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• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
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passen wir deine Arbeitszei...
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Praxen und medizinische Massagepraxen ( es sind 7 Seiten)
Coronavirus und Physiotherapie - BGW-online
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medi 2 schrieb:
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für physiotherapeutische
Praxen und medizinische Massagepraxen ( es sind 7 Seiten)
Coronavirus und Physiotherapie - BGW-online
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tom1350 schrieb:
Das Ende der kleinen Massagekabinen und des 20 Minutentaktes.
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a schubart schrieb:
Spannend ist das Lüften in Räumen ohne Fenster
„Die Beschäftigten müssen die Mund-Nasen-Bedeckung nach jeder Behandlung und bei Durchfeuchtung wechseln. Atemschutzmasken sind nach Herstellerangaben zu verwenden und zu wechseln. Die Tragezeiten sind zu beachten."
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Genauso hätte die BG schreiben können, dass man Materialien auch jetzt nur nach Herstellervorgaben anwenden darf.
Denn natürlich ist ein Mundschutz nach jedem Patientenkontakt zu wechseln. Außer der Hersteller haftet dafür, dass man ihn auch länger tragen kann ohne für sich oder andere eine Gefahr zu sein.
Was mich ärgert ist, dass auch hier wiedermal die BG nicht das Offensichtliche anprangert. In fast jeder Praxis wird gegen die Standards verstoßen, wird gesundheitsgefährdend gearbeitet.
,,Die BGW berät die Praxen und überwacht gleichzeitig nach SGB VII die Umsetzung dieses Branchenstandards."
Das liest sich doch wie der blanke Hohn.
Nehmen wir mal eine 4 Mann Praxis an. Mit einem 20min. Takt bei 8 Stunden. Dies macht ca. 100 Masken pro Tag. 500 in der Woche.
Dann kommt die BG, fragt wie viele Masken vorrätig sind und dann?
Ja was macht sie denn dann, wenn sie nicht Kartons voller Masken vorfindet?
Beraten?
Überwachen?
Lächerlich.
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Halbtitan schrieb:
Eher finde ich es befremdlich, dass die Berufsgenossenschaft dies überhaupt aufführt.
Genauso hätte die BG schreiben können, dass man Materialien auch jetzt nur nach Herstellervorgaben anwenden darf.
Denn natürlich ist ein Mundschutz nach jedem Patientenkontakt zu wechseln. Außer der Hersteller haftet dafür, dass man ihn auch länger tragen kann ohne für sich oder andere eine Gefahr zu sein.
Was mich ärgert ist, dass auch hier wiedermal die BG nicht das Offensichtliche anprangert. In fast jeder Praxis wird gegen die Standards verstoßen, wird gesundheitsgefährdend gearbeitet.
,,Die BGW berät die Praxen und überwacht gleichzeitig nach SGB VII die Umsetzung dieses Branchenstandards."
Das liest sich doch wie der blanke Hohn.
Nehmen wir mal eine 4 Mann Praxis an. Mit einem 20min. Takt bei 8 Stunden. Dies macht ca. 100 Masken pro Tag. 500 in der Woche.
Dann kommt die BG, fragt wie viele Masken vorrätig sind und dann?
Ja was macht sie denn dann, wenn sie nicht Kartons voller Masken vorfindet?
Beraten?
Überwachen?
Lächerlich.
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ali schrieb:
die spinnen, die Bürokraten...
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ali schrieb:
@Habitan Bitte warum muss man den NMS nach jeder Behandlung wechseln...? Soviel sabber ich in der Regel nicht....
Da gibt es natürlich ein Spannungsfeld.
Die Patientenversorgung ist schlichtweg unter Einhaltung aller Standards nicht aufrecht zu erhalten.
Was also tun?
Ich sehe da 2 Möglichkeiten.
A) Die Patientenversorgung einstellen.
B) Die Standards aufheben.
Was aber nicht geht ist das jetzige Vorgehen.
Das Herrausgeben von Standards OHNE deren Umsetzung großflächig zu kontrollieren.
Wenn sich ein Angestellter in der Praxis ansteckt und sagt, dass er nicht von seiner Praxis 30 Masken am Tag gestellt bekommen hat wer zahlt denn dann die Behandlung?
Da reibt sich die Krankenkasse doch die Hände, wenn sie die Rechnung mit den Behandlungskosten dem Praxisinhaber überreicht.
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Halbtitan schrieb:
Nun als spinnen würde ich es nicht bezeichnen.
Da gibt es natürlich ein Spannungsfeld.
Die Patientenversorgung ist schlichtweg unter Einhaltung aller Standards nicht aufrecht zu erhalten.
Was also tun?
Ich sehe da 2 Möglichkeiten.
A) Die Patientenversorgung einstellen.
B) Die Standards aufheben.
Was aber nicht geht ist das jetzige Vorgehen.
Das Herrausgeben von Standards OHNE deren Umsetzung großflächig zu kontrollieren.
Wenn sich ein Angestellter in der Praxis ansteckt und sagt, dass er nicht von seiner Praxis 30 Masken am Tag gestellt bekommen hat wer zahlt denn dann die Behandlung?
Da reibt sich die Krankenkasse doch die Hände, wenn sie die Rechnung mit den Behandlungskosten dem Praxisinhaber überreicht.
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chris217 schrieb:
Deshalb besser auf FFP2 Masken gehen für die Therapeuten: längere Tragezeit und somit letztendlich günstiger als einen MNS-Wechsel nach jedem Patienten.
Es geht ja primär nicht um die Durchfeuchtung. Es geht darum keine Keime von a auf b zu übertragen.
Nehmen wir mal an die Maske filtert aus der Einatemluft Erreger raus. Dann hängen die in der Maske. Aber die Maske klebt die ja nicht fest. Die haften da. Dann atmet man wieder aus und -Schwupps- schon schwirrt ein Teil der Erreger wieder in der Luft rum. Das wissen auch die Hersteller und übernehmen deshalb keine Haftung für einen Gebrauch an 2 Patienten.
Das war Punkt 1. Und Punkt 2 für den Wechsel nach jeder Behandlung ist die Befolgung der Arbeitsschutzstandards.
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Halbtitan schrieb:
@Ali
Es geht ja primär nicht um die Durchfeuchtung. Es geht darum keine Keime von a auf b zu übertragen.
Nehmen wir mal an die Maske filtert aus der Einatemluft Erreger raus. Dann hängen die in der Maske. Aber die Maske klebt die ja nicht fest. Die haften da. Dann atmet man wieder aus und -Schwupps- schon schwirrt ein Teil der Erreger wieder in der Luft rum. Das wissen auch die Hersteller und übernehmen deshalb keine Haftung für einen Gebrauch an 2 Patienten.
Das war Punkt 1. Und Punkt 2 für den Wechsel nach jeder Behandlung ist die Befolgung der Arbeitsschutzstandards.
Eben nicht Chris.
,,Bei allen therapeutischen Tätigkeiten im Kopf- bzw. Ausatembereich tragen Beschäftigte immer mindestens FFP2-Masken oder Masken mit der Bezeichnung N95 und KN95"
Hier steht, dass man eh FFP-2 Masken tragen muss.
,,Die Beschäftigten müssen die Mund-Nasen-Bedeckung nach jeder Behandlung und bei Durchfeuchtung wechseln."
Und weiter drunter steht, dass du auch die FFP2-Masken nach JEDER Behandlung wechseln musst.
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Halbtitan schrieb:
@Chris217
Eben nicht Chris.
,,Bei allen therapeutischen Tätigkeiten im Kopf- bzw. Ausatembereich tragen Beschäftigte immer mindestens FFP2-Masken oder Masken mit der Bezeichnung N95 und KN95"
Hier steht, dass man eh FFP-2 Masken tragen muss.
,,Die Beschäftigten müssen die Mund-Nasen-Bedeckung nach jeder Behandlung und bei Durchfeuchtung wechseln."
Und weiter drunter steht, dass du auch die FFP2-Masken nach JEDER Behandlung wechseln musst.
der Standart ist einfach übertrieben, bei Deiner Argumentation müsste n sich in ALLEN Bereichen, die Leut nach jedem längeren Kontakt die NMS wechseln...Sicherheit aber nur geringfügig berbessert.
Zu den FFP2ern, da steht nach Herstellerangaben, woraus schließt Du, dass auch die nach jedem gewechselt werden müssen ?
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ali schrieb:
Lieber Habitan,
der Standart ist einfach übertrieben, bei Deiner Argumentation müsste n sich in ALLEN Bereichen, die Leut nach jedem längeren Kontakt die NMS wechseln...Sicherheit aber nur geringfügig berbessert.
Zu den FFP2ern, da steht nach Herstellerangaben, woraus schließt Du, dass auch die nach jedem gewechselt werden müssen ?
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chris217 schrieb:
Dann ist ein Betrieb wirtschaftlich eigentlich nicht mehr aufrecht zu erhalten. Die Herstellerangaben geben eine Tragezeit bis zu 8 Stunden an. Sollte jetzt wirklich nach jedem Patient gewechselt werden, bei den momentanen Preisen und dem weiteren Wäsche, Desinfektion etc Aufwand, wäre eine Vergütung der GKV für eine KG von 35 Euro min. Innerhalb meiner Kalkulation.
Ja das mit den Masken ist so eine Sache.
Im Text wird ja unterschieden zwischen einer Mund-Nasen-Schutzbedeckung und Atemschutzmasken.
Die MNS sind bei patientennahen Tätigkeiten und nicht einhaltbaren Schutzabständen zu tragen.
Die Atemmasken sind bei allen therapeutischen Tätigkeiten im Kopf- bzw. Ausatembereich zu tragen.
Wenn eine Atemmaske getragen wird, dann muss es mindestens FFP2 sein.
Daraus schließe ich:
a) Ich muss (fast) immer eine Atemschutzmaske tragen, weil ich im Ausatembereich des Patienten bin.
b) Wenn ich im Ausatembereich des Patienten bin, dann haften auch Erreger auf der Maskenoberfläche. Und wenn ich durch den selben Weg Luft durch die Maske ansauge auf welchem ich die Luft auch wieder hinauspresse, dann lösen sich die anhaftenden Erreger. Und da ich das weiß kann ich die Maske nicht bei einem anderen Patienten benutzen.
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Halbtitan schrieb:
@Ali
Ja das mit den Masken ist so eine Sache.
Im Text wird ja unterschieden zwischen einer Mund-Nasen-Schutzbedeckung und Atemschutzmasken.
Die MNS sind bei patientennahen Tätigkeiten und nicht einhaltbaren Schutzabständen zu tragen.
Die Atemmasken sind bei allen therapeutischen Tätigkeiten im Kopf- bzw. Ausatembereich zu tragen.
Wenn eine Atemmaske getragen wird, dann muss es mindestens FFP2 sein.
Daraus schließe ich:
a) Ich muss (fast) immer eine Atemschutzmaske tragen, weil ich im Ausatembereich des Patienten bin.
b) Wenn ich im Ausatembereich des Patienten bin, dann haften auch Erreger auf der Maskenoberfläche. Und wenn ich durch den selben Weg Luft durch die Maske ansauge auf welchem ich die Luft auch wieder hinauspresse, dann lösen sich die anhaftenden Erreger. Und da ich das weiß kann ich die Maske nicht bei einem anderen Patienten benutzen.
Der Wechsel von Atemschutzmasken nach jedem Patientenkontakt ist scheints Deine ureigene Interpretation.
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ali schrieb:
O.K. Du bist päpstlicher als...Du solltest ab sofort jeden zwischenmenschlichen Kontakt unter 1,50 STRIKT meiden.
Der Wechsel von Atemschutzmasken nach jedem Patientenkontakt ist scheints Deine ureigene Interpretation.
Traurig ist, dass es jetzt zwei Monate (!) gedauert hat bis etwas Verwertbares kommt. Die Verbände haben sich bisher auch nur hinter der RKI Mini-Hygiene versteckt. Jetzt könnten die Angestellten dies bei ihrem Arbeitgeber einfordern. Ich denke aber 9 von 10 Therapeuten werden weiter den ganzen Tag mit dem Stofffetzen unter die Nase gezogen herumlaufen.
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tom1350 schrieb:
Die Vorgaben sind ja sinnvoll. Auch das Desinfizieren aller Gebrauchsgegenstände nach jedem Patienten.
Traurig ist, dass es jetzt zwei Monate (!) gedauert hat bis etwas Verwertbares kommt. Die Verbände haben sich bisher auch nur hinter der RKI Mini-Hygiene versteckt. Jetzt könnten die Angestellten dies bei ihrem Arbeitgeber einfordern. Ich denke aber 9 von 10 Therapeuten werden weiter den ganzen Tag mit dem Stofffetzen unter die Nase gezogen herumlaufen.
Eigentlich ganz einfach. Nach der Behandlung werden die Fenster aufgerissen und der Therapeut geht 10 Minuten an die frische Luft und macht die Verlaufsdokumentation. Für den nächsten Patienten dann eine neue Maske.
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tom1350 schrieb:
Genauso wichtig sind die vorgeschriebenen Pausenzeiten, wenn man Atemmasken und NMS Masken trägt.
Eigentlich ganz einfach. Nach der Behandlung werden die Fenster aufgerissen und der Therapeut geht 10 Minuten an die frische Luft und macht die Verlaufsdokumentation. Für den nächsten Patienten dann eine neue Maske.
Warum sollte ich denn jeden zwischenmenschlichen Kontakt unter 1,5m strikt meiden?
Hier geht es ja nicht um keden zwischenmenschlichen Kontakt sondern um den therapeutischen Kontakt.
Und um noch genauer zu werden um den therapeutischen Kontakt von Angestellten.
Und wenn da etwas passiert und Jemand gesucht wird der Behandlungskosten und Folgekosten übernimmt wer ist denn dann dran?
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Halbtitan schrieb:
@Ali
Warum sollte ich denn jeden zwischenmenschlichen Kontakt unter 1,5m strikt meiden?
Hier geht es ja nicht um keden zwischenmenschlichen Kontakt sondern um den therapeutischen Kontakt.
Und um noch genauer zu werden um den therapeutischen Kontakt von Angestellten.
Und wenn da etwas passiert und Jemand gesucht wird der Behandlungskosten und Folgekosten übernimmt wer ist denn dann dran?
Meine kleine Praxis mit 3 Leuten inkl. mir.
FFP2 Wechsel nach jedem Patienten bei 3,50 pro Stück (zuzüglich MwST, die meiner Meinung nach sofort für PSA abgeschafft gehört), sind Summa summarum 5800 Euro Kosten alleine für die Masken im Monat. Um die 1,50 pro Rezept der GKV zu ergänzen wird dann wohl die BG jetzt ihre Vergütung pro KG auf 600 Euro aufstocken, denke ich. Am besten ist es meiner Meinung nach einen MNS über die ffp2. Somit wird sie nicht kontaminiert und man muss nur den MNS wegwerfen. Trotzdem sehr zynische Anforderung in Anbetracht der lächerlichen Vergütung. Immerhin wären es eine Mehrbelastung von 70 k im Jahr. Ich gehe ja auch nicht einfach los und senke das Gehalt meiner Mitarbeiter um über 50 Prozent.
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chris217 schrieb:
Habe es gerade mal durchgerechnet:
Meine kleine Praxis mit 3 Leuten inkl. mir.
FFP2 Wechsel nach jedem Patienten bei 3,50 pro Stück (zuzüglich MwST, die meiner Meinung nach sofort für PSA abgeschafft gehört), sind Summa summarum 5800 Euro Kosten alleine für die Masken im Monat. Um die 1,50 pro Rezept der GKV zu ergänzen wird dann wohl die BG jetzt ihre Vergütung pro KG auf 600 Euro aufstocken, denke ich. Am besten ist es meiner Meinung nach einen MNS über die ffp2. Somit wird sie nicht kontaminiert und man muss nur den MNS wegwerfen. Trotzdem sehr zynische Anforderung in Anbetracht der lächerlichen Vergütung. Immerhin wären es eine Mehrbelastung von 70 k im Jahr. Ich gehe ja auch nicht einfach los und senke das Gehalt meiner Mitarbeiter um über 50 Prozent.
Einen MNS über einer FFP2-Maske zu tragen wäre eine Idee.
So minimiert man die Anhaftung von angesaugten Keimen auf der Maskenoberfläche.
Mich stört an dieser Anweisung die Delegierung der Aufsicht an die Angestellten.
Die BG setzt hier etwas in die Welt deren Einhaltung sie nicht kontrollieren kann und delegiert ihre Überwachungsfunktion an die Angestellten. Das ist zynisch. Kaum ein Angestellter wird sich darüber beschweren, da er dann Konsequenzen fürchten muss.
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Halbtitan schrieb:
@Chris217
Einen MNS über einer FFP2-Maske zu tragen wäre eine Idee.
So minimiert man die Anhaftung von angesaugten Keimen auf der Maskenoberfläche.
Mich stört an dieser Anweisung die Delegierung der Aufsicht an die Angestellten.
Die BG setzt hier etwas in die Welt deren Einhaltung sie nicht kontrollieren kann und delegiert ihre Überwachungsfunktion an die Angestellten. Das ist zynisch. Kaum ein Angestellter wird sich darüber beschweren, da er dann Konsequenzen fürchten muss.
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tom1350 schrieb:
Das hat aber lange gedauert.
„Die Beschäftigten müssen die Mund-Nasen-Bedeckung nach jeder Behandlung und bei Durchfeuchtung wechseln. Atemschutzmasken sind nach Herstellerangaben zu verwenden und zu wechseln. Die Tragezeiten sind zu beachten."
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chris217 schrieb:
Naja was erwartest du, BG ist dem öffentlichen Dienst ähnlich. Es geht immer nur darum Verantwortung an andere weiter zu geben. Diese ganze Richtlinie (jetzt mal bis auf die Sache mit FFP2 Masken nach jedem Patienten zu wechseln) fahren wir auch ohne Ansage schon seit Februar. Dafür brauche ich keine nutzlosen Fresser in irgendeiner Verwaltung, die von meinen Zwangsbeiträgen leben. Im übrigen reduziert sich die Kontamination der Maske ja schon dadurch, dass jeder Patient ja auch einen MNS trägt. (Natürlich auch chirurgisch und auf unsere Kosten, weil die Leute ja zu geizig sind sich selbst mal welche zu kaufen, aber unsere Gesundheit ist mir das wert)
Ffp 2 plus Faceshield tragen ?
Ihr Lieben Kinder Therapeutinen . Macht das wer von euch ?
Die Kinder kriegen ja jetzt schon die Krise mit Klinik Klamotten mundschutz und Handschuhen
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a schubart schrieb:
Aber wenn ich das online richtig verstehe müsste ich bei jeder kindertherapie
Ffp 2 plus Faceshield tragen ?
Ihr Lieben Kinder Therapeutinen . Macht das wer von euch ?
Die Kinder kriegen ja jetzt schon die Krise mit Klinik Klamotten mundschutz und Handschuhen
Nur bei therapeutischen Maßnahmen im Kopf-und Ausatembereich werden FFP2 oder MNS und Gesichtsschild/Schutzbrille benannt.
Und auf der VPT-Seite steht, dass nach BGW-Definition MN-Bedeckungen Community-Masken sind.
Demnach wären ja seit 20.5.20 wieder Community-Masken für die BGW ausreichend ??????????
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Lamaca schrieb:
Mir fällt da eher auf, dass hier plötzlich wieder von Mund-Nase-Bedeckung die Rede ist und nicht mehr von Mund-Nase-Schutz.
Nur bei therapeutischen Maßnahmen im Kopf-und Ausatembereich werden FFP2 oder MNS und Gesichtsschild/Schutzbrille benannt.
Und auf der VPT-Seite steht, dass nach BGW-Definition MN-Bedeckungen Community-Masken sind.
Demnach wären ja seit 20.5.20 wieder Community-Masken für die BGW ausreichend ??????????
wir tragen keine Masken und ich will das auch nicht
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Und genau das hier ist der von der BGW für unseren Bereich ausformulierte Arbeitsschutzstandard.
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tom1350 schrieb:
„Bei unvermeidbarem Kontakt zu anderen Beschäftigten oder auch Kunden bzw. nicht einhaltbaren Schutzabständen sind gemäß SARS-Covid-2-Arbeitsschutzstandard vom Arbeitgeber Mund-Nase-Bedeckungen zur Verfügung zu stellen und von den Beschäftigten zu tragen: [kaputter Link] "
Link
Und genau das hier ist der von der BGW für unseren Bereich ausformulierte Arbeitsschutzstandard.
habe es noch gefunden :
Ersatzverkündung nach § 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG der Landesverordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen der Öffentlichkeit in Schleswig-Holstein (Mund-Nasen-Bedeckungsverordnung – MNB-VO) vom 24. April
Ausdrücklich nicht in die Verpflichtung zur Tragung einer Mund-Nasen-Bedeckung einbezogen sind Patientinnen und Patienten die Räumlichkeiten der Gesundheits- und Heilberufe betreten und sich dort aufhalten. Hintergrund ist, dass zum einen durch die Vergabe von Behandlungsterminen der Zutritt zu diesen Räumlichkeiten und der dortige Aufenthalt regelmäßig gesteuert werden kann und zum anderen Patientinnen und Patienten, denen aus beispielsweise medizinischen Gründen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, von vornherein der Zutritt erschwert würde.
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Esra Luise schrieb:
bei der BG steht under II punkt 5 das Patienten durchganig in der praxis einen MNS tragen MÜSSEN - in der Landesverordnung steht drin das (ich finde den Link gerade nicht) das Heilmittelpraxen davon ausgenommen sind da viele der Patienten eh schon luft probleme haben
habe es noch gefunden :
Ersatzverkündung nach § 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG der Landesverordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen der Öffentlichkeit in Schleswig-Holstein (Mund-Nasen-Bedeckungsverordnung – MNB-VO) vom 24. April
Ausdrücklich nicht in die Verpflichtung zur Tragung einer Mund-Nasen-Bedeckung einbezogen sind Patientinnen und Patienten die Räumlichkeiten der Gesundheits- und Heilberufe betreten und sich dort aufhalten. Hintergrund ist, dass zum einen durch die Vergabe von Behandlungsterminen der Zutritt zu diesen Räumlichkeiten und der dortige Aufenthalt regelmäßig gesteuert werden kann und zum anderen Patientinnen und Patienten, denen aus beispielsweise medizinischen Gründen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, von vornherein der Zutritt erschwert würde.
„Dessen unbenommen kann der jeweilige Inhaber der Einrichtung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung einfordern (Hausrecht). Der Schutz der Mitarbeiter ist durch die Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsschutzes gesondert sicherzustellen."
Änderst du jetzt dein Verhalten?
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tom1350 schrieb:
Es steht aber auch, dass PI ein Maskentragen von den Patienten fordern können. Genau das müssen sie jetzt auch zum Arbeitsschutz machen.
„Dessen unbenommen kann der jeweilige Inhaber der Einrichtung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung einfordern (Hausrecht). Der Schutz der Mitarbeiter ist durch die Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsschutzes gesondert sicherzustellen."
Änderst du jetzt dein Verhalten?
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Esra Luise schrieb:
wer hat denn jetzt mehr zu sagen das Land schleswig holstein hat Praxen explizit von der Maskenpfliche ausgenommen und jetzt kommt die BG und sagt doch Masken ???
wir tragen keine Masken und ich will das auch nicht
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Jetzt ist es da und keiner hält sich dran? So schwer ist das doch nicht umzusetzen, oder?
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tom1350 schrieb:
Es hat etwa einen Monat gedauert bis der Gesetzgeber einen „Fahrplan" zum Arbeitsschutz aufgrund der Corona Pandemie vorgelegt hat. Danach brauchte die BGW einen weiteren Monat dieses auf unsere Tätigkeit anzuwenden.
Jetzt ist es da und keiner hält sich dran? So schwer ist das doch nicht umzusetzen, oder?
Die Hygieneregeln sind bei uns schon in der Woche vorher erarbeitet, dann am 23. aktualisiert und in Kraft gesetzt worden und werden seitdem umgesetzt; stimmen zu 90% mit den "Standards" der BGW überein und gehen tw. darüber hinaus (z.B. tragen die Therapeuten generell MNS, auch bei KG mit Abstand). Der Unterschied ist nur, dass diese Regeln in der Praxis erarbeitet und umgesetzt werden und nicht vom grünen Tisch aus erdacht und dann "überwacht" werden sollen....
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Tuxedo schrieb:
Vor zwei Monaten hätte man Hilfe gebraucht...kein MNS zu bekommen (haben wir zuerst selbst gebastelt und dann in China bestellt..); kein Flächendesinfektionsmittel (wir haben Handdesinfektion dafür eingesetzt); falsch formulierter Erlass der Landesregierung ("ärztliches Attest" statt "Verordnung"), am Vorabend gegen 21:45 veröffentlicht (konnte erst nach einem Anruf beim Gesundheitsministerium geklärt werden); Hinweis auf "verschärfte Hygieneanforderungen ohne Erläuterung....Mitarbeiter tw. ängstlich, dass weitergearbeitet werden soll etc...
Die Hygieneregeln sind bei uns schon in der Woche vorher erarbeitet, dann am 23. aktualisiert und in Kraft gesetzt worden und werden seitdem umgesetzt; stimmen zu 90% mit den "Standards" der BGW überein und gehen tw. darüber hinaus (z.B. tragen die Therapeuten generell MNS, auch bei KG mit Abstand). Der Unterschied ist nur, dass diese Regeln in der Praxis erarbeitet und umgesetzt werden und nicht vom grünen Tisch aus erdacht und dann "überwacht" werden sollen....
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tom1350 schrieb:
Das Thema Angst der Therapeutinnen vor Ansteckung ist wichtig und findet sich ebenfalls in den BGW Vorschriften.
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Tuxedo schrieb:
Sicher ist das wichtig...und deshalb musste dazu im März etwas getan werden und nicht erst jetzt...
Sorry, in min. 80% der Behandlungen sind ffp2 und Visier selbst im Nahbereich völlig unverhältnismäßig bzw. behandlungstechnisch kontraindiziert.
..., wie werden hier z.B. Kinder konditioniert....
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ali schrieb:
mit übertriebenen Vorgaben kann man auch Angst und Unsicherheit schüren...
Sorry, in min. 80% der Behandlungen sind ffp2 und Visier selbst im Nahbereich völlig unverhältnismäßig bzw. behandlungstechnisch kontraindiziert.
..., wie werden hier z.B. Kinder konditioniert....
Mal ein paar Denk-Anregungen:
- in Deutschland leben ca 83 000 000 Menschen. ca 20 000 davon sind akut infiziert (und isoliert!) . Will heißen, wir behandeln 82 980 000 Menschen so, als wären sie hochinfektiös und gefährlich. Haltet ihr das ernsthaft für verhältnismäßig? Das hieße in letzter Konsequenz lebenslang immer und überall Maske, denn irgendjemand auf der Welt kann immer irgendwas haben. Ist das am Ende erstrebenswert?
- Warum wurden Masken als unnötig angesehen, solange es keine gab und plötzlich als unverzichtbar seit man ein Geschäft damit machen kann?
-warum sind in China Menschen krank geworden, obwohl dort doch anscheinend schon immer Maske getragen wurde?
- was ist denn so gut, wenn Kinder (offiziell bis 6 befreit, ich weiß, aber die Hysterie ist überall) kaum atmen können, ihren eigenen Rotz aspirieren, die Haut aufgedunsen ist und kein Gesichtskontakt mehr möglich ist ?
- was ist denn so gut, wenn alte Menschen sich jetzt nicht mehr bewegen, weil das atmen beim Laufen so beschwerlich ist?
- Erfahrungsbericht: eine Uniklinik, Corona - Station Januar - März: Ansage: "wenn Sie nur kurz zum Patienten ins Zimmer gehen, brauchen Sie keine Schutzkleidung und keine Masken, so schnell steckt sich niemand an". Widerstand beim Personal, schließlich durfte im Patientenkontakt Maske getragen werden. Aber nur da. An der Zimmertür sofort runter. Mitte März dann plötzlich eine große Lieferung Schutzmaterial. Ansage: "auf Grund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sollten wir jetzt immer Maske tragen. Nicht nur im Patientenzimmer, sondern auch im Gemeinschaftsraum, im Flur und Stationszimmer". Witziger Weise hatte sich Januar bis März niemand vom Personal dort angesteckt, obwohl die Kollegen untereinander weder Abstand hielten noch Maske trugen. Sehr schwer nachvollziehbar. Wirklich wissenschaftliche Erkenntnisse?
Also bitte, habt einen entspannten Umgang miteinander. Wer sich besser fühlt mit FFP2 und häufigem Wechseln möge das tun. Wer dies - auch in Absprache mit seinen Patienten - nicht macht sollte nicht gleich zur persona non grata werden und geradezu kriminalisiert da stehen. BGW gibt Empfehlungen. Das sind keine Gesetze.
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Susulo schrieb:
Danke ali , genau so ist es.
Mal ein paar Denk-Anregungen:
- in Deutschland leben ca 83 000 000 Menschen. ca 20 000 davon sind akut infiziert (und isoliert!) . Will heißen, wir behandeln 82 980 000 Menschen so, als wären sie hochinfektiös und gefährlich. Haltet ihr das ernsthaft für verhältnismäßig? Das hieße in letzter Konsequenz lebenslang immer und überall Maske, denn irgendjemand auf der Welt kann immer irgendwas haben. Ist das am Ende erstrebenswert?
- Warum wurden Masken als unnötig angesehen, solange es keine gab und plötzlich als unverzichtbar seit man ein Geschäft damit machen kann?
-warum sind in China Menschen krank geworden, obwohl dort doch anscheinend schon immer Maske getragen wurde?
- was ist denn so gut, wenn Kinder (offiziell bis 6 befreit, ich weiß, aber die Hysterie ist überall) kaum atmen können, ihren eigenen Rotz aspirieren, die Haut aufgedunsen ist und kein Gesichtskontakt mehr möglich ist ?
- was ist denn so gut, wenn alte Menschen sich jetzt nicht mehr bewegen, weil das atmen beim Laufen so beschwerlich ist?
- Erfahrungsbericht: eine Uniklinik, Corona - Station Januar - März: Ansage: "wenn Sie nur kurz zum Patienten ins Zimmer gehen, brauchen Sie keine Schutzkleidung und keine Masken, so schnell steckt sich niemand an". Widerstand beim Personal, schließlich durfte im Patientenkontakt Maske getragen werden. Aber nur da. An der Zimmertür sofort runter. Mitte März dann plötzlich eine große Lieferung Schutzmaterial. Ansage: "auf Grund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sollten wir jetzt immer Maske tragen. Nicht nur im Patientenzimmer, sondern auch im Gemeinschaftsraum, im Flur und Stationszimmer". Witziger Weise hatte sich Januar bis März niemand vom Personal dort angesteckt, obwohl die Kollegen untereinander weder Abstand hielten noch Maske trugen. Sehr schwer nachvollziehbar. Wirklich wissenschaftliche Erkenntnisse?
Also bitte, habt einen entspannten Umgang miteinander. Wer sich besser fühlt mit FFP2 und häufigem Wechseln möge das tun. Wer dies - auch in Absprache mit seinen Patienten - nicht macht sollte nicht gleich zur persona non grata werden und geradezu kriminalisiert da stehen. BGW gibt Empfehlungen. Das sind keine Gesetze.
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Tuxedo schrieb:
Was soll das? In NRW wird seit 23.03., d.h. 8 Wochen und zur Hochphase der Pandemie, behandelt nach eigenen, selbst erarbeiteten Hygienestandards, und jetzt kommen die Bürokraten der BGW und denken sich am grünen Tisch "Standards" aus? Das braucht niemand...
Ein akut infizierter ( isoliert)
Man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen
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chris217 schrieb:
Bei uns 1,2 Millionen, aktuell 160 isolierte infizierte. Das ist auch nicht wirklich viel. Davon mehrere Heime mit vielen Fällen
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a schubart schrieb:
Bei uns auf 55000 ! Einwohner
Ein akut infizierter ( isoliert)
Man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen
Folge 71: Neuigkeiten zur Maskenpflicht und Hygiene (BGW) - YouTube
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tom1350 schrieb:
RA Alt zum Thema.
Folge 71: Neuigkeiten zur Maskenpflicht und Hygiene (BGW) - YouTube
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