ID: 1500_000687
Die Vitos Kinder- und Jugendklinik
für psychische Gesundheit Hanau
verfügt über 40 vollstationäre
Betten sowie eine Institutsambulanz
und eine Tagesklinik am Standort
Hanau sowie am Standort
Dietzenbach. Als kinder- und
jugendpsychiatrische Fachklinik
behandeln wir Patienten mit
sämtlichen seelischen
Störungsbildern mit
wissenschaftlich erprobten
Therapiemethoden, die
medizinisch-psychiatrische,
verhaltenstherapeutische,
systemische und
tiefenpsychologische Ansätze
einsch...
Die Vitos Kinder- und Jugendklinik
für psychische Gesundheit Hanau
verfügt über 40 vollstationäre
Betten sowie eine Institutsambulanz
und eine Tagesklinik am Standort
Hanau sowie am Standort
Dietzenbach. Als kinder- und
jugendpsychiatrische Fachklinik
behandeln wir Patienten mit
sämtlichen seelischen
Störungsbildern mit
wissenschaftlich erprobten
Therapiemethoden, die
medizinisch-psychiatrische,
verhaltenstherapeutische,
systemische und
tiefenpsychologische Ansätze
einsch...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wisst ihr was mit Ausnahmefällen genau gemeint ist? Greift bei uns dann das Infektionsschutzgesetz?
Richtig ist, dass Bayern eine Ausgangssperre verhängt hat.
Das Haus darf man nur aus triftigen Gründen (Arztbesuch, Einkaufen, Gang zur Apotheke) verlassen.
Der Gang zur Therapie m.E. ist ein trifiger Grund!
LG A. Korn
Gefällt mir
Der Betrieb von Physiopraxen ist ab Mitternacht eingestellt, nur in Notfällen darf der Therapeut an den Mann, würde sagen bei akuten Bandscheiben Op`s oder sowas.
Wir haben jetzt erstmal den Osterurlaub vorgezogen und öffnen nun am Dienstag nach Ostern, außer der Virus erwischt mich vorher.
Schöne Zeit und bleib gesund
Habe mir gerade nochmal die Pressekonferenz von unserem Miniprä angehört. Logos und Ergos sind definitiv geschlossen! viel Spaß und bleibt gesund.
Physios können/dürfen nur in Notfällen arbeiten! Das sind für mich frische OP´s und die die schon so in der Praxis waren. Keine Neuros, keine Kinder, keine Meniskusop die schon drei Wochen alt ist.
Wir werden morgen alle unseren Pat´s per Telefon informieren.
Also Körnchen, fahr runter, dreh den Schlüssel um und genieß die Zeit zu Hause. Es werden wieder andere und bessere Zeiten kommen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
idefix- schrieb:
Hallo Körnchen.
Der Betrieb von Physiopraxen ist ab Mitternacht eingestellt, nur in Notfällen darf der Therapeut an den Mann, würde sagen bei akuten Bandscheiben Op`s oder sowas.
Wir haben jetzt erstmal den Osterurlaub vorgezogen und öffnen nun am Dienstag nach Ostern, außer der Virus erwischt mich vorher.
Schöne Zeit und bleib gesund
Habe mir gerade nochmal die Pressekonferenz von unserem Miniprä angehört. Logos und Ergos sind definitiv geschlossen! viel Spaß und bleibt gesund.
Physios können/dürfen nur in Notfällen arbeiten! Das sind für mich frische OP´s und die die schon so in der Praxis waren. Keine Neuros, keine Kinder, keine Meniskusop die schon drei Wochen alt ist.
Wir werden morgen alle unseren Pat´s per Telefon informieren.
Also Körnchen, fahr runter, dreh den Schlüssel um und genieß die Zeit zu Hause. Es werden wieder andere und bessere Zeiten kommen.
Die Begriffe sollten geordnet bleiben ...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
volker991 schrieb:
Es ist keine Ausgangssperre sondern eine Ausgangsbeschränkung.
Die Begriffe sollten geordnet bleiben ...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Körnchen schrieb:
Wo steht das?
Richtig ist, dass Bayern eine Ausgangssperre verhängt hat.
Das Haus darf man nur aus triftigen Gründen (Arztbesuch, Einkaufen, Gang zur Apotheke) verlassen.
Der Gang zur Therapie m.E. ist ein trifiger Grund!
LG A. Korn
hier ist der entsprechende Link:
Coronavirus: Söder verkündet drastische Einschnitte - das sind die neuen Maßnahmen | Bayern
Ist noch ganz neu...
LG Antje
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Antje Recker schrieb:
Hallo,
hier ist der entsprechende Link:
Coronavirus: Söder verkündet drastische Einschnitte - das sind die neuen Maßnahmen | Bayern
Ist noch ganz neu...
LG Antje
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Horatio72 schrieb:
Falsche Aussage. Physio Praxen bleiben bei einer Ausgangssperre geöffnet.! Jetzt kommt aber meine Fragen: Muss ich das dokumentieren, sprich den Pat. einen offiziellen Zettel geben das sie Termin haben? Was ist mit Selbstzahler Leistungen die Angeboten werden? Fallen diese raus sprich nur Pat. mit Rezept? Hab dazu nichts gefunden und wär für eine evtl. Planung wichtig, z.b. Kurzarbeitsgeld. Vielen Dank schon mal für Antworten.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Horatio72 schrieb:
Ok. Das war mir neu. Ist ja auch sehr schwammig. Ich hab zig Notfälle bei mir. Für den einen ist es ein Notfall wenn er den Kopf nicht drehen kann, für den anderern erst wenn das Bein ab ist. Ich würde mir eine Bundesweit Einheitliche Lösung wünschen. Egal wie die nun aussieht, aber das hier ist Müll.
Jeder soll und kann zur Arbeit gehen.
Ja was denn nun? Also gehen die Therapeuten arbeiten, behandeln aber nur noch Notfälle und nutzen den Rest der Zeit für was anderes oder Kurzarbeit?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
physiox100 schrieb:
Vor allem steht bei dem Link einen Satz drüber:
Jeder soll und kann zur Arbeit gehen.
Ja was denn nun? Also gehen die Therapeuten arbeiten, behandeln aber nur noch Notfälle und nutzen den Rest der Zeit für was anderes oder Kurzarbeit?
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Schaut im oben genannten Link nach. Hier heißt es, dass Physiotherapeuten nur noch in Notfällen arbeiten, Logo und Ergotherapie bleiben geschlossen. Die Pressekonfetenz war um 13.30uhr. Daher die Frage was mit Notfällen genau gemeint ist?
Gefällt mir
Dieser Passus verhindert schlicht, dass Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz gezahlt werden muss. Die Praxen sind mithin nicht geschlossen und zur Leistungsabgabe verpflichtet.
Putzen gehen funktioniert auch nicht, denn wir müssen die Praxen besetzt halten.
Wer von euch kann davon leben?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
nele69 schrieb:
Bei wem? Bei uns und unseren Mitarbeitern oder bei den Patienten?
Dieser Passus verhindert schlicht, dass Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz gezahlt werden muss. Die Praxen sind mithin nicht geschlossen und zur Leistungsabgabe verpflichtet.
Putzen gehen funktioniert auch nicht, denn wir müssen die Praxen besetzt halten.
Wer von euch kann davon leben?
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Günther Klein schrieb:
Notfälle bedeutet, wenn bei Behandlungsunterlassung Folgeschäden drohen
Wie funktioniert das dann mit der Bezahlung?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
M83Axel schrieb:
Behandlungsschäden könnten immer entstehen!!!
Wie funktioniert das dann mit der Bezahlung?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Es geht auch wir weiter verfahren. Die Praxen jetzt komplett schließen, da ich eigentlich die wenigsten Patienten als absolute Notfälle sehe, oder doch etwas aussortieren. Hatte schon Anrufe wie es nächste Woche mit den Terminen aussieht.
Ich zitiere daraus in Auszügen:
5. Triftige Gründe sind insbesondere:
a) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
b) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten) [...]
Es gibt also keinen Hinweis auf "Notfallbehandlungen", sondern auf eine medizinische Dringlichkeit. Ist dies bei ärztlichen Verordnungen juristisch anzweifelbar?
Gruß, Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Nora Weber schrieb:
Es gibt mittlerweile die schriftliche - und damit verbindliche - Form der Allgemeinverfügung (unter: Link).
4. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
Ich zitiere daraus in Auszügen:
5. Triftige Gründe sind insbesondere:
a) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
b) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten) [...]
Es gibt also keinen Hinweis auf "Notfallbehandlungen", sondern auf eine medizinische Dringlichkeit. Ist dies bei ärztlichen Verordnungen juristisch anzweifelbar?
Gruß, Nora
verschlechtern würden z.B. Lymph Patienten , Neurologische Patienten , OP Patienten usw.
Hier muß die medizinische Versorgung erhalten bleiben Selbstzahler sind in diesem Sinne keine Notfälle.
Solange man die Infektionsschutzmaßnahmen einhält sollte und muss die medizinisch Versorgung der Patienten aufrecht erhalten werden.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Horatio72 schrieb:
Ist das was offizielles oder nur deine Meinung.? Ich brauch was schriftliches bevor ich zu mache..
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Michael Ringk schrieb:
Offizelles gibt es leider nichts aber die Gesundheitliche Versorgung muß auch für diese Patienten aufrecht erhalten bleiben.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
lies die Allgemeinverfügung in Nora s link...
Anruf meinerseits, wir dürfen arbeiten, dies die Aussage.
Schutzmittel könnenwohl beim örtlichen LA, GA erfragt werden. Nächste Woche würde da aufgestockt.
Auch nix schriftlich, aber eine Aussage.
Gruss 666
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
viento schrieb:
Coronavirus-Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel- sicherheit: 09131 / 68 08 - 51 01
Anruf meinerseits, wir dürfen arbeiten, dies die Aussage.
Schutzmittel könnenwohl beim örtlichen LA, GA erfragt werden. Nächste Woche würde da aufgestockt.
Auch nix schriftlich, aber eine Aussage.
Gruss 666
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Michael Ringk schrieb:
Notfälle heißt das Patienten deren Gesundheitszustand sich durch ein aussetzen der Therapie
verschlechtern würden z.B. Lymph Patienten , Neurologische Patienten , OP Patienten usw.
Hier muß die medizinische Versorgung erhalten bleiben Selbstzahler sind in diesem Sinne keine Notfälle.
Solange man die Infektionsschutzmaßnahmen einhält sollte und muss die medizinisch Versorgung der Patienten aufrecht erhalten werden.
Mein Profilbild bearbeiten