Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
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was denken Sie? Habe ich es richtig gemacht? den ich möchte kein Geld haben, worauf ich kein Anspruch habe!
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Wenn dieser schon sagt es steht Ihnen nicht zu wirds schwer mit später rausreden. Wenn er aber klar sagt es steht Ihnen zu kann man sich auch in gutem Glauben darauf berufen, sofern man dem Stb. alle Infos korrekt weitergegeben hat.
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Gert Winsa schrieb:
Kann ich nicht sagen, in jedem BL ist es anders. Also entweder warten bis klarere Vorgaben kommen, oder auf den Steuerberater hören.
Wenn dieser schon sagt es steht Ihnen nicht zu wirds schwer mit später rausreden. Wenn er aber klar sagt es steht Ihnen zu kann man sich auch in gutem Glauben darauf berufen, sofern man dem Stb. alle Infos korrekt weitergegeben hat.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Gert Winsa,
was denken Sie? Habe ich es richtig gemacht? den ich möchte kein Geld haben, worauf ich kein Anspruch habe!
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chris217 schrieb:
Es geht darum, daß der Threaderöffner Angst vor rechtlichen Folgen hat, weil er eventuell mehr Geld bekommen hat, als ihm zustehen würde. Soll heissen, sein Gewissen plagt ihn. Das ehrt ihn/sie ja. Aber ich bezweifele, daß es in einer Vorstrafe enden wird, sollte bei einer Überprüfung rauskommen es war zu viel. Also einfach den Ball flachhalten und bei Bedarf rücküberweisen und nicht proaktiv irgendwelche Aktionen starten. Und natürlich werden die Konzerne Milliarden einsammeln in Form von irgendwelchen fantasievollen Steuermodellen und die momentane Situation dafür nutzen sich von unbeliebten Altverträgen zu trennen etc. Ein großer deutscher Autohersteller streicht im oberen Managementband die variablen Anteile für erreichte Ziele 2019 (immerhin 60 % der Jahresvergütung). Und reicht das alles nicht, kann man ja immer noch die Karte Arbeitsplätze spielen.
Einfach pauschalisieren weil man keine konkreten Beispiele hat zeugt von Hilflosigkeit und eben Populismus... aber die großen.... das wird auch immer schön Sterne hier geben, ist mir aber egal.
Du widersprichst dir doch gerade selbst, ja die Vorstände und Manager von manchen Großkonzernen verzichten freiwillig auf Bonuszahlungen und Teile der Gehälter, was ist daran schlecht ?
Ganz konkret zur Frage des Threaderstellers, nein wenn ein Subventionsbetrug tatsächlich festgestellt wird ist nicht die Gefahr einer Vorstrafe, sondern eine solche Vorstrafe wird automatisch an die Verwaltungsgerichte weitergeleitet die die Berufszulassung entziehen können und falls man rechtskräftig wegen Betrug verurteilt werden würde muss die Berufszulassung obligatorisch entzogen werden.
Alles weitere ist deine Entscheidung.
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chris217 schrieb:
Das war nicht was ich meinte: bereits vereinbarte Zahlungen für erbrachte Leistungen wurden nachträglich gecancelled. Es geht hier um Zahlungen für 2019. Die jetzt rückabgewickelt werden. Aber das kennen wir in der Physio ja auch :smile: Von mir aus sollen die alle machen was sie wollen. Ich meine nur der/die Kollege/in soll sich einfach das Geld nehmen und dann der Dinge harren die da kommen.
Wenn jemand entgegen der Vorgaben eines BL subventionen beantragt und behält und dies bei einer Prüfung rauskommt ist die Berufszulassung in höchster Gefahr, und damit die Existenz für die nächsten 5 Jahre, so lange wird die Berufszulassung bei verurteiltem Betrug entzogen.
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Gert Winsa schrieb:
So eine Empfehlung zu geben ist höchst fahrlässig, die konsequenzen sind eben nicht nur eine Vorstrafe.
Wenn jemand entgegen der Vorgaben eines BL subventionen beantragt und behält und dies bei einer Prüfung rauskommt ist die Berufszulassung in höchster Gefahr, und damit die Existenz für die nächsten 5 Jahre, so lange wird die Berufszulassung bei verurteiltem Betrug entzogen.
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chris217 schrieb:
Für 9000 Euro gibt es, sollte es das erste Vergehen sein, niemals eine Strafe über 90 Tagessätzen (was für vorbestraft das Minimum ist). Aber darum geht es ja nicht. Wieso soll das Geld jetzt schon zurück gehen, wenn man garnicht weiß, wie die nächsten Monate werden. Rückzahlen kann man immer noch, wenn alles besser gelaufen ist als gedacht. Es ist somit ein zinsfreier Kredit.
Du wirfst andern ja gerne Hypothesen und fehlenden Inhalt vor:
Solange Du für exakt den oben genannten Fall kein passendes rechtskräftiges Urteil aus dem Köcher ziehst, stellt Du ebenfalls eine "Hypothese" auf.
Meine Hypothese: Es kommt in dem Fall regelhaft nicht zum Zulassungsentzug, weil sich die Verfehlung "nicht im Kernbereich der berufsrechtlichen Pflichten" bewegt.
Also her mit den Fakten. Ich lerne gerne dazu......……….
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VAUPE schrieb:
@Gert
Du wirfst andern ja gerne Hypothesen und fehlenden Inhalt vor:
Solange Du für exakt den oben genannten Fall kein passendes rechtskräftiges Urteil aus dem Köcher ziehst, stellt Du ebenfalls eine "Hypothese" auf.
Meine Hypothese: Es kommt in dem Fall regelhaft nicht zum Zulassungsentzug, weil sich die Verfehlung "nicht im Kernbereich der berufsrechtlichen Pflichten" bewegt.
Also her mit den Fakten. Ich lerne gerne dazu......……….
Beispiel BSG 2001: