Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
Betreff:
EILMELDUNG: FFP2 Maske nun doch Pflicht für Patienten in einer PT-Praxis!!!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der aktuellen Pandemie ergeben sich leider nahezu täglich Neuerungen.
Am Dienstag, den 12.01.2021 hatte das bayerische Kabinett diesen Beschluss gefasst:
„Mit Blick auf die weiterhin sehr hohe Infektionsdynamik und zur stärkeren Eindämmung des
Infektionsgeschehens hat der Ministerrat daher heute eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im
Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel ab Montag, den 18. Januar 2021, beschlossen“
Dementsprechend hatten wir in der letzten Woche auf Ihre Fragen geantwortet, dass dies nicht für Praxen gilt, da
eine Praxis „weder eine S-Bahn noch Edeka ist“.
Nun werden wir vollkommen durch nachstehende Begründung der Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom
15.01.2021 in der Nacht überrascht.
Die bisher im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen sowie in
den nach § 12 zulässigerweise geöffneten Handels- und Dienstleistungsbetrieben bestehende Maskenpflicht wird
nunmehr zu einer FFP2-Maskenpflicht ausgeweitet. Dies schließt auch Arztpraxen sowie alle sonstigen
Praxen, soweit in ihnen medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen erbracht oder
medizinisch notwendige Behandlungen angeboten werden und soweit die Art der Leistung das Tragen
einer Maske zulässt, mit ein. Die FFP2-Maskenpflicht gilt dabei nur für die jeweiligen Fahrgäste bzw.
Kunden und Patienten“
Vgl. folgender Link:
BayMBl. 2021 Nr. 35 - Verkündungsplattform Bayern
Ausnahme sind Kinder zwischen 6 und 15 Jahren, die nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen..
Dies steht in der Änderung des Infektionsschutzgesetzes:
„Soweit in dieser Verordnung die Verpflichtung vorgesehen ist, eine FFP2-Maske oder eine Maske mit
mindestens gleichwertigem genormten Standard zu tragen (FFP2-Maskenpflicht), gilt Satz 1 entsprechend mit
der Maßgabe, dass Kinder zwischen dem sechsten und dem 15. Geburtstag nur eine Mund-Nasen-Bedeckung
tragen müssen.“
Fazit:
Ihre Patienten ab 16 Jahren müssen ab dem 18.01.2021 in Ihrer Praxis eine FFP 2 Maske tragen
Die Entscheidung, ob Sie als Therapeuten selbst eine FFP2 Maske tragen, obliegt Ihnen.
Insgesamt trägt das Tragen von FFP 2 Masken nachgewiesener Weise zur deutlichen Reduzierung der
Coronansteckungsgefahr für Therapeut und Patient bei und stellt somit eine größere Sicherheit dar, die Praxis
weiter geöffnet zu halten.
Laut Presse - und noch nicht amtlich verbürgt – starte die neue Regelung mit einer "Kulanzwoche" bis zum
25. Januar.
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Schlimmer finde ich aber schon wieder die Ungenauigkeit, dass geschrieben wird, dass "Patienten ab 16 Jahren" eine FFP2-Maske tragen müssen, da im Text der Verordnung ( BayMBl. 2021 Nr. 34 - Verkündungsplattform Bayern) formuliert wird, "dass Kinder zwischen dem sechsten und dem 15. Geburtstag [!] nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen" - also nur als 6 bis 14-Jährige keine FFP2-Maske tragen müssen.
Und die "Kulanzwoche" bedeutet auch nicht, dass die neue Regelung erst am 25. Januar startet, sondern nur, dass Verstöße nicht finanziell geahndet werden. Die Veröffentlichung dagegen formuliert klar: "Diese Verordnung tritt am 18. Januar 2021 in Kraft."
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Die öffentliche Bekanntmachung wurde am Freitag auf der Verkündungsplattform Bayern publiziert, so dass es heute Nachmittag schon fast keiner Eilmeldung mehr bedarf... :sunglasses:
Schlimmer finde ich aber schon wieder die Ungenauigkeit, dass geschrieben wird, dass "Patienten ab 16 Jahren" eine FFP2-Maske tragen müssen, da im Text der Verordnung ( BayMBl. 2021 Nr. 34 - Verkündungsplattform Bayern) formuliert wird, "dass Kinder zwischen dem sechsten und dem 15. Geburtstag [!] nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen" - also nur als 6 bis 14-Jährige keine FFP2-Maske tragen müssen.
Und die "Kulanzwoche" bedeutet auch nicht, dass die neue Regelung erst am 25. Januar startet, sondern nur, dass Verstöße nicht finanziell geahndet werden. Die Veröffentlichung dagegen formuliert klar: "Diese Verordnung tritt am 18. Januar 2021 in Kraft."
Gruß
Nora
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idefix- schrieb:
LV Bayern an Freiberufler am 18.01.2021
Betreff:
EILMELDUNG: FFP2 Maske nun doch Pflicht für Patienten in einer PT-Praxis!!!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der aktuellen Pandemie ergeben sich leider nahezu täglich Neuerungen.
Am Dienstag, den 12.01.2021 hatte das bayerische Kabinett diesen Beschluss gefasst:
„Mit Blick auf die weiterhin sehr hohe Infektionsdynamik und zur stärkeren Eindämmung des
Infektionsgeschehens hat der Ministerrat daher heute eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im
Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel ab Montag, den 18. Januar 2021, beschlossen“
Dementsprechend hatten wir in der letzten Woche auf Ihre Fragen geantwortet, dass dies nicht für Praxen gilt, da
eine Praxis „weder eine S-Bahn noch Edeka ist“.
Nun werden wir vollkommen durch nachstehende Begründung der Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom
15.01.2021 in der Nacht überrascht.
Die bisher im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen sowie in
den nach § 12 zulässigerweise geöffneten Handels- und Dienstleistungsbetrieben bestehende Maskenpflicht wird
nunmehr zu einer FFP2-Maskenpflicht ausgeweitet. Dies schließt auch Arztpraxen sowie alle sonstigen
Praxen, soweit in ihnen medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen erbracht oder
medizinisch notwendige Behandlungen angeboten werden und soweit die Art der Leistung das Tragen
einer Maske zulässt, mit ein. Die FFP2-Maskenpflicht gilt dabei nur für die jeweiligen Fahrgäste bzw.
Kunden und Patienten“
Vgl. folgender Link:
BayMBl. 2021 Nr. 35 - Verkündungsplattform Bayern
Ausnahme sind Kinder zwischen 6 und 15 Jahren, die nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen..
Dies steht in der Änderung des Infektionsschutzgesetzes:
„Soweit in dieser Verordnung die Verpflichtung vorgesehen ist, eine FFP2-Maske oder eine Maske mit
mindestens gleichwertigem genormten Standard zu tragen (FFP2-Maskenpflicht), gilt Satz 1 entsprechend mit
der Maßgabe, dass Kinder zwischen dem sechsten und dem 15. Geburtstag nur eine Mund-Nasen-Bedeckung
tragen müssen.“
Fazit:
Ihre Patienten ab 16 Jahren müssen ab dem 18.01.2021 in Ihrer Praxis eine FFP 2 Maske tragen
Die Entscheidung, ob Sie als Therapeuten selbst eine FFP2 Maske tragen, obliegt Ihnen.
Insgesamt trägt das Tragen von FFP 2 Masken nachgewiesener Weise zur deutlichen Reduzierung der
Coronansteckungsgefahr für Therapeut und Patient bei und stellt somit eine größere Sicherheit dar, die Praxis
weiter geöffnet zu halten.
Laut Presse - und noch nicht amtlich verbürgt – starte die neue Regelung mit einer "Kulanzwoche" bis zum
25. Januar.
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ali schrieb:
Yes, nur Bayern
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Susulo schrieb:
noch.
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ali schrieb:
fängst Du och noch an...
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Susulo schrieb:
? komm du mal in mein Alter...Lebenserfahrung... glaub mir...
Ich sehe nach wie vor die Herausforderung als gegeben, nur leider haben wir die Situation verspahnt, seitens der Exekutivorgane wird vor September nur wenig Sinnvolles kommen und im vierten Quartal ist erstmal Regierungsneufindung angesagt. Es bleibt an uns, sinnvolle&wirksame Lösungen zu finden...
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Papa Alpaka schrieb:
Wir sind wieder bei Spahn: "liefert soviele FFP2-Masken wie ihr könnt, Abnahme ist zum Fixpreis garantiert". Nun hat er ein paar mehr Masken als wir brauchen und die Händler warten immernoch auf die Erfüllung ihrer Verträge. Schadensminderung ist angesagt um die Staatskasse zu entlasten.
Ich sehe nach wie vor die Herausforderung als gegeben, nur leider haben wir die Situation verspahnt, seitens der Exekutivorgane wird vor September nur wenig Sinnvolles kommen und im vierten Quartal ist erstmal Regierungsneufindung angesagt. Es bleibt an uns, sinnvolle&wirksame Lösungen zu finden...
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ali schrieb:
lieber grünerenzian, die FFF2 Pflicht gilt immernoch NICHT bundesweit. Soweit ich weiss nur in Bayern.
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Esra Luise schrieb:
die FFP2 Pflicht gild aber nur in Bayern oder ?
Patient ruft um 9:00 Uhr an,sagt den Termin für 13:00 Uhr ab. Begründung: er fühlt sich krank und möchte niemanden anstecken. Als der Patient dann zur nächsten Behandlung erscheint konfrontiere ich ihn mit einer anstehenden Rechnung für den Ausfalltermin. Patient weigert sich diese zu bezahlen, hätte sich bei der Krankenkasse erkundigt, diese hätte ihm gesagt, dass zu Corona Zeiten das nicht gilt.
Könnte mir einer einen verlässlichen Link schicken, aus dem hervorgeht, dass wir als Physiotherapeuten berechtigt sind eine Ausfallrechnung zu stellen.
Egal, ob der Patient eine Erkältung hatte, der Hamster gestorben ist oder das Wetter zu schlecht war........
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MikeL schrieb:
Ich gehe mal davon aus, dass Du im engeren Familien- oder Bekanntenkreis noch kein echtes Corona-Opfer zu beklagen hattest, sonst würdest Du solch eine Frage hier nicht stellen. Hättest Du es lieber gehabt, der Patient wäre mit seine Krankheitsgefühl zur Behandlung erschienen? Du solltest ihm lieber dankbar sein, dass er so rechtzeitig angerufen hat, dass noch mehr als drei Stunden zur Verfügung standen, einen anderen Patienten von der Warteliste einzubestellen. In Corona-Zeiten sollte man wirklich andere Maßstäbe anlegen und sich über jeden Patienten freuen, der zuverlässig bei einer Erkrankung zu Hause bleibt und damit verantwortungsbewußt handelt. Über den Satz mit dem Hamster oder dem Wetter solltest Du in diesem Zusammenhang vielleicht nochmals nachdenken.
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Feline schrieb:
Mal was anderes :
Patient ruft um 9:00 Uhr an,sagt den Termin für 13:00 Uhr ab. Begründung: er fühlt sich krank und möchte niemanden anstecken. Als der Patient dann zur nächsten Behandlung erscheint konfrontiere ich ihn mit einer anstehenden Rechnung für den Ausfalltermin. Patient weigert sich diese zu bezahlen, hätte sich bei der Krankenkasse erkundigt, diese hätte ihm gesagt, dass zu Corona Zeiten das nicht gilt.
Könnte mir einer einen verlässlichen Link schicken, aus dem hervorgeht, dass wir als Physiotherapeuten berechtigt sind eine Ausfallrechnung zu stellen.
Egal, ob der Patient eine Erkältung hatte, der Hamster gestorben ist oder das Wetter zu schlecht war........
ich lasse die Patienten vor Behandlungsbeginn unterschreiben, dass wir im Falle einer verspäteten Absage oder bei unentschuldigten Fehlen berechtigt sind, eine Ausfallrechnung zu erstellen.
Allerdings mache ich von diesem Recht momentan (fast) gar kein Gebrauch.
Mir ist ein Patient mit Symptomen, der nicht ganz rechtzeitig absagt lieber als ein Patient, der trotz Symptomen aus Angst vor einer Ausfallrechnung zur Behandlung kommt...
Liebe Grüße
A. Korn
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Körnchen schrieb:
Hallo, Feline,
ich lasse die Patienten vor Behandlungsbeginn unterschreiben, dass wir im Falle einer verspäteten Absage oder bei unentschuldigten Fehlen berechtigt sind, eine Ausfallrechnung zu erstellen.
Allerdings mache ich von diesem Recht momentan (fast) gar kein Gebrauch.
Mir ist ein Patient mit Symptomen, der nicht ganz rechtzeitig absagt lieber als ein Patient, der trotz Symptomen aus Angst vor einer Ausfallrechnung zur Behandlung kommt...
Liebe Grüße
A. Korn
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M83Axel schrieb:
Gelöscht
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Ringgeist schrieb:
So langsam wird das Maß an Absurditäten voll.
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Arminia schrieb:
Darf(laut derzeit gültigem Infektionsschutzgesetz) ein Patient/in mit Symptomen einer Atemwegserkrankung zur Zeit überhaupt eine Physiopraxis betreten/behandelt werden?
in unserer Praxis ist gerade eine Diskussion entbrannt aufgrund der Regelungen in Bayern, vielleicht weiß hier einer mehr.
FFP2 Maskenplicht Patient ist klar.
Wie sieht es bei uns Therapeuten aus? Generell MNS bei "Distanzübungen" auch logisch,
aber was ist mit der Empfehlung der BG bei FFP2, langt dem Therapeuten dann der MNS - sprich bei Therapien nicht im Kopf-/Ausatembereich?
Dieser Satz ist etwas verwirrend:
"Fazit:
Ihre Patienten ab 16 Jahren müssen ab dem 18.01.2021 in Ihrer Praxis eine FFP 2 Maske tragen
Die Entscheidung, ob Sie als Therapeuten selbst eine FFP2 Maske tragen, obliegt Ihnen."
Eigentlich haben wir immer FFP2, welche auch ausreichend vorhanden sind - bei manchen Patienten würde der MNS die Planung erleichtern, siehe aktive Übungen des Patienten.
Danke
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newby123 schrieb:
Guten Morgen,
in unserer Praxis ist gerade eine Diskussion entbrannt aufgrund der Regelungen in Bayern, vielleicht weiß hier einer mehr.
FFP2 Maskenplicht Patient ist klar.
Wie sieht es bei uns Therapeuten aus? Generell MNS bei "Distanzübungen" auch logisch,
aber was ist mit der Empfehlung der BG bei FFP2, langt dem Therapeuten dann der MNS - sprich bei Therapien nicht im Kopf-/Ausatembereich?
Dieser Satz ist etwas verwirrend:
"Fazit:
Ihre Patienten ab 16 Jahren müssen ab dem 18.01.2021 in Ihrer Praxis eine FFP 2 Maske tragen
Die Entscheidung, ob Sie als Therapeuten selbst eine FFP2 Maske tragen, obliegt Ihnen."
Eigentlich haben wir immer FFP2, welche auch ausreichend vorhanden sind - bei manchen Patienten würde der MNS die Planung erleichtern, siehe aktive Übungen des Patienten.
Danke
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ali schrieb:
Das ist grundsätzlich richtig. Bietet aber auch keine "Sicherheit" GA kann trotzdem Qu aussprechen. Andererseits könnte GA auch im "positiven" Fall ein weiterarbeiten mit FFB2 mit Ausnahmeregelung erlauben...
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silvia43 schrieb:
Wenn Ihr aufmerksam die Infos von B.Alt anhört ist es ziemlich klar,das es sinnvoller ist als PT auch die FFP2 zu tragen ,um im Falle einer Infektion von Patienten trotzdem weiterarbeiten zu können. Sollte das zuständige Gesundheitsamt nachfragen ,welche Maske vom Th.getragen wurde und es ist nicht FFP2 wird der Laden geschlossen!!!! Ansonsten mit FFP2 kann man nämlich weiterarbeiten!!!
Wollt Ihr Euch mit dem MNS wirklich der Gefahr einer Ansteckung ausetzen? Zumal es mit der FFP2-Maske eine deutlich sicherere Alternative gibt?
Wen interessiert es da, ob FFP2 nun Pflicht ist oder nicht? Ab 16 Jahren, ab irgendwas, irgendwo? Corona in Thübingen zu bekommen ist auch nicht besser als in Bayern.
IST EIN MEDIZINISCHER MNS GENAUSO SICHER WIE EINE FFP2-MASKE?
Eindeutig Nein!
MNS sitzen nie wirklich dicht um das Gesicht, sodass eine große Menge der eingeatmeten Luft völlig ungefiltert die Lunge erreicht. Ebenso wird eine große Menge ausgeatmeter Luft ungefiltert an die Umwelt abgegeben.
Eine gute fünflagige und CE-zertifizierte FFP2-Maske ist mit einer Filterleistung von 94-98% ein sehr zuverlässiger Schutz vor dem Einatmen von Aerosolen, die Coronaviren enthalten können. Die speziellen Filtereinlagen bewirken sogar eine elektrostatisches „Festhalten“ der Viren, die dadurch nicht mehr eingeatmet werden können.
Dieser hohe Schutz ist aber nun bei korrekter Verwendung gewährleistet!
DIE FFP2-MASKE MUSS AM GANZEN GESICHT DICHT UND SEHR ENG ANLIEGEN!
Der typische spitze Nasenbügel wird vor dem Aufsetzen unbedingt rund gebogen und nach dem Aufsetzen von außen um die Nase und Wangen fest angedrückt, sodass keine Atemluft mehr entweichen kann.
Ist dies nicht der Fall, werden weiterhin Aerosole aus- und natürlich auch eingeatmet = Infektionsgefahr!
Wegen des erhöhten Atemwiderstands durch die Filter der FFP2-Maske wird dann hauptsächlich durch die Lücken aus- und eingeatmet = damit wird eine FFP2-Maske maximal so schützend wie ein MNS, nämlich nur arg bedingt!
FAZIT:
Bei korrekter Verwendung sind FFP2-Masken ein sehr zuverlässiger Schutz vor einer Infektion mit Covid-19, anderen Viren und natürlich auch Bakterien.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Ich verstehe das ganze Rumgeeiere der Physios nicht.
Wollt Ihr Euch mit dem MNS wirklich der Gefahr einer Ansteckung ausetzen? Zumal es mit der FFP2-Maske eine deutlich sicherere Alternative gibt?
Wen interessiert es da, ob FFP2 nun Pflicht ist oder nicht? Ab 16 Jahren, ab irgendwas, irgendwo? Corona in Thübingen zu bekommen ist auch nicht besser als in Bayern.
IST EIN MEDIZINISCHER MNS GENAUSO SICHER WIE EINE FFP2-MASKE?
Eindeutig Nein!
MNS sitzen nie wirklich dicht um das Gesicht, sodass eine große Menge der eingeatmeten Luft völlig ungefiltert die Lunge erreicht. Ebenso wird eine große Menge ausgeatmeter Luft ungefiltert an die Umwelt abgegeben.
Eine gute fünflagige und CE-zertifizierte FFP2-Maske ist mit einer Filterleistung von 94-98% ein sehr zuverlässiger Schutz vor dem Einatmen von Aerosolen, die Coronaviren enthalten können. Die speziellen Filtereinlagen bewirken sogar eine elektrostatisches „Festhalten“ der Viren, die dadurch nicht mehr eingeatmet werden können.
Dieser hohe Schutz ist aber nun bei korrekter Verwendung gewährleistet!
DIE FFP2-MASKE MUSS AM GANZEN GESICHT DICHT UND SEHR ENG ANLIEGEN!
Der typische spitze Nasenbügel wird vor dem Aufsetzen unbedingt rund gebogen und nach dem Aufsetzen von außen um die Nase und Wangen fest angedrückt, sodass keine Atemluft mehr entweichen kann.
Ist dies nicht der Fall, werden weiterhin Aerosole aus- und natürlich auch eingeatmet = Infektionsgefahr!
Wegen des erhöhten Atemwiderstands durch die Filter der FFP2-Maske wird dann hauptsächlich durch die Lücken aus- und eingeatmet = damit wird eine FFP2-Maske maximal so schützend wie ein MNS, nämlich nur arg bedingt!
FAZIT:
Bei korrekter Verwendung sind FFP2-Masken ein sehr zuverlässiger Schutz vor einer Infektion mit Covid-19, anderen Viren und natürlich auch Bakterien.
Gruß von Monique
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