Neues Crewmitglied gesucht
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
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Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
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Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
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Unser Team besteht aus sieben
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an der Rezeption.
Diese B...
Die GKV muss nur schauen, welche Leistungen in IV/2019 tatsächlich erbracht wurden. Liegt die Leistung (also das Behandlungsdatum) in IV/2019, dann wird es berücksichtigt, wenn nicht, dann nicht.
Für die Praxen, die noch nicht alle Leistungen aus diesem Zeitraum zur Abrechnung gebracht haben bliebe ja laut Referentenentwurf bis Juli Zeit, den Antrag auf die Ausgleichszahlung zu stellen und vorher umgehend die Abrechnung nachzuholen.
Alle anderen Möglichkeiten (Abrechnungserstellungzeitpunkt oder Zeitpunkt der Geldleistung durch die Kassen) sind einfach zu beliebig und kann dazu führen, dass die eine Praxis gar nichts bekommt und eine andere im Extremfall 40% einer ganzen Jahresabrechnung.
Wenn das dann publik würde, schlachtet uns die Presse und die Bevölkerung und das zu Recht.
Lieber sollten wir dann auf den Rettungsschirm ganz verzichten, als später schleichend auf Grund der mangelnden Akzeptanz unseres Berufsstandes ruiniert sein werden.
Ich hoffe, dass die Verbände dies ebenso sehen und entsprechend Einfluss nehmen können.
Ich möchte nicht als Krisengewinnler oder Steuerabzocker in Zukunft an den Pranger gestellt werden.
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tom1350 schrieb:
Das sehe ich auch so. Die ganze Diskussion mit Privatleistungen und Abrechnungsdatum kann man umgehen indem die Höhe des individuellen Rettungsschirm nach Mitarbeiterzahl gerechnet wird. Angefangen mit 4.500€ bei Soloselbstständiger und dann weiter. Auch ohne Zulassung ist man als hauptberuflicher FM ein systemrelevanter HM-Erbringer.
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Matu schrieb:
Es gibt nur eine sinnvolle Berechnungsgrundlage für die 40% Ausgleichszahlungen und das ist die tatsächlich erbrachte Leistung in IV/2019.
Die GKV muss nur schauen, welche Leistungen in IV/2019 tatsächlich erbracht wurden. Liegt die Leistung (also das Behandlungsdatum) in IV/2019, dann wird es berücksichtigt, wenn nicht, dann nicht.
Für die Praxen, die noch nicht alle Leistungen aus diesem Zeitraum zur Abrechnung gebracht haben bliebe ja laut Referentenentwurf bis Juli Zeit, den Antrag auf die Ausgleichszahlung zu stellen und vorher umgehend die Abrechnung nachzuholen.
Alle anderen Möglichkeiten (Abrechnungserstellungzeitpunkt oder Zeitpunkt der Geldleistung durch die Kassen) sind einfach zu beliebig und kann dazu führen, dass die eine Praxis gar nichts bekommt und eine andere im Extremfall 40% einer ganzen Jahresabrechnung.
Wenn das dann publik würde, schlachtet uns die Presse und die Bevölkerung und das zu Recht.
Lieber sollten wir dann auf den Rettungsschirm ganz verzichten, als später schleichend auf Grund der mangelnden Akzeptanz unseres Berufsstandes ruiniert sein werden.
Ich hoffe, dass die Verbände dies ebenso sehen und entsprechend Einfluss nehmen können.
Ich möchte nicht als Krisengewinnler oder Steuerabzocker in Zukunft an den Pranger gestellt werden.
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billremsi schrieb:
....und was ist wenn ich meine Abrechnung Mitte Dezember der Abrechnungsstelle übergeben habe, und die Vergütung in zwei Teilen erfolgt? Eine noch im Dezember, die zweite im Januar?
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Hähnchen schrieb:
Danke Matu!!! Ich möchte jetzt nicht daher reden, das wir allem Anschein nach relativ glimpflich aus der wirtschaftlichen Seite dieser Krise raus kommen, zumindest im Vergleich zu vielen anderen. Letzten Endes kann glaube ich noch niemand überblicken wie und ob die staatlichen Leistungen besteuert bzw. gewährt und und und werden. Zumindest ich nicht. Wir sind ein wesentlicher Teil der Heilmittel und es wird uns Raum gegeben weiter zu arbeiten in unserem Ermessen. Das wollten wir immer und man lässt uns. Für unsere Praxis heißt das. Ausschließlich dringendste bzw. akut Behandlungen, für den Rest Kurzarbeit/Fördergelder und in diesem Rahmen volles Gehalt für alle Mitarbeiter. Die wesentliche Frage war aber die Berechnung der Staatshilfe. Ich bin ja auch so ein Schieber vom letzten Quartal ins nächste Jahr. Ich hoffe der Staat wird bei entsprechender Begründung unsere Engpässe berücksichtigen und z.B. die gesplitteten Abrechnungen von billremsi berücksichtigen. Machts jut
Deshalb wird in diesem Leistungsbereich an jeden zugelassenen Leistungserbringer eine einmalige nicht rückzahlbare Ausgleichszahlung in Höhe von 40 Prozent des im vierten Quartal 2019 von der gesetzlichen Krankenversicherung erhaltenen Vergütungsvolumens geleistet. Die Ausgleichszahlungen werden aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds vorfinanziert und durch den Bund erstattet. Dabei wird davon ausgegangen, dass Heilmittelerbringer auch andere Unterstützungsmaßnahmen, wie die Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen und das Kurzarbeitergeld, in Anspruch nehmen.
Die Verbände sollen sich bis morgen dazu äußern, ich denke Dienstag oder Mittwoch gibt es den "finalen" Schirm...
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Geronimo schrieb:
Im Vorschlag steht:
Deshalb wird in diesem Leistungsbereich an jeden zugelassenen Leistungserbringer eine einmalige nicht rückzahlbare Ausgleichszahlung in Höhe von 40 Prozent des im vierten Quartal 2019 von der gesetzlichen Krankenversicherung erhaltenen Vergütungsvolumens geleistet. Die Ausgleichszahlungen werden aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds vorfinanziert und durch den Bund erstattet. Dabei wird davon ausgegangen, dass Heilmittelerbringer auch andere Unterstützungsmaßnahmen, wie die Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen und das Kurzarbeitergeld, in Anspruch nehmen.
Die Verbände sollen sich bis morgen dazu äußern, ich denke Dienstag oder Mittwoch gibt es den "finalen" Schirm...
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Geronimo schrieb:
....und auch an diejenigen, die sich erst später selbständig gemacht haben, ist gedacht worden...
"Bei VPT und ZVK steht nur etwas über die 1,50 für Hygiene pro Verordnung."
.....
Woher bekomme ich diese Info?? Davon habe ich noch nichts gehört.
VG
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Beste Grüße
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Phönix60 schrieb:
Das wüsste ich auch gerne! Finde auch nichts dazu!
Beste Grüße
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pina.pencer schrieb:
Guten Abend,
"Bei VPT und ZVK steht nur etwas über die 1,50 für Hygiene pro Verordnung."
.....
Woher bekomme ich diese Info?? Davon habe ich noch nichts gehört.
VG
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Hähnchen schrieb:
Äh ja und was hab ich damit zu tun?
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