Wir bieten ab sofort eine spannende
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
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Die anderen 20% bist du bei
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interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Was sollen diese lausigen 1,5€ für Hygiene. Eine FFP2 Maske kostet 6 €. Die man von Patient zu Patient wechseln sollte. Wenn man sie überhaupt bekommt. Zudem die Desinfektion des Raumes. Nur alleine die Personalkosten dahinter. Und nun gibt es bei einem 10er KGN oder 24 MLD 1,5€!! Danke danke danke!! Was mache ich nur mit den ganzen 15 bzw 6 Cent.
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Ich werde mir dieses Jahr keinen weiteren Urlaub gönnen, Klamotten auch nicht! Und ich geh echt gerne shoppen!
Also, wir leben in einer Ausnahmesituation, in nahezu allen Bereichen, es wird gezankt und gestritten, alle haben Recht und auch wieder keiner ... und wir Physios werden nicht unseren lohn zu 100% erhalten, aber im Gegensatz zu anderen Mitbürgern werden wir AN mit minimal 60% des alten Nettos auskommen müssen!!!!
Vielleicht fällt der eine oder andere mit seinem Geschäftsmodell voll auf die Schnautze, aber das Risiko trägt jeder Unternehmer, auch die GROßEN Firmen ...
Ich werde definitiv mit 60% hinkommen, und IHR?
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vdv schrieb:
Glaubt hier irgendwer, das wir diese Zeit ohne nennenswerte Verluste überstehen? Es wird den meisten noch ans Eingemachte gehen, und das was an Unterstützungen kommt, das reicht zum weiterleben, und es wird nicht für Luxus reichen! Weder bei den AN wie auch bei de PI.
Ich werde mir dieses Jahr keinen weiteren Urlaub gönnen, Klamotten auch nicht! Und ich geh echt gerne shoppen!
Also, wir leben in einer Ausnahmesituation, in nahezu allen Bereichen, es wird gezankt und gestritten, alle haben Recht und auch wieder keiner ... und wir Physios werden nicht unseren lohn zu 100% erhalten, aber im Gegensatz zu anderen Mitbürgern werden wir AN mit minimal 60% des alten Nettos auskommen müssen!!!!
Vielleicht fällt der eine oder andere mit seinem Geschäftsmodell voll auf die Schnautze, aber das Risiko trägt jeder Unternehmer, auch die GROßEN Firmen ...
Ich werde definitiv mit 60% hinkommen, und IHR?
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Andreas Bock schrieb:
Das war mal wieder den Tag vor dem Abend loben. Wo ist die Aussage, es soll nichts angerechnet werden. Nun werden doch alle staatlichen Unterstützungen gegengerechnet.Was bleibt dann noch? Wieder nichts. 40% der GKV ohne Privat gegen Kurzarbeit. Wer nun 40-80% Ausfall hat und nachrechnet, der sagt kräftig Danke für nichts. Wieder einmal ein Versagen auf ganzer Linie.
Was sollen diese lausigen 1,5€ für Hygiene. Eine FFP2 Maske kostet 6 €. Die man von Patient zu Patient wechseln sollte. Wenn man sie überhaupt bekommt. Zudem die Desinfektion des Raumes. Nur alleine die Personalkosten dahinter. Und nun gibt es bei einem 10er KGN oder 24 MLD 1,5€!! Danke danke danke!! Was mache ich nur mit den ganzen 15 bzw 6 Cent.
wenn du schon weitere Informationen hast, dann gib doch mal einen Link zum Nachlesen.
Bei VPT und ZVK steht nur etwas über die 1,50 für Hygiene pro Verordnung.
Danke
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Break schrieb:
Hallo Andreas,
wenn du schon weitere Informationen hast, dann gib doch mal einen Link zum Nachlesen.
Bei VPT und ZVK steht nur etwas über die 1,50 für Hygiene pro Verordnung.
Danke
Sorry
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Andreas Bock schrieb:
Kann leider den Link nicht geben, weil ich es eben erst über VDB auf Facebook gelesen hab .
Sorry
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Mastine schrieb:
Genauso sehe ich das auch bei der soforthilfe wird der rettungsschirm gegengerechnet sodass sicher ein teil der soforthilfe zurückgezahlt werden muss, ist ja auch ok aber ich sehe dann den sinn nicht . Ist eigentlich wie immer eine umverteilung vorne austocken hinten wegnehmen
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tom1350 schrieb:
Der Schutzschirm wird unabhängig von anderen Leistungen gezahlt. Bei der Soforthilfe muss allerdings ein Liquiditätsengpass bestehen. Durch den Schutzschirm kann dieser aber obsolet sein, was bedeutet, dass eine Überkompensation der Soforthilfe zurück bezahlt werden muss.
Das Kug und Sofort Hilfe mit eingerechnet werden sollen, ist schon heftig....
Wollen die das dann zurück haben?
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Und ein paar andere Berechnungen. Das Problem wird sein, wie weit 16 Verbände in dieser kurzen Zeit mit einheitlicher Stimme sprechen....
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Susulo schrieb:
Korrekt, ist noch nicht final und genau, die Verbände sollen Stellung nehmen. Unserer wird z.B. die 1,50 Hygienepauschale als das anprangern was es ist: ein Witz. Überhaupt nicht berücksichtigt dabei ist beispielsweise die zusätzliche Zeit, die bislang unbezahlt investiert werden muss.
Und ein paar andere Berechnungen. Das Problem wird sein, wie weit 16 Verbände in dieser kurzen Zeit mit einheitlicher Stimme sprechen....
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Geronimo schrieb:
...die Verbände sollen bis Montag Stellung nehmen, scheint ja dann noch nicht final zu sein ...
Das Kug und Sofort Hilfe mit eingerechnet werden sollen, ist schon heftig....
Wollen die das dann zurück haben?
Da steht es drin wie besprochen.
40% ohne KUG und Soforthilfe
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Andreas Bock schrieb:
Ich hab nun die Stellungnahme der Ergos gelesen,
Da steht es drin wie besprochen.
40% ohne KUG und Soforthilfe
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Klonkrieger schrieb:
Nun ja. In Bayern genügen Umsatzeinbußen und bisher kenne ich nur die Info, das dervrettungsschirm unabhängig von der soforthilfe gezahlt werden soll
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wie schon an anderer Stelle erwähnt bin ich sehr froh und dankbar das ein Rettungsschirm über uns gespannt wird.
Andere Gewerke wären froh auch nur im Ansatz bedacht zu werden.
Beim durcharbeiten des Referentenentwurf kann ich aber nicht herauslesen auf welcher Grundlage das ganze berechnet wird.
(2) Die Ausgleichszahlung wird als Einmalzahlung gewährt. Sie beträgt 40 Prozent der Vergütung des Leistungserbringer für Heilmittelleistungen im Sinne des § 32 des Fünf-ten Buches Sozialgesetzbuch, die er im vierten Quartal 2019 gegenüber den Krankenkas-sen abgerechnet hat, einschließlich der von den Versicherten geleisteten Zuzahlung.
Zu Absatz 2
Die Leistungserbringer erhalten einen pauschalen Betrag in Höhe von 40 Prozent der ab-gerechneten Vergütung aus dem vierten Quartal 2019. Dabei wird die Bruttovergütung herangezogen, weil auch die durch die Versicherten geleistete Zuzahlung zum Einkommen des Leistungserbringers für die erbrachte Heilmittelleistung zählt.
Ist das dann:
a) alle erbrachten GKV-Leistungen im 4 Quartal. Also alle Behandlungen zwischen dem 1.September und 31.Dezember 2019. Am einfachsten nachzuvollziehen und in meinen Augen am gerechtesten. Kann man ohne Verzehrung anhand der Bestätigten Behandlungsdaten auf den Rezepten nachvollziehen.
b) die Abrechnung die ich im 4. Quartal von meinem Abrechnungszentrum ausgezahlt bekommen habe
da sind z.b ein paar 24er Rezepte wo der großteil der Behandlungen vor dem 4.ten Quartal stattgefunden haben mit drin, der Dezember ist da drin gar nicht abgebildet da bei vier Wochen Auszahlungszeit die Abrechnung Ende November versandt werden musste. Dafür sind in der Variante aber alle Rezepte drin die nicht im August fertig abgearbeitet und abgerechnet wurden.
Ich möchte hier keine Grundsatzdiskussion starten, mir geht es nur darum wie ihr das interpretiert oder von woanders informationen erhalten habt.
Je nachdem welche Variante zählt würde dies bei mir einen erheblichen Unterschied ausmachen.
Beste Grüße
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Dway schrieb:
Hallo zusammen
wie schon an anderer Stelle erwähnt bin ich sehr froh und dankbar das ein Rettungsschirm über uns gespannt wird.
Andere Gewerke wären froh auch nur im Ansatz bedacht zu werden.
Beim durcharbeiten des Referentenentwurf kann ich aber nicht herauslesen auf welcher Grundlage das ganze berechnet wird.
(2) Die Ausgleichszahlung wird als Einmalzahlung gewährt. Sie beträgt 40 Prozent der Vergütung des Leistungserbringer für Heilmittelleistungen im Sinne des § 32 des Fünf-ten Buches Sozialgesetzbuch, die er im vierten Quartal 2019 gegenüber den Krankenkas-sen abgerechnet hat, einschließlich der von den Versicherten geleisteten Zuzahlung.
Zu Absatz 2
Die Leistungserbringer erhalten einen pauschalen Betrag in Höhe von 40 Prozent der ab-gerechneten Vergütung aus dem vierten Quartal 2019. Dabei wird die Bruttovergütung herangezogen, weil auch die durch die Versicherten geleistete Zuzahlung zum Einkommen des Leistungserbringers für die erbrachte Heilmittelleistung zählt.
Ist das dann:
a) alle erbrachten GKV-Leistungen im 4 Quartal. Also alle Behandlungen zwischen dem 1.September und 31.Dezember 2019. Am einfachsten nachzuvollziehen und in meinen Augen am gerechtesten. Kann man ohne Verzehrung anhand der Bestätigten Behandlungsdaten auf den Rezepten nachvollziehen.
b) die Abrechnung die ich im 4. Quartal von meinem Abrechnungszentrum ausgezahlt bekommen habe
da sind z.b ein paar 24er Rezepte wo der großteil der Behandlungen vor dem 4.ten Quartal stattgefunden haben mit drin, der Dezember ist da drin gar nicht abgebildet da bei vier Wochen Auszahlungszeit die Abrechnung Ende November versandt werden musste. Dafür sind in der Variante aber alle Rezepte drin die nicht im August fertig abgearbeitet und abgerechnet wurden.
Ich möchte hier keine Grundsatzdiskussion starten, mir geht es nur darum wie ihr das interpretiert oder von woanders informationen erhalten habt.
Je nachdem welche Variante zählt würde dies bei mir einen erheblichen Unterschied ausmachen.
Beste Grüße
Zu Absatz 2
Die Leistungserbringer erhalten einen pauschalen Betrag in Höhe von 40 Prozent der ab-gerechneten Vergütung aus dem vierten Quartal 2019. Dabei wird die Bruttovergütung herangezogen, weil auch die durch die Versicherten geleistete Zuzahlung zum Einkommen des Leistungserbringers für die erbrachte Heilmittelleistung zählt. "
Zitatende.
Es sind, lt. Zitat, die Verordnungen, die Du (bzw. Dein Abrechnungszentrum) im 4. Quartal an Abrechnung bei den Kassen EINGEREICHT hast, also alle Verordnungen, die Du bei den Kassen vom 01.10.-31.12. an FERTIGEN Verordnungen bei den Kassen eingereicht hast.
Da steht nichts von "im 4. Quartal geleisteten Behandlungen"
Ja, Du hast recht - es macht evtl. einen erheblichen Unterschied aus
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die neue schrieb:
Zitat: "Sie beträgt 40 Prozent der Vergütung des Leistungserbringer für Heilmittelleistungen im Sinne des § 32 des Fünf-ten Buches Sozialgesetzbuch, die er im vierten Quartal 2019 gegenüber den Krankenkas-sen abgerechnet hat, einschließlich der von den Versicherten geleisteten Zuzahlung.
Zu Absatz 2
Die Leistungserbringer erhalten einen pauschalen Betrag in Höhe von 40 Prozent der ab-gerechneten Vergütung aus dem vierten Quartal 2019. Dabei wird die Bruttovergütung herangezogen, weil auch die durch die Versicherten geleistete Zuzahlung zum Einkommen des Leistungserbringers für die erbrachte Heilmittelleistung zählt. "
Zitatende.
Es sind, lt. Zitat, die Verordnungen, die Du (bzw. Dein Abrechnungszentrum) im 4. Quartal an Abrechnung bei den Kassen EINGEREICHT hast, also alle Verordnungen, die Du bei den Kassen vom 01.10.-31.12. an FERTIGEN Verordnungen bei den Kassen eingereicht hast.
Da steht nichts von "im 4. Quartal geleisteten Behandlungen"
Ja, Du hast recht - es macht evtl. einen erheblichen Unterschied aus
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annette62 schrieb:
ich habe noch nicht verstanden,wieso man fertige Rezepte erst im neuen Jahr abrechnet,was macht das für einen Sinn
Sollte sich das nicht in etwa relativieren?
Punktgenau wären natürlich die auf den Verordnungen stehenden Behandlungsdaten.
Insgesamt finde ich den Entwurf ok, auch, dass der Brutto-Verordnungswert zugrunde gelegt wird.
Ebenso an die neu Zugelassenen hat man gedacht.
Menno, vor 4 Wochen sah das für uns noch erheblich schlimmer und kaum vorhersagbar aus.
Selbst wenn manche nun wohl oder übel protestieren werden, finde ich, mit dem Ergebnis kann man leben und an einem gewissen Punkt sollte man die Kirche mal im Dorf lassen.
Man kann den Politikern wirklich nicht nachsagen, dass sie sich keine Mühe gemacht hätten.
Wie viele Kollegen in anderen Ländern schauen jetzt wohl zu uns und würden gern mit uns tauschen.
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WinnieE schrieb:
wenn Du einige Behandlungen vor dem 4.Q. berechnet bekommst, wirst Du dafür einige Behandlungen nicht berechnet bekommen, die Du zwar im 4.Q. gemacht, aber erst später abgerechnet hast.
Sollte sich das nicht in etwa relativieren?
Punktgenau wären natürlich die auf den Verordnungen stehenden Behandlungsdaten.
Insgesamt finde ich den Entwurf ok, auch, dass der Brutto-Verordnungswert zugrunde gelegt wird.
Ebenso an die neu Zugelassenen hat man gedacht.
Menno, vor 4 Wochen sah das für uns noch erheblich schlimmer und kaum vorhersagbar aus.
Selbst wenn manche nun wohl oder übel protestieren werden, finde ich, mit dem Ergebnis kann man leben und an einem gewissen Punkt sollte man die Kirche mal im Dorf lassen.
Man kann den Politikern wirklich nicht nachsagen, dass sie sich keine Mühe gemacht hätten.
Wie viele Kollegen in anderen Ländern schauen jetzt wohl zu uns und würden gern mit uns tauschen.
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annette62 schrieb:
das denke ich auch
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michael558 schrieb:
Z.b. um ein gutes fin. Ergebnis Steuerbedingt ins nächste Jahr schiebt...
LG
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steupel schrieb:
Hi, muss das beantragt werden (wenn ja,gibt's schon ein Formular ?), oder passiert das automatisch?
LG
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die neue schrieb:
nein, es gibt noch kein Formular. Die Tücher sind ja noch nicht mal trocken ....
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ali schrieb:
Neien, abwarten und Teetrinken, geht vermutlich irgendwie über die ARGEN.....beantragen muss es PI wohl irgendwie, Knete soll wohl schnell kommen....
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Nic1967 schrieb:
Ich habe eine kleine Praxis und mache nicht jeden Monat eine Abrechnung. Im 4.Q.2019 habe ich nur eine Abrechnung eingereicht und eine zweite, aus steuerlichen Gründen, erst im Januar. Kurz vor dem 4.Q. hatte ich auch eine eingereicht. Ich hätte also richtig Pech, weil ich mehr als das doppelte erwirtschaftet hatte, als ich im 4.Q. zur Abrechnung eingereicht habe. Ich finde das geht gar nicht!
es ist sicher unschön, um es mal delikat auszudrücken, aber du hast aus steuerlichen Gründen erst im Jan. abgerechnet. Interessant finde ich in der heutigen Zeit, wie manche Vorteile erreichen möchten, aber dann im Falle Wenn nicht bereit sind, die Schelle dafür einzustecken, dann findet man es Ungerecht.
Es obliegt doch jedem selbst, wann er wie abrechnet, aber dann die Taschentücherfraktion zu erreichen, das verstehe ich nicht.
Und ja, ich zahle auch Steuern, ich habe nix geschoben, im Gegenteil, meine letzten Monate 2019 waren sehr gut. Will man jetzt jene verurteilen, weil diese doch abgerechnet haben??
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viento schrieb:
Guten Morgen, Nic1967,
es ist sicher unschön, um es mal delikat auszudrücken, aber du hast aus steuerlichen Gründen erst im Jan. abgerechnet. Interessant finde ich in der heutigen Zeit, wie manche Vorteile erreichen möchten, aber dann im Falle Wenn nicht bereit sind, die Schelle dafür einzustecken, dann findet man es Ungerecht.
Es obliegt doch jedem selbst, wann er wie abrechnet, aber dann die Taschentücherfraktion zu erreichen, das verstehe ich nicht.
Und ja, ich zahle auch Steuern, ich habe nix geschoben, im Gegenteil, meine letzten Monate 2019 waren sehr gut. Will man jetzt jene verurteilen, weil diese doch abgerechnet haben??
das sehe ich auch so.
Das nennt man Rosinenpickerei.
Freut euch, dass es (evtl??) etwas gibt und gut ist es.
Man findet sonst immer das Haar in der Suppe, wenn man lange genug sucht.
Und "das geht gar nicht" ist undankbar. Ich finde es großartig das was geht, und auch ich rechne nicht jeden Monat ab. Jeder trägt die Verantwortung für gewisse Dinge selbst. Wenn Du das so machst, was soll jetzt jemand daran ändern, durch Dein Gejammer? Meinst Du es kann jetzt auf jeden Einzelfall eingegangen werden?
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luzifer schrieb:
Ja viento, bzgl Nic1967,
das sehe ich auch so.
Das nennt man Rosinenpickerei.
Freut euch, dass es (evtl??) etwas gibt und gut ist es.
Man findet sonst immer das Haar in der Suppe, wenn man lange genug sucht.
Und "das geht gar nicht" ist undankbar. Ich finde es großartig das was geht, und auch ich rechne nicht jeden Monat ab. Jeder trägt die Verantwortung für gewisse Dinge selbst. Wenn Du das so machst, was soll jetzt jemand daran ändern, durch Dein Gejammer? Meinst Du es kann jetzt auf jeden Einzelfall eingegangen werden?
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tom1350 schrieb:
Hier der Referentenentwurf zum Rettungsschirm:
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1.) KUG bezieht ja wohl nmur ein Angestellter und kein PI
2.) Außer Desinfektionsmittel und dem einfachen Op Mundschutz und Handschuhen benötig man nicht mehr.(die höherwertigen Fpp Masken brauch ein normal arbeitender Physio nicht) Von daher finde ich es schon gut dass pro Verordnung etwas gezahlt wird.
Außerdem kann jeder Selbstständige und dabei egal ob Praxisinhaber oder Freier Mitarbeiter dieses Material dann in seinen Betriebsausgaben bei der Steuererklärung abziehen.
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chris217 schrieb:
Bei einem Preis von 85 Cent je MNS, den man ja auch dem Patienten stellen soll und in etwa 6 Behandlungen pro Rezept im Mittel, sind 1,50 eine absolute Unverschämtheit. 6x 0,85??? Das erinnert mich an die 80 Cent für einen Therapiebericht
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eim schrieb:
Also mir erschließt sich nicht warum es hier aufgeregt wird das KUG angerechnet wird.
1.) KUG bezieht ja wohl nmur ein Angestellter und kein PI
2.) Außer Desinfektionsmittel und dem einfachen Op Mundschutz und Handschuhen benötig man nicht mehr.(die höherwertigen Fpp Masken brauch ein normal arbeitender Physio nicht) Von daher finde ich es schon gut dass pro Verordnung etwas gezahlt wird.
Außerdem kann jeder Selbstständige und dabei egal ob Praxisinhaber oder Freier Mitarbeiter dieses Material dann in seinen Betriebsausgaben bei der Steuererklärung abziehen.
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Schon verrückt was hier abgeht....was hat ein Patient letztens zu mir gesagt: Klopapier ist das neue Gold....
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Pelu schrieb:
Freihe Marktwirtschaft.....Angebot und Nachfrage regeln den Preis!
Schon verrückt was hier abgeht....was hat ein Patient letztens zu mir gesagt: Klopapier ist das neue Gold....
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chris217 schrieb:
Ist ja nur teilweise freie Marktwirtschaft. Wir unterliegen mit unseren unfreien Preisen ja weiter der Planwirtschaft der GKV
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Pelu schrieb:
Dabei dachte ich nur an die Masken, unsere Abhängigkeit ist ein anderes Thema
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WinnieE schrieb:
und dazu nicht zu vergessen die Solidarität aller, um die neulich die Kanzlerin bat.....eine Lachnummer in dem Zusammenhang. Aber Lachen soll ja bekanntlich gesund sein................
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J.H. schrieb:
Hier in Berlin will ein Apotheker sage und schreibe 39,95€ für eine FFP2 Maske haben.Da gehen schon die einfachen Papiermasken für 10€ im 4- er Pack über den Wucherertisch
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