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Aber Belege hat man trotzdem keine. Wenn Pat. X absagt oder sagt er kommt erst wieder wenn die Lage sich bessert, oder geplante Kurse nicht stattfinden können dann ist das halt so. Denkt ihr diese Annahmen der erwarteten Umsätze ist im Zweifelsfall für eine prüfende Stelle hilfreich? Wie macht ihr sowas, wenn ihr sowas macht.
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Hähnchen schrieb:
Hallo Klonkrieger es geht um Ausgaben gegenüber Einnahmen nicht um Umsatzeinbußen. Soweit hab ich das kapiert. Ist ja auch ok. Für mich.
Ich habe alle Absagen und Ausfälle mit der dazugehörigen Therapie aufgeschrieben. Da ich immer erst 3-4 Monate später abrechne, habe ich somit eine bessere Übersicht der Ausfälle durch Corona.
Vg
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schlumpi22 schrieb:
Hallo,
Ich habe alle Absagen und Ausfälle mit der dazugehörigen Therapie aufgeschrieben. Da ich immer erst 3-4 Monate später abrechne, habe ich somit eine bessere Übersicht der Ausfälle durch Corona.
Vg
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Klonkrieger schrieb:
Wieder zum Thema:Ich liste gerade die Umsatzeinbußen der letzen Monate auf um evtl.die Soforthilfe zu rechtfertigen. Macht ihr das auch?Dann hat man das schonmal falls das Amt nachfragt.Nun hat man ja dafür oft keine Belege da der Kunde/Patient kommt oder eben nicht kommt. In einer Wirtschaftszeitung habe ich gesehen, das diese zwei Kurven machen - erwartete und tatsächliche Umsätze und diese gegenüberstellen. Das finde ich gut und übersichtlich.
Aber Belege hat man trotzdem keine. Wenn Pat. X absagt oder sagt er kommt erst wieder wenn die Lage sich bessert, oder geplante Kurse nicht stattfinden können dann ist das halt so. Denkt ihr diese Annahmen der erwarteten Umsätze ist im Zweifelsfall für eine prüfende Stelle hilfreich? Wie macht ihr sowas, wenn ihr sowas macht.
nutze doch die monatliche BWA als vorläufige Grundlage. Die Verlustmonate kannst du den normalen Monaten gegenüberstellen. Hattest du durch deinen Neustart noch keine normalen Monate kannst du nichts anderes machen außer schätzen.
MfG :smile:
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Ingo Friedrich schrieb:
Hallo Klonkrieger,
nutze doch die monatliche BWA als vorläufige Grundlage. Die Verlustmonate kannst du den normalen Monaten gegenüberstellen. Hattest du durch deinen Neustart noch keine normalen Monate kannst du nichts anderes machen außer schätzen.
MfG :smile:
meiner Meinung nach geht es bei der Soforthilfe des Bundes nicht um die Umsatzrückgänge.
Es geht um einen Liquiditätsengpass, der entsteht wenn weniger Einnahmen wie Betriebsausgaben vorliegen. Zu den Betriebsausgaben gehören im Fall der Soforthilfe allerdings nicht alle Betriebsausgaben (z.B. keine Personalkosten, keine Ersatzbeschaffungen, keine unübliche Werbung usw.) und natürlich gehören auch nicht die privaten Kosten wie Lebensunterhalt bzw. Sozialversicherungen der PI dazu.
Dies gilt mindestens für die Soforthilfe des Bundes ausgezahlt in Niedersachsen.
Ich selber habe mir allerdings auch eine Tabelle allein für die Absagen bzw. die Behandlungsverbote in den Heimen angelegt, nicht erfasst werden können hier die ausgebliebenen Neuanmeldungen. Durch den sich daraus ergebenen Minuswert kann ich immer begründen warum ich die Soforthilfe beantragt habe, auch wenn ich sie wahrscheinlich zurückzahlen werde.
Ich hoffe ich konnte Dir mit meiner Antwort weiterhelfen.
Martin
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tom1350 schrieb:
Einer, der es verstanden hat.
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martin 512 schrieb:
Hallo,
meiner Meinung nach geht es bei der Soforthilfe des Bundes nicht um die Umsatzrückgänge.
Es geht um einen Liquiditätsengpass, der entsteht wenn weniger Einnahmen wie Betriebsausgaben vorliegen. Zu den Betriebsausgaben gehören im Fall der Soforthilfe allerdings nicht alle Betriebsausgaben (z.B. keine Personalkosten, keine Ersatzbeschaffungen, keine unübliche Werbung usw.) und natürlich gehören auch nicht die privaten Kosten wie Lebensunterhalt bzw. Sozialversicherungen der PI dazu.
Dies gilt mindestens für die Soforthilfe des Bundes ausgezahlt in Niedersachsen.
Ich selber habe mir allerdings auch eine Tabelle allein für die Absagen bzw. die Behandlungsverbote in den Heimen angelegt, nicht erfasst werden können hier die ausgebliebenen Neuanmeldungen. Durch den sich daraus ergebenen Minuswert kann ich immer begründen warum ich die Soforthilfe beantragt habe, auch wenn ich sie wahrscheinlich zurückzahlen werde.
Ich hoffe ich konnte Dir mit meiner Antwort weiterhelfen.
Martin
Ausserdem zählen zu den soforthilferelevanten Kriterien auch die Praxissachkosten. Da kommt bei uns allein durch die Sonderausgaben für Hygienemassnahmen eine stattliche Summe zusammen.
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martin 512 schrieb:
das ist richtig, auch laufende Kosten wie Telefon, Versicherungen usw. gehören dazu.
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WinnieE schrieb:
genau. Natürlich auch Miete. Im Grunde alle Praxissachkosten außer Lohnkosten.
Alles was nicht sein muss, um den Engpass zu verhindern, wird nicht anerkannt.
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martin 512 schrieb:
naja, nicht ganz, auch keine Werbung, keine Abschreibung, keine Ersatzbeschaffungen, keine Fortbildungen. Ausnahme wäre sicherlich, vorher gekauft/bestellt, jetzt (Antragsmonate) ist die Rechnung fällig.
Alles was nicht sein muss, um den Engpass zu verhindern, wird nicht anerkannt.
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WinnieE schrieb:
wir haben im Terminplaner alle "Corona"-Absagen dokumentiert und auch auf den Karteikarten. Ebenso haben wir schriftliche Bestätigungen der Absagen der Heime.
Ausserdem zählen zu den soforthilferelevanten Kriterien auch die Praxissachkosten. Da kommt bei uns allein durch die Sonderausgaben für Hygienemassnahmen eine stattliche Summe zusammen.
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Man muss sich da jeweils gründlich einlesen, ist mühsam, aber zumutbar.
Der entscheidende Punkt wird sein, was sind die Betriebsausgaben die dazu zählen und zu erkennen, dass es nicht um Einbußen geht sondern eben um einen Liquiditätsengpass, der sich nicht vermeiden ließ.
Für die Einbußen haben wir ja den Schutzschirm bekommen.
Martin
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martin 512 schrieb:
auch alleine schon dadurch, dass es ja Bundesländer gibt die ein eigenes Hilfeprogramm aufgestellt haben, die z.B. auch private Kosten, jedenfalls zum Teil, mitberücksichtigen.
Man muss sich da jeweils gründlich einlesen, ist mühsam, aber zumutbar.
Der entscheidende Punkt wird sein, was sind die Betriebsausgaben die dazu zählen und zu erkennen, dass es nicht um Einbußen geht sondern eben um einen Liquiditätsengpass, der sich nicht vermeiden ließ.
Für die Einbußen haben wir ja den Schutzschirm bekommen.
Martin
Ich denke, dass 99% der Praxen, die die Ausgleichszahlungen erhalten haben die Soforthilfe komplett zurück zahlen werden.
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tom1350 schrieb:
Die Monate des Leistungsbezugs der Soforthilfe und auch der Ausgleichszahlung der GKV Versicherten an die Praxen sind genau benannt. Es muss also rückblickend für diese Monate eine Einnahmen/Ausgaben Gegenüberstellung gemacht werden. Es geht nicht um Umsatzeinbußen!
Ich denke, dass 99% der Praxen, die die Ausgleichszahlungen erhalten haben die Soforthilfe komplett zurück zahlen werden.
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martin 512 schrieb:
ja, das denke ich auch.
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LeviathanPT schrieb:
In NRW wird gemäß der Soforthilfevoraussetzungen eine Antragsberechtigung bereits dann angenommen, wenn die Möglichkeit, den Umsatz zu erzielen, massiv eingeschränkt wurden. Das trifft also immer zu. Somit ist in NRW jeder Physio auf der sicheren Seite.
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Herbert schrieb:
Jemand, der es für NRW verstanden hat. Es kann also nie zum Betrugsvorwurf kommen, ob dann eine Rückzahlung nötig wird, bleibt abzuwarten, ist aber sicher im Rahmen des möglichen.
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LeviathanPT schrieb:
Da jedes Bundesland unterschiedliche Vorgaben für die Soforthilfe hat, kann es keine generelle Lösung geben.
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So dass bei mir, trotz deutlicher Umsatzeinbußen, die Soforthilfe durch den Bund nicht greifen wird.
Und so freue ich mich über den Schutzschirm, der wenigstens einen Teil der Umsatzeinbußen ausgleichen wird.
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martin 512 schrieb:
das klingt gut. Bei uns war es von Anfang an ausschließlich der Liquiditätsengpass, und dazu noch eingeschränkt durch die Beschränkung der Betriebsausgaben.
So dass bei mir, trotz deutlicher Umsatzeinbußen, die Soforthilfe durch den Bund nicht greifen wird.
Und so freue ich mich über den Schutzschirm, der wenigstens einen Teil der Umsatzeinbußen ausgleichen wird.
In NRW gibt es vom Land dann noch die Möglichkeit einmalig 2.000€ für Lebensführung anzusetzen. Aber eben auch nur, wenn ein Minus da ist.
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tom1350 schrieb:
Der „Anlass" die Soforthilfe zu beantragen war ein deutlicher Umsatzrückgang. Das ist richtig. Aber, ob sie einem zusteht ergibt sich aus der Bedürftigkeit wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen.
In NRW gibt es vom Land dann noch die Möglichkeit einmalig 2.000€ für Lebensführung anzusetzen. Aber eben auch nur, wenn ein Minus da ist.
deswegen will ich ja meine Aufstellung machen
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Klonkrieger schrieb:
Da hast du recht tom. Für April und Mai war das so. Juni wird sich zeigen...
deswegen will ich ja meine Aufstellung machen
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Klonkrieger schrieb:
Ja das stimmt. Tatsächlich ging es bei uns in Bayern unter anderem um Umsatzrückgänge bzw Umsatzeinbußen. Das wurde so definiert und wird auch so gehandhabt da es festgelegt wurde als von dem Rettungsschirm noch keine Rede war. Also wäre es doch sinnig aufzulisten was einem alles so weggeblieben ist und daher möchte ich diese Liste machen. Natürlich vergleiche ich auch die normalen Monate davor und habe auch hier einen Anhaltspunkt. Spannend wird tatsächlich noch was man für Betriebsausgaben einrechnen kann. Aber das kläre ich am besten mit meinem Steuerberater.
Ich bin mir nicht sicher, ob die Einnahmen aus dem Schutzschirm jetzt dazu zählen, da ja exact angegeben wird, das die Zahlung aus dem Schutzschirm nicht mit anderen Hilfen verrechnet wird. Aber natürlich wirkt sie sich auf die Liquidität aus.
Aber zumindest bei mir, braucht es diese Zahlung gar nicht, ohne die Mitberechnung alleine der Personalkosten, komme ich in keinen Liquiditätsengpass.
Also für den Staat. Für mich selber schon, da ich ja meine privaten Kosten eben aus dem Gewinnanteil bestreite, der natürlich in den letzten Monaten eher weggefallen ist.
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Der Gewinn wird doch auf das Geschäftsjahr gesehen. Ich denke 2020 wird nicht schlechter wie 2019 werden. Wer weiß, vielleicht sogar besser? Immerhin konnten die Kosten durch Kurzarbeit auch reduziert werden.
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tom1350 schrieb:
Der Schutzschirm verringert sich nicht durch andere Hilfen. Umgekehrt wird die Ausgleichszahlung der GKV Versicherten an die Praxen als Einnahme für die Monate April, Mai und Juni gesehen.
Der Gewinn wird doch auf das Geschäftsjahr gesehen. Ich denke 2020 wird nicht schlechter wie 2019 werden. Wer weiß, vielleicht sogar besser? Immerhin konnten die Kosten durch Kurzarbeit auch reduziert werden.
Im Moment sind meine Kosten eher gestiegen, Kurzarbeit war relativ niedrig bei uns, deutlich gestiegene Kosten aber bei Verbrauchsmaterialen (Desinfektion) und auch z.B. bei Werbung, da bei uns viele Patienten gar nicht mitbekommen haben, dass Physiopraxen geöffnet hatten.
Wie der Gewinn am Jahresende aussehen wird? Tja mal sehen, wenn jetzt noch die Umstellung des Heilmittelkataloges kommt , was meist bei Ärzten zu einem Rückgang an Verordnungen führt, kann es schon sein, dass es nicht so ein gewinnstarkes Jahr wird, aber auch das ist in einem Unternehmen auch normal.
Solange es nicht zu einem zu starken Gewinneinbruch kommt, hat man ja mit Rücklagen auch etwas vorgesorgt für solche Jahre.
Ich bin gespannt, was die Zahlen am Ende sagen werden. Und mein Konto.
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martin 512 schrieb:
so würde ich das auch sehen.
Im Moment sind meine Kosten eher gestiegen, Kurzarbeit war relativ niedrig bei uns, deutlich gestiegene Kosten aber bei Verbrauchsmaterialen (Desinfektion) und auch z.B. bei Werbung, da bei uns viele Patienten gar nicht mitbekommen haben, dass Physiopraxen geöffnet hatten.
Wie der Gewinn am Jahresende aussehen wird? Tja mal sehen, wenn jetzt noch die Umstellung des Heilmittelkataloges kommt , was meist bei Ärzten zu einem Rückgang an Verordnungen führt, kann es schon sein, dass es nicht so ein gewinnstarkes Jahr wird, aber auch das ist in einem Unternehmen auch normal.
Solange es nicht zu einem zu starken Gewinneinbruch kommt, hat man ja mit Rücklagen auch etwas vorgesorgt für solche Jahre.
Ich bin gespannt, was die Zahlen am Ende sagen werden. Und mein Konto.
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tom1350 schrieb:
Ich erwarte auf das Jahr für mich nicht groß weniger Gewinn, da ich immer im Winter vor arbeite. Auch konnte ich in den letzten fünf Jahren Rücklagen aufbauen. Also wird dieser Sommer zur Neuorientierung, besonders wenn der bundeseinheitliche Rahmenvertrag am 1.10. kommt, genutzt.
und dann hast du evtl mehr als sonst?
ok ich merke es; ich mach was falsch.
Nur soviel dazu: Im Winter vorarbeiten geht bei mir nicht.
Hab auch im Sommer voll.
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PhysioWolf schrieb:
Tom ich denke du arbeitest seit April nicht mehr.
und dann hast du evtl mehr als sonst?
ok ich merke es; ich mach was falsch.
Nur soviel dazu: Im Winter vorarbeiten geht bei mir nicht.
Hab auch im Sommer voll.
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martin 512 schrieb:
so ist es, und die Bedürftigkeit ergibt sich nur durch die Anerkennung lediglich bestimmter Betriebsausgaben im Verhältnis zu den Einnahmen.
Ich bin mir nicht sicher, ob die Einnahmen aus dem Schutzschirm jetzt dazu zählen, da ja exact angegeben wird, das die Zahlung aus dem Schutzschirm nicht mit anderen Hilfen verrechnet wird. Aber natürlich wirkt sie sich auf die Liquidität aus.
Aber zumindest bei mir, braucht es diese Zahlung gar nicht, ohne die Mitberechnung alleine der Personalkosten, komme ich in keinen Liquiditätsengpass.
Also für den Staat. Für mich selber schon, da ich ja meine privaten Kosten eben aus dem Gewinnanteil bestreite, der natürlich in den letzten Monaten eher weggefallen ist.
Irgendwann kommt vielleicht ein Schreiben, in dem man sich äußern soll.
Da sagt man dann was zu seinen Gründen, die einen bewogen haben, Soforthilfe zu beantragen und gut is.
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tom1350 schrieb:
Die Gründe interessiert die nicht. Die wollen eine Ausgaben/Einnahmen Gegenüberstellung, ob ein Liquiditätsengpass bestanden hat. Eine Überkompensation muss zurück bezahlt werden. Ich denke alleine das komplett „nackt" machen ist schon so ätzend, dass man lieber zurück bezahlt.
Wir werden in den nächsten Tagen ja in NRW ein bereits angekündigtes Schreiben bekommen. Dann werden wir sehen, was man wissen will.
So oder so ist der Antrag so formuliert gewesen, dass man sehr gut argumentieren kann.
Und niemand muss sich nackter machen, als er es sowieso schon über die jährliche Steuererklärung macht.
Und natürlich sind Gründe relevant. Also entspann Dich.
Zumindest in NRW wurden die Voraussetzungen sehr weit formuliert, so dass es genug GRÜNDE geben wird, um den Antrag zu rechtfertigen.
Und wenn es die Finanzbehörden, wider meiner Erwartungen, doch anders sehen, habe ich glücklicherweise einen studierten Juristen als Ehemann, der sich dann darum kümmert.
Für NRW sehe ich da überhaupt keine großen Probleme.
Ich verstehe ja, dass Du Dich sehr um uns PI sorgst. Das finde ich auch sehr lobenswert. Aber Du musst Dir wirklich keine großen Sorgen um uns machen.
Es tut mir sehr Leid, dass Dich die Sorge um uns offenbar um den Schlaf bringt und Dich auch ansonsten sehr aufwühlt. Aber ich kann Dir versichern, es wird alles gut werden.
Deine Hingabe und fast schon als "Liebe" zu bezeichnende Emotion zu uns ehrt Dich sehr, aber zumindest für NRW kann ich Dich wirklich beruhigen.
Auch finde ich es ganz toll von Dir, dass Du denkst, aber Du solltest wegen uns PI keine Ausnahme zu Deinen sonstigen Lebensgewohnheiten machen.
Ich bin sicher, dass die meisten PI es durchaus hinbekommen, für Ihren Verantwortungsbereich selber zu denken, auch wenn es sehr löblich ist, dass Du uns dabei helfen willst.
Aber ich und vielleicht auch andere PI, möchten Dich wirklich nicht überfordern. Du hast bestimmt genug andere, eigene Probleme, die Deine ganze Kraft und Aufmerksamkeit benötigen.
Nochmals vielen Dank für Dein unermüdliches Engagement, uns helfen zu wollen, aber es ist nicht wirklich notwendig.
:blush:
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LeviathanPT schrieb:
So ein Unsinn, Tom.
Wir werden in den nächsten Tagen ja in NRW ein bereits angekündigtes Schreiben bekommen. Dann werden wir sehen, was man wissen will.
So oder so ist der Antrag so formuliert gewesen, dass man sehr gut argumentieren kann.
Und niemand muss sich nackter machen, als er es sowieso schon über die jährliche Steuererklärung macht.
Und natürlich sind Gründe relevant. Also entspann Dich.
Zumindest in NRW wurden die Voraussetzungen sehr weit formuliert, so dass es genug GRÜNDE geben wird, um den Antrag zu rechtfertigen.
Und wenn es die Finanzbehörden, wider meiner Erwartungen, doch anders sehen, habe ich glücklicherweise einen studierten Juristen als Ehemann, der sich dann darum kümmert.
Für NRW sehe ich da überhaupt keine großen Probleme.
Ich verstehe ja, dass Du Dich sehr um uns PI sorgst. Das finde ich auch sehr lobenswert. Aber Du musst Dir wirklich keine großen Sorgen um uns machen.
Es tut mir sehr Leid, dass Dich die Sorge um uns offenbar um den Schlaf bringt und Dich auch ansonsten sehr aufwühlt. Aber ich kann Dir versichern, es wird alles gut werden.
Deine Hingabe und fast schon als "Liebe" zu bezeichnende Emotion zu uns ehrt Dich sehr, aber zumindest für NRW kann ich Dich wirklich beruhigen.
Auch finde ich es ganz toll von Dir, dass Du denkst, aber Du solltest wegen uns PI keine Ausnahme zu Deinen sonstigen Lebensgewohnheiten machen.
Ich bin sicher, dass die meisten PI es durchaus hinbekommen, für Ihren Verantwortungsbereich selber zu denken, auch wenn es sehr löblich ist, dass Du uns dabei helfen willst.
Aber ich und vielleicht auch andere PI, möchten Dich wirklich nicht überfordern. Du hast bestimmt genug andere, eigene Probleme, die Deine ganze Kraft und Aufmerksamkeit benötigen.
Nochmals vielen Dank für Dein unermüdliches Engagement, uns helfen zu wollen, aber es ist nicht wirklich notwendig.
:blush:
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tom1350 schrieb:
Wie gerissen formuliert. Nicht falsch verstehen, aber die PI hier sind mir ziemlich egal. Als selbst betroffener Soloselbstständiger gebe ich gerne Tipps an die stillen Mitleser weiter.
Deine bisherige Vita in diesem Forum war:
-Ankläger der PI
-Vertreter der betrogenen Angestellten
-Fachanwalt für Sozialrecht und Steuer- bzw. Unternehmensberater
-Angestellter eines Bundeslandes und Aufseher für Subventionsbedarf
-Verhandlungsführer in Sachen Vergütungserhöhungen
Jetzt bist Du Soloselbstständiger auf der Suche nach neuen Arbeitsfeldern, hast keine Lust bei tollem Wetter auf blöde Patienten mit Nackenschmerzen. Ich hoffe Du hast keinen Antrag gestellt, denn null Bock gehört nicht zu den Corona-bedingten, betrieblichen Einschränkungen.
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Herbert schrieb:
Lieber Tom,
Deine bisherige Vita in diesem Forum war:
-Ankläger der PI
-Vertreter der betrogenen Angestellten
-Fachanwalt für Sozialrecht und Steuer- bzw. Unternehmensberater
-Angestellter eines Bundeslandes und Aufseher für Subventionsbedarf
-Verhandlungsführer in Sachen Vergütungserhöhungen
Jetzt bist Du Soloselbstständiger auf der Suche nach neuen Arbeitsfeldern, hast keine Lust bei tollem Wetter auf blöde Patienten mit Nackenschmerzen. Ich hoffe Du hast keinen Antrag gestellt, denn null Bock gehört nicht zu den Corona-bedingten, betrieblichen Einschränkungen.
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LeviathanPT schrieb:
Für NRW wird das alles sehr entspannt sein.
Irgendwann kommt vielleicht ein Schreiben, in dem man sich äußern soll.
Da sagt man dann was zu seinen Gründen, die einen bewogen haben, Soforthilfe zu beantragen und gut is.
Juristisch nicht haltbar, wenn der Grund für den Antrag zu 100% berechtigt war.
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Nein, ein Subventionsbetrug entsteht erst nach dem falschen Ausfüllen der Post am Ende des Bezugszeitraumes. Die Unterlagen müssen zehn Jahre aufgehoben werden.
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tom1350 schrieb:
Die Gründe für die Antragstellung waren sehr weit gefasst. Da wurden alle Anträge angenommen, die nicht offensichtlich Betrug waren.
Nein, ein Subventionsbetrug entsteht erst nach dem falschen Ausfüllen der Post am Ende des Bezugszeitraumes. Die Unterlagen müssen zehn Jahre aufgehoben werden.
Berechtigung zum Zeitpunkt der Antragstellung: hier konnte es immer nur um eine Einschätzung der Entwicklung der nächsten drei Monate gehen.
Bei uns in Niedersachsen also immer um die Einschätzung ob es zu einem Liquiditätsengpass (Ausgaben höher wie Einnahmen) kommen könnte.
Wenn man das einigermaßen berechtigt so eingeschätzt hat, und nicht vorher schon Liquiditätsprobleme oder so hatte, dann war der Antrag absolut berechtigt.
Dann geht es aber darum, ob nach Ablauf der drei Monate (März, April, Mai, oder April, Mai, Juni je nach Datum der Antragsstellung) sich dieser Liquiditätsengpass bewahrheitet hat und wenn ja in welcher Höhe.
Dazu ist es notwendig zu wissen, welche Ausgaben dazu gerechnet werden dürfen (eben nicht alle betrieblichen Ausgaben und gar keine Abschreibung) und auch welche Einnahmen (Schutzschirm ?) dazu zählen.
Wenn ich dies für die drei Monate errechnet habe, erkenne ich den Liquiditätsbedarf. Wenn die Soforthilfe unter diesem Bedarf liegt kann ich sie in dieser Höhe behalten. Ansonsten bin ich verpflichtet sie zurückzahlen, ganz oder anteilig. Wenn ich dies nicht tue, dann handelt es sich um einen Subventionsbetrug.
Da die Regelungen vielleicht je nach Bundesland unterschiedlich sind, sollte man sich über die Regelungen vor Ort erkundigen.
Und auch unterscheiden ob es sich um den Bundeszuschuss oder einen Landeszuschuss handelt für den ja nochmal andere Regelungen gelten.
Martin
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martin 512 schrieb:
ich schlage vor wir sollten zwei Punkte unterscheiden:
Berechtigung zum Zeitpunkt der Antragstellung: hier konnte es immer nur um eine Einschätzung der Entwicklung der nächsten drei Monate gehen.
Bei uns in Niedersachsen also immer um die Einschätzung ob es zu einem Liquiditätsengpass (Ausgaben höher wie Einnahmen) kommen könnte.
Wenn man das einigermaßen berechtigt so eingeschätzt hat, und nicht vorher schon Liquiditätsprobleme oder so hatte, dann war der Antrag absolut berechtigt.
Dann geht es aber darum, ob nach Ablauf der drei Monate (März, April, Mai, oder April, Mai, Juni je nach Datum der Antragsstellung) sich dieser Liquiditätsengpass bewahrheitet hat und wenn ja in welcher Höhe.
Dazu ist es notwendig zu wissen, welche Ausgaben dazu gerechnet werden dürfen (eben nicht alle betrieblichen Ausgaben und gar keine Abschreibung) und auch welche Einnahmen (Schutzschirm ?) dazu zählen.
Wenn ich dies für die drei Monate errechnet habe, erkenne ich den Liquiditätsbedarf. Wenn die Soforthilfe unter diesem Bedarf liegt kann ich sie in dieser Höhe behalten. Ansonsten bin ich verpflichtet sie zurückzahlen, ganz oder anteilig. Wenn ich dies nicht tue, dann handelt es sich um einen Subventionsbetrug.
Da die Regelungen vielleicht je nach Bundesland unterschiedlich sind, sollte man sich über die Regelungen vor Ort erkundigen.
Und auch unterscheiden ob es sich um den Bundeszuschuss oder einen Landeszuschuss handelt für den ja nochmal andere Regelungen gelten.
Martin
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Herbert schrieb:
Vielleicht stehe ich grade auf dem Schlauch, aber die Soforthilfe war doch Ländersache, oder bin ich jetzt komplett ballaballa?
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LeviathanPT schrieb:
Es ist ein Bundeszuschuss, der über die Administration der Länder verteilt wurde.
Es konnten also Praxen in Berlin 5.000 von der Stadt Berlin + 9.000 Bundeszuschuss erhalten.
Wir in Niedersachsen bekamen lediglich den Bundeszuschuss.
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martin 512 schrieb:
es gab bei einigen Bundesländern einen Landeszuschuss und es gab einen Bundeszuschuß, z.B. 9.000 bis zu 5 Mitarbeitern der durch die Länder ausgezahlt wurde.
Es konnten also Praxen in Berlin 5.000 von der Stadt Berlin + 9.000 Bundeszuschuss erhalten.
Wir in Niedersachsen bekamen lediglich den Bundeszuschuss.
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Herbert schrieb:
Es geht nicht um die Notwendigkeit der Rückzahlung, Tom. Du hast in der Vergangenheit hier mehrfach das Wort Subventionsbetrug in den Mund genommen!!!
Juristisch nicht haltbar, wenn der Grund für den Antrag zu 100% berechtigt war.
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tom1350 schrieb:
Ja, und die Ausgleichszahlungen der GKV Versicherten an die Praxen hat den Bedarf bei den meisten Praxen unwahrscheinlicher gemacht.
Die Ausgleichszahlung kam erst Ende Mai oder später, je nach Antragstellung.
Also Tom, auch hier musst Du Dir keine Sorgen um uns machen.
So sehr Dich der Neid auch zerfrisst, wahrscheinlich werden die meisten von uns die Soforthilfe und die Ausgleichszahlung behalten können. :satisfied:
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LeviathanPT schrieb:
Aber die Soforthilfe war, wie Tom ja immer wieder betont, für 03-05.
Die Ausgleichszahlung kam erst Ende Mai oder später, je nach Antragstellung.
Also Tom, auch hier musst Du Dir keine Sorgen um uns machen.
So sehr Dich der Neid auch zerfrisst, wahrscheinlich werden die meisten von uns die Soforthilfe und die Ausgleichszahlung behalten können. :satisfied:
Denn es heißt ausdrücklich dass der Schutzschirm völlig unabhängig von anderen Hilfen, wie Soforthilfe, Kug, usw. gezahlt wird und nicht mit diesen verrechnet werden darf und soll.
Und dann macht es einfach wenig Sinn, wenn ich den Schutzschirm nicht mit der Soforthilfe verrechnen soll, die Soforthilfe aber dann mit dem Schutzschirm.
Dann würde nämlich tatsächlich eine Verrechnung stattfinden.
Also hier würde ich, bevor ich etwas zurückzahle, tatsächlich eine eindeutige Klärung (nicht zu verwechseln mit Auslegung oder Deutung) abwarten.
Und hier bin ich auch recht sicher, dass das niemals als Subventionsbetrug angesehen würde, eben weil es nicht eindeutig ist.
Immer vorausgesetzt, man hätte ohne den Schutzschirm tatsächlich einen Liquiditätsengpass, der unter Berücksichtigung der Vorgaben errechnet wurde.
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martin 512 schrieb:
wenn diese Zahlung zu den Einnahmen gerechnet wird. Das ist für mich nicht so klar.
Denn es heißt ausdrücklich dass der Schutzschirm völlig unabhängig von anderen Hilfen, wie Soforthilfe, Kug, usw. gezahlt wird und nicht mit diesen verrechnet werden darf und soll.
Und dann macht es einfach wenig Sinn, wenn ich den Schutzschirm nicht mit der Soforthilfe verrechnen soll, die Soforthilfe aber dann mit dem Schutzschirm.
Dann würde nämlich tatsächlich eine Verrechnung stattfinden.
Also hier würde ich, bevor ich etwas zurückzahle, tatsächlich eine eindeutige Klärung (nicht zu verwechseln mit Auslegung oder Deutung) abwarten.
Und hier bin ich auch recht sicher, dass das niemals als Subventionsbetrug angesehen würde, eben weil es nicht eindeutig ist.
Immer vorausgesetzt, man hätte ohne den Schutzschirm tatsächlich einen Liquiditätsengpass, der unter Berücksichtigung der Vorgaben errechnet wurde.
ich finde Deine Ausführungen sehr gut dargestellt. Sachlich und gut erklärt.
Das deckt sich ziemlich genau mit meiner Interpretation der Dinge.
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WinnieE schrieb:
@ Martin
ich finde Deine Ausführungen sehr gut dargestellt. Sachlich und gut erklärt.
Das deckt sich ziemlich genau mit meiner Interpretation der Dinge.
Es konnte bis Ende Mai der Antrag auf Soforthilfe gestellt werden. Es zählen dann der Monat der Antragstellung und die beiden Folgemonate als Bewilligungszeitraum.
Das hat alles nichts mit Neid zu tun, sondern es überrascht mich, dass man Hilfen in Empfang nimmt und nicht einmal im Ansatz eine Ahnung hat zu welchen Bedingungen.
Die eigentliche Schuld trifft aber die Verbände, da sie sich lieber bejubeln lassen, als ihre Mitglieder auf das unangenehme Kleingedruckte hinzuweisen. Wobei, ein Ergoverband hat es gemacht.
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tom1350 schrieb:
Die Ausgleichszahlungen der GKV Versicherten an die Praxen sind als steuerpflichtige Einnahmen für die Monate April, Mai und Juni zu verrechnen.
Es konnte bis Ende Mai der Antrag auf Soforthilfe gestellt werden. Es zählen dann der Monat der Antragstellung und die beiden Folgemonate als Bewilligungszeitraum.
Das hat alles nichts mit Neid zu tun, sondern es überrascht mich, dass man Hilfen in Empfang nimmt und nicht einmal im Ansatz eine Ahnung hat zu welchen Bedingungen.
Die eigentliche Schuld trifft aber die Verbände, da sie sich lieber bejubeln lassen, als ihre Mitglieder auf das unangenehme Kleingedruckte hinzuweisen. Wobei, ein Ergoverband hat es gemacht.
hier im Forum wirst Du vermutlich mit Deiner Meinung keine konkreten Ergebnisse herbei zaubern.
Jemand, der derart überzeugt ist, DIE EINE Wahrheit allumfassend zu kennen, müsste sich in geeigneter Position als ausführendes Organ betätigen.
Aber die Realität würde m.E. da recht schnell Grenzen setzen.
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WinnieE schrieb:
lieber Tom,
hier im Forum wirst Du vermutlich mit Deiner Meinung keine konkreten Ergebnisse herbei zaubern.
Jemand, der derart überzeugt ist, DIE EINE Wahrheit allumfassend zu kennen, müsste sich in geeigneter Position als ausführendes Organ betätigen.
Aber die Realität würde m.E. da recht schnell Grenzen setzen.
Genauso wenig wie alle betrieblichen Ausgaben, die steuerlich anerkannt werden, mit der Berechnung des Liquiditätsengpasses zu tun haben.
Und die Ausgleichszahlung verrechne ich auch nicht mit bestimmten Monaten sondern generell mit dem Umsatzrückgang durch Corona, der kann ja auch schon im März begonnen haben kann.
Und die Ausgleichszahlung ist an keinerlei Voraussetzungen gebunden, noch nicht mal an einen konkreten Umsatzrückgang.
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martin 512 schrieb:
es hat aber nichts damit zu tun ob etwas eine steuerpflichtige Einnahme ist, die ist die Soforthilfe übrigens auch.
Genauso wenig wie alle betrieblichen Ausgaben, die steuerlich anerkannt werden, mit der Berechnung des Liquiditätsengpasses zu tun haben.
Und die Ausgleichszahlung verrechne ich auch nicht mit bestimmten Monaten sondern generell mit dem Umsatzrückgang durch Corona, der kann ja auch schon im März begonnen haben kann.
Und die Ausgleichszahlung ist an keinerlei Voraussetzungen gebunden, noch nicht mal an einen konkreten Umsatzrückgang.
Es soll sich wirklich jeder das so zurechtlegen, wie er will. Ich denke die Ausfüllanleitung zum Schreiben wird genaue Vorgaben beinhalten. Ansonsten unterschreibt halt jeder und kann für die nächsten zehn Jahre genauer geprüft werden. Es wird sich in den Behörden herumgesprochen haben, dass Praxen Ausgleichszahlungen erhalten und Personal in Kurzarbeit geschickt haben.
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tom1350 schrieb:
Der Zeitraum für die Leistungen sind jeweils genau benannt. Schwer zu glauben, aber das ist Standard in solch einer Gesetzgebung.
Es soll sich wirklich jeder das so zurechtlegen, wie er will. Ich denke die Ausfüllanleitung zum Schreiben wird genaue Vorgaben beinhalten. Ansonsten unterschreibt halt jeder und kann für die nächsten zehn Jahre genauer geprüft werden. Es wird sich in den Behörden herumgesprochen haben, dass Praxen Ausgleichszahlungen erhalten und Personal in Kurzarbeit geschickt haben.
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Herbert schrieb:
Auch das ist korrekt bzgl. der Infos an Behörden. Betrifft auch Arztpraxen, es wurde de facto in Fachkreisen und Fachzeitungen der Steuerberater darauf hingewiesen, dass es hier zu Überlegungen kommt, das Kurzarbeitergeld zu überprüfen. Ob das rechtens ist, bleibt jedoch abzuwarten.
Das ist bei Ärzten anders geregelt, weil die eine ganz andere Höhe der Ausgleichszahlung erhalten.
Die 40 % Regelung bei uns, wird extra damit begründet: dass andere Hilfen zur Verfügung stünden und genutzt werden können/sollen (je nach individuellem Anspruch).
Was stimmt ist: die Ausgleichszahlung ist eine steuerpflichtige Einnahme, wie auch die Soforthilfe und das Kurzarbeitergeld zu einer Verminderung der steuerlichen Ausgaben führt, letztendlich damit auch den Gewinn erhöht (oder den Verlust minimiert, je nachdem wie das Jahr verlaufen sein wird).
Das hat jetzt auch überhaupt gar nichts mit Zurechtlegen zu tun und man muss auch nicht irgendwie befürchten dass irgendwelche Ämter irgendwie davon erfahren.
Beim Kurzarbeitergeld, wie auch bei der Soforthilfe, muss ein berechtigter Anspruch bestehen, der kann natürlich überprüft werden (sollte vielleicht auch), aber wenn da alles korrekt ist, ist alles in Ordnung.
Ob man einen berechtigten Anspruch hat, dass muss halt jeder für sich entscheiden und sich dafür in die jeweiligen Bedingungen hineinlesen. Oder nachfragen.
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martin 512 schrieb:
Die Ausgleichszahlung (Schutzschirm) wird unabhängig von der Inanspruchnahme von anderen Unterstützungen wie Soforthilfe, Kurzarbeitergeld gezahlt.
Das ist bei Ärzten anders geregelt, weil die eine ganz andere Höhe der Ausgleichszahlung erhalten.
Die 40 % Regelung bei uns, wird extra damit begründet: dass andere Hilfen zur Verfügung stünden und genutzt werden können/sollen (je nach individuellem Anspruch).
Was stimmt ist: die Ausgleichszahlung ist eine steuerpflichtige Einnahme, wie auch die Soforthilfe und das Kurzarbeitergeld zu einer Verminderung der steuerlichen Ausgaben führt, letztendlich damit auch den Gewinn erhöht (oder den Verlust minimiert, je nachdem wie das Jahr verlaufen sein wird).
Das hat jetzt auch überhaupt gar nichts mit Zurechtlegen zu tun und man muss auch nicht irgendwie befürchten dass irgendwelche Ämter irgendwie davon erfahren.
Beim Kurzarbeitergeld, wie auch bei der Soforthilfe, muss ein berechtigter Anspruch bestehen, der kann natürlich überprüft werden (sollte vielleicht auch), aber wenn da alles korrekt ist, ist alles in Ordnung.
Ob man einen berechtigten Anspruch hat, dass muss halt jeder für sich entscheiden und sich dafür in die jeweiligen Bedingungen hineinlesen. Oder nachfragen.
1) Die Beantragung der Soforthilfe war wegen der Unübersichtlichkeit der Situation und Folgen absolut berechtigt und als Leiter einer Praxis mit Verantwortung für Angstellte auch unabdingbar. Zu diesem Zeitpunkt war der Rettungsschirm noch nicht klar. Bedingung war, eines der Kriterien des entsprechenden Bundeslandes zu erfüllen.
2) Durch die Reduzierung der Arbeit bestand und besteht evtl. definitiv ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Dieser ist durch die Veränderung der Bedingungen variabel, sowie zu dokumentieren und über das Steuerbüro angepasst zu melden. Also auch hier keine Fehlerquelle.
3) Der Rettungsschirm stand uns zu und wird entsprechend zunächst ohne Anrechnung anderer Hilfen gewährt.
4) In welcher Form im Nachgang der Rettungsschirm die Ansprüche auf 1 und 2 verändert, ist noch abzuwarten. Wir werden Post kriegen und werden sehen.
5) Auch meine Steuerberatung gesteht derzeit, dass die staatlichen Organe derzeit permanent ihre Formulierungen derart unverschämt anpassen, dass der Eindruck entsteht, es geht um den maximalen Rückfluss der schnell eingesetzten Gelder.
LG
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Herbert schrieb:
Für mich bleiben also folgende Fakten bestehen:
1) Die Beantragung der Soforthilfe war wegen der Unübersichtlichkeit der Situation und Folgen absolut berechtigt und als Leiter einer Praxis mit Verantwortung für Angstellte auch unabdingbar. Zu diesem Zeitpunkt war der Rettungsschirm noch nicht klar. Bedingung war, eines der Kriterien des entsprechenden Bundeslandes zu erfüllen.
2) Durch die Reduzierung der Arbeit bestand und besteht evtl. definitiv ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Dieser ist durch die Veränderung der Bedingungen variabel, sowie zu dokumentieren und über das Steuerbüro angepasst zu melden. Also auch hier keine Fehlerquelle.
3) Der Rettungsschirm stand uns zu und wird entsprechend zunächst ohne Anrechnung anderer Hilfen gewährt.
4) In welcher Form im Nachgang der Rettungsschirm die Ansprüche auf 1 und 2 verändert, ist noch abzuwarten. Wir werden Post kriegen und werden sehen.
5) Auch meine Steuerberatung gesteht derzeit, dass die staatlichen Organe derzeit permanent ihre Formulierungen derart unverschämt anpassen, dass der Eindruck entsteht, es geht um den maximalen Rückfluss der schnell eingesetzten Gelder.
LG
Den Eindruck habe ich auch. Die jetzt kommende Überbrückungshilfe soll es auch nur mit Stempel vom Steuerberater geben.
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tom1350 schrieb:
Zu 5)
Den Eindruck habe ich auch. Die jetzt kommende Überbrückungshilfe soll es auch nur mit Stempel vom Steuerberater geben.
Kurzarbeit beantragt man um auf den Rückgang von Arbeit flexibel reagieren zu können und um Entlassungen zu verhindern.
Ob die Auszahlung des Rettungsschirmes (=Ausgleichszahlung) tatsächlich den Anspruch auf Soforthilfe verändert ist m.E. fraglich, da beim Rettungsschirm ausdrücklich darauf hingewiesen wurde , dass es keinerlei Verrechnung mit anderen Unterstützungsmaßnahmen wie Soforthilfe und Kurzarbeitergeld gibt. Diese Begriffe wurden direkt genannt und die Inanspruchnahme dieser Hilfen war auch die Begründung dafür, dass die Ausgleichszahlung "lediglich" 40 % des Rechungsbetrages im IV. Quartal betrug.
So wäre es für mich ein Widerspruch, wenn auf der anderen Seite die Berechtigung auf Soforthilfe durch den Rettungsschirm verloren ginge (wenn alle anderen Vorrausetzungen stimmen).
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martin 512 schrieb:
zu 4) der Rettungsschirm hat mit den Ansprüchen zu Kurzarbeitergeld definitiv nichts zu tun.
Kurzarbeit beantragt man um auf den Rückgang von Arbeit flexibel reagieren zu können und um Entlassungen zu verhindern.
Ob die Auszahlung des Rettungsschirmes (=Ausgleichszahlung) tatsächlich den Anspruch auf Soforthilfe verändert ist m.E. fraglich, da beim Rettungsschirm ausdrücklich darauf hingewiesen wurde , dass es keinerlei Verrechnung mit anderen Unterstützungsmaßnahmen wie Soforthilfe und Kurzarbeitergeld gibt. Diese Begriffe wurden direkt genannt und die Inanspruchnahme dieser Hilfen war auch die Begründung dafür, dass die Ausgleichszahlung "lediglich" 40 % des Rechungsbetrages im IV. Quartal betrug.
So wäre es für mich ein Widerspruch, wenn auf der anderen Seite die Berechtigung auf Soforthilfe durch den Rettungsschirm verloren ginge (wenn alle anderen Vorrausetzungen stimmen).
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tom1350 schrieb:
Die Ausgleichszahlungen der GKV Versicherten an die Praxen ist eine Einnahme für die Monate April, Mai und Juni. So weit waren wir schon. Warum sollte diese Einnahme nicht in einer Einnahmen/Ausgaben Gegenüberstellung zur Bedürftigkeit der Soforthilfe mit auftauchen? Aber wir drehen uns im Kreis. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Aber jetzt beenden wir diese Auseinandersetzung, wir werden sehen was passiert.
Schönen Sonntag noch.
Martin
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martin 512 schrieb:
weil es bei der Ausgleichszahlung extra und ausdrücklich und wortwörtlich so formuliert wurde.
Aber jetzt beenden wir diese Auseinandersetzung, wir werden sehen was passiert.
Schönen Sonntag noch.
Martin
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Problem beschreiben
Herbert schrieb:
Wenn kein Bedarf bestand, kann es zu einer Rückzahlung kommen, klar.
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