Möchtest Du wissen, ob Du ins
körperreich passt?
- Kundenzufriedenheit beginnt ganz
am Anfang. Unsere Rezeption ist
dauerhaft besetzt.
- Ambiente und Wohlfühlen: Wir
haben das körperreich mit seinen
großen und hellen
Behandlungsräumen mit viel Liebe
eingerichtet.
- Sicher und sympathisch ist unser
kundenorientiertes Auftreten.
- Klimatisierte Behandlungsräume
sind die Basis für unser gelebtes
Wohlfühl-Ambiente.
- Digitalisierung: Unsere
Physiotherapie sowie medizinisches
Gerätet...
körperreich passt?
- Kundenzufriedenheit beginnt ganz
am Anfang. Unsere Rezeption ist
dauerhaft besetzt.
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großen und hellen
Behandlungsräumen mit viel Liebe
eingerichtet.
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Gerätet...
„NICHT erfasst werden daher Verordnungen • von Zahnärzten und Kieferorthopäden, • im Rahmen des Rehabilitationsports und Funktionstrainings, • von Heilmitteln im Rahmen amb. Vorsorgeleistungen und gesundheitsfördernder Leistungen • von Krankenhausärzten
Ebenfalls NICHT erfasst werden Abrechnungsdatensätze für Behandlungen von Anspruchsberechtigten nach anderen gesetzlichen Grundlagen, wie dem • Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG), • Bundesvertriebenengesetz (BVFG), • Bundesentschädigungsgesetz (BEG), • Bundesversorgungsgesetz (BVG) • dem Bundessozialhilfegesetz (SGB XII), • dem Häftlingshilfegesetz (HHG), • dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), • dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), • dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) oder • für Personen, die nach zwischenstaatlichem Krankenversicherungsrecht im Auftrag ausländischer Krankenversicherungsträger betreut werden (Auslandsabkommen)"
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tom1350 schrieb:
Danke an den Bed.eV.
„NICHT erfasst werden daher Verordnungen • von Zahnärzten und Kieferorthopäden, • im Rahmen des Rehabilitationsports und Funktionstrainings, • von Heilmitteln im Rahmen amb. Vorsorgeleistungen und gesundheitsfördernder Leistungen • von Krankenhausärzten
Ebenfalls NICHT erfasst werden Abrechnungsdatensätze für Behandlungen von Anspruchsberechtigten nach anderen gesetzlichen Grundlagen, wie dem • Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG), • Bundesvertriebenengesetz (BVFG), • Bundesentschädigungsgesetz (BEG), • Bundesversorgungsgesetz (BVG) • dem Bundessozialhilfegesetz (SGB XII), • dem Häftlingshilfegesetz (HHG), • dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), • dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), • dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) oder • für Personen, die nach zwischenstaatlichem Krankenversicherungsrecht im Auftrag ausländischer Krankenversicherungsträger betreut werden (Auslandsabkommen)"
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Sofern Sie zu den unverdienten Gewinnern gehören und / oder einfach grundsätzlich den Wunsch verspüren, durch die Corona-Pandemie in Not geratene Heilmittelpraxen finanziell zu unterstützen, melden Sie sich bitte gerne bei uns."
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tom1350 schrieb:
Das Problem ist wohl, dass sich niemand als „unverdienter Gewinner" sieht, sondern mehr als „schlauer Fuchs"...
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tom1350 schrieb:
„!!!! AUFRUF:
Sofern Sie zu den unverdienten Gewinnern gehören und / oder einfach grundsätzlich den Wunsch verspüren, durch die Corona-Pandemie in Not geratene Heilmittelpraxen finanziell zu unterstützen, melden Sie sich bitte gerne bei uns."
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Das stand alles in der Ausführungsverordnung.
Warum sollten die Verbände das wiederholen?
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LeviathanPT schrieb:
???
Das stand alles in der Ausführungsverordnung.
Warum sollten die Verbände das wiederholen?
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tom1350 schrieb:
Du meinst sicher Durchführungsbestimmung? Genau da steht es nicht drin.
Die ARGEn der Heilmittelzulassung - Rettungsschirm
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tom1350 schrieb:
Diese Seite der ARGE wurde erst jetzt aktualisiert. Warum also keine Infos von den Verbänden?
Die ARGEn der Heilmittelzulassung - Rettungsschirm
In der Verordnung steht:
"(4) Für die Berechnung der Ausgleichszahlungen nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und 2 sind die dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 84 Absatz 7 in Verbindung mit Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorliegenden Daten für das vierte Quartal 2019 zugrunde zu legen. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen
fasst die für die Berechnung der Ausgleichszahlung erforderlichen Daten leistungserbringerbezogen zusammen und
übermittelt diese Daten bis zum 19. Mai 2020 an die jeweils zuständige Arbeitsgemeinschaft. Hierfür hat er die leistungserbringerbezogenen Daten nicht pseudonymisiert zu verwenden. Die leistungserbringerbezogenen Daten darf
der Spitzenverband Bund der Krankenkassen nur übermitteln, soweit dies für die Berechnung der Ausgleichszahlung
und für die Zuordnung zu der zuständigen Arbeitsgemeinschaft erforderlich ist. Die zuständige Arbeitsgemeinschaft
darf von den ihr nach Satz 2 in Verbindung mit Satz 4 übermittelten Daten nur die Daten verarbeiten, die sich auf
Leistungserbringer beziehen, die bei ihr einen Antrag gestellt haben. Die Übermittlung von arzt- oder versichertenbezogenen Daten durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen ist untersagt. Das Nähere zur Datenübermittlung
bestimmt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen."
Die einschlägigen Vorschriften des SGB V solltest Du auch als FM kennen.
Aber um es kurz zusammen zu fassen, was dort ausführlich steht: Es geht NUR um niedergelassene Ärzte und die an die jeweiligen Landesverbände der KV übermittelten Daten.
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LeviathanPT schrieb:
Tom,keine Ahnung warum Du, obwohl Du als FM gar keinen Anspruch hast, so intensiv Lügen über die Ausgleichszahlungen verbreitest.
In der Verordnung steht:
"(4) Für die Berechnung der Ausgleichszahlungen nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und 2 sind die dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 84 Absatz 7 in Verbindung mit Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorliegenden Daten für das vierte Quartal 2019 zugrunde zu legen. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen
fasst die für die Berechnung der Ausgleichszahlung erforderlichen Daten leistungserbringerbezogen zusammen und
übermittelt diese Daten bis zum 19. Mai 2020 an die jeweils zuständige Arbeitsgemeinschaft. Hierfür hat er die leistungserbringerbezogenen Daten nicht pseudonymisiert zu verwenden. Die leistungserbringerbezogenen Daten darf
der Spitzenverband Bund der Krankenkassen nur übermitteln, soweit dies für die Berechnung der Ausgleichszahlung
und für die Zuordnung zu der zuständigen Arbeitsgemeinschaft erforderlich ist. Die zuständige Arbeitsgemeinschaft
darf von den ihr nach Satz 2 in Verbindung mit Satz 4 übermittelten Daten nur die Daten verarbeiten, die sich auf
Leistungserbringer beziehen, die bei ihr einen Antrag gestellt haben. Die Übermittlung von arzt- oder versichertenbezogenen Daten durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen ist untersagt. Das Nähere zur Datenübermittlung
bestimmt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen."
Die einschlägigen Vorschriften des SGB V solltest Du auch als FM kennen.
Aber um es kurz zusammen zu fassen, was dort ausführlich steht: Es geht NUR um niedergelassene Ärzte und die an die jeweiligen Landesverbände der KV übermittelten Daten.
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tom1350 schrieb:
Don"t feed the troll. OK. Aber, wo steht da explizit welche Datensätze rausfallen? Genau, nirgends. Deshalb war hier bisher das große Fragezeichen, warum in der eigenen Berechnung mehr raus gekommen ist. Damit hat sich die Frage geklärt. Nicht durch dich und auch nicht durch die Physioverbände.
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tom1350 schrieb:
„Sofern der Auszahlungsbetrag also von dem von Ihnen berechneten Betrag nach unten abweicht, ist davon auszugehen, dass die nicht berücksichtigten Verordnungen letztlich aufgrund anderer gesetzlicher Grundlagen vergütet wurden (s.o.). Da die Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen quasi doppelt pseudonymisiert bei den auszahlenden ARGEn ankommen, können diese auch keinerlei Berechnungsgrundlage vorlegen. Eine Nachfrage dort ist insofern sinnlos."
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LeviathanPT schrieb:
Beitrag entfernt. Er enthält persönlichen Angriff oder Beleidigung. /Die Redaktion
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Richten Sie Fragen und Anmerkungen zu unserer Moderation an [E-Mail]. /Danke, die Redaktion
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tom1350 schrieb:
Beitrag entfernt.
Richten Sie Fragen und Anmerkungen zu unserer Moderation an [E-Mail]. /Danke, die Redaktion
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Problem beschreiben
tom1350 schrieb:
Warum schaffen es unsere Verbände nicht solche Informationen für alle öffentlich zu machen? Keine Lust, Unvermögen, Klientelpolitik oder einfach nur satt? Eine Schande für unsere Verbände und eine super Werbung für den Bed.eV.
Die Kriterien unter § 84 von Zahnarzt bis Krankenhausärzte kann man ja noch nachvollziehen anhand der Verordnung,
aber wie kann ich als Therapeut erkennen ob mein Patient unter folgende Kriterien fällt :
• Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG), • Bundesvertriebenengesetz (BVFG), • Bundesentschädigungsgesetz (BEG), • Bundesversorgungsgesetz (BVG) • dem Bundessozialhilfegesetz (SGB XII), • dem Häftlingshilfegesetz (HHG), • dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), • dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), • dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) oder • für Personen, die nach zwischenstaatlichem Krankenversicherungsrecht im Auftrag ausländischer Krankenversicherungsträger betreut werden (Auslandsabkommen)"
Eigentlich sollte das doch über den Status auf der Verordnung ersichtlich sein, oder?
Auch die KK machen Fehler und wenn schon der GKV-Spitzenverband nicht ermitteln kann ob die übermittelten Daten korrekt sind, so sollte es doch dem PI ermöglicht werden selber zu ermitteln.
Weiß jemand, wie man erkennen kann ob eine Verordnung unter die genannten Kriterien fällt?
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Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Asylbewerber werden regional meist von einer bestimmten KK aufgenommen (bei uns DAK). Das grenzt schon mal etwas ein. Ansonsten hilft Dir vielleicht der link weiter:
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Viele Grüße
Monika
danke erstmal. Theoretisch müsste auf der Heilmittelverordnung an zweiter und dritter Stelle des Status eine weiter Ziffer vermerkt sein um Patienten bestimmten Fällen zuzuordnen. Ob das aber bindend für den Arzt ist weiß ich nicht.
Da sollte der GKV doch einfach mal für Klarheit sorgen, ob man sich auf den in der Verordnung stehenden Status verlassen kann, oder eben nicht.
Mir hat die ARGE nur die Hälfte der von mir abgerechneten Leistungen anerkannt. Und mir ist überhaupt nicht klar warum. Keine meiner Verordnungen entspricht den Kriterien von § 84 und die Hälfte meiner Patienten sollen Asylbewerbern bis ausländische Krankenversicherungsträger sein? Niemals!!
Damit wurden mir 25.000 Euro nicht anerkannt. Anhand der Statusnummer kann ich keine einzige der Verordnung unter diesen Kriterien rausnehmen. Da fehlen dann einfach mal 10.000 Euro.....
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Break schrieb:
Hallo Monika,
danke erstmal. Theoretisch müsste auf der Heilmittelverordnung an zweiter und dritter Stelle des Status eine weiter Ziffer vermerkt sein um Patienten bestimmten Fällen zuzuordnen. Ob das aber bindend für den Arzt ist weiß ich nicht.
Da sollte der GKV doch einfach mal für Klarheit sorgen, ob man sich auf den in der Verordnung stehenden Status verlassen kann, oder eben nicht.
Mir hat die ARGE nur die Hälfte der von mir abgerechneten Leistungen anerkannt. Und mir ist überhaupt nicht klar warum. Keine meiner Verordnungen entspricht den Kriterien von § 84 und die Hälfte meiner Patienten sollen Asylbewerbern bis ausländische Krankenversicherungsträger sein? Niemals!!
Damit wurden mir 25.000 Euro nicht anerkannt. Anhand der Statusnummer kann ich keine einzige der Verordnung unter diesen Kriterien rausnehmen. Da fehlen dann einfach mal 10.000 Euro.....
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Break schrieb:
Wann wo was gestanden hat bringt uns nicht weiter. Jetzt steht es auf jeden Fall da.
Die Kriterien unter § 84 von Zahnarzt bis Krankenhausärzte kann man ja noch nachvollziehen anhand der Verordnung,
aber wie kann ich als Therapeut erkennen ob mein Patient unter folgende Kriterien fällt :
• Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG), • Bundesvertriebenengesetz (BVFG), • Bundesentschädigungsgesetz (BEG), • Bundesversorgungsgesetz (BVG) • dem Bundessozialhilfegesetz (SGB XII), • dem Häftlingshilfegesetz (HHG), • dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), • dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), • dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) oder • für Personen, die nach zwischenstaatlichem Krankenversicherungsrecht im Auftrag ausländischer Krankenversicherungsträger betreut werden (Auslandsabkommen)"
Eigentlich sollte das doch über den Status auf der Verordnung ersichtlich sein, oder?
Auch die KK machen Fehler und wenn schon der GKV-Spitzenverband nicht ermitteln kann ob die übermittelten Daten korrekt sind, so sollte es doch dem PI ermöglicht werden selber zu ermitteln.
Weiß jemand, wie man erkennen kann ob eine Verordnung unter die genannten Kriterien fällt?
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Horatio72 schrieb:
Lustigersweise in diesem Thread fast gar nichts
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mbone schrieb:
Die Igno-funktion hat schon was - ich muß das alles nicht lesen!
Erhalten die Krankenkassen das Geld für die Behandlung denn dann auch vom Staat wieder (da ja eigentlich keine Leistung der KK), oder sind es de facto Kosten, die sie tragen müssen, halt als Fremdleistung ohne Erstattungsansprüche durch den Staat
Der Hintergrund der Frage ist folgender: Wenn jetzt beim Rettungsschirm ausgeklammert wird, da aufgrund von anderer gesetzlicher Grundlagen vergütet wurde, sind dann die HIS Zahlen überhaupt real? Wie werden darin die alle oben aufgeführten Positionen berechnet? Wird sich die Welt so gemacht, wie sie gerade gefällt ? Heute rein, morgen raus?
Denn das würde bedeuten, dass wir die Krankenkassen deutlich weniger kosten würden, als uns über die Jahre erzählt wurde.
Eine weitere Frage schliesst sich dann an: dürfen die KK dann überhaupt diese Art der Rezepte absetzen?
Viele Grüße
Monika
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tom1350 schrieb:
Das ist eine gute Frage. Der wahrscheinlich größte Posten wird nach dem Bundessozialhilfegesetz sein? So weit ich weiß wird der jeweiligen Kasse ein pauschaler Betrag gezahlt, der recht niedrig ist. Es kann aber auch sein, dass die Kasse die Rechnung einfach an die Behörde weiter gibt. Was ist wohl richtig?
Aber vielleicht gibt es einen Unterschied zwischen Hartz4/ALG2 und Sozialhilfe?
ZEIT ONLINE | Lesen Sie zeit mit Werbung oder imPUR-Abo. Sie haben die Wahl.
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tom1350 schrieb:
OK. Ich habe einen älteren Artikel dazu gefunden. 100€ im Monat 2017.
Aber vielleicht gibt es einen Unterschied zwischen Hartz4/ALG2 und Sozialhilfe?
ZEIT ONLINE | Lesen Sie zeit mit Werbung oder imPUR-Abo. Sie haben die Wahl.
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tom1350 schrieb:
Es gibt tatsächlich einen Unterschied. Dementsprechend auch die jeweilige Verrechnung bzw. Erstattung.
Es ist für mich dann noch einmal mehr nicht ersichtlich, warum diese Rezepte hinausgerechnet werden. Der Beitrag ist zwar nicht deckend, wurde jedoch bezahlt. Familienangehörige sind auch häufig nicht durch die Beiträge gedeckt. Wo ist der Unterschied?
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Der hier beschriebene Umstand beschreibt das pauschale Geld, das monatlich an die KK fliesst, ähnlich den Beiträgen der Mitglieder.
Es ist für mich dann noch einmal mehr nicht ersichtlich, warum diese Rezepte hinausgerechnet werden. Der Beitrag ist zwar nicht deckend, wurde jedoch bezahlt. Familienangehörige sind auch häufig nicht durch die Beiträge gedeckt. Wo ist der Unterschied?
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Diese ganzen Ausklammerungen werfen Fragen bei mir auf:
Erhalten die Krankenkassen das Geld für die Behandlung denn dann auch vom Staat wieder (da ja eigentlich keine Leistung der KK), oder sind es de facto Kosten, die sie tragen müssen, halt als Fremdleistung ohne Erstattungsansprüche durch den Staat
Der Hintergrund der Frage ist folgender: Wenn jetzt beim Rettungsschirm ausgeklammert wird, da aufgrund von anderer gesetzlicher Grundlagen vergütet wurde, sind dann die HIS Zahlen überhaupt real? Wie werden darin die alle oben aufgeführten Positionen berechnet? Wird sich die Welt so gemacht, wie sie gerade gefällt ? Heute rein, morgen raus?
Denn das würde bedeuten, dass wir die Krankenkassen deutlich weniger kosten würden, als uns über die Jahre erzählt wurde.
Eine weitere Frage schliesst sich dann an: dürfen die KK dann überhaupt diese Art der Rezepte absetzen?
Viele Grüße
Monika
"Kommen Flüchtlinge in Deutschland an, übernehmen zunächst die Bundesländer die gesundheitliche Versorgung. Das gilt für den gesamten Aufenthalt in den sogenannten Erstaufnahmeeinrichtungen und in zentralen Unterbringungseinrichtungen der Länder. Sobald die Asylbewerber den Kommunen zugewiesen werden, übernimmt die zuständige Gemeinde die Kosten. Die Behörden regeln, wie sie die Versorgung sicherstellen."
Niemand macht sich hier die Welt, wie sie ihm gefällt.
Diese und die anderen "ausgeklammerten" Fälle, werden schon immer "extern" bezahlt.
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LeviathanPT schrieb:
Mosaik: Ich gehe mal davon aus, dass Du noch nicht so lange als PT arbeitest. Daher ein Beispiel: Asyslbewerber, die Physiotherapie bekommen, müssen dies vorab durch die zuständige Behörde genehmigen lassen (meist die jeweilige Stadt), die dann auch die Kosten übernimmt (siehe AsylBG).
"Kommen Flüchtlinge in Deutschland an, übernehmen zunächst die Bundesländer die gesundheitliche Versorgung. Das gilt für den gesamten Aufenthalt in den sogenannten Erstaufnahmeeinrichtungen und in zentralen Unterbringungseinrichtungen der Länder. Sobald die Asylbewerber den Kommunen zugewiesen werden, übernimmt die zuständige Gemeinde die Kosten. Die Behörden regeln, wie sie die Versorgung sicherstellen."
Niemand macht sich hier die Welt, wie sie ihm gefällt.
Diese und die anderen "ausgeklammerten" Fälle, werden schon immer "extern" bezahlt.
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PTP schrieb:
Habe gestern eine Antwort bekommen und bei uns handelte es sich um Rezepte „ausgestellt von Krankenhausärzten“ die rausgerechnet werden mussten.
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therapeutin schrieb:
also ich habe alles geprüft und sie haben mir trotzdem 1400€ zu wenig bezahlt,man bekommt nirgens eine Antwort nur normales "sei froh das du überhaupt was bekommst"...
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viento schrieb:
Im Rahmen einer Abrechnung wurde mir 1,50 Euro gekürzt , die ich natürlich erneut in Rechnung stellte. Dabei hatte ich einen netten MA an der Leitung, auch er verwies nur auf einen Widerspruch an die Arge, diese schlummert jetzt seit Wochen ohne eine Antwort...es ist zwar Staatsgeld, aber ich hätte mir auch mehr Transparenz gewünscht. Da und da wird etwas weggeknappst...auch bei Geschenken sollte Ordnungsgemäss und Nachvollziehbar gearbeitet sein.
Wieviele Betroffene gibt es und kann man vielleicht gemeinsam etwas erreichen?
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Meiner persönlichen Meinung nach wird kein Verhandeln zielführend sein, wenn es überhaupt passiert.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt mit den Selbstabrechnungen zu starten.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Sobald die Berechnungsgrundlage verändert wird, kommt eine Lawine ins Rollen: A hat dann auch erst Anfang Januar abgerechnet und will sich gleichgestellt wissen, B war krank und somit spiegelt die Ausgleichszahlung nicht die Realität wieder, C hat zu viele "große" Rezepte nicht abrechnen können und deshalb ist es ungerecht, D....
Meiner persönlichen Meinung nach wird kein Verhandeln zielführend sein, wenn es überhaupt passiert.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt mit den Selbstabrechnungen zu starten.
Viele Grüße
Monika
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Josef Heßlinger schrieb:
Nein, die Berechnungsgrundlage bleibt immer gleich, es geht nur um die Abrechnungen im 4. Quartal, wobei ich mein Geld vom Abrechnungszentrum im Dezember erhalten und mit einer deutlich höheren Summe gerechnet habe. Die ARGE hat es bei der Berechnung nur nicht berücksichtigt, da das Abrechnungszentrum erst die Verrechnung mit der Kasse im Januar gemacht hat (was sicher zum Jahresende wahrscheinlich öfter vorkommt). Man kann doch da nicht von Gleichbehandlung sprechen, und eine Lawine wird damit auch nicht los getreten.
Optica hat dies rechtlich prüfen lassen und kam zu folgenden Ergebnissen: .... "dass diese Regelungen, insbesondere wegen mehrerer Verstöße gegen den Allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, rechtswidrig sind".....
Das war eigentlich - mit gesunden Menschenverstand - schon vorher zuvermuten und es ist schon ärgerlich, dass dies bisher immer noch nicht umgesetz/angepasst wurde.
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Dodo schrieb:
Josef, dass sind sicher mehr als 1000 Praxen, die betroffen sind.
Optica hat dies rechtlich prüfen lassen und kam zu folgenden Ergebnissen: .... "dass diese Regelungen, insbesondere wegen mehrerer Verstöße gegen den Allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, rechtswidrig sind".....
Das war eigentlich - mit gesunden Menschenverstand - schon vorher zuvermuten und es ist schon ärgerlich, dass dies bisher immer noch nicht umgesetz/angepasst wurde.
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Josef Heßlinger schrieb:
Danke Dodo für diese Information.
Und dann reicht das ARZ die Verordnungen doch erst am 02.01.2020 ein.............
Auch wenn es "schnell" gehen musste, kann man sich der eklatanten Ungleichbehandlung von Praxen nicht mit einem Schulterzucken entziehen. Der GKV-Spitzenverband tut so, als ob er sich in einem rechtsfreien Raum befindet. Tut er aber nicht, der Klageweg ist die einzige Möglichkeit diese Ungerechtigkeiten in der Ausführung zu korrigieren
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Break schrieb:
Und die Ungleichheit wird noch offensichtlicher, wenn man sieht das selbstabrechnende Praxen ihre Abrechnung noch am 31.12.2019 elektronisch übermitteln konnten. Praxen hingegen, die über ein ARZ abgerechnet haben die Fristen des Abrechnungszentrums einhalten müssen. In meinem Fall war das der 13.12.2019, da kommen noch mal zwei Behandlungwochen mit dementsprechenden Mehrwert für die selbstabrechnenden Praxen hinzu.
Und dann reicht das ARZ die Verordnungen doch erst am 02.01.2020 ein.............
Auch wenn es "schnell" gehen musste, kann man sich der eklatanten Ungleichbehandlung von Praxen nicht mit einem Schulterzucken entziehen. Der GKV-Spitzenverband tut so, als ob er sich in einem rechtsfreien Raum befindet. Tut er aber nicht, der Klageweg ist die einzige Möglichkeit diese Ungerechtigkeiten in der Ausführung zu korrigieren
Aber es ist offenbar müssig, darüber zu diskutieren.
Dann nehmt doch Eure Rechte in Anspruch und klagt.
Viel Erfolg! Ehrlich gemeint!
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LeviathanPT schrieb:
Das ist KEINE Ungleichbehandlung.
Aber es ist offenbar müssig, darüber zu diskutieren.
Dann nehmt doch Eure Rechte in Anspruch und klagt.
Viel Erfolg! Ehrlich gemeint!
Viele Grüße
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mosaik schrieb:
Sammelklage einreichen?
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LeviathanPT schrieb:
Die originäre Sammelklage gibt es in Deutschland nicht, daher ist der Hinweis darauf nicht sinnvoll.
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Josef Heßlinger schrieb:
Was macht ihr, wenn das Abrechnungszentrum eure größte Abrechnung (AOK) vom Dezember erst im Januar zur Abrechnung an die Kasse geschickt hat und ihr dafür von der ARGE überhaupt kein Geld gesehen habt? Abrechnungszentrum ist nicht Schuld, Arge ist nicht schuld, wir sind nicht schuld. Laut Abrechnungszentrum wird nachverhandelt. Verband hält sich raus. Wie geht ihr mit dieser Problematik um?
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