wege..??
Komische Logik ehrlichgesagt
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chris217 schrieb:
Also für mich kann ich sagen: ich war Weihnachten im Urlaub, dann im Januar der alle 2 Jahre stattfindende First aid Kurs, dann eine Fobi und dann hatte ich mal Zeit für eine Abrechnung der Rezepte meiner Mitarbeiterinnen.
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Dodo schrieb:
Es geht glaube ich um die Rechnungsstellung und eben nicht um den Zahlungseingang. Wenn sich nichts geändert hat
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Tolkinchen schrieb:
Ich muss jetzt mal blöd fragen: Bei der Abrechnung übers Abrechnungszentrum dann also um den Eingang der Verordnungen? Nicht ums Auzahlungsdatum?
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Dodo schrieb:
Richtig
Leider sind wir nicht bei Wünsch-dir-was. Richtig, besser wir bekommen was als nichts... Und letztlich bin ich damit daher schon sehr zufrieden, da wir ja schon wieder übersehen zu werden schienen...
Ärgerlich vielmehr, dass der Mega-Mehraufwand nicht entsprechend vergütet wird und die Kassenverhandlungen ein Dreivierteljahr nach hinten geschoben werden. LG Asima
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asima schrieb:
Tja, und ich hab den ganzen Sommer gearbeitet und hätte gerne die August- Septemberrechnung mit drin, die deutlich höher als die Rechnungen vom letzten Quartal war... Urlaub erst Ende September und dann Weihnachtstage, da schon lieber die Rechnungen als die erarbeiteten Einheiten vom letzten Quartal...
Leider sind wir nicht bei Wünsch-dir-was. Richtig, besser wir bekommen was als nichts... Und letztlich bin ich damit daher schon sehr zufrieden, da wir ja schon wieder übersehen zu werden schienen...
Ärgerlich vielmehr, dass der Mega-Mehraufwand nicht entsprechend vergütet wird und die Kassenverhandlungen ein Dreivierteljahr nach hinten geschoben werden. LG Asima
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Alfred Kramer schrieb:
Wer es sich leisten kann, 3 und mehr Monate keine Abrechnung zu stellen, kann unmöglich die Physiotherapie als Haupteinnahmequelle betreiben! Wenn diese Kollegen/innen dann den Rettungsschirm nicht oder nur teilweise bekommen, da ihre Existenz dann ja auch durch die Ausfälle nicht gefährdet sein kann, ist das doch absolut in Ordnung, dann bekommen eben nur die Unterstützung, die es wirklich brauchen. Übrigens : falls jemand ein schlechtes Gewissen hat,Unterstützung vom Staat anzunehmen, darf er /sie diese gerne an bedürftige Kollegen weiter leiten
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Tolkinchen schrieb:
Danke, Dodo!
Die Hygienepauschale finde ich okay und sollte über die GKV laufen. Der Rest ist unnötig.
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Matu schrieb:
Ich gebe Dir völlig Recht, Chris.
Die Hygienepauschale finde ich okay und sollte über die GKV laufen. Der Rest ist unnötig.
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chris217 schrieb:
Alfred, sicher geht das. Wie ich in einem anderen Thread schonmal geschrieben habe ist es vor allem auch eine Frage des Lebensstandard. Es ist erstaunlich mit wie wenig Geld man auskommt wenn man auf Auto, teure Elektronic etc. Verzichtet und mit kleinem Wohnraum auskommt!
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chris217 schrieb:
Allerings, Matu, sollte die Pauschale dann pro Behandlung gezahlt werden. Würde dann auch Mundschutz für Patient, gesteigertes Desinfektionfrequenz etc gut decken
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luzifer schrieb:
@ Chris: hast Du Familie? Kinder? Wieviele?
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chris217 schrieb:
Sind schon gross. Meine Frau verdient auch. Machen eine Praxis gemeinsam.
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luzifer schrieb:
Good for you!
:satisfied:
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chris217 schrieb:
Es war toll als sie ausgezogen sind
:satisfied:
Ich habe da noch ein paar anstrengende und teure Teeniejahre vor mir...
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luzifer schrieb:
Ja, das sind sicher neue Freiheiten, die sich da auftun, nicht nur finanziell..
Ich habe da noch ein paar anstrengende und teure Teeniejahre vor mir...
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chris217 schrieb:
Naja, für unsere gab es nix dazu, wenn sie nicht gearbeitet haben. Jeder musste ab 15 einen Job machen. Einer bei 7eleven, einer auf dem nightmarket.
Egal ob man monatlich, halb- oder vierteljährlichabrechnet. Das sagt doch nichts darüber aus, ob man von dem Beruf leben muss.
Rechne ich monatlich ab, habe ich keine so hohen Einzahlungen auf dem Konto, als wenn ich nur quartalsweise abrechne. Im Umkehrschluss muss ich bei quartalsweiser Abrechnung halt dran denken, dass ich da 3 Monate mit wirtschaften muss. Am Jahresende hat man aber doch die gleiche Summe erhalten, egal wie oft man abgerechnet werden.
Fiktives Beispiel:
120.000 Euro Jahresumsatz
Person A: halbjährlich 60.000 Euro abgerechnet
Person B: Quartalsweise 30.000 Euro abgerechnet
Person C: Monatlich 10.000 Euro abgerechnet
Aber am Jahresende ist es überall gleich gewesen oder nicht?
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Tolkinchen schrieb:
Habe ich gerade einen schwerwiegenden Denkfehler?
Egal ob man monatlich, halb- oder vierteljährlichabrechnet. Das sagt doch nichts darüber aus, ob man von dem Beruf leben muss.
Rechne ich monatlich ab, habe ich keine so hohen Einzahlungen auf dem Konto, als wenn ich nur quartalsweise abrechne. Im Umkehrschluss muss ich bei quartalsweiser Abrechnung halt dran denken, dass ich da 3 Monate mit wirtschaften muss. Am Jahresende hat man aber doch die gleiche Summe erhalten, egal wie oft man abgerechnet werden.
Fiktives Beispiel:
120.000 Euro Jahresumsatz
Person A: halbjährlich 60.000 Euro abgerechnet
Person B: Quartalsweise 30.000 Euro abgerechnet
Person C: Monatlich 10.000 Euro abgerechnet
Aber am Jahresende ist es überall gleich gewesen oder nicht?
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chris217 schrieb:
Es geht darum, dass zum Beispiel jemand im September eine Grösse Abrechnung hatte und dann erst wieder Anfang Januar abgerechnet hat, keinen Anspruch auf Geld aus dem Rettungsschirm hat, sei es jetzt aus welchem Grund auch immer man das so macht (steuerlich organisatorisch etc)
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Tolkinchen schrieb:
Das habe ich schon verstanden, aber danke, chris. Ich bezog mich auf Aussagen wie "Wer es sich leisten kann, 3 und mehr Monate keine Abrechnung zu stellen, kann unmöglich die Physiotherapie als Haupteinnahmequelle betreiben!" (Von Herrn Kramer).
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chris217 schrieb:
Wer nicht mit grossen Mengen Geld auf längere Zeit Haushalten kann, muss öfter kleine Abrechnungen machen :smile:
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lilias schrieb:
mir ist das nicht Wurscht. Ich hab im vierten Quartal viel erarbeitet, aber nichts abgerechnet. insofern wäre mir am meisten geholfen mit erarbeiteter Leistung.
:flushed:
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??????? wenn du sooooo viele Fixkosten und keine weiteren Einkünfte hast, dann verstehe ich es erst recht nicht, warum du im 4ten Quartal keine Abrechnung gemacht hast.
Das passt irgendwie nicht zusammen. Sorry, auch wenn es mir wirklich leid tut für dich.
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idefix- schrieb:
@ Iilias
??????? wenn du sooooo viele Fixkosten und keine weiteren Einkünfte hast, dann verstehe ich es erst recht nicht, warum du im 4ten Quartal keine Abrechnung gemacht hast.
Das passt irgendwie nicht zusammen. Sorry, auch wenn es mir wirklich leid tut für dich.
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lilias schrieb:
so entspannt wäre ich auch gern. Logopäden in Bayern dürfen weiterhin nur im Notbetrieb arbeiten. Ich bin alleinerziehend und habe keine weiteren Einkünfte und einen Berg voller Fixkosten wie Miete..
:flushed:
"Das BMG hat bereits deutlich gemacht, dass die Auszahlung möglichst unbürokratisch ablaufen soll. Für die Kassen wäre es zwar grundsätzlich möglich, die Daten der Leistungserbringung zu erfassen. Dies würde aber zusätzliche Arbeitsschritte erfordern, da diese Daten nicht so automatisch erfasst werden wie z. B. der Eingang der Abrechnungen oder die Auszahlung.
Es wird also schwierig, hier einen gesunden Kompromiss zu finden, der gleichzeitig auch Ihre (und unsere) Bedenken berücksichtigt. In jedem Fall muss es aus unserer Sicht Härtefallregelungen geben, denn es darf nicht sein, dass eine Praxis quasi leer ausgeht, wenn der Inhaber z. B. im vierten Quartal 2019 krank ausgefallen ist oder einen Unfall hatte. Wir haben selbstverständlich auch schon Rückmeldungen bekommen von Praxen, die aus verschiedensten Gründen in diesem Zeitraum keine oder relativ wenige Abrechnungen hatten. Vollständige Gerechtigkeit wird es leider nicht geben (können). Wir werden aber weiter darum kämpfen, damit keine Praxis durch die Corona-Krise in unzumutbare wirtschaftliche Existenznöte gelangt. "
Und:
"Wir stehen mit dem SHV bereits seit Mitte März mit dem BMG und der GKV in Kontakt, um über Art und Ausgestaltung eines solchen Rettungsschirms zu sprechen. Dabei haben wir die meisten der von Ihnen genannten Punkte selbstverständlich vorgebracht. Wir sind zunächst einmal sehr froh, dass das BMG unserer grundsätzlichen Forderung nach Ausgleichszahlungen entsprochen hat. Im Durchschnitt ist das ein sehr gutes Ergebnis, aber die Frage der Gerechtigkeit und der möglichen Umsetzung einer möglichen Härtefallregelung macht mir genau wie Ihnen gehörige Bauchschmerzen. Leider ist es kein Wunschkonzert, wie so etwas auf politischer Ebene final entschieden wird.
Das BMG wünscht sich in jedem Fall eine möglichst schnelle und unbürokratische Lösung. Und da scheinen ihnen die Kassen erfolgreich klargemacht zu haben, dass sich eine Kompensation auf Basis tatsächlicher Behandlungen nicht so leicht zusammentragen ließe wie die Daten der Abrechnung. So ganz verstehen tue ich das auch nicht, denn ich hielte das durchaus für zumutbar und umsetzbar. Genau wie Sie bin ich unsicher, ob es am Ende wirklich so viel unbürokratischer wird, wenn die so (stark) benachteiligten Praxen im Einzelfall geprüft werden müssen. Wie genau das aussehen soll, ist zum jetzigen Zeitpunkt ja noch gar nicht geklärt.
Wir werden aber in jedem Fall vehement für unsere (betroffenen) Mitglieder kämpfen und uns einsetzen, damit die Gerechtigkeitslücken so klein wie möglich bleiben und die Hilfen (auch für etwaige "Härtefälle") so schnell, angemessen und unbürokratisch wie möglich ausgezahlt werden.
"
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Matu schrieb:
Stellungnahme des Verbands:
"Das BMG hat bereits deutlich gemacht, dass die Auszahlung möglichst unbürokratisch ablaufen soll. Für die Kassen wäre es zwar grundsätzlich möglich, die Daten der Leistungserbringung zu erfassen. Dies würde aber zusätzliche Arbeitsschritte erfordern, da diese Daten nicht so automatisch erfasst werden wie z. B. der Eingang der Abrechnungen oder die Auszahlung.
Es wird also schwierig, hier einen gesunden Kompromiss zu finden, der gleichzeitig auch Ihre (und unsere) Bedenken berücksichtigt. In jedem Fall muss es aus unserer Sicht Härtefallregelungen geben, denn es darf nicht sein, dass eine Praxis quasi leer ausgeht, wenn der Inhaber z. B. im vierten Quartal 2019 krank ausgefallen ist oder einen Unfall hatte. Wir haben selbstverständlich auch schon Rückmeldungen bekommen von Praxen, die aus verschiedensten Gründen in diesem Zeitraum keine oder relativ wenige Abrechnungen hatten. Vollständige Gerechtigkeit wird es leider nicht geben (können). Wir werden aber weiter darum kämpfen, damit keine Praxis durch die Corona-Krise in unzumutbare wirtschaftliche Existenznöte gelangt. "
Und:
"Wir stehen mit dem SHV bereits seit Mitte März mit dem BMG und der GKV in Kontakt, um über Art und Ausgestaltung eines solchen Rettungsschirms zu sprechen. Dabei haben wir die meisten der von Ihnen genannten Punkte selbstverständlich vorgebracht. Wir sind zunächst einmal sehr froh, dass das BMG unserer grundsätzlichen Forderung nach Ausgleichszahlungen entsprochen hat. Im Durchschnitt ist das ein sehr gutes Ergebnis, aber die Frage der Gerechtigkeit und der möglichen Umsetzung einer möglichen Härtefallregelung macht mir genau wie Ihnen gehörige Bauchschmerzen. Leider ist es kein Wunschkonzert, wie so etwas auf politischer Ebene final entschieden wird.
Das BMG wünscht sich in jedem Fall eine möglichst schnelle und unbürokratische Lösung. Und da scheinen ihnen die Kassen erfolgreich klargemacht zu haben, dass sich eine Kompensation auf Basis tatsächlicher Behandlungen nicht so leicht zusammentragen ließe wie die Daten der Abrechnung. So ganz verstehen tue ich das auch nicht, denn ich hielte das durchaus für zumutbar und umsetzbar. Genau wie Sie bin ich unsicher, ob es am Ende wirklich so viel unbürokratischer wird, wenn die so (stark) benachteiligten Praxen im Einzelfall geprüft werden müssen. Wie genau das aussehen soll, ist zum jetzigen Zeitpunkt ja noch gar nicht geklärt.
Wir werden aber in jedem Fall vehement für unsere (betroffenen) Mitglieder kämpfen und uns einsetzen, damit die Gerechtigkeitslücken so klein wie möglich bleiben und die Hilfen (auch für etwaige "Härtefälle") so schnell, angemessen und unbürokratisch wie möglich ausgezahlt werden.
"
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lilias schrieb:
seltsames denken unter Kollegen, ich bin doch bass erstaunt. ich klinke mich hier aus.
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Wenn aber jetzt für den Rettungsschirm die Regierung eine Berechnungsgrundlage herausgegeben hat, und Du durch Deine Art abzurechnen Nachteile hast, dann kannst Du doch nicht andere dafür verantwortlich machen.... Dann stell den Antrag auf Soforthilfe und Du erhältst dann umgehend die 9000 Euro. Ist doch auch schon mal was, oder?
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die neue schrieb:
die Einzige, die hier wohl "die Zähne ausfährt", bist Du doch :innocent: .... Selbstverständlich ist es Deine Sache, wie und wann Du abrechnest, das geht hier niemanden was an und dafür musst Du Dich auch nicht rechtfertigen.
Wenn aber jetzt für den Rettungsschirm die Regierung eine Berechnungsgrundlage herausgegeben hat, und Du durch Deine Art abzurechnen Nachteile hast, dann kannst Du doch nicht andere dafür verantwortlich machen.... Dann stell den Antrag auf Soforthilfe und Du erhältst dann umgehend die 9000 Euro. Ist doch auch schon mal was, oder?
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lilias schrieb:
ich rechne in Kalenderjahren meine kosten und wie und wann ich abrechne ist ja wohl meine Sache. deswegen hier die zähne auszufahren, ist mir unverständlich.
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W. H. schrieb:
Mit der Jahresabrechnung würden wir uns aber ins eigene Knie schießen, da es die erhöhten Vergütungen ja erst ab 1. Juli 2020 gab.... d. h. bis davon die ersten Verordnungen abgerechnet werden, kann es schnell passieren, dass man erst im Oktober die höheren Verordnungen abrechnet.... ich denke, mit dem Zeitraum sind wir insgesamt gut dran.
:blush:
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asima schrieb:
Wie gesagt, kommt drauf an... Habe meinen Urlaub eigens wegen einer Fobi aufs Spätjahr verschoben. Erhöhung war da noch nicht klar. Und meine Fähigkeiten im Hellsehen bzgl. Corona waren auch nicht vorhanden... Von dem her wär ich auch fürs Jahr
:blush:
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lilias schrieb:
ich fände eben eine Jahresabrechnung hergenommen und davon einen Anteil fairer.
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