Physiotherapeut (w/m/d) in VZ, TZ
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich
westlich von Köln in
Bergheim-Oberaußem.
Dich erwartet:
- Ein kreatives und motoviertes
Team
- Eine gut ausgestattete Praxis mit
großem KGG-Raum
- Behandlungen im 30-Minuten-Takt
- Flexible Arbeitszeiteinteilung
- Eine ganztägig besetzte
Rezeption
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen & Teambesp...
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Herbert schrieb:
Das ist korrekt
Danke für eure Hilfen
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Ob er mit der Soforthilfe verrechnet wird, genau das ist der Punkt in der Diskussion.
Lt. Rettungsschirm wird die Ausgleichszahlung mit keinerlei anderen Unterstützungen wie Soforthilfe oder Kurzarbeitergeld verrechnet.
Aber: die Soforthilfe ist als Hilfe gedacht um einen Liquiditätsengpaß = Zahlungsunfähigkeit=Insolvenz zu verhindern. Hier müsste er dazugerechnet werden.
Aber das widerspicht eben der Aussage über den Rettungsschirm (insbesondere der Begründung warum "nur" 40 %)
Ich würde die Ausgleichszahlung als außerordentlichen Ertrag buchen und für die Berechnung inwieweit ich die Soforthilfe brauche nicht berücksichtigen.
Falls irgendwann es hierzu eine klare und eindeutige Regelung durch Gesetzgeber gibt, kann neu überlegt werden.
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martin 512 schrieb:
steuerlich wird er definitiv als Einnahme gerechnet.
Ob er mit der Soforthilfe verrechnet wird, genau das ist der Punkt in der Diskussion.
Lt. Rettungsschirm wird die Ausgleichszahlung mit keinerlei anderen Unterstützungen wie Soforthilfe oder Kurzarbeitergeld verrechnet.
Aber: die Soforthilfe ist als Hilfe gedacht um einen Liquiditätsengpaß = Zahlungsunfähigkeit=Insolvenz zu verhindern. Hier müsste er dazugerechnet werden.
Aber das widerspicht eben der Aussage über den Rettungsschirm (insbesondere der Begründung warum "nur" 40 %)
Ich würde die Ausgleichszahlung als außerordentlichen Ertrag buchen und für die Berechnung inwieweit ich die Soforthilfe brauche nicht berücksichtigen.
Falls irgendwann es hierzu eine klare und eindeutige Regelung durch Gesetzgeber gibt, kann neu überlegt werden.
„Eine Anrechnung anderer finanzieller Hilfen [ auf die Ausgleichszahlungen ] findet nicht statt."
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tom1350 schrieb:
Ich finde den Gesetzestext eindeutig und lässt keine Interpretation offen. Die Höhe der Ausgleichszahlung wird nicht durch andere Hilfen ( Kurzarbeit, Soforthilfe, Kredite,... ) reduziert. Die Ausgleichszahlungen sind aber Einnahmen für die Monate April, Mai und Juni. Eigentlich ganz einfach.
„Eine Anrechnung anderer finanzieller Hilfen [ auf die Ausgleichszahlungen ] findet nicht statt."
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Klonkrieger schrieb:
Ok. Verstehe. Wenn ich die Ausgleichszahlung habe, dann verbessert das ja meine Liquidität bzw meine Einnahmesituation. Mein Stb meint auch es ist als betriebliche Einnahme zu rechnen die zwar durch die Soforthilfe nicht gedrückt wird umgekehrt aber die Soforthilfe wieder betrifft da sich hier meine Einnahmesituation verbessert.
Ich würde hier empfehlen, abzuwarten bis sich eine tatsächliche Klärung ergeben hat. Dadurch macht man erstmal nichts falsch.
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martin 512 schrieb:
das kann so sein, aber de facto würde das eine Verrechnung bedeuten, die bei der Ausgleichszahlung eigentlich nicht gewollt ist.
Ich würde hier empfehlen, abzuwarten bis sich eine tatsächliche Klärung ergeben hat. Dadurch macht man erstmal nichts falsch.
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Klonkrieger schrieb:
Hm. Aber mal angenommen die Ausgleichszahlung soll nicht verrechnet werden bzw nicht als Einnahme angesehen werden - als was soll sie dann bitteschön in der BWA auftauchen? Fragen ber Fragen
D.H. rausrechnen.
Ich buche sie z.B. als außerordentlichen Ertrag, so habe ich die Zahl immer extra
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martin 512 schrieb:
sie kann da durchaus als Einnahme auftauchen, es tauchen ja auch Ausgaben auf, die dann als Ausgabe im Zusammenhang mit der Soforthilfe nicht berechnet werden dürfen.
D.H. rausrechnen.
Ich buche sie z.B. als außerordentlichen Ertrag, so habe ich die Zahl immer extra
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Klonkrieger schrieb:
Jetzt muß ich nochmal fragen: Der Rettungsschirm der ARGE: Wo wird der in der BWA genau eingerechnet? Wird er als Einnahme gerechnet oder wie? Muß ich den in der Berechnung wie viel ich von der Soforthilfe benötigt habe irgendwie mit einbinden oder läuft der separat?
Danke für eure Hilfen
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Klonkrieger schrieb:
Nun. Nach allem was ich so zusammengerechnet habe und so wie meine BWA spricht, werde ich gut die Hälfte der Soforthilfe wieder zurückzahlen. Was ja auch wieder gut ist da es ja bedeutet das es wieder aufwärts geht und man Teile der Soforthilfe für die sofortige Hilfe bei Geldproblemen nutzen konnte.
Da steht dann genau drin, was für Infos erforderlich sind etc.
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So steht es ja auch klipp und klar im Bewilligungantrag.
Und ans Bein pinkeln lassen will ich mir auch nicht...
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Klonkrieger schrieb:
Grundsätzlich denke ich auch so. Wenn aber eindeutig ersichtlich ist das es seit Mitte Mai wieder Bergauf geht, dann ist es doch klar so, das man da den Kreis der berechtigten Empfänger verlässt und sich wahrscheinlich einen Gefallen tut wenn man vorher handelt und das "nicht mehr benötigte Geld" zurücküberweist.
So steht es ja auch klipp und klar im Bewilligungantrag.
Und ans Bein pinkeln lassen will ich mir auch nicht...
Das Land sagt: Warten, bis das Schreiben kommt. Ausfüllen und zurückschicken. Dann bekommt man eine Info, ob und was man zurückzahlen soll.
Also (zumindest in NRW) erstmal ganz relaxed bleiben.... :blush:
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LeviathanPT schrieb:
Zumindest für NRW ist die Vorgehensweise klar geregelt:
Das Land sagt: Warten, bis das Schreiben kommt. Ausfüllen und zurückschicken. Dann bekommt man eine Info, ob und was man zurückzahlen soll.
Also (zumindest in NRW) erstmal ganz relaxed bleiben.... :blush:
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LeviathanPT schrieb:
Wartet doch einfach die angekündigten Schreiben der Behörden ab.
Da steht dann genau drin, was für Infos erforderlich sind etc.
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Ich werde die zutreffenden drei Monate abwarten und dann nachrechnen, ob und in welcher Höhe ich Soforthilfe zurückgeben muss. Alles entsprechend den Vorgaben, also bestimmte Ausgaben halt nicht berücksichtigen.
Ich werde dann die Rückzahlung vornehmen, und freue mich, dass es dann doch nicht nötig wahr.
Lediglich die Ausgleichszahlung lasse ich außen vor, wie schon begründet.
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martin 512 schrieb:
Ist bei uns in Niedersachsen ebenso.
Ich werde die zutreffenden drei Monate abwarten und dann nachrechnen, ob und in welcher Höhe ich Soforthilfe zurückgeben muss. Alles entsprechend den Vorgaben, also bestimmte Ausgaben halt nicht berücksichtigen.
Ich werde dann die Rückzahlung vornehmen, und freue mich, dass es dann doch nicht nötig wahr.
Lediglich die Ausgleichszahlung lasse ich außen vor, wie schon begründet.
"Am Ende des Bewilligungszeitraums werden alle Soforthilfeempfänger angeschrieben und gebeten, zu überprüfen, ob eine Überkompensation vorgelegen hat. Der Nachweis der Verwendung der Soforthilfe erfolgt unter Zuhilfenahme eines Vordrucks, den alle Zuschussempfänger in einem gesonderten Schreiben (inkl. Ausfüll-Anleitung) rechtzeitig erhalten. Dazugehörige Unterlagen sind 10 Jahre lang aufzubewahren."
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LeviathanPT schrieb:
NRW:
"Am Ende des Bewilligungszeitraums werden alle Soforthilfeempfänger angeschrieben und gebeten, zu überprüfen, ob eine Überkompensation vorgelegen hat. Der Nachweis der Verwendung der Soforthilfe erfolgt unter Zuhilfenahme eines Vordrucks, den alle Zuschussempfänger in einem gesonderten Schreiben (inkl. Ausfüll-Anleitung) rechtzeitig erhalten. Dazugehörige Unterlagen sind 10 Jahre lang aufzubewahren."
...wobei ich die tatsächlichen erwarteten Ausgaben zusammengezählt habe und Betriebskosten knapp unter €7.500 für April/Mai/Juni hatte (und tatsächlich habe) während die erste VO die ich seitdem abgearbeitet habe nach dem Rahmenvertrag erst Mitte Juli zur Auszahlung kommt, nach der neuen unilateralen Erklärung aber vielleicht auch erst Anfang August; von daher gehe ich eine mögliche Rückfrage ziemlich entspannt an :wink:
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Papa Alpaka schrieb:
BaWü: "Der Antrag gilt gleichzeitig als Verwendungsnachweis".
...wobei ich die tatsächlichen erwarteten Ausgaben zusammengezählt habe und Betriebskosten knapp unter €7.500 für April/Mai/Juni hatte (und tatsächlich habe) während die erste VO die ich seitdem abgearbeitet habe nach dem Rahmenvertrag erst Mitte Juli zur Auszahlung kommt, nach der neuen unilateralen Erklärung aber vielleicht auch erst Anfang August; von daher gehe ich eine mögliche Rückfrage ziemlich entspannt an :wink:
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tom1350 schrieb:
Krass, du hast für deine nebenberufliche Selbstständigkeit ohne eigene Praxisräume monatliche Betriebskosten von 2.500€? Fährst du mit dem Ferrari in die Heime?
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Papa Alpaka schrieb:
Wer kann der kann, Tom. Du verzichtest bei Kaiserwetter darauf zu arbeiten, ich habe Betriebskosten.
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Klonkrieger schrieb:
In Bayern steht eindeutig das man nicht benötigte zahlungen (z. B. Weil sich die Lage bessert) zurück überweisen muss. Also nichts von einem Schreiben nach dessen Ausfüllung sich erst entscheidet ob man was zurückgeben muss...
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Aber ich denke auch, dass es diejenigen, für die es gut aussieht, die diese Monate ohne größere Einbußen überstanden habe, kurz die eigentlich auch gar keinen Anspruch auf diese Hilfe haben, jetzt fairerweise diese Unterstützung zurückgeben sollten.
Ich persönlich, werde dies ebenfalls nach Ablauf der drei Monate so handhaben.
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martin 512 schrieb:
ich weiß jetzt nicht ob man das so verallgemeinern kann.
Aber ich denke auch, dass es diejenigen, für die es gut aussieht, die diese Monate ohne größere Einbußen überstanden habe, kurz die eigentlich auch gar keinen Anspruch auf diese Hilfe haben, jetzt fairerweise diese Unterstützung zurückgeben sollten.
Ich persönlich, werde dies ebenfalls nach Ablauf der drei Monate so handhaben.
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Klonkrieger schrieb:
So sehe ich das auch!
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Klonkrieger schrieb:
Ein kollege hier in einer Nachbargemeinde (Bayern) den ich kenne wurde schon überprüft. Er hat aber schlauerweise die Rückzahlung einer Überkompensation bereits in die Wege geleitet. So mache ich das auch. Und mal im ernst. Im Moment sieht es wirklich wieder sehr gut aus.
Die sind wohl mit dem Wirtschaftsministerium in Kontakt. Es wird wahrscheinlich die nächsten 2 Wochen eine Info rauskommen wie man das bewerkstelligen kann
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mbone schrieb:
Ich hab hier in BW beim Verband angefragt wegen meiner Rückzahlung
Die sind wohl mit dem Wirtschaftsministerium in Kontakt. Es wird wahrscheinlich die nächsten 2 Wochen eine Info rauskommen wie man das bewerkstelligen kann
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